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Geschrieben

Folgender Sachverhalt.

 

Ich habe für Vereinsmitglieder und Freunde eine Sammelbestellung von Magazinen und Magazinböden gemacht. Dies war bei einem Internethändler der das Abends nach Feierabend macht und auf seiner Seite nur eine Handynummer angibt. 

 

Gesamtbetrag ca. 250.-Euro. Ich habe die Magazine verteilt und eine Person wollte 5 Glock Magazinböden dann nicht haben und ich habe einen Widerruf und die Böden zusammen innerhalb der zwei Wochenfrist zurückgeschickt. Wert 40.- Euro. Zurückgeschickt auf meine Kosten. Ich wollte nur die 40.- Euro Warenwert zurück.

 

Der Händler teilt mir jetzt mit, er akzeptiere den Widerruf nicht, Er würde mir die Magazinböden wieder zuschicken, oder ich soll die gesamte Bestellung zurückschicken. Es gäbe keinerlei Anspruch nur einen Teil der Ware zurück zu schicken. Ich habe ihm erklärt, dass dies nicht so einfach geht, da ich die Magazine natürlich schon verteilt habe. 

 

Ich möchte erst Mal keinen Namen nennen, weil ich immer noch hoffe, dass es zu einer gütlichen Einigung kommt. Außerdem will ich nicht, dass es hier als Händlerbashing ausgelegt wird.

 

Ihr bestellt doch bestimmt auch öfter im Verein zusammen. Aber auch sonst ist es doch bei Bestellungen im Internet so, dass man evtl. bei einer Bestellung von mehreren Kleidungsstücken eins zurück schickt.

 

Wie seht Ihr das?

 

Wie ist das rechtlich?

 

Geschrieben

Das Thema ist recht einfach:

 

Das Amtsgericht Wittmund (Urteil v. 13.03.2008, AZ: 4 C 661/07) entschied, dass sich der Widerruf auch nur auf den Teil einer Bestellung beziehen kann.

 

„Aufgrund des mit dem Widerrufsrecht verfolgten Verbraucherschutzzwecks sind die gesetzlichen Bestimmungen so auszulegen, dass ein möglichst umfassender Verbraucherschutz gewährt wird.

Bei der häufig im Fernabsatz vorkommenden Sammelbestellung mehrerer Personen oder der gleichzeitigen Bestellung mehrerer Vertragsgegenstände wäre das Widerrufsrecht erheblich eingeschränkt, würde man den Widerruf nur im Hinblick auf den Vertrag im Ganzen zulassen.“

Net auf das Urteil hinweisen und wenn es nicht fruchtet, ab und klagen....

Gruß Makalu

Geschrieben (bearbeitet)

Einfacher als Klagen (und billiger) ist es die überzählige Magazine auf eGun zu verkaufen.

Man kann natürlich sein Recht durchboxen wollen und mit Geld und wertvoller Freizeit und Nerven draufzahlen.

Praxistipp: Geld vorher einsammeln und dem abgesprungenen Besteller das Problem überlassen.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

So ärgerlich das sture Verhalten des Händlers auch ist......ICH hätte mehr Probleme mit dem wortbrüchigen Kameraden.

Gerade solche Typen, die andere gerne machen lassen, regen sich dann am Ende noch darüber auf, das der Organisator, nach Rundung der Beträge, unverschämte 1,20 € "Gewinn" eingeheimst hat.

 

Es ist doch immer dasselbe: Wer sich die Arbeit macht ist der Dumme, rennt seinem Geld hinterher, muss sich um Reklamationen kümmern, die Ware verteilen, und hat die ganze Rennerei.

 

Ich würde ebenfalls davon abraten, für diesen lächerlichen Betrag weitere Nerven zu investieren. Verbuche es einfach als "Seminargebühr".

 

Gruß, Delgado

Bearbeitet von Delgado
Geschrieben

Die Ausnahmen des Fernabsatzgesetzes sind eigentlich zur Prüfung der Ware auf ihre Eigenschaften vorgesehen, nicht um die Wankelmüdigkeit irgendwelcher Miteinkäufer anzufangen.

 

Die Magazinböden weisen unwidersprochen die gewünschten und erwarteten Eigenschaften auf, das sind keine Schuhe oder Kleidungsstücke, die zu gross oder zu klein sind und nicht passen.

