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IGNORED

Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz


chris1605

Empfohlene Beiträge

vor 48 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

...

 

Auch wenn weitere Verschärfungen des WaffG in der Tat nicht erforderlich sind, erscheinen mir die Bedenken schon recht theatralisch formuliert worden zu sein.

 

Nunja, Klappern gehört zum Handwerk. ;)

 

Nebenbei kann man m.E einen Aspekt der geänderten Aufbewahrungsrichtlinien gar nicht dramatisch genug formulieren: Die KOSTEN! :(

Ich will mein eh nicht im Überfluss vorhandenes Geld nicht für Tresore ausgeben, sondern für Waffen und Munition. Ich bin Sportschütze, kein Tresorsammler.

 

Gruß

 

Sigges

 

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vor 56 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Dass die Statik alter Häuser die Punktbelastung eines 275-500 KG schweren Tresores nicht aushalten können soll, vermag ich nicht zu glauben.

 

Täusch Dich da mal nicht. In reinen Wohnhäusern ist eine Flächenlast von 200 kg/m² üblich. Ein B-Tresor bringt es locker auf über 700 kg/m², ein 1er kommt auf bis zu 1000 kg/m². Das Einzelgewicht ist dabei nicht so sehr das Problem, sondern die Last pro Fläche. Und die steigt mit dickeren Stahlwänden sehr schnell an. In meiner Wohnung sind pro Raum eine Punktlast von 750 kg zulässig, wenn die Flächenlast dabei 800 kg/m² nicht überschreitet. Mein Tresor kommt auf 770 kg/m² bei einem Gesamtgewicht von 270 kg.

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vor einer Stunde schrieb Sachbearbeiter:

In den o.g. Ausführungen von prolegal e.V. kann ich nicht nachvollziehen bzw. mir nicht vorstellen, dass wie anfangs bei der Erbwaffenblockierung der Fall nur ein Tresorhersteller ein Monopol erhalten soll. Nach der geforderten DIN bauen doch jetzt schon viele verschiedene Hersteller.

 

 

Glaub ich auch keinesfalls, da zumindest im Entwurf ja genau dies hier steht:

 

§ 13 wird wie folgt geändert:
a) Die Absätze 1 bis 3 werden wie folgt gefasst:
„(1) Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz erlaubnispflichtig sind, ver-
botene Waffen und verbotene Munition sind ungeladen und in einem Behält-
nis aufzubewahren, das
1. mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 (Stand Mai 1997, Oktober 2002,
Februar 2006, Januar 2010 oder Juli 2012) mit dem in Absatz 2 geregelten Widerstandsgrad und Gewicht entspricht und
2. zum Nachweis dessen über eine Zertifizierung durch eine akkreditierte
Stelle gemäß Absatz 10 verfügt.
 

i)

Folgender Absatz 10 wird angefügt:

„(10) Die Konformitätsbewertung von Sicherheitsbehältnissen und Sicherungseinrichtungen nach den Absätzen 1 und 2 erfolgt durch akkreditierte Stellen. Akkreditierte Stellen sind Stellen, die

1. Konformitätsbewertungen auf dem Gebiet der Zertifizierung von Erzeugnissen des Geldschrank- und Tresorbaus einschließlich Schlössern

zum Schutz gegen Einbruchdiebstahl vornehmen und

2. hierfür über eine Akkreditierung einer nationalen Akkreditierungsstelle

nach Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäi-

schen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften

für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit

der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung

(EWG) Nr. 339/93 des Rates (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 30) in der

jeweils geltenden Fassung verfügen.

Als nationale Akkreditierungsstellen gelten

1. Stellen, die nach § 8 des Akkreditierungsstellengesetzes vom 31. Juli

2009 (BGBl. I S. 2625), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 79 des Ge-

setzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) geändert worden ist, in der

jeweils geltenden Fassung beliehen oder errichtet sind, und

2. jede andere von einem Mitgliedstaat oder einem Staat des Europäi-

schen Wirtschaftsraums nach Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EG)

Nr. 765/2008 als nationale Akkreditierungsstelle benannte Stelle.

 

Somit geht meines Erachtens ja weiterhin jeder Schrank der nach EN geprüft ist also auch die P-EN oder CSN-EN Schränke aus Polen u. Tschechien...

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vor 2 Stunden schrieb karlyman:

Bei der "Tresorfrage" handelt es sich vielleicht nicht um die dickste oder wichtigste Salamischeibe... aber es handelt sich wieder um eine Salamischeibe.

 

Doch, die ist dick. Sind ja dicke Tresore fällig.

Deutschland wird weiter mit gutem Beispiel vorangehen, keine Sorge...:bad::gruene_nein:

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Am ‎16‎.‎03‎.‎2017 um 15:01 schrieb Fyodor:

 

Täusch Dich da mal nicht. In reinen Wohnhäusern ist eine Flächenlast von 200 kg/m² üblich. Ein B-Tresor bringt es locker auf über 700 kg/m², ein 1er kommt auf bis zu 1000 kg/m². Das Einzelgewicht ist dabei nicht so sehr das Problem, sondern die Last pro Fläche. Und die steigt mit dickeren Stahlwänden sehr schnell an. In meiner Wohnung sind pro Raum eine Punktlast von 750 kg zulässig, wenn die Flächenlast dabei 800 kg/m² nicht überschreitet. Mein Tresor kommt auf 770 kg/m² bei einem Gesamtgewicht von 270 kg.

Also mein Wasserbett wiegt über 700 KG und steht schon seit x Jahren stabil im Altbau. Klar ist dessen Auflagefläche größer, im Verhältnis dürfte dann aber auch ein Tresor kein Problem sein.

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Da liegst Du falsch.

 

Ein Bett hat normalerweise 2,2 x 1,6 m, das sind 3,52 m². Das Gewicht verteilt auf die Fläche liegt dann bei 198,8 kg/m² und damit (knapp) innerhalb der 200 kg/m² die für Wohnräume üblich sind.

 

Ein Tresor mit einer Grundfäche von 0,5 x 0,7 m hat aber nur eine Auflagefläche von 0,35 m² (ein DRITTEL Quatratmeter). Bei 270 kg Gewicht hast Du da eine Belastung von 770 kg/m².

 

Ist ja auch kein Wunder, das Gewicht beträgt zwar nur ein Drittel eines Wasserbetts, die Fläche aber nur ein ZEHNTEL!

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vor 3 Stunden schrieb Fyodor:

Da liegst Du falsch.

 

Ein Bett hat normalerweise 2,2 x 1,6 m, das sind 3,52 m². Das Gewicht verteilt auf die Fläche liegt dann bei 198,8 kg/m² und damit (knapp) innerhalb der 200 kg/m² die für Wohnräume üblich sind.

 

Ein Tresor mit einer Grundfäche von 0,5 x 0,7 m hat aber nur eine Auflagefläche von 0,35 m² (ein DRITTEL Quatratmeter). Bei 270 kg Gewicht hast Du da eine Belastung von 770 kg/m².

 

Ist ja auch kein Wunder, das Gewicht beträgt zwar nur ein Drittel eines Wasserbetts, die Fläche aber nur ein ZEHNTEL!

Naja, mal nicht vergessen das in Tresor und Bett auch noch was rein kommt..........

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Was oder wem nützen eigentlich die gesamten Gesetzesänderungen?

Illegale interessiert das doch gar nicht und man bekommt sie damit nicht kontrolliert.

Man nimmt dem LWB die Möglichkeit sein Heim und sein Leben gegen einen Illegalen verteidigen zu können.

Das Problem ist doch einfach dass das Leben und die Umwelt erheblich aggressiver wird.

Alleine schon der Straßenverkehr.

Es gab früher auch Auseinandersetzungen und man hat sich beim Tanz ab und zu gehauen, lag einer am Boden war es erledigt, heute fängt es dann erst richtig an.

Leute die Freitags in der Disco einkehren und Montag früh um 05.00 Uhr vollgedröhnt nach Hause wanken(falls sie es noch finden).

Es sind dann nicht unbedingt die Drogen oder der Alkohol, aber das ständige "bumm bumm bumm" kann auch blöde machen und dann noch die Lichteffekte die sogar epileptische Anfälle auslösen können.

War heute mal wieder zum Blutplasmaspenden und eine riesige Schlange der Spenderwilligen, es gibt kaum noch Personal was in einer Frühschicht arbeiten will oder kann.

Mit den Gesetzesverschärfungen gegen eigentlich gesetzestreue Bürger ändern wir dieses Problem nicht, das muss aber geändert werden und sollte nicht am falschen Ende beginnen.

Fälle wie Erfurt und Winnenden zeigen es doch, wer hilft eigentlich jemandem der zu verstehen gibt dass er Hilfe benötigt, aber nicht gewillt ist diese Hilfe anzunehmen?

Das ist der Hund der sich ständig im Kreise dreht und sich in den Schwanz beißen will.

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Nun laden wir uns unseren Tresor mal mit einem Jahresvorrat Munition voll und staunen erneut über das Gewicht.

Mit diesem besonderem Bürgerservice "wirbt" der Gesetzesentwurf schließlich.

Diese nicht ganz unbedeutenden Gewichte vergessen die Laien der Politik leider in ihren "Berechnungen".

Das es auch noch keinerlei Sicherheitsgewinn hat, muss man ja eigentlich keinem mehr erzählen. Es interessiert die Herren und Damen nicht die Bohne.

 

Nach dem intensiven Briefaustausch und ein paar Petitionen könnt ihr aber diese euch ignorierenden Vertreter gern wieder in den Deutschen Bundestag wählen.

Prima!

 

Mein Angebot wäre: Trägst du das so mit, fliegst du! Dein Listenplatz ist ja weiter hinten. Kein Gezeter.

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vor 6 Minuten schrieb schiiter:

Nun laden wir uns unseren Tresor mal mit einem Jahresvorrat Munition voll und staunen erneut über das Gewicht.

Das sind doch die Sonderangebote, entweder 100.000 Schuß für "Mumpitz" oder eben die 2 - 4 Schachteln. beim Standbesuch.

Wenn dann ein seriöser Sportschütze das Sonderangebot nutzt bekommen dann einfach manche Fachidioten einen Herzkasper.

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vor 4 Stunden schrieb uwewittenburg:

Man nimmt dem LWB die Möglichkeit sein Heim und sein Leben gegen einen Illegalen verteidigen zu können.

 

Fälle wie Erfurt und Winnenden zeigen es doch, wer hilft eigentlich jemandem der zu verstehen gibt dass er Hilfe benötigt, aber nicht gewillt ist diese Hilfe anzunehmen?

 

Ist doch noch (!) nicht der Fall ?

 

Stelle ich (als Staat) Hilfebedürftigkeit im öffentlichen Interesse fest; helfe ich (wenn ich was zu sagen hätte).

Mal schauen, wie es andere Länder mit Zwangs- Entzug & -Therapien machen ?

 

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vor 6 Stunden schrieb uwewittenburg:

Man nimmt dem LWB die Möglichkeit sein Heim und sein Leben gegen einen Illegalen verteidigen zu können.

 

 

Ich mag mich täuschen, aber "verteidigen" ist doch als Bedürfnis sowieso kein Thema um das sich der Gesetzgeber kümmern würde/müsste oder auf das man sich berufen könnte.

Außerdem findet sich sicher auch immer ein kleiner 0er-Würfel, der nicht so schwer ist und wo dann die "Verteidigungs-KW" reinpasst, ohne dass das Haus zusammenstürzt.

 

Ja, die neuen Aufbewahrungsvorschriften können nervig sein, sie sind aber nicht das Ende der Welt. Manche finden es vielleicht sogar gut KW, LW und Mun. in einem Schrank aufbewahren zu können ohne extra Fach etc..

Ich muss allerdings zugeben: Hab mir gerade auch nochmal einen A/B gekauft. Auch wenn ich noch keine Langwaffe habe oder will.

