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IGNORED

Waffen weg, wegen Lampe mit Haltevorrichtung


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Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Hunter375:

Was will der Sportschütze mit der Lampe an der Knarre? Disziplinen dafür gibt es nicht ;) 

Da hast du wahr. Aber nen Besenstiel oder nen Glas Apfelmus kann man sich auch ohne Disziplin an die Knarre binden.

Warum ist dann eine dämliche Taschenlampe untersagt? Generell für alle? Die Antwort weiß ich. Die offizielle nun auch. Ich brauch übrigens keine Taschenlampe an der Knarre.

Aber wem es gefällt der sollte meinetwegen ruhig eine montieren dürfen. Solange er damit nicht wildert wie oben beschrieben natürlich.

Verboten ist vieles. Ich halte mich dran. Aber mitunter hat man Befürchtungen demnächst könnten auch Alfreds taktische Unterhosen verboten werden.

Geschrieben

Da kommen dann auch so jagdliche Stilblüten bei herum, in den Revieren, wo SW mit Lampe bejagt werden darf. Eine Hand Büchse in der anderen Hand die Lampe.

Daran sieht man, daß die verantwortlichen Menschen mit hoher praktischer Erfahrung sind.

Geschrieben

Wenn es um Wilderei ginge, hätte man auch das Wildern verbieten können. Oder das Wildern mit Lampe. Oder das Beleuchten von Wild. Oder die Montage der Lampe an der Waffe.

 

Stattdessen hat man allein den Besitz solcher Gegenstände verboten. Für alle, auch für Leute die gar keine Waffen besitzen.

 

Man wollte die "Waffenkriminalität" erhöhen und die Aufklärungsquote gleich mit dazu.

Geschrieben

Wieso stattdessen, das Bundesjagdgesetz verbietet auch den Einsatz bei der Jagd:

 

"künstliche Lichtquellen, Spiegel, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schußwaffen bestimmt sind, Tonbandgeräte oder elektrische Schläge erteilende Geräte beim Fang oder Erlegen von Wild aller Art zu verwenden oder zu nutzen sowie zur Nachtzeit an Leuchttürmen oder Leuchtfeuern Federwild zu fangen;"

 

Wobei manche Länder mittlerweile Licht zur Schwarzwildbejagung erlauben, natürlich nicht an der Waffe montiert.

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Jay:

darf ich eigentlich im B-Kurzwaffenschrank (3 KW) zusätzlich die Verschlußstücke von SL-Langwaffen lagern, die im gleichen Zimmer im A-Schrank stehen?

Ja, wenn die Kapazität des B-Schranks 5 Stück im unverankerten oder 10Stück im verankerten oder über 200KG wiegenden Schrank nicht überschritten wird. In dem Fall gilt das Verschlußstück lagertechnisch als eigenständige Waffe genauso wie ein Wechselsystem für eine KW. Dazu gibt es in BY einen Ministeriumserlass bzw. Ausführungsbestimmungen für die Waffenbehörden.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb p0ddie:

Problematische Argumentation. Ein 1" Ring mit Montagemöglichkeit für eine Rail kann z.B. benutzt werden, um an einen Helm eine Lampe anzubringen oder zum Befestigen einer Lipstick-Actioncam an der Waffe.

Sie wollten ihm die Waffen entziehen und haben sich die Begründung dafür konstruiert.

Wenn jetzt aber in dem "universellen" Montagering eben eine Lampe montiert ist und das Ding im Waffenschrank liegt und dann ggf. sogar noch Montagespuren an einer oder mehrerer der Waffen und eben diesem Ring nachweisbar sind, dann ist das halt doof.

 

Natürlich hält der Eine oder Andere diesen Staat und seine Regeln und Gesetze ebenfalls für doof, aber dann muss er halt auch mit den Konsequenzen seiner Taten leben.

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb erik_fridjoffson:

Ja, wenn die Kapazität des B-Schranks 5 Stück

Ein Verschluß einer Langwaffe dürfte auch wie eine Langwaffe zu behandeln sein, daher ist bei einem B-Tresor die Anzahl der Waffen egal (Langwaffen unbegrenzt)

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Habakuk:

Eigentlich will ja man sehen, was man trifft........

 

Was ist daran so böse?

Das allerdings frage ich mich auch. Ich habe mit den Zuständigen im BKA auch schon das eine oder andere Gespräch dazu geführt, derzeit stößt man da aber eher auf Ablehnung. Aber ich hoffe und wirke soweit es geht darauf hin, dass diese Einstellung irgendwann mal bröckelt.

