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IGNORED

WBK zum Händler schicken


Shiva

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vor 23 Minuten schrieb callahan44er:

Natürlich ersetzt DHL das.

Schon gehabt den Fall?

 

Gemäß AGB ersetzt DHL nur den "unmittelbaren vertragstypischen Schaden".

Könnte in dem Fall einer WBK also den Ersatz dieser bedeuten... 80,-Eur.

 

Alle Einträge könnten als Folgeschäden deklariert werden... :shout:

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vor 36 Minuten schrieb GunsRus:

 

Könnte in dem Fall einer WBK also den Ersatz dieser bedeuten... 80,-Eur.

 

Alle Einträge könnten als Folgeschäden deklariert werden... :shout:

 

Es gibt die Kosten einer neu auszustellenden WBK ersetzt.

 

Die Behörde kann keine weitere Gebühr verlangen - für was auch? Die WBK ist die Urkunde, welche die waffenrechtliche Erlaubnis verkörpert. Diese wird einfach ersetzt. Was in der alten WBK stand ergibt sich aus den Behördenakten.

Weder Bedürfnisbescheinigungen noch erneute Voreinträge für bereits eingetragene Waffen sind erforderlich. 

 

Das Abhandenkommen der WBK ist vll. ärgerlich wie jeder andere Verlust auch, aber das wars dann auch.

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Wie bekommt ihr Experten denn die WBK zur Behörde ohne Post? Oder hört ihr zu den Experten die dann auf dem Weg zur Waffenbehörde zunächst für 35 Euro geblitzt werden und dann noch ne Knolle für 15 Euro kassieren weil sie falsch geparkt haben .....

Sachen gibt's ....und WBK s ohne Voreintrag kommen doch auch von der Behörde mit nem normalen Brief , könnte ja dann immer noch wegkommen .

Bearbeitet von kulli
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ich schick die immer per Einwurfeinschreiben, so kann ich sehen wenns klemmt.

 

auch immer mit der Bitte um Rücksendung auf selbige Weise .... das haben die Händler bislang nur ALLE immer "vergessen". einmal hing die WBK sogar halb aus dem Karton raus, als ich die Waffe empfangen habe. wäre sie verloren gegangen..... wer den Verlust zu verantworten hat, der zahlt auch die Ersatzbeschaffung! und die Behörden in meiner Gegend verlangen idR ALLE Gebühren wie bei Neuausstellung....d.h. ALLE Einträge nochmal!

 

...aber muss ich ja nicht zahlen....

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vor 11 Stunden schrieb trecker:

Verschicke meine  wbk auch nicht .ging bis jetzt auch immer so .Entsprechende  wbk eingescannt per Mail verschickt  . Fertig .

 

 

 

Ging bei mir auch bislang mehrfach so. Bei meiner ersten Waffe hat der Verkäufer sogar ausdrücklich geschrieben "Bitte keine Original-WBK senden, PDF-Scan und Anschrift der Waffenbehörde reicht".

 

 

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War bei mir in den letzten gut 25 Jahren auch bis auf eine einzige Ausnahme immer so.

Leider lag bei diesem Händler dann die WBK mehrere Wochen, da er mir andauernd versicherte, die Kurzwaffe noch liefern zu können... konnte er am Schluss nicht, leider verfiel mir dann der Voreintrag... :keule:

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sowas kann dabei rauskommen, wenn es separate/eigene Gebührenordnungen gibt, bzw. diese erlassen werden können.

 

....zumal in grünversuchten Verwaltungsbereichen....

 

 

ein Schützenkamerad hatte dummerweise für einen Waschgang seine WBK mit in der Maschine, sah danach (farblich) aus wie frisch aus der Bundesdruckerei........der hatte für die Ersatzausstellung über 300€ zu blechen.......weil steht nunmal so in deren Gebührenordnung drin!

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Meines Erachtens muss der Händler nur dann den WBK-Eintrag machen, wenn er die WBK tatsächlich im Original vorliegen hat. Wenn nicht, meldet er schlichtweg nur die Überlassung an die zuständige Waffenbehörde.

 

Die beglaubigte Kopie wird von so manchen Waffenhändlern überschätzt, weil die ja nur aussagt, dass das der Behörde zur Beglaubigung vorgelegte Dokument mit der dazu gefertigten Kopie übereinstimmt. Ob die Vorlage gültig war, sagt sie hingegen NICHT aus ! Also reicht auch eine normale Kopie vollkommen aus. Bei Zweifeln kann die zuständige Waffenbehörde ja auf Rückfrage aufklären, ob eine EWB besteht.

 

Ausschreibung im Bundesanzeiger für verlorengegangene WBK gabs früher mal, wurde dann aber (ich meine im Zuge der WaffG-Änderung 2003) abgeschafft. Für sprengstoffrechtliche Dokumente gibt's die Ausschreibung aber nach wie vor, wobei die Kosten dafür seit digitaler Abwicklung erheblich gesunken sind.

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vor 12 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Meines Erachtens muss der Händler nur dann den WBK-Eintrag machen, wenn er die WBK tatsächlich im Original vorliegen hat. Wenn nicht, meldet er schlichtweg nur die Überlassung an die zuständige Waffenbehörde.

 

kann Dein Erachten in §34 Abs.2 WaffG nicht wiederfinden.

 

"(2) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1, der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10
Abs. 1 ...... eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und - wenn gegeben - die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen..."

Bearbeitet von alzi
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Am 22.11.2017 um 13:17 schrieb Shiva:

Meine Fragen: Solange die WBK unterwegs ist, kann ich dann logischerweise nicht zum Stand gehen. Korrekt?

 

ich versende meine WBK nur an meine Behörde zwecks Eintragung.

Eine Kopie der WBK wäre dann sinnvoll.

Ich hab noch nie einen Termin auf dem Stand wegen nicht vorhandener WBK verpasst!

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vor 3 Stunden schrieb uwewittenburg:

Wenn er aber abgenommen wurde sieht das wieder anders aus.

 

Dann siehts bei der WBK auch so aus ;)

 

Bloßer Verlust ohne behördliche Veranlassung ist in beiden Fällen zum Glück nicht ganz so aufwändig, wenngleich trotzdem unnötiger Ärger. 

 

vor 3 Stunden schrieb 2011-Jack:

Wbk verschicken - wozu ?

 

Wenn man mal ein Schnäppchen bei Frankonia machen kann und nicht zur nächsten Filiale eiern möchte zum Beispiel. 

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