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IGNORED

Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz


chris1605

Empfohlene Beiträge

vor 9 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Das ist unterirdische Lobbyarbeit unserer Interessenvertreter, v.a. Pro Legal erwähnt 14450 in seinem langen, hier im Thread eingestellten Beitrag kein Stück.

Was maßgeblich darin begründet ist, dass ProLegal diese unsinnige Verschärfungsinitiative insgesamt ablehnt.

Da erübrigt sich die Diskussion um technische Details.

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
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vor 37 Minuten schrieb cartridgemaster:

Was maßgeblich darin begründet ist, dass ProLegal diese unsinnige Verschärfungsinitiative insgesamt ablehnt.

Da erübrigt sich die Diskussion um technische Details.

 

CM

Eine Totalablehnung ist leider nicht besonders hilfreich in dem Fall, auch wenn sie noch so rational begründet wäre, wie ProudNRAMember anführt.

Selbst der CDU Mann hat bei der 1. Lesung im Bundestag klar gesagt, dass die alte Vdma Norm ausgelaufen sei und deswegen zwingend Handlungsbedarf gesehen wird. Manchmal muss man seine Lobbypolitik eben den realen Gegebenheiten anpassen.

Ausserdem sind jetzt der Sprung von VDMA A/B zur Euronorm 14450 S1/2 mit einem Nachteil von 20 Bis 30 Euro betroffen,  das war es. Dafür bekomme ich als Endkunde eine sicherere Schlosstechnik, eine Überwachung der Norm samt zerstörerischer Prüfung und damit Schutz vor schwarzen Schafen und last not least eine EU weit gültige Norm, sodass ich damit problemlos umziehen kann. ACH ja, höhere Versicherungswerte in der Hausrat sind mit S1/2 auch noch möglich.  Also 4 fette Vorteile für 20 Bis 30 € Mehrpreis und v.a . ohne Mehrgewicht . Was gibt es da zu diskutieren???? 

Wer S1/2 in seiner Lobbyarbeit nicht spätestens jetzt ins Spiel bringt,  agiert ganz klar gegen unsere Interessen!!!

Bearbeitet von Schwarzwälder
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vor 10 Stunden schrieb Schwarzwälder:

 

 

Auf schwammige Altbesitzerformulierungen kann ich verzichten. Schlimmstenfalls fungiert man seinen alten A-Schrank zum Munitionsschrank um und kauft nen leichten S1-Schrank billig dazu. Davon geht die Welt nicht unter. Aber für manchen wird sein Hobby superteuer und hochkompliziert, wenn er für den nächsten Waffenerwerb dann ein sündteures 200+ kg Trumm mit 0er Norm dazukaufen darf. DAS tut weh!

 

 

 

Laut einer Email eines Innenpolitiker gilt der Bestandschutz auch für neu erworbene Waffen, bis zur Kapazitätsgrenze des Safes. Ändert natürlich nix daran das S1 und S2 mit rein muss. Also Leuts, ran an die tasten. Anstatt hier, schreibt eure Abgeordneten an.Die

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vor 23 Minuten schrieb callahan44er:

Laut einer Email eines Innenpolitiker gilt der Bestandschutz auch für neu erworbene Waffen, bis zur Kapazitätsgrenze des Safes. Ändert natürlich nix daran das S1 und S2 mit rein muss. Also Leuts, ran an die tasten. Anstatt hier, schreibt eure Abgeordneten an.Die

 

Ja da ist das Problem  !

 

Man müsste nun also noch einen zusätzlichen A kaufen oder einen größeren anschaffen bevor man irgendwann wegen einem popeligen zusätzlichen Gewehr den 800 Euro Schrank kaufen muss...

 

 

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vor 1 Stunde schrieb keks:

 

Ja da ist das Problem  !

 

Man müsste nun also noch einen zusätzlichen A kaufen oder einen größeren anschaffen bevor man irgendwann wegen einem popeligen zusätzlichen Gewehr den 800 Euro Schrank kaufen muss...

 

 

Man müsste nicht, man sollte schnellstmöglich. Auch ein zusätzlicher B-Schrank für KW ist im Moment imho eine überschaubare clevere Investition.!

Hab selber vorletzte Woche noch einen A für 7 LW gebraucht für 70 EU übernommen. 

Bearbeitet von LWB
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Am 3/27/2017 um 13:19 schrieb keks:

Man müsste nun also noch einen zusätzlichen A kaufen oder einen größeren anschaffen bevor man irgendwann wegen einem popeligen zusätzlichen Gewehr den 800 Euro Schrank kaufen muss...

 

Sehr seltsam. Fast so, als ob man in Berlin die Grenzkosten für die Anschaffung dieses zusätzlichen Gewehrs so unattraktiv wie möglich machen und dadurch die Zahl der Waffen in privater Hand durch Anreizregulierung begrenzen wollte.

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vor 16 Minuten schrieb Julius Corrino:

 

Sehr seltsam. Fast so, als ob man in Berlin die Grenzkosten für die Anschaffung dieses zusätzlichen Gewehrs so unattraktiv wie möglich machen und dadurch die Zahl der Waffen in privater Hand durch Anreizregulierung begrenzen wollte.

If you can't ban 'em, tax 'em.

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  • 1 Monat später...

Ich habe letzte Woche bei der hiesigen Waffenbehörde (Stormarn/S.-H.) das Thema angesprochen. Die kennen natürlich auch nur den Entwurf, der genaue Gesetzestext ist noch nicht bekannt  - oder besser formuliert, noch nicht veröffentlicht.

Auf der Basis der Informationen, die der WB intern vorliegen, kamen zwei offizielle Aussagen:

 

1) Bestandsschutz nur für vorhandene Waffen in vorhandenen Schränken! Waffen, welche nach In-Kraft-Setzung des Gesetzes gekauft werden, dürfen nicht mehr in A/B Schränken verwahrt werden. (Hammer, weicht inhaltlich vom Referentenentwurf weiter oben gepostet völlig ab!)

 

2) Bestandsschutz gilt nur für WBK-Inhaber, welche die WBK vor I-K-S schon haben.  Wer sich vor I-K-S des Gesetzes einen A/B Schrank kauft, aber die WBK erst nach I-K-S des Gesetzes erhält, darf diesen nicht benutzen, sondern muß sich einen 0/1 Schrank kaufen. In der Auslegung des Gesetzes ist ein Waffenschrank durch seine Bauart und durch seine Nutzung als solcher definiert. Keine WBK=keine Waffe=keine Nutzung als Waffenschrank=kein "Bestand". Naja. Die Absicht hinter dieser "Logik"-kette kann man auch ohne Kopfkino erkennen.

 

Die WB Stormarn ist eigentlich sehr maßvoll und den Schützen wohlgesonnen, auch die SB sind Schützen-orientiert. Wenn die (mit Bedauern) so etwas sagen (müssen?), bedeutet es nichts Gutes.

 

Wichtig wäre es in diesem Zusammenhang, was die SB in anderen WB dazu äußern. Kann ja sein, daß von oberen Stellen eine politisch motivierte Desinformation "nach unten" gegeben wird - in Behörden allgemein keine Ausnahme. Die Gearschten sind dann die SBs, die den Mist umzusetzen haben und die verbale Prügel beziehen.

Vielleicht steht im Gesetz später nämlich ganz etwas anderes! Und diese Desinfo wird nur verteilt, um Verunsicherung zu erzeugen und möglichst viele davon abzuhalten, sich noch mit A/B zu "bevorraten". Das ist nicht die Absicht der SB oder der unteren WB, sondern darüber liegenden (politisch orientierten) Stellen.

Was meint Ihr?

Gruß WS

 

 

 

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vor 1 Minute schrieb schmitz75:

Nein die ist noch nicht raus, die soll aber noch kommen.

Wann die nächste Sitzung ist, ist noch nicht veröffentlicht, sollte aber zwischen dem 15-17.5. sein.

Die Beschlussempfehlung wird man dann hier finden:

https://www.bundestag.de/ausschuesse18/a04/berichte

Danke.

Dann sollte man - ich tu es zumindest - den Ausschussmitgliedern nochmals etwas schreiben.

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vor 10 Minuten schrieb P22:

Danke.

Dann sollte man - ich tu es zumindest - den Ausschussmitgliedern nochmals etwas schreiben.

Siehe Korrektur ist schon behandelt worden, war dann am 23.3. nochmal auf der Tagesordnung mit Votum am 29.3.

 

Ist wohl vom Bundestag am 28.4. nochmal an den Ausschuss überwiesen worden, siehe den Verlauf auf:

http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/795/79548.html

Bearbeitet von schmitz75
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Sollte das von Waldsegler gepostete eintreffen, kotze ich schonmal vorsorglich im Strahl.

Hatte nicht irgendjemand(tm) eine Empfehlung ausgesprochen, dass der Altbestand auch für Neu-WBK-Besitzer in häuslichen Gemeinschaften gelten soll?

Das neuerliche steht dem ja diametral gegenüber...

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vor 40 Minuten schrieb Raiden:

Hatte nicht irgendjemand(tm) eine Empfehlung ausgesprochen, dass der Altbestand auch für Neu-WBK-Besitzer in häuslichen Gemeinschaften gelten soll?

Das war keine Empfehlung sondern der "aktuelle" (zumindest der letzte, der veröffentlicht wurde und den Abgeordneten zur 1. Lesung vorlag) Entwurf des Gesetzes. Da können jetzt kurzfristig Verbesserungen (z.B. Klarstellung bzgl. Nutzung durch Mitbenutzer der Schränke die evlt. schon oder später dazukommen - Frau, Mann, Kinder, etc.) aber auch Verschlechterungen (z.B. Nutzung nur für bereits vorhandene Waffen) kommen und über diese Änderungen (mal neutral formuliert) wird in 2. Lesung bzw. eher vorher in den Ausschüssen diskutiert.

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vor 3 Stunden schrieb Waldsegler:

Ich habe letzte Woche bei der hiesigen Waffenbehörde (Stormarn/S.-H.) das Thema angesprochen. Die kennen natürlich auch nur den Entwurf, der genaue Gesetzestext ist noch nicht bekannt  - oder besser formuliert, noch nicht veröffentlicht.

Auf der Basis der Informationen, die der WB intern vorliegen, kamen zwei offizielle Aussagen:

 

1) Bestandsschutz nur für vorhandene Waffen in vorhandenen Schränken! Waffen, welche nach In-Kraft-Setzung des Gesetzes gekauft werden, dürfen nicht mehr in A/B Schränken verwahrt werden. (Hammer, weicht inhaltlich vom Referentenentwurf weiter oben gepostet völlig ab!)

 

 

Woher nimmt die Behörde diese Information wenn die auch nur den Entwurf kennen ?

 

In dem Entwurf den ich kenne (Der hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/112/1811239.pdf )

 

steht ganz eindeutig auf Seite 46 zur Begründung der Gesetzesänderung:

Zitat

 

Zu Buchstabe d)

Absatz 4 enthält eine Besitzstandsregelung für die Besitzer von Sicherheitsbehältnissen, die nicht den neuen Sicherheitsstandards entsprechen.

Diese dürfen die Nutzung von Sicherheitsbehältnissen, die den Anforderungen des § 36 Absatz 2 Satz 1

2. Halbsatz und Satz 2 in der Fassung des Gesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I

S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das durch Artikel 5 Absatz 4 des Gesetzes vom

18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist, nach Maßgabe der bis zum In-

krafttreten dieses Gesetzes geltenden Vorschriften fortsetzen.

Insbesondere dürfen auch nach Inkrafttreten dieses Gesetzes erworbene Waffen in einem solchen Sicherheitsbehältnis gelagert werden, das vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erworben wurde, sofern das Behältnis nicht nach Inkrafttreten dieses Gesetzes den Besitzergewechselt hat. Lediglich beim zukünftigen Erwerb von Sicherheitsbehältnissen ist die Norm DIN/EN 1143-1 mit dem in § 13 AWaffV genannten Ausgabedatum vorgeschrieben. Als zukünftiger Erwerb gilt auch ein Besitzerwerb an einem Sicherheitsbehältnis infolge eines Erbfalls. Eine Weiternutzung entsprechender Sicherheitsbehältnisse zum Zweck der Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch den Erwerber infolge eines Erbfalls setzt deren Konformität mit den künftig in § 13 AWaffV vorgesehenen Anforderungen voraus.

 

 

 

Seite 64 steht:

Zitat

 

Belastet werden Bürgerinnen und Bürger durch folgende Vorgabe:

 

§ 36 Absatz 1 Satz 2 und 3 i.V.m. § 13 AWaffV (Pflicht zum Kauf neuer Sicher-

heitsbehältnisse, soweit die Besitzstandsregelung für vorhandenen Sicherheitsbe-

hältnisse nicht gilt) Bürgerinnen und Bürger, die erstmals eine Waffe erwerben, müssen diese in Si-

cherheitsbehältnisse lagern, die dem neuen Sicherheitsstandard nach der DIN/EN

1143-1 Widerstandsgrad 0 oder höher entsprechen. Ziel ist es, dass Sicherheits-

behältnis der derzeit geltenden Sicherheitsstufen A oder B nach VDMA 24992 suk-

zessive ausgetauscht werden, da diese nicht mehr als ausreichend aufbruchsicher

gelten.

 

 

 

 

 

Auf Seite 67 steht auch nochmal:

Zitat

 

II.2

Erwägungen zu anderen Lösungsmöglichkeiten

Der ursprüngliche Regelungsentwurf enthielt eine verschärfte Vorgabe zum Austausch der Sicherheitsbehältnisse für Waffen und Munition. Durch die Anpassung des im Gesetz referenzierten Standards auf die aktuell gültige DIN-Norm sollten ursprünglich alle Waffenbesitzer verpflichtet werden, ihre Waffenschränke binnen 5 Jahren auszutauschen. Dies hätte einmalige Kosten in Höhe von ca. 1,3 Mrd. nach sich gezogen. Um die Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger verträglicher zu gestalten, erstreckt sich die Pflicht zur Anschaffung widerstandsfähigerer Waffenschränke nun nur auf neue Waffenbesitzer; für alle anderen existiert Bestandsschutz.

 

 

Keiner dieser genannten Punkte deutet darauf hin, dass ein vorher schon Waffenbesitzer bei Kauf einer weiteren Waffe einen Schrank nach EN Grad 0 kaufen muss.

Woher also diese Sichtweise ?

 

Wieso sollte man wieder verschärfen und nun einen Schrank für jede weitere erworbene Waffe fordern ?

 

 

 

Bearbeitet von keks
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Warten wir es ab...Ich glaube nicht dass es so kommt sonst wäre der sogenannte Bestandschutz ein Schlag ins Gesicht für alle Waffenbesitzer...

Aber naja, nach der endgültigen Abstimmung weiß man mehr, bis zum inkrafttreten ist ja dann noch Zeit einen weiteren Schrank zu kaufen oder eben nicht...

 

 

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Ihr könnt mir glauben, ich bin auch erstmal aus allen Wolken gefallen, aber denke, daß es sich um eine Abschreckungsmaßnahme handelt. Wird nix so heiß gegessen wie gekocht...

Was ich aber anregen wollte ist die Nachfrage bei anderen WB, ob die auch schon eine "Meinung" haben und wenn, welche.

Die bisher vorliegenden Dokumente lassen diese extreme Verschärfung nicht erkennen, aber wer weiß.  Ich bin gespannt, was dabei herauskommt. Bei den Halbautomaten für Jäger war ja nach "dem" Urteil auch Punk ohne Ende, und am Ende kam es sogar zu einer Verbesserung in der Gesetzeslage. Übrigens haben auch in dem Fall verschiedene WBs völlig überzogen und Halbautomaten nicht mehr eingetragen - obwohl das Urteil sich nur gegen einen Kläger in einem Bundesland richtete. Also, eine gewisse Hyperaktivität haben da so manche schon, vielleicht ja auch in diesem Fall.

Gruß WS

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