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IGNORED

Kann ICH einer Behörde Kontrollkosten in Rechnung stellen?


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Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb inst200:

bezieht sich auf das hinzuziehen von Zeugen

 

Die Du bei einer HD auch selbst zahlst.

 

 

vor 6 Minuten schrieb BBF:

Begehe eine kleine Verfehlung aus Unwissenheit

 

Gibt es nicht. Den 17 StGB kannst Du vergessen. Genau dazu dient nämlich die Sachkunde.

Geschrieben

Ich gebe EBR uneingeschränkt Recht.

Der arme Kerl vom Amt macht nur seinen Job.

Wenn die Knarren ordnungsgemäß gelagert werden ist es doch kein Thema wenn er kurz reinschaut.

Wenn halt grad das 26cm Sextoy der Frau rumliegt was solls:lol::lol:

Und die Auflagen bezüglich Verwahrung der Waffen kommen nicht von ungefähr.

Also ruhig dem Typ aufmachen, die Knarren bzw die Aufbewahrung zeigen und fertig. 10min Arbeit ohne viel Bla Bla.

 

Soweit meine Meinung

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb heletz:

 

Die Du bei einer HD auch selbst zahlst.

 

 

Echt, unabhängig davon das ich die Kontrolle nicht mit einer HD vergleichen wollte, DAS hätte ich nicht gedacht. :confused:

Gilt das auch, wenn nicht zu beanstanden ist, bzw. sich die Vorwürfe nicht bestätigten oder die HD rechtswidrig war?

Inst

Geschrieben

Was mich immer ein bisschen wundert, das mit den Kontrollen war bei Beantragung der WBK schon bekannt, oder? Also man hätte die Kontrollen nicht haben müssen.

Ich finde es auch nicht toll, wenn wildfremde Leute uneingeladen in meine Bude wollen.

Mit Beantragung der WBK habe ich das aber notgedrungen akzeptiert, brauche mich also nicht hinterher beifallheischend aufregen. Gebe ich die WBK zurück und gebe die Waffen ab, kommen die auch nicht mehr. 

LWB stellen sich gerne als besonders zuverlässig und gesetzestreu dar, aber genau wie bei Polizisten gibt es halt normale und freundliche Menschen und Vollpfosten. Jeder sucht sich den Schuh aus, der ihm passt.

Wo viele Menschen auf einem Haufen leben, braucht es halt Regeln. Isso.

Muss man nicht mögen, nur akzeptieren.

 

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb BBF:

Begehe eine kleine Verfehlung aus Unwissenheit und der SB wird mit ziemlicher Sicherheit in den "ich bin ein Vertreter des Staates" Modus schalten. Solange du dich schön bückst wird der SB freundlich sein. Vielleicht bist du einfach zu jung um die Veränderungen in der Beziehung Staat und Bürger zu erkennen. Schleichende Vorgänge sind da immer schwierig.

 

Der SB betritt mein Wohnung als Vertreter des Staates und genau so wird er behandelt.

 

Meine Behörde, DER PÖSE STAAT, hat vor knapp 2 Monaten noch bei mir angerufen. "Herr Jacko, laut unseren Unterlagen sind sie im Besitz der Waffe XYZ, den Erwerb haben Sie uns bis dato nicht gemeldet und die Frist ist bereits verstrichen. Wir gehen davon aus dass dies ein Fehler ist und würden gerne weitere Informationen von Ihnen dazu". Kurz den Fall geschildert, Thema erledigt. Kein SEK und nix. Was war passiert:

 

Waffe war von mir auf Egon gekauft worden am 02.03. Der gewerbliche Verkäufer aus Süddeutschland hat den Erwerb am 06.03 ans NWR gemeldet und ist in Urlaub gefahren, hat in den Tagen dazwischen meine Überweisung bekommen und am 24.03 das Ding in Overnite gepackt und am 27.03 habe ich es erworben.  Am 04.04 ruft der SB an, ich hatte ja noch nicht angemeldet, habe ja 2 Wochen bei Erwerb auf JJS.

 

Das sind Menschen mit a) einem Ermessensspielraum b) die auch mit Menschen reden wollen und c) auch mal Fehler machen. Und wie schon geschrieben, es gibt leider "auch da" solche und solche und wie oben schon von mir geschrieben, wenn Mist dann klagen. Aber das Verhalten was hier in Teilen propagiert wird ist schlicht maßlos realitätsfremd.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Oneshot:

Was mich immer ein bisschen wundert, das mit den Kontrollen war bei Beantragung der WBK schon bekannt, oder? Also man hätte die Kontrollen nicht haben müssen.

 

Bei mir schon, bei Dir anscheinend auch...

 

Bei sehr vielen hier aber nicht.... Da konnte die Büchse noch legal im Schuhschrank neben der Gardarobe hängen...

Geschrieben

>Was mich immer ein bisschen wundert, das mit den Kontrollen war bei Beantragung der WBK schon bekannt, oder?

>Mit Beantragung der WBK habe ich das aber notgedrungen akzeptiert

 

Nein, war nicht bekannt und nicht abzusehen.

 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Oneshot:

Was mich immer ein bisschen wundert, das mit den Kontrollen war bei Beantragung der WBK schon bekannt, oder? Also man hätte die Kontrollen nicht haben müssen.

... Gebe ich die WBK zurück und gebe die Waffen ab, kommen die auch nicht mehr. 

Schwachsinn, ich habe die meisten meiner Erlaubnisse beantragt als ich mir noch nicht unwidersprochen unterstellen lassen mußte daß ich bzgl. der Aufbewahrung lüge.

Und: Man möge mir einen fairen Preis bezahlen, also nicht was heute Dank der dauernden Vergrämung noch zu erzielen ist, für das Geraffel (bar bei Abholung ist ok) dann trenne ich mich sofort von meinen Waffenbesitz.

Kannst Dir aber ein Fleißkärtchen nehmen.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb VP70Z:

ich habe die meisten meiner Erlaubnisse beantragt als ich mir noch nicht unwidersprochen unterstellen lassen mußte daß ich bzgl. der Aufbewahrung lüge.

 

 

Was aber keine Rolle spielt.

 

Wie beim Autofahren auch bist Du verpflichtet, Dich über die neuesten Gesetzesänderungen zu informieren.

 

Dazu brauchst Du noch nicht einmal die Fachpresse, das geht über die Tagespresse auch.

Geschrieben (bearbeitet)

Ja und wenn bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle 25 EUR Kontrollgebühren fällig werden sollten, dann ist das eben so.

Kannst ja auch das Auto abgeben.

Bearbeitet von tar
Geschrieben (bearbeitet)

Fakt ist eins: würde es keine Verstöße geben, bräuchte es auch keine Kontrolle.

So wie früher. Dann gibt es Leute, die finden es eine gute Idee, eine geladene Waffe im Nachttisch aufzuheben, und Junior erschießt damit Leute.

Menschen machen Fehler und sind fehlbar. Wir sind keine Roboter. Deswegen gibt's Kontrollen.

Zum Vergleich mit dem Auto: Kfz sind ebenfalls vor unbefugter Benutzung zu sichern, macht der 16 jährige Junior mit Papas Boliden eine Spritztour und zerlegt sich und andere, wird genau wie bei Waffenmissbrauch ermittelt, wie es dazu kommen konnte.

Schließen wir deswegen unsere Autoschlüssel weg? Nö. Kontrolliert doch eh keiner...

Die Höhe von Kontrollgebühren ist ein ganz anderes Thema.

Hier bin ich ganz klar der Meinung, diese sollte kostenlos sein. Aber die Gebührenordnungen sind ein Thema für sich, bei den letzten Eintragungen auf der Waffenbehörde bin ich auch fast rückwärts vom Stuhl gefallen...

Bearbeitet von Oneshot
Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb Oneshot:

Zum Vergleich mit dem Auto: Kfz sind ebenfalls vor unbefugter Benutzung zu sichern, macht der 16 jährige Junior mit Papas Boliden eine Spritztour und zerlegt sich und andere, wird genau wie bei Waffenmissbrauch ermittelt, wie es dazu kommen konnte.

Schließen wir deswegen unsere Autoschlüssel weg? Nö. Kontrolliert doch eh keiner...

Die ganzen illegalen Waffen liegen auch heute noch geladen im Nachtisch, dennoch gibt es keine Bürgerkriegsszenen. Also bück dich tiefer und lasse deine Grundrechte weiter einschränken ohne zu motzen.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb VP70Z:

Und: "Kunde" ist gut :rotfl2::rotfl2::rotfl2:

Da die Sichtweise sehr von der jeweiligen Person abhängt kann ich Dich verstehen, aber bei mir stimmt "Kunde" auf jeden Fall. Von "drei Waffen zum Start" (als Ausnahme der "Soll-Bestimmung" 2/6) bis zu einem Brief, ob die zusätzlichen Voreinträge wirklich schon jetzt eingetragen werden sollen (da nur 1 Jahr gültig) oder ob der Vorgang auf Termin gelegt werden soll, habe ich einige Situationen (Einträge bzw. neue WBKs kann man gleich mitnehmen) erlebt, die mir das Gefühl "Kunde" zu sein vermitteln.

 

vor 3 Stunden schrieb BBF:

Der SB betritt mein Wohnung als Vertreter des Staates und genau so wird er behandelt.

Bei mir auch so, der SB wird so behandelt, wie ich auch von ihm behandelt werden möchte.

 

vor 3 Stunden schrieb lebachere30:

Wenn halt grad das 26cm Sextoy der Frau rumliegt was solls:lol::lol:

Fällt das jetzt auch schon unters Waffenrecht? Praktisch ein Totschläger mit erhöhter Schlagwirkung. ;-)

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb HBM:

Da die Sichtweise sehr von der jeweiligen Person abhängt kann ich Dich verstehen, aber bei mir stimmt "Kunde" auf jeden Fall.

Da ich keinerlei Hausbesuche bestellt habe bin ich auch kein "Kunde". Das schließt ja nicht aus daß ich hinreichend sozialisiert bin und mich zu benehmen weiß. Und mein Leben lang hat man mir so oft das Grundgesetz inkl. Art. 13(1) vorgebetet daß ich das irgendwann geglaubt habe.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb VP70Z:

Da ich keinerlei Hausbesuche bestellt habe bin ich auch kein "Kunde". Das schließt ja nicht aus daß ich hinreichend sozialisiert bin und mich zu benehmen weiß. Und mein Leben lang hat man mir so oft das Grundgesetz inkl. Art. 13(1) vorgebetet daß ich das irgendwann geglaubt habe.

 

Na, hast du denn auch brav geklagt?

Geschrieben

Eigentlich ist es doch erstaunlich, dass bei den Kontrollen doch recht oft Verstöße festgestellt werden. Wenn vor allem Leute kontrolliert werden die keinen schriftlichen Nachweis erbracht haben, gibt es zwischen 50 und 90% Verstöße, wenn alle kontrolliert werden eher zwischen 2 und 10%. (Zahlen nur aus Pressemeldungen der Bundesländern keine genaue Statistik).

 

Solange 10% ihre Waffen nicht richtig Aufbewahren müssen wir uns doch nicht wundern, dass Kontrollen verlangt werden. 

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb VP70Z:

Da ich keinerlei Hausbesuche bestellt habe bin ich auch kein "Kunde". Das schließt ja nicht aus daß ich hinreichend sozialisiert bin und mich zu benehmen weiß. Und mein Leben lang hat man mir so oft das Grundgesetz inkl. Art. 13(1) vorgebetet daß ich das irgendwann geglaubt habe.

Stimmt, im Falle eines Hausbesuches (ungewünscht) natürlich eher kein "Kunde", wobei mein Sachbearbeiter irgendwann vorletztes Jahr mal angefragt hat (als ich mal wieder was eintragen lies) wann mir ein Besuch passen würde (Wochentag, Uhrzeit, etc.). Aufgrund der vielen kleinen Waffenscheine, etc. hat sich allerdings bis jetzt kein Termin ergeben.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Jacko5000:

zwischenmenschlichen Vertrauensverhältnisses zwischen Behörde und Kunde".

- zwischenmenschliche Beziehungen pflege ich mit Personen die mir genehm sind - die Behörde hat den Auftrag mir zu misstrauen, sonst würde mein Wort reichen und es gäbe weder irgendwelche Kontrolle noch die Forderung nach irgendwelchen Nachweisen 

- aus gutem Grund habe ich auch kein blindes Vertrauen in die Behörde

- Kunde bin ich da, wo eine Leistung für mich erbracht wird, die ich benötige- das ist speziell bei der Waffenbehörde nicht der Fall, es ginge auch ohne

Geschrieben (bearbeitet)

wenn ich so lese, was die meisten hier absondern, kann ich nur hoffen, dass das kein repräsentativer Querschnitt der LWB ist. Sonst würde ich annehmen, dass die viel beschworene Gesetzes- bzw. Rechtstreue der LWB doch eher in den Bereich "Fake News" gehört.

 

Teddy

 

 

Bearbeitet von checkinthedark
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