 

Wenn der Händler seine Arbeitszeit frecherweise mitkalkuliert, ist er bei so 'ner Bestellung jetzt vermutlich schon im Minus.

Und das dann jeden Tag zwei, drei mal, da hätte ich auch keine Böcke mehr drauf.

 

Tritt lieber Deinem Mitbesteller berechtigterweise in den Arsch und fordere von ihm das  Geld ein und drück' ihm die Magazinböden in die Hand anstatt dem Händler und Dir ein schweres Leben zu machen. Und die nächste Sammelbestellung dann nur noch für Freunde und nicht mehr für "Freunde".

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb German:

Die Ausnahmen des Fernabsatzgesetzes sind eigentlich zur Prüfung der Ware auf ihre Eigenschaften vorgesehen, nicht um die Wankelmüdigkeit irgendwelcher Miteinkäufer anzufangen.

 

Nein, es darf völlig ohne Begründung widerrufen werden.

Geschrieben (bearbeitet)

...

 

Ich redete auch vom beabsichtigten Zweck dieser Regelung, nicht von dem, was man im Rahmen der gängigen Rechtssprechung "darf". Einfach mal die Gesetzesbegründung zum Thema lesen.

Dürfen darf man vieles, was nicht unbedingt richtig ist. Insofern kann ich die Reaktion des Händlers vollkommen verstehen, auch wenn der Kunde am Ende vermutlich Recht bekommen würde.

 

Bearbeitet von German
Geschrieben

Der zweck der Regelung ist einfach, dem Kunden das denken zu ersparen.... Er kam einfach kaufen und zurückschicken ohne nachzudenken... :mad1:

 

Bei gewissen Artikeln kaufen Kunden auch nur, um das einfach mal anzuschauen... Wir haben im Website bspw Trinkhörner mit 9 Liter Inhalt. Das ist die einzigste Größe mit messbaren Rücksendungen... Tut dem Kunden ja nicht weh, ein bisschen Geld per Paypal hin und her zu schicken...

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb German:

Die Ausnahmen des Fernabsatzgesetzes sind eigentlich zur Prüfung der Ware auf ihre Eigenschaften vorgesehen, nicht um die Wankelmüdigkeit irgendwelcher Miteinkäufer anzufangen.

 

Die Magazinböden weisen unwidersprochen die gewünschten und erwarteten Eigenschaften auf, das sind keine Schuhe oder Kleidungsstücke, die zu gross oder zu klein sind und nicht passen.

 

Wenn der Händler seine Arbeitszeit frecherweise mitkalkuliert, ist er bei so 'ner Bestellung jetzt vermutlich schon im Minus.

Und das dann jeden Tag zwei, drei mal, da hätte ich auch keine Böcke mehr drauf.

 

Tritt lieber Deinem Mitbesteller berechtigterweise in den Arsch und fordere von ihm das  Geld ein und drück' ihm die Magazinböden in die Hand anstatt dem Händler und Dir ein schweres Leben zu machen. Und die nächste Sammelbestellung dann nur noch für Freunde und nicht mehr für "Freunde".

 

Ja sorry, die Ausnahmen sind gemacht um mir bei einem Fernabsatzgeschäft die Möglichkeit zu geben die Ware genauso zu prüfen wie dies in einem Geschäft möglich wäre !

 

Der Kollege muss die Magazinböden ja nicht kennen oder schon in der Hand gehabt haben. Ich kenne so einige Profukte die ich bestelle nur vom Bild.

Beim Versandhandel bestellt man dann, nimmt es in die Hand und prüft obs einem gefällt oder doch anders aussieht als auf dem Bild etc.

Hat dann nix mit Wankelmütigkeit zu tun wenn ich es dann zurückschicke weil es mir nicht zusagt.

 

 

 

Bearbeitet von keks
Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Stunden schrieb Delgado:

So ärgerlich das sture Verhalten des Händlers auch ist......ICH hätte mehr Probleme mit dem wortbrüchigen Kameraden.

Gerade solche Typen, die andere gerne machen lassen, regen sich dann am Ende noch darüber auf, das der Organisator, nach Rundung der Beträge, unverschämte 1,20 € "Gewinn" eingeheimst hat.