Spätestens wenn man Waffen haben und führen darf, um im Notwehr-/-hilfefall im Rahmen der Erforderlichkeit auf andere zu schiessen, wäre so eine Option tatsächlich hilfreich. Das Problem dabei ist, dass das aber noch mehr Training erfordert als das Führen von Waffen sowieso schon und das jetzt bereits viel zu kurz kommt. Insofern ist das Überzeugungsarbeit im Sisyphus-Style...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 26 Minuten schrieb erik_fridjoffson:

Ja, wenn die Kapazität des B-Schranks 5 Stück im unverankerten oder 10Stück im verankerten oder über 200KG wiegenden Schrank nicht überschritten wird.

Bei uns, Saarland, zählen WS im B Schrank nicht mit. Dann werden wohl auch Verschlüsse nicht mitzählen. Würde man Waffenteile als Waffe Zählen dürfte ich zwar 5 Pistolen in zusammengebautem Zustand lagern, aber keine 2 die in Lauf, Verschluss und Griffstück zerlegt sind. Sind ja dann 6 wesentliche Teile, die einer Waffe gleichgestellt sind................

 

 

Zitat

In dem Fall gilt das Verschlußstück lagertechnisch als eigenständige Waffe genauso wie ein Wechselsystem für eine KW. Dazu gibt es in BY einen Ministeriumserlass bzw. Ausführungsbestimmungen für die Waffenbehörden.

Die Argumentation mit den zerlegten Pistolen sollte man den Bayern dann mal vor Augen führen................aus dem saarländischen Ministerium habe ich die Aussage das ein WS alleine nicht schiessen kann und deswegen keine Gefahrerhöhung darstellt

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben

Nur so ein kleiner Kommentar (aber ganz subjektiv, wohlgemerkt):

Schon geil irgendwie, da hat einer Mist gebaut (aus eigener Doofheit, selbst verschuldet), kriegt seine Eisen abgenommen, und hier wird sich seitenweise 

- das Maul zerissen,

- klug geschixxen,

- rumschwadroniert, warum nicht oder doch oder was,

- alter Käse gedroschen (das mit den Lampen, Halterungen usw. bei der Jagd hatten wir auch schon gefühlte 72mal),

- usw. usw.

 

WO ist schon echt großes Kino...

Geschrieben

 

vor 2 Stunden schrieb EBR:

Nicht ganz. Das Blenden von Wild ist ja eine bekannte Wildererpraktik. Und daß geblendetes Wild stehen bleibt weiß ja auch der Autofahrer, der nachts aufgeblendet ein Stück Wild auf der Strasse stehen sieht.

 

Eben. Blöderweise fallen dann auch die Ziellaser gleich mit unter diese Regelung, was lange Zeit dazu geführt hat, dass wiederum Rotpunkte problematisch behandelt wurden. Und so kommt halt eins zum nächsten.

 

vor 42 Minuten schrieb German:

Spätestens wenn man Waffen haben und führen darf, um im Notwehr-/-hilfefall im Rahmen der Erforderlichkeit auf andere zu schiessen, wäre so eine Option tatsächlich hilfreich. Das Problem dabei ist, dass das aber noch mehr Training erfordert als das Führen von Waffen sowieso schon und das jetzt bereits viel zu kurz kommt. Insofern ist das Überzeugungsarbeit im Sisyphus-Style...

 

Wobei mit etwas Training gerade die Option KW und nicht montierte Taschenlampe durchaus auch seine Vorteile hat. Was dann wiederum ok ist.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb knight:

was lange Zeit dazu geführt hat, dass wiederum Rotpunkte problematisch behandelt wurden.

Nur bei denen, die es nicht verstanden haben.

Also 'ner Menge. :rolleyes:

vor 2 Minuten schrieb knight:

Wobei mit etwas Training gerade die Option KW und nicht montierte Taschenlampe durchaus auch seine Vorteile hat.

Letztendlich ist beides Kombination optimal. Beides für sich alleine nicht. Wobei wenn dann lieber die separate Lampe als nur eine fest an der Waffe.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb German:

Nur bei denen, die es nicht verstanden haben.

Also 'ner Menge. :rolleyes:

Letztendlich ist beides Kombination optimal. Beides für sich alleine nicht. Wobei wenn dann lieber die separate Lampe als nur eine fest an der Waffe.

