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IGNORED

Kann ICH einer Behörde Kontrollkosten in Rechnung stellen?


Shiva

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

die Fragestellung klingt für Deutsche erstmal absurd, ist aber durchaus ernst gemeint: Kann ich einer Behörde Kosten, die mir z.B. durch Kontrollbesuche entstehen, in Rechnung stellen?

 

Kosten die mir entstehen sind: Arbeitszeit, Verschleiß des Fußbodens, Reinigungskosten. Außerdem würde ich gern eine Kostenpauschale für ungewollte Besuche festlegen. In meinen Wohnung und im Haus hängen eine ganze Reihe recht hochwertiger Kunstwerke (ich habe mehrere Semester Kunst studiert, kann sowas also beurteilen). Für die Betrachtung der Bilder würde ich gern eine Kunstpauschale erheben. Die entstehenden Einnahmen muss ich natürlich versteuern, die entstehenden Kosten für Buchhaltung würde ich im Rahmen einer Buchhaltungsumlage weiterreichen. Sind jetzt nur Beispiele für die mir entstehenden Kosten.

 

Hintergrund ist ein Artikel über einen eigenartigen Ami (den Artikel finde ich leider nicht mehr). Der war irgendwann genervt darüber das er einerseits Steuern zahlen muss, andererseits für jedes behördliche Handeln noch mal extra bezahlen muss und dann die Behörden auch noch kreativ werden und zum Beispiel vom Betroffenen unerwünschte Kontrollen zwangsweise verordnen und dafür Geld verlangen. Er hat dann angefangen für sein Grundstück eine Preisliste zu erstellen. Zum Beispiel hat er Parkgebühren verlangt und Lizenzen für das Befahren des Landes vergeben. Die Lizenzen mussten schriftlich beantragt werden (14 Tage vorher) und für die Lizenzbeantragung musste eine Bearbeitungsgebühr bezahlt werden. Die Bearbeitungsgebühr wurde natürlich auch fällig, wenn die Lizenz abgelehnt wurde (etwa weil der Ami zum gewünschten Zeitpunkt im Urlaub ist oder schlicht keine Lust hat).

 

Für _diesen_ Ami schien das ganze funktioniert zu haben, die Behörden haben ihn anschließend in Ruhe gelassen.

 

Viele Grüße

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In den USA findest du für jede Schnappsidee einen Befürworter.

 

Du solltest dich mit deiner Waffenbehörde gut stellen, und wenn die Mist bauen argumentieren. Wenn die Mist in Verwaltungsakte gießen klagen. Alles andere ist verschwendete Zeit und der Richter würde dich zu Recht auslachen wenn du ein Mahnverfahren anstrengen würdest für nicht gezahlte Fußbodenbenutzungskosten.

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vor 11 Minuten schrieb Shiva:

Hallo,

 

die Fragestellung klingt für Deutsche erstmal absurd, ist aber durchaus ernst gemeint: Kann ich einer Behörde Kosten, die mir z.B. durch Kontrollbesuche entstehen, in Rechnung stellen?

 

Kosten die mir entstehen sind: Arbeitszeit, Verschleiß des Fußbodens, Reinigungskosten. Außerdem würde ich gern eine Kostenpauschale für ungewollte Besuche festlegen. In meinen Wohnung und im Haus hängen eine ganze Reihe recht hochwertiger Kunstwerke (ich habe mehrere Semester Kunst studiert, kann sowas also beurteilen). Für die Betrachtung der Bilder würde ich gern eine Kunstpauschale erheben. Die entstehenden Einnahmen muss ich natürlich versteuern, die entstehenden Kosten für Buchhaltung würde ich im Rahmen einer Buchhaltungsumlage weiterreichen. Sind jetzt nur Beispiele für die mir entstehenden Kosten.

 

Hintergrund ist ein Artikel über einen eigenartigen Ami (den Artikel finde ich leider nicht mehr). Der war irgendwann genervt darüber das er einerseits Steuern zahlen muss, andererseits für jedes behördliche Handeln noch mal extra bezahlen muss und dann die Behörden auch noch kreativ werden und zum Beispiel vom Betroffenen unerwünschte Kontrollen zwangsweise verordnen und dafür Geld verlangen. Er hat dann angefangen für sein Grundstück eine Preisliste zu erstellen. Zum Beispiel hat er Parkgebühren verlangt und Lizenzen für das Befahren des Landes vergeben. Die Lizenzen mussten schriftlich beantragt werden (14 Tage vorher) und für die Lizenzbeantragung musste eine Bearbeitungsgebühr bezahlt werden. Die Bearbeitungsgebühr wurde natürlich auch fällig, wenn die Lizenz abgelehnt wurde (etwa weil der Ami zum gewünschten Zeitpunkt im Urlaub ist oder schlicht keine Lust hat).