 

Es ist doch immer dasselbe: Wer sich die Arbeit macht ist der Dumme, rennt seinem Geld hinterher, muss sich um Reklamationen kümmern, die Ware verteilen, und hat die ganze Rennerei.

 

Ich würde ebenfalls davon abraten, für diesen lächerlichen Betrag weitere Nerven zu investieren. Verbuche es einfach als "Seminargebühr".

 

Gruß, Delgado

Deshalb, Vorkasse! Zum Händler er muss es zurück nehmen. Bei kompletter Wäre sogar die Hinsende Vk.

 

Hatte letztens einen ähnlichen Fall. Ein Händler hatte Pulver Füll Matrizen für eine dillon im Angebot. Leider fiel mir nicht auf da diese auch schlecht beschrieben waren und ohne Foto, dass sie zu klein sind. Daraufhin habe ich mit ihm telefoniert und wir einigten uns auf Kostenerstattung da er die richtigen nur zu einem viel zu teuren Preis gegenüber der Mitbewerber abgeben wollte. Rücksendung auf meine Kosten was auch okay ist. Er wollte mir auch nicht im Preis entgegenkommen. Einen Tag später sah ich durch Zufall auf seiner Homepage die passenden Matrizen zu einem noch besseren Preis als ich eigentlich von ihm haben wollte. Also bestellte ich diese erneut und schicke ihm eine E-Mail dass ich nun den Differenzbetrag überweisen werde. Daraufhin kam eine Antwort dass dies okay wäre. Leider kamen die Matrizen nicht. Auf Nachfrage bei einer Angestellten, ich müsste noch die Versandkosten überweisen. Mein Einwand dass er mir die hin sende Versandkosten ja erstatten müsste die im übrigen mit 8,40 € für ein klitzekleines Paket sehr happig waren, weigerte er sich standhaft. Nach einigen Mails mit der gültigen Gesetzeslage schickte er mir dann die bestellten Teile. Das alles mit einer zeitlichen Verzögerung die jenseits von Gut und Böse war. Da dies zwischen den Jahren war natürlich soweit verzögert das alles erst im Januar ankam. Das alles von einem großen Händler der auf manche waren auch Gebietsschutz hat.

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben

@Mittelalter

 

wenn ein Kunde bei dir mehrere Artikel bestellt, könnte er nur das Füllhorn zurück schicken oder alle anderen Artikel auch? Makalu hat ja sogar ein Urteil zur Hand gehabt. 

 

Du als Händler müsstest die Rechtslage doch gut beurteilen können. Ob Du das aus Kulanz anbietest ist hier nicht meine Frage. 

 

@Makalu 

 

Vielen Dank für das Urteil. 

 

Hat jemand noch ein weiteres Urteil? Doppelt hält besser. Evtl neueren Datums?

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb German:

Ich redete auch vom beabsichtigten Zweck dieser Regelung, nicht von dem, was man im Rahmen der gängigen Rechtssprechung "darf". Einfach mal die Gesetzesbegründung zum Thema lesen.

Dürfen darf man vieles, was nicht unbedingt richtig ist. Insofern kann ich die Reaktion des Händlers vollkommen verstehen, auch wenn der Kunde am Ende vermutlich Recht bekommen würde.

 

 

Ja. Entweder man findet einen sozialen Konsens, nachdem die Leute die eher hirnverbrannte Rechtslage eben nicht völlig ausschöpfen, oder aber solche Leute wie den beschriebenen kleinen Feierabendhändler wird's halt nicht mehr geben, sondern nur noch die großen, die die Logistik für Retouren aufbauen können und auch genügend Produkte verkaufen um Retourhäufigkeiten abschätzen und einpreisen zu können. Klar, wenn ich Schuhe bei Zappos online kaufe, dann bestelle ich auch zwei oder drei Größen und vielleicht gar verschiedene Modelle und behalte was passt, aber Zappos macht auch ausdrücklich Werbung damit, daß das erlaubt und erwünscht ist. Ist bei denen halt ein Kostenfaktor so wie anderenfalls die Miete für ein Ladengeschäft und das Gehalt der Verkäufers beim Anprobieren. Ein kleiner Krauter, der Spezialteile verkauft und die möglicherweise selber erst für eine konkrete Bestellung einkauft, kann das aber schlecht leisten.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Mittelalter:

Der zweck der Regelung ist einfach, dem Kunden das denken zu ersparen.... Er kam einfach kaufen und zurückschicken ohne nachzudenken... :mad1:

Bei gewissen Artikeln kaufen Kunden auch nur, um das einfach mal anzuschauen...

 

 

(Leicht OT, aber m.E. auch ein Aspekt):

 

Iimmer die hin- und her-Schickerei.

Und dann wundern oder ärgern sich die Leute über die vielen Logistik-LKWs, die ständig die Autobahnen verstopfen...

Einfach mal von Zeit zu Zeit an die eigene Konsumentennase fassen.

Geschrieben

An und für sich halte ich den Widerruf beim Fernabsatz für eine gute Sache.

Hatte mir mal in der Schweiz ein Teil bestellt, bezahlt per Vorkasse. Immer wieder Vertröstungen, dass das Teil bald geliefert wird.

Nach 1,75 Jahren (!!) erfolgte dann endlich die Lieferung.

Geliefert wurde ein ähnlicher Artikel, der zwar die gleiche Funktion erfüllte, aber eben nicht der, der abgebildet und beworben war (zwar gleiche Funktion, aber Abweichungen in für mich wesentlichen Details).

Reklamation aufgesetzt. Antwort: "Wird nicht zurückgenommen. Wir müssen es nicht zurück nehmen. Friss oder stirb."

 

Geschrieben (bearbeitet)

@Proud NRA Member

 

Bei diesem Verkauf entstehen dem Händler eigentlich gar keine Kosten, da ich Porto zu mir bezahlt habe und Porto zurück auch. Wollte ich auch nicht erstattet. 

Er könnte es einfach wieder ins Regal legen und fertig. Bei der Bestellung hat er immer noch 200.-Euro Umsatz gemacht (Ich kenne den Unterschied von Gewinn und Umsatz)

 

Die Teile wurden mir außerhalb Egun zu dem gleichen Preis verkauft wie er sie bei Egun inseriert hatte. 

 

Alle Teile waren vorrätig und nichts mußte extra beschafft werden. Sonst könnte ich es ja vieleicht noch verstehen.

 

 

Bearbeitet von RalfPW
Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb Raiden:

An und für sich halte ich den Widerruf beim Fernabsatz für eine gute Sache.

Hatte mir mal in der Schweiz ein Teil bestellt, bezahlt per Vorkasse. Immer wieder Vertröstungen, dass das Teil bald geliefert wird.

Nach 1,75 Jahren (!!) erfolgte dann endlich die Lieferung.

Geliefert wurde ein ähnlicher Artikel, der zwar die gleiche Funktion erfüllte, aber eben nicht der, der abgebildet und beworben war (zwar gleiche Funktion, aber Abweichungen in für mich wesentlichen Details).

Reklamation aufgesetzt. Antwort: "Wird nicht zurückgenommen. Wir müssen es nicht zurück nehmen. Friss oder stirb."

 

 

Das hat aber nichts mit dem Rückgaberecht bei korrekter Lieferung zu tun. Daß ohne gesonderte Absprache nicht einfach etwas anderes als bestellt war geliefert werden darf ist klar. Der Verkäufer hat dann vielleicht darauf gebaut, daß Du schon nicht in der Schweiz um Dein Geld klagen wirst, aber das wäre auch nicht anders gewesen hättest Du ein Rückgaberecht für korrekt gelieferte Ware gehabt, denn es gab ja gar keine korrekt gelieferte Ware.

Geschrieben
Das mag sein und natürlich war es mir den Aufwand nicht wert.
Fakt ist aber: Würde es benanntes Recht geben, hätte sich niemand herauswinden können.


Gab es doch. Ich kann Dir jetzt ohne nachzusehen nicht den Gesetzesartikel aus der Schweiz nennen, aber schon das Wort 'Vertrag' beinhaltet, daß auch die versprochene Leistung zu erbringen ist und nicht eine andere.


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Geschrieben

Grundsätzlich muss man das etwas relaxed sehen. Der Händler hat im Fernabsatz nicht den gleichen Aufwand wie im Landen, wo man Beratungsgespräche usw. führen muss. Er kann damit einen Kundenkreis weit über seinen normalen Einzugsbereich erreichen. Die Einschränkung ist halt, dass man dafür auch mal wieder was zurücknehmen muss. Recht einfach und trotzdem verdient man mit dem Fernabsatz gutes Geld, dass man sonst nicht hätte. Von daher ist es völlig o.k. wenn man mal was zurückbekommt. Solange es nur einen geringen Teil der versenden Ware ausmacht, darf man sich nicht darüber aufregen und wenn man nur einen kleinen Teil der Ware zurückbekommt, die ein Kunde bestellt hat, ist ja immer noch mit der Sendung verdient. Die meisten Firmen sehen das auch so und verhalten sich entsprechend. Die paar Ausnahmen, die es übertreiben, werden einfach nicht mehr beliefert.

Gruß Makalu

 

 

Geschrieben

Nicht mehr lange telefonieren!

Die überzähligen Teile per Einwurfeinschreiben an den Händler senden,

Bankverbindung beilegen und eine angemessene Frist für die Rückzahlung setzen.

So 7 - 10 Tage nach Einlieferung der Sendung.

Aber nicht Zeitraum nennen sondern ein genaues Datum der Frist!

Und noch ein freundlicher Hinweis dass nach fruchtlosem Ablauf der Frist

ein Mahnverfahren betrieben wird und bei Widerspruch dagegen die Klage.

Wirkt meistens Wunder und es wird gezahlt.

Wenn das nicht funktioniert braucht der Händler dringend eine auf die Mütze.

 

"Lernen durch Schmerz"

 

Und am schlimmsten tut es am Geldbeutel weh.

 

Viele Grüße

 

oswald

Geschrieben
Am 15.3.2017 um 22:42 schrieb schiiter:

Geld vorher einsammeln und dem abgesprungenen Besteller das Problem überlassen.

 

Also, das ist der einzige brauchbare Beitrag aus deinen 11.735 Posts.

Du hast dir damit den Preis:
User der Herzen verdient, den ich dir hier einfach mal virtuell überreiche.

 

heart-1187020_960_720.png

Selbstverständlich in den Farben regenbogenschwul.
 

Geschrieben

Ein Teilwiderruf ist gesetzlich nicht geregelt, vereinfacht ausgedrückt gibt es beim Widerruf also nur ganz oder garnicht.

Natürlich bietet das trotzdem jeder ordentliche Händler an, der Kunde erwartet es ja auch. Normalerweise könnte der Kunde ja auch einfach die komplette Bestellung zurücksenden und dann erneut die Artikel bestellen, die er gerne haben möchte. Da hat der Händler ja auch nichts von.

 

Das Urteil von Makalu ist zu alt, da 2014 das betreffende Gesetz reformiert wurde.

 

Man könnte also klagen und würde sogar vielleicht Recht bekommen, denn der Teilwiderruf ist ja nicht ausgeschlossen sondern nur nicht geregelt. Genausogut könnte das aber nach hinten los gehen.

 

Nicht ganz uneigennützig wäre also mein Fazit:

Demnächst beim seriösen Händler bestellen.

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Wie versprochen hier der Ausgang:

 

Nachdem ich den Händler nicht erreicht habe, hat er mich heute Abend zurückgerufen. Er hat mir seine Sichtweise sehr freundlich dargelegt und warum er so reagiert hat. Nach seiner Erklärung konnte ich seine Sicht nachvollziehen.

 

Er bot an den Teilwiderruf zu anzuerkennen und den Betrag zurück zu überweisen. Wir haben dann noch länger sehr nett miteinander gesprochen.

 

Für die Zeit die er sich heute genommen hat, immer freundlich und zuvorkommend, kann er an der Bestellung nicht wirklich verdient haben. Dies hätte er nicht

tun müssen, sondern hätte mir einfach nur kurz mitteilen können, dass er ihn annimmt. Vielen Dank dafür.

 

Eins kann man für die Zukunft mitnehmen. Vieles lässt sich telefonisch besser regeln, als per Email oder Brief, da weniger hinein interpretiert werden kann.

 

Vielen Dank an alle die sich so rege am Austausch beteiligt haben.

 

Ralf

 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von RalfPW

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