Ich habe mich immer gefragt wie eine montierte Lampe auf einer Waffe mit der zweiten Sicherheits regel kompatibel ist....

Geschrieben (bearbeitet)

Einzelne wesentliche Teile zählen nicht als weitere Waffe im Schrank, das ist neuerdings bundeseinheitlich geregelt:

 

 

Paragraph13 AWaffV

(3) Bei der Bestimmung der Zahl der Waffen, die nach Absatz 2 in einem Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden dürfen, bleiben außer Betracht:

1.
    wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3 bis 1.3.4 des Waffengesetzes,

Bearbeitet von Raiden
  • Gefällt mir 3
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb joker_ch:

Ich habe mich immer gefragt wie eine montierte Lampe auf einer Waffe mit der zweiten Sicherheits regel kompatibel ist....

Genauso wie die Lampe in der Hand, die auf die gleiche Stelle wie die Mündung gerichtet ist.

Der Punkt ist halt, dass die fest montierte Lampe keine Taschenlampe zum Rumleuchten mehr ist sondern eben nur noch der Verifikation des Ziels vor der tatsächlichen Schussabgabe dient oder hilft, eine tatsächliche Bedrohung besser zu beleuchten. Und das ist eben nicht ganz so trivial und trainingsintensiv.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb ford34coupe:

Die offizielle Begründung für das Verbot, dass Wild damit geblendet werden könnte war mir neu. ...

Ich hab bislang immer angenommen es könne zu Selbstverteidigung verführen und sei daher untersagt.

Ich tippe auf 2 Fraktionen: Die eine glaubt, die deutschen Jäger und Schützen würden den ganzen Tag Politiker meucheln und Polizeibeamten auf die Schutzweste schießen. Die haben die lex PSM erschaffen, ganz großes Kino übrigens. Die andere Hälfte hat Angst, daß die Wilderer mit dem frei verkäuflichen Gewehr und der Lampe dran dem Reichsjägermeister seine Hirsche wegschießen und der dann verhungert. Achtung: Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie enthalten.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb German:

Spätestens wenn man Waffen haben und führen darf, um im Notwehr-/-hilfefall im Rahmen der Erforderlichkeit auf andere zu schiessen, wäre so eine Option tatsächlich hilfreich. Das Problem dabei ist, dass das aber noch mehr Training erfordert als das Führen von Waffen sowieso schon und das jetzt bereits viel zu kurz kommt.

Ich könnte mir auch bei der Nachsuche so eine 2- oder auch 3fache Lichtorgel an der Waffe schon nützlich vorstellen: 1 ( KW) oder 1+2 Hand (LW) für die Waffe, eine für Licht, eine für den Fifi und noch eine Hand um sich die Dornen etwas aus dem Gesicht, mit oder ohne Nachtsichtbrille,  zu halten. Damit wäre imho auch eine nächtliche Lebendsuche auf Schweinchen kalkulierbar, also weniger Verlust an Lebensmitteln und verkürztes Leiden des Wilds.

Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb VP70Z:

Die eine glaubt, die deutschen Jäger und Schützen würden den ganzen Tag Politiker meucheln und Polizeibeamten auf die Schutzweste schießen. Die haben die lex PSM erschaffen, ganz großes Kino übrigens.

Dass es anders ist/war, hab' ich ja bereits mehrfach in Threads hier gepostet. Da warst Du wenn mich nicht alles täuscht auch aktiv.

Geschrieben

 

Es reicht eben nicht nur der Nachweis prengstoffrechtlicher und waffenrechtlicher Sachkunde für den Umgang mit Waffen, Munition und Treibladungsmitteln. Die zum Erwerb der erforderlichen Berechtigungen vermittelten Kenntnisse sind einzuhalten, Punkt.

 

Ich will ja nicht den Unterhaltungswert einiger Beiträge in diesem Thread in Abrede stellen, nur hilft dies nicht wirklich weiter. Der Tatbestand ist so eindeutig und lässt sich nicht mit dem gerne verwendeten Begriff von Paragrafenreiterei in die Bedeutungslosigkeit versenken.

 

 

Geschrieben

Hm, uns hat ein Jäger bei nem Lehrgang erzählt, dass ein zweiter Mann durchaus das Wild beleuchten darf, während der andere schießt.
Also Lampe getrennt in der Hand erlaubt, nur leuchten mit Lampe an der Waffe nicht erlaubt.?

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