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IGNORED

Forderung der Behörde rechtens?


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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo zusammen,

 

kurz zur Vorgeschichte: Bin nach Essen gezogen, wurde daher aufgefordert, Bilder der Tresore und WBKs einzureichen sowie Nachweise über das Fortbestehen des Bedürfnisses. Habe die Bilder eingereicht, und gleichzeitig gefragt, was denn für Anhaltspunkte bei der Behörde vorliegen, dass das Bedürfnis weggefallen wäre. Die Antwort war dann:

 

"Wir als Waffenbehörde sind verpflichtet und somit auch berechtigt jederzeit das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen (siehe beigefügtes Schreiben)"

 

Dies sei mal dahingestellt, was ich jedoch bezweifle ist der unterstrichende Satz im Schreiben (siehe Anhang), nämlich dass in der Vereinsbestätigung aufgeführt sein muss, wie oft ich mit welcher Waffe schieße (Ich führe derzeit kein Schießbuch, was ja auch nicht erforderlich ist, da ich derzeit keine Neuanschaffung plane).

 

Dies ist meiner Meinung nach nicht zulässig, da es nicht um den Erwerb einer Waffe geht, ich das Regelkontingent nicht überschreite (habe 2 KWs und eine BDF) und es nicht die Erstkontrolle nach drei Jahren ist (habe die WBKs seit 2004).

 

Ich reiche gerne eine Vereinsbestätigung ein, dass ich noch aktiv am Schießen teilnehme (was ich ja auch tue), aber alles darüber hinaus nicht. Oder wie seht ihr das? Vielen Dank für euer Feedback!

 

 

IMG_5412.PNG

Bearbeitet von Slasher
Geschrieben

Und so wird mittels der in Abständen von drei Jahren regelmäßig durchzuführenden Zuverlässigkeitsüberprüfung, Kontrolle der Aufbewahrung und "kann wiederkehrenden" Bedürfnisüberprüfung "scheibchenweise jedem LWB der Waffenbesitz verkrämt!

 

Den Fortbestand deiner schießsportlichen Betätigung muss du nachweisen. Wobei mir nicht ersichtlich ist, dass diese Verpflichtung auch für jede "einzelne" Waffe besteht.

 

 

Geschrieben

Lass dir von deinem Verein bestätigen, dass du dort regelmäßig dem Training nachgehst. Das schickst du dann da hin.

Alternativ bringst du das persönlich vorbei und der SB kann sich gleich ein Bild von dir machen (natürlich nur, wenn man sich von dir auch ein positives Bild machen kann!)

 

Und dann kucken, was kommt. Die WBK können sie dir jedenfalls nicht widerrufen, nur weil du nicht mit allen Waffen gleich viel trainierst.

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb SDASS_Nico:

.....und der SB kann sich gleich ein Bild von dir machen (natürlich nur, wenn man sich von dir auch ein positives Bild machen kann!).....

You made my day........selten was besseres gelesen.

Geschrieben

Also  ich würde den Ball flach halten und der Behörde die Nachweise erbringen

die sie haben möchte.

Falls über einen längeren Zeitraum nicht geschossen wurde würde ich eine

griffige Erklärung abgeben warum nicht!

Und dann für die Zukunft regelmäßige Schießtermine einplanen.

Nicht deshalb, umdich wegen der Waffenbehörde zum Affen machen.

 

Nein!

 

Sondern weil Schießen wesentlich mehr Spaß macht als nur die

Waffen dafür zu haben mit denen man es könnte.

 

Man kauft sich doch auch keine Geschirrspülmaschine wenn

man die Teller trotzdem weiterhin nur mit der Hand wäscht.

 

Viele Grüße

 

oswald

 

 

 

Geschrieben

man muss sich aber auch nicht jeden Behördenfurz gefallen lassen.

 

 

Kopien/Bilder der WBK? die sollen gefälligst in die Akte schauen die sie von der vorigen Behörde bekommen.....oder bekommen sollten. SO und nicht anders.

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Merkava3:

Also  ich würde den Ball flach halten und der Behörde die Nachweise erbringen

die sie haben möchte.

Falls über einen längeren Zeitraum nicht geschossen wurde würde ich eine

griffige Erklärung abgeben warum nicht! ....

 

 

Es gibt viele Gründe, weshalb längere Zeit kein Übungsschießen möglich gewesen sein kann (Krankheit, berufliche oder sonstige Gründe).

In solchen Fällen wurde auch schon eine Wiederaufnahme des Übungsschießens in Verbindung mit einer Wiederholungsprüfung nach 3 Monaten akzeptiert.

 

vor 6 Minuten schrieb alzi:

man muss sich aber auch nicht jeden Behördenfurz gefallen lassen.

Kopien/Bilder der WBK? die sollen gefälligst in die Akte schauen die sie von der vorigen Behörde bekommen.....oder bekommen sollten. SO und nicht anders.

 

Auch wenn du oft das Recht auf deiner Seite hast, so muss ich dir hier widersprechen. Es gibt sogar die Auskunft- und Vorzeigepflicht (§ 39 WaffG). 

 

vor 5 Minuten schrieb maxeb:

Siehe Punkt 4.4 http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm

 

Dein Sachbearbeiter legt das WaffG nicht so aus, wie es der Gesetzgeber möchte

 

Das stimmt, aber evtl. gibt es einen Anlass, der den Betroffenen selbst nicht bekannt oder bewusst ist.

Also Zettel vorlegen und nicht wegen Kleinigkeiten einen Konflikt herbeiführen.

Geschrieben
vor 46 Minuten schrieb Joe07:

Es gibt viele Gründe, weshalb längere Zeit kein Übungsschießen möglich gewesen sein kann (Krankheit, berufliche oder sonstige Gründe).

In solchen Fällen wurde auch schon eine Wiederaufnahme des Übungsschießens in Verbindung mit einer Wiederholungsprüfung nach 3 Monaten akzeptiert.

 

Es geht nur darum, den Fortbestand der schießsportlichen Betätigung zu prüfen und dafür genügt, auch lt. Gesetzgeber eine Bestätigung des Vereins. Genau das sollte auch geliefert werden, nicht weniger aber auch nicht mehr.

 

vor 46 Minuten schrieb Joe07:

Auch wenn du oft das Recht auf deiner Seite hast, so muss ich dir hier widersprechen. Es gibt sogar die Auskunft- und Vorzeigepflicht (§ 39 WaffG).

 

Weder müssen Bilder der Tresore, noch Kopien der WBKs "eingereicht" werden. Die WBKs kann man vorlegen - Kopien dürfen dann natürlich von der Behörde gemacht werden bzw. gleich mit den Einträgen im NWR verglichen werden. Bei Tresoren reicht auch eine Rechnung bzw. ein Lieferschein als Nachweis.

 

vor 46 Minuten schrieb Joe07:

Das stimmt, aber evtl. gibt es einen Anlass, der den Betroffenen selbst nicht bekannt oder bewusst ist.

Also Zettel vorlegen und nicht wegen Kleinigkeiten einen Konflikt herbeiführen.

 

Dann kann ja, nach Vorlage der Vereinsbestätigung der Sachbearbeiter begründen, warum ihm das dann nicht reicht.

Geschrieben

Das nach Umzügen von der neuen Behörde geprüft wird ist fast schon normal. Hatten wir im Verein schon mehrfach. Die Forderung des Amtes hier geht aber weit über das hinaus was der Gesetzgeber will ( siehe den verlinkten text der Verwaltungsvorschrift ) Den würde ich in Kopie zu der Bescheinigung  des Vereins hinzufügen und in einem Anschreiben den SB bitten dir die Gründe zu benennen  warum du mehr als im Gesetz vorgesehen liefern sollst. Du würdest natürlich alles tun was das Gesetz verlangt und du daher die Gründe für seine Forderungen wissen willst, weil du willst ja nix falsch machen.

 

Peter

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb HBM:

 

Es geht nur darum, den Fortbestand der schießsportlichen Betätigung zu prüfen und dafür genügt, auch lt. Gesetzgeber eine Bestätigung des Vereins. Genau das sollte auch geliefert werden, nicht weniger aber auch nicht mehr.

 

Weder müssen Bilder der Tresore, noch Kopien der WBKs "eingereicht" werden. Die WBKs kann man vorlegen - Kopien dürfen dann natürlich von der Behörde gemacht werden bzw. gleich mit den Einträgen im NWR verglichen werden. Bei Tresoren reicht auch eine Rechnung bzw. ein Lieferschein als Nachweis.

 

Dann kann ja, nach Vorlage der Vereinsbestätigung der Sachbearbeiter begründen, warum ihm das dann nicht reicht.

 

  1. Meine Ausführung bezogen sich auf den Fall, dass der Verein dies, aus welchen Gründen auch immer, nicht bestätigen kann.
  2. Natürlich kannst du denen auch deine 5 WBKs zum Kopieren vorlegen oder - was auch schon gegeben war - im Original einschicken. Denn wenn die Behörde es will, muss du die Originale vorlegen (es soll schon vorgekommen sein, dass jemand es vergessen hat, den Erwerb fristgerecht anzuzeigen).
  3. Genau, das wird er tuen und meistens gibt es keinen Ärger oder weniger Ärger als befürchtet. 
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Joe07:

Genau, das wird er tuen und meistens gibt es keinen Ärger oder weniger Ärger als befürchtet.

Wobei eine Begründung dafür, dass die Bestätigung des Vereins nicht reicht, schon eher "kompliziert" wird.

Geschrieben

Alleine schon die Formulierung

Zitat

dass die Behörde verpflichtet und somit auch berechtigt ist, das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses bei allen Waffenbesitzern u.a. bei Sportschützen jederzeit zu überprüfen.

 

ist doch schon Käse in sich.

 

Zitat

die Behörde [...] verpflichtet [...] ist [...] bei allen Waffenbesitzern [...] jederzeit zu überprüfen.

 

Also jetzt bei allen gleichzeitig ... und jetzt wieder ... und jetzt wieder ... und jetzt wieder ...

 

Wann macht der denn Feierabend? Dann würde er ja seiner Verpflichtung nicht nachkommen, jederzeit alles zu überprüfen.

 

Der explizite Hinweis auf "Sportschützen" spricht da Bände. Die wollen dir Steine in den Weg legen, weil die was gegen Sportschützen haben - so sehe ich das.

Das was die da fordern steht nicht im Gesetz. Das saugen die sich aus den Fingern und wer darauf reagiert, der tut das dann eben so. Du schickst die Bestätigung des Vereins mit Rechtsgrundlage hin. Du schickst da auf gar keinen Fall dein Schießbuch hin. So wie das formuliert ist, suchen die doch nur nach Aufhängern, um dir was weg zu nehmen.


Wenn die schon so auf Wegfall des Bedürfnisses rum reiten kommt natürlich die Gegenfrage hoch, was denn passiert, wenn dem Sachbearbeiter die Sachkenntnis abhanden kommt.

 

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb kulli:

Was würde denn in dem Schreiben stehen wenn er 6 kW 6HA und 15 Waffen auf Gelb hätte, käme dann direkt der teufelsaustreiber....

 

Das würde ich auch einmal gerne wissen.

 

vor 23 Minuten schrieb HBM:

Wobei eine Begründung dafür, dass die Bestätigung des Vereins nicht reicht, schon eher "kompliziert" wird.

 

Das sehe ich auch so.

 

vor 22 Minuten schrieb knight:

.... Der explizite Hinweis auf "Sportschützen" spricht da Bände. Die wollen dir Steine in den Weg legen, weil die was gegen Sportschützen haben - so sehe ich das.

Das was die da fordern steht nicht im Gesetz. Das saugen die sich aus den Fingern und wer darauf reagiert, der tut das dann eben so. Du schickst die Bestätigung des Vereins mit Rechtsgrundlage hin. Du schickst da auf gar keinen Fall dein Schießbuch hin. So wie das formuliert ist, suchen die doch nur nach Aufhängern, um dir was weg zu nehmen.


Wenn die schon so auf Wegfall des Bedürfnisses rum reiten kommt natürlich die Gegenfrage hoch, was denn passiert, wenn dem Sachbearbeiter die Sachkenntnis abhanden kommt.

 

Es gibt eben solche und solche SBs und obendrauf noch das Weisungsrecht des IM.

 

Die Tschechen haben es kapiert. Wir brauchen dafür noch 100 Jahre. 

Geschrieben

Danke für die Zahlreichen Antworten.

Ich werde persönlich dort vorbeigehen und nur die Vereinsbestätitung einreichen (obwohl man mir keinen Grund für den Anlass nennen kann, und die Aussage der Behörde, dass sie jederzeit und ohne Anlass kontrollieren dürfen, falsch ist).

Ich denke, ich werde einen Ausdruck der Verordnung mit beilegen, aus der sich ergibt, dass nicht belegt werden muss, wann ich wie oft mit welcher Waffe geschossen habe.

Geschrieben

Nach einem Umzug darf das Bedürfnis anlassbezogen neu überprüft werden. Die Vorlage einer Bescheinigung über eine anderweitige aktive Mitgliedschaft reicht dann aber vollkommen aus. Frisch zugezogene können ja noch keine Schießnachweise präsentieren.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Slasher:

Danke für die Zahlreichen Antworten.

Ich werde persönlich dort vorbeigehen und nur die Vereinsbestätitung einreichen (obwohl man mir keinen Grund für den Anlass nennen kann, und die Aussage der Behörde, dass sie jederzeit und ohne Anlass kontrollieren dürfen, falsch ist).

Ich denke, ich werde einen Ausdruck der Verordnung mit beilegen, aus der sich ergibt, dass nicht belegt werden muss, wann ich wie oft mit welcher Waffe geschossen habe.

 

Der Umzug ist bereits ein Anlass für die erneute Überprüfung des Bedürfnisses. Insofern ist die Behörde da im Recht. Die angeforderten Nachweise übersteigen aber bei weitem das was die Verwaltungsvorschrift, die die Behörde bindet, fordert. 

 

Insofern die Bescheinigung des Vereins einreichen in dem Bestätigt wird das Du weiterhin in einem anerkannten Verband gemeldet bist und dem Schießsport nachgehst. Ansonsten auf die Verwaltungsvorschrift verweisen. 

 

Wenn Sie sich immer noch nicht an ihre Vorschriften halten dann das ganze dem Rechtsanwalt übergeben und fertig.

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb Joe07:

Wobei mir nicht ersichtlich ist, dass diese Verpflichtung auch für jede "einzelne" Waffe besteht.

 

Vor allem innerhalb des "Regelkontingentes". Da will wohl jemand mit guten Zahlen abgegebene/vernichtete Waffen) bei den Vorgesetzten glänzen.

 

Bei einem Freund von mir wurde vor einer Neuanschaffung gefordert, daß er für alle vorhandenen Waffen mindestens eine Bezirksmeisterschaftsteilnahme nachweisen konnte. Der war allerdings auch schon erheblich über dem Regelkontingent, da ist das ja noch nachvollziehbar.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Fyodor:

Bei einem Freund von mir wurde vor einer Neuanschaffung gefordert, daß er für alle vorhandenen Waffen mindestens eine Bezirksmeisterschaftsteilnahme nachweisen konnte. Der war allerdings auch schon erheblich über dem Regelkontingent, da ist das ja noch nachvollziehbar.

Ich bin auch mit den KW über dem Grundkontingent und schiesse nicht jede Waffe jedes Jahr auf den Kreis - oder Landesmeisterschaften . Aber immer mal im Wechsel. Ansonsten dürfen alle meine KW übers Jahr mal mit auf Rundenkämpfe. Einen Nachweiß könnte ich also auch erbringen das ich alle meine Waffen Wettkampfmässig schiesse. Sogar oberhalb Vereinsebene...... Hat aber bisher noch keiner sehen wollen.

Die Frage bei dem Freund wäre für mich eher, wer wollte das sehen? Der Verband?  Oder die Behörde? Die geht das nämlich gar nix an, das zu Prüfen obliegt dem Verband. Würde meine Befürwortung des Verbandes nicht so anerkannt wie sie geschrieben wurde würde ich das dem Verband mitteilen, der kümmert sich dann wohl darum. Will die Behörde nämlich mehr als der Verband liefert unterstellt sie dem das mit der Befürwortung " was nicht stimmt "...........................

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb HBM:

Wobei eine Begründung dafür, dass die Bestätigung des Vereins nicht reicht, schon eher "kompliziert" wird.

 

Stimmt. Und daher würde ich auch exakt das vorlegen. Die Bestätigung des Vereins über den Fortbestand der schießsportlichen Betätigung, gem. Anforderung des Gesetzgebers.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Fyodor:

 

Bei einem Freund von mir wurde vor einer Neuanschaffung gefordert, daß er für alle vorhandenen Waffen mindestens eine Bezirksmeisterschaftsteilnahme nachweisen konnte. Der war allerdings auch schon erheblich über dem Regelkontingent, da ist das ja noch nachvollziehbar.

 

Nachweis für jede Waffe? Das entspricht nicht dem Wortlaut des Gesetzes.

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