 

Für _diesen_ Ami schien das ganze funktioniert zu haben, die Behörden haben ihn anschließend in Ruhe gelassen.

 

Viele Grüße

Hallo,

tolle Idee, gäbe bestimmt einen netten Artikel in der Zeitung. Persönlich sehe ich eine rechtliche Verpflichtung der Behörde und meinerseits eine Verpflichtung zur Duldung. Fraglich ist ob durch den angeordneten Besuch ein Schaden für dich entstanden ist, hier wäre eher anzusetzen. Aber dennoch würde ich von solchen Schildbürgerstreichen absehen, sonst bleibt das nächste Bedürfnis vielleicht länger liegen als sonst XD...

Gruß oizo

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Du kannst es versuchen ... erzähl uns doch mal was passiert ist.

Prinzipiell steht im Gesetz das du Leuten zur Kontrolle Zugang gewähren musst.

Nur weil irgendwelche Lappen in der Bude hängen kannst du natürlich keine Kosten erheben.

Versuch doch noch der Behörde klarzumachen das deine erleuchtende Anwesenheit auch was kostet wenn man dich besucht.

Von Seiten der Behörde würde ich allerdings in so einem Falle ( und das dürfen sie gesetzlich) mit zwei Leuten anrücken( Rechtssicherheit weil Querulant vor Ort), würde dir dafür je nach Größe des Bestandes die Verwaltungsstunde  A 09- A 013 mit 51. € berechnen.

Dazu zwecks Sicherung/ Gefahrenabwehr meines Personals noch zwei PVB

Die Begleitung von Schwer-, Gefahrgüter- und Werttransporten, Waffenaufbewahrungskontrollen oder sonstigen Einsätzen mit etwaiger Gefährdung dritter Amtspersonen kostet 58 €/Stunde.

Plus 45 Cent pro KM bei eingesetztem Fahrzeug.

Macht bei einer zweistündigen Kontrolle 204+232+ Kilometergeld.

~450€.

Und rate mal wie oft ich die Kontrolle mache ?!? 

 

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vor 30 Minuten schrieb Shiva:

Kann ich einer Behörde Kosten, die mir z.B. durch Kontrollbesuche entstehen, in Rechnung stellen?

Das reale Leben beruht auf der Regel: "Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht das Selbe". Wenn du dich beim Staat für den unerwünschten F..k revanchieren willst, musst du kreativer sein und dich dabei natürlich nicht erwischen lassen.

Bearbeitet von BBF
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@RedWhine:

 

Was bist du denn für einer? :D

Nö, reinlassen muss man keinen, aber das beißt sich dann mit dem lizenzierten Waffenbesitz.

Ergo wird es dann mehr schwarze Waffenbesitzer geben, die solche Machtspielchen nicht mehr mitmachen wollen.

Eine Vorortkontrolle ist nicht vorgeschrieben und hat auch nur einen begrenzten Sinn.

 

Bearbeitet von tar
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Kann ich meinen Waffenschrank in nen Kontrollbereich stellen und verlangen, dass die Kontrolleure Dosimeter tragen und nen Strahlenpass mitbringen. "Meine Waffen sind da im Keller, Sie können da gerne hin gehen, aber da ist radioaktives Radon."

Bearbeitet von schmitz75
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vor 2 Minuten schrieb schmitz75:

 und verlangen, dass die Kontrolleure Dosimeter tragen und nen Strahlenpass mitbringen......

 

Du kannst Dir auch einen Aufstellort suchen, der lediglich über eine wackelige Hängebrücke zu erreichen ist..........

 

Du kannst auch darum bitten, beim Betreten Deiner Wohnung die Schuhe auszuziehen....... ( macht die Berliner Polizei ja auch.......)

 

Oder die Tür zu dem Raum ist sooooo schmal und sooooo niedrig ...........

 

Bestimmt werden die Sachbearbeiter die kreative Herausforderung annehmen.........

 

Aber die Grundidee gefällt mir.

 

Inst

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Und, was gewinnt man dadurch, außer daß das Ego gestreichelt wird? Du demütigst doch damit nicht das Amt sondern die Person. Wenn es bei mir so weit sein sollte biete ich erst mal eine Tasse Kaffee an.

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vor 3 Stunden schrieb Shiva:

die Fragestellung klingt für Deutsche erstmal absurd, ist aber durchaus ernst gemeint: Kann ich einer Behörde Kosten, die mir z.B. durch Kontrollbesuche entstehen, in Rechnung stellen?

 

 

Ja, das ist eine hervorragende Idee!

 

Das Problem besteht lediglich darin, die angefallene Teppichbodenabnützungsgebühr auch einzutreiben.

Rechnung schreiben reicht ja nicht.

 

Oder ähnliche Forderungen, die man an Beamte schickt.

 

Bleibt man da hartnäckig, hat man auch Erfolg und man bekommt sogar noch Urlaub auf Staatskosten spendiert, so wie dieser Rentner, von dem heute berichtet wird.

 

Also: Nur Mut!

 

 

vor 3 Stunden schrieb Shiva:

Für _diesen_ Ami schien das ganze funktioniert zu haben, die Behörden haben ihn anschließend in Ruhe gelassen.

 

Wenn es in Amiland funktioniert hat, dann muß es hier einfach auch funktionieren!

 

Daß wir hier in DE ein völlig anderes Rechtssystem haben, sollte da weiter nicht ins Gewicht fallen.

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vor 3 Stunden schrieb RedWhine:

Du kannst es versuchen ... erzähl uns doch mal was passiert ist.

Prinzipiell steht im Gesetz das du Leuten zur Kontrolle Zugang gewähren musst.

 

 

Ich gewähre ihnen ja Zugang. Die Kosten entstehen ja nicht weil ich etwas verweigere, sondern ganz im Gegenteil. Die Kosten entstehen dadurch das ich den Zugang gewähre. Und wenn das Amt pünktlich bezahlt, können sie auch gern öfters kommen, sogar jeden Tag. Eventuell ist sogar Kaffee und Kuchen drin (natürlich gegen Bezahlung, sonst wäre es ja Bestechung).

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vor einer Stunde schrieb BBF:

Nun, mancher wird sich im Rectum des Schergen wohlfühlen. So soll es sein.

Du hast aber ein echtes Problem. Der "Scherge" macht doch keine Gesetze, er muß sie nur befolgen, genau wie ich. Dürfte für uns beide unangenehm sein, also machen wir doch das beste daraus.

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vor 36 Minuten schrieb EBR:

Dürfte für uns beide unangenehm sein

 

Warum sollte es das für den sein; ist dem doch wurscht; wie er seine Zeit bis zur Pension abbummelt ?

Und wenn er nen Spiegel unter den Klosettrand hält; oder schaut, ob die Kochtöpfe sauber dastehen- Geld stinkt nicht.

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vor 3 Stunden schrieb inst200:

Es ist wie überall im richtigen Leben, ein Geben und ein Nehmen.

 

Wenn beide Seiten sich vernünftig und umgänglich verhalten gewinnen beide.

 

vor 2 Stunden schrieb HangMan69:

wobei ich dann eine gebühr von < 150eus für eine "überprüfung" nicht als "vernünftig und umgänglich" erachte!!! <_<

 

Und ein "Geben" & "gewinnen" sehe ich schon gar nicht; vielmehr schlicht Diebstahl (Zeit & Geld).

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vor 15 Minuten schrieb Pi9mm:

 

Warum sollte es das für den sein; ist dem doch wurscht; wie er seine Zeit bis zur Pension abbummelt ?

Und wenn er nen Spiegel unter den Klosettrand hält; oder schaut, ob die Kochtöpfe sauber dastehen- Geld stinkt nicht.

Wühlst du gerne in anderer Leute Sachen? Also.

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vor 8 Minuten schrieb gebuesch1:

Ein Gesetz ist ein Blatt Papier. Durch Ausführende wird es erst Realität. Das Gesetz ist somit nicht das Problem.

Und da sind wir wieder beim Hauptproblem dieses Forums: dem selektiven Gehorsam. Manche Gesetze befolge ich, manche nicht.

Der arme Teufel des Ordungsamtes hat keine andere Wahl. ER MUSS ! Also mache ich ihm das Leben nicht schwer und kooperiere. Zumal ich die Intention der sicheren Aufbewahrung durchaus nachvollziehen kann.

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vor 9 Minuten schrieb EBR:

Manche Gesetze befolge ich, manche nicht.

Aha. Ich versuche alle Gesetze zu befolgen.

 

Trotzdem:

Schaff Dir einen Schalter für die Klingel an, fertig.

Unangekündigte Kontrolle gestorben.

Ende der Diskussion.

 

Ich bin nie da, entweder zur Arbeit (Steuern erwirtschaften), auf dem Schießstand, im Revier, im Brauhaus oder im Bett.

Meine Frau hat keine Schlüssel zu den Schränken, wer uns besuchen will, ruft an.

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