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vor 25 Minuten schrieb Elektronengehirn:

Ich mag mich täuschen, aber "verteidigen" ist doch als Bedürfnis sowieso kein Thema um das sich der Gesetzgeber kümmern würde/müsste oder auf das man sich berufen könnte.

Außerdem findet sich sicher auch immer ein kleiner 0er-Würfel, der nicht so schwer ist und wo dann die "Verteidigungs-KW" reinpasst, ohne dass das Haus zusammenstürzt.

 

Ja, die neuen Aufbewahrungsvorschriften können nervig sein, sie sind aber nicht das Ende der Welt. Manche finden es vielleicht sogar gut KW, LW und Mun. in einem Schrank aufbewahren zu können ohne extra Fach etc..

 

Sehe ich auch so gelassen; kleiner Würfel (für mich persönlich zwar ab IIer, F60, gute 200 kg) als Nacht-, oder Fernsehtisch, geladenes Magazin neben Waffe und fertig ist der Lack.

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vor 50 Minuten schrieb Elektronengehirn:

Ja, die neuen Aufbewahrungsvorschriften können nervig sein, sie sind aber nicht das Ende der Welt. Manche finden es vielleicht sogar gut KW, LW und Mun. in einem Schrank aufbewahren zu können ohne extra Fach etc..

Dann aber gleich konsequent als Mindestanforderung einen 1er-Schrank denn manche finden es vielleicht sogar gut, nicht mehr die Anzahl der Waffen zählen zu müssen. ;-( Sorry, aber der, der "es vielleicht sogar gut findet KW, LW und Mun. in einem Schrank aufbewahren zu können", der hatte auch bisher die Möglichkeit einen 0er oder 1er-Schrank zu kaufen, aber gezwungen hat ihn keiner. Jetzt wird man, ohne einen messbaren / aus Erfahrungen nachweisbaren Sicherheitsgewinn, dazu gezwungen. Finde ich, weder für Neu- noch für Altschützen, gut.

 

PS: Bei schon jetzt ein paar (kleingeschrieben) Langwaffen habe ich mir noch zwei zusätzliche A-Schränke gekauft, denn zwischen 300,- Euro und fast 1.000,- Euro und das mal zwei, liegen halt doch ein paar tausend Schuss Munition. ;-)

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vor einer Stunde schrieb Elektronengehirn:

 Manche finden es vielleicht sogar gut KW, LW und Mun. in einem Schrank aufbewahren zu können ohne extra Fach etc..

 

Wer das gewollt hätte, der hätte das doch auch ohne neue Zwangsvorschriften schon tun können, wenn er das so gut findet.

Höhere Klasse als gefordert geht schließlich immer.

 

 

Bearbeitet von Steinpilz
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Am 20.3.2017 um 12:41 schrieb uwewittenburg:

Was oder wem nützen eigentlich die gesamten Gesetzesänderungen?

[...]

War heute mal wieder zum Blutplasmaspenden und eine riesige Schlange der Spenderwilligen, es gibt kaum noch Personal was in einer Frühschicht arbeiten will oder kann.

Mit den Gesetzesverschärfungen gegen eigentlich gesetzestreue Bürger ändern wir dieses Problem nicht, das muss aber geändert werden und sollte nicht am falschen Ende beginnen.

Fälle wie Erfurt und Winnenden zeigen es doch, wer hilft eigentlich jemandem der zu verstehen gibt dass er Hilfe benötigt, aber nicht gewillt ist diese Hilfe anzunehmen?

 

Solche Gesetzesverschärfungen haben nur einen Zweck: Sie befriedigen den Beherrschungsdrang derjeniger, die sie erarbeiten und erlassen.

 

Ändern - im Sinne von zum Besseren - tut sich dadurch gar nix. Null. Niente. Allerdings hat man dafür gesorgt, dass andere ihr Leben so leben müssen, wie man das eben selbst will und nicht wie die anderen das wollen - die narzistische Form von Gewinne privatisieren und Verluste sozialisieren.

 

Alle Experten erklären in den Anhörungen im Innenausschuss regelmäßig, dass die LWB nicht das Problem sind und dass die nicht ihre Klientel sind. Die Konsequenz daraus wäre, sie einfach in Ruhe zu lassen und ihnen keine Steine in den Weg zu legen. 99% der Regulierung machen aber genau das: Steine in den Weg legen, mehr Regularien, mehr Dickicht, weniger Möglichkeiten für die LWB, weniger Salami. Wenn aber doch weit über 90% des Problems die illegalen Waffen sind, dann wäre es doch logisch, weit über 90% der Ressourcen auf diese zu verwenden. Statt dessen wird nach 6/2 geprüft, nach der Farbe der WBK, nach dem Kaliber des Wechselsystems, ob die Munition nun vom Typ KW oder LW ist und ob das Taschenmesser einen sozialadäquaten Verwendungszweck hat. Reines Marionettentheater bei null Praxisrelevanz.

 

Was den Dienst an und für die Gesellschaft angeht: Wenn man permanent von der Gesellschaft wie ein Drecksack behandelt wird (für uns LWB sind das Politiker und Presse), wenn man permanent mit unlauteren Methoden und Verfahrenstricks (die EU ist für Waffen gar nicht zuständig und bedient sich pro Forma der Marktharmonisierung, die Initiative hier in Deutschland ist plötzlich dringend und als Anhängsel wird die Aufbewahrung verschärft, die alles andere als dringend geändert werden muss - dem Bürger werden in allen Fällen die Einflussmöglichkeiten genommen) eingeschränkt, weiter eingeengt und behindert wird, wenn man sich dann beschwert und dagegen an argumentiert und dabei einfach links liegen gelassen wird (Politiker ignorieren einen, Presse schaltet die Kommentarfunktion ab), ja du meine Güte, warum soll man noch für so eine Veranstaltung früh aufstehen? Gestern noch potenzieller Amokläufer, heutemorgen Samariter hinter der Blutspendetheke, heutenachmittag auf dem Stand eine Gefahr für die Allgemeinheit, weil das Magazin nicht die passende Größe hat?

 

Als 2002 / 2003 das Bedürfnis auf Zeit eingeführt wurde, da haben hier einige erklärt, dass sie in Zukunft weniger mit dem Rettungswagen mitfahren können, weil sie ja nun staatlich gezwungen sind, ihre Termine anders warzunehmen. Ist halt politisch so gewollt. Die Desozialisierung, das Abwenden von unserem Gemeinwesen, das passiert alles ganz im Stillen ohne große Welle.

 

Von oben versuchen Gesellschaftsingenieure die zangsweise Vermainstreamung der Gesellschaft - und genau das führt zur Spaltung.

 

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vor 21 Stunden schrieb Elektronengehirn:

Ja, die neuen Aufbewahrungsvorschriften können nervig sein, sie sind aber nicht das Ende der Welt.

Natürlich nicht, da gehen noch etliche weitere Runden "bücken". Ungefettet.

Ich bin froh schon so alt zu sein!

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Jungs, mal ´ne Frage, weil ich da unsicher bin:

 

Ein Freund ohne WBK von mir kommt seit einiger Zeit als Gast mit auf den Stand.

Nun scheint es ihm so gut zu gefallen, daß er in den Verein möchte und als Ziel natürlich auch die WBK und eigene Waffen hat.

 

Das unterstütze ich natürlich seeeehr gerne und wollte ihm schon raten sich prophylaktisch schnell noch ´n A-Schrank mit Innenfach für LWs und ´n kleine B-Schrank mit Innenfach für KWs zu besorgen.

Er hätte dann ja vor Inkrafttreten der neuen Gesetze Schränke gekauft, die evtl. als Altbestand gelten könnten, da der Kauf durch die Rechnungen vor Inkrafttreten der neuen Gesetze nachweisbar ist.
Nun frage ich mich allerdings, ob das Grandfathering hier auch gilt oder ob das nur für WBK-Besitzer gilt....kann da nichts eindeutiges zu finden, mir aber gut vorstellen daß unsere ReGierung auch da hinterfotzig einen Riegel vorschiebt um Nachwuchs möglichst zu blockieren :o(

 

Weiß da wer genaueres?

 

Danke & Gruß

 

Sting

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