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IGNORED

Jugendlicher wird von Projektil getroffen - Wendung


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vor 6 Minuten schrieb Paddy85:

War zu meiner Kindheit normal mal irgendwo nen Diabolo stecken zu haben...

 

Der Spiegel berichtete damals nicht:traurig_16:

Aber HALLO !!!

 

Wie kannst Du das nur vergleichen???

 

Der hatte ein panzerbrechendes Geschoss (KWG) in der Rübe stecken !!!!

 

In der Klinik wurde ihm laut eines Polizeisprechers ein Hartmetallprojektil entfernt.

 

:rtfm::rofl:

 

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Das Ganze kann man noch toppen.

 

Von der Blödheit her, von den Auswirkungen her und von der Strafe dann auch:

 

 

Zitat

Krefeld (ots) - Heute morgen (30. September 2016) ist es in der Nähe des Voltaplatzes zu einem Unglücksfall gekommen. Dabei hat sich ein Mann mit einem Projektil aus seiner Waffe selbst verletzt.

 

 

Wäre jetzt nicht das Problem.

 

Entweder selbst die Notaufnahme aufsuchen und notfalls darauf verweisen, daß man auf die Einhaltung der Ärztlichen Schweigepflicht pocht.

 

Und schon erfährt die Polizei nix.

 

Meint man, telephonieren zu müssen, weist man den Mitarbeiter am Telephon auf dessen Schweigepflicht hin.

 

Also eigentlich ganz easy.

 

Aber nein:

 

 

Zitat

Gegen 06:55 Uhr meldete sich ein Mitarbeiter des Bahnbetriebswerkes Krefeld bei der Polizei und teilte mit, dass er auf einem nicht öffentlichen Rangier- und Instandsetzungsgelände beschossen und verletzt worden sei.

 

 

Klar, was jetzt kommt. Die Große Aktion:

 

 

Zitat

Die Polizei nahm sofort die Fahndung und Ermittlungen auf. Dazu wurde gegen 10:15 Uhr ein Hubschrauber eingesetzt. Der 32-jährige Mann wurde in ein Krankenhaus gebracht. Dort wurde ein Diabologeschoss aus seinem Bein entfernt, das aus Luftdruckwaffe/Luftgewehr verschossen wurde. 

 

 

Dann die Ernüchterung:

 

Zitat

Kriminalbeamte stellten im Zuge der Ermittlungen fest, dass der Sachverhalt so wie angegeben nicht stimmen konnte. Im Fahrzeug des Geschädigten fanden sie das Luftgewehr des Mannes. Als Sie ihn nach der Operation dazu vernahmen, zeigte er sich geständig. Er räumte ein, dass sich beim Entladen des Fahrzeuges versehentlich der Schuss gelöst und ihn in die Wade getroffen hatte. Aus Angst vor daraus resultierenden Problemen und dem Schock in der Situation hatte er die Straftat frei erfunden. Ihn erwarten nun Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie wegen Vortäuschung einer Straftet.

 

LINK

 

Leider kann man Dämlichkeit nicht wegoperieren ...  :lol:

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vor 7 Stunden schrieb Paddy85:

War zu meiner Kindheit normal mal irgendwo nen Diabolo stecken zu haben...

 

Der Spiegel berichtete damals nicht

 

 

:traurig_16:

Stimmt, ich hatte jahrelang ein Diabolo im Daumen stecken (manchmal denke ich, von der Bleibelastung noch ein wenig zu merken ---- darauf will ich keine Antwort lesen!!).

 

Habe es bei meiner Notversorgung glatt übersehen, ist im Daumen drin geblieben und ich dachte später da hat sich aufgrund der Verletzung ein "Knorpel" gebildet.

 

Bei der Bundeswehr hab ich mir den "Knorpel" dann herausoperieren lassen, war garantiert die erste Schussverletzung die der Stabsarzt zu behandeln hatte. 10 Tage Dienstbefreiung war die weitere weniger unangenehme Folge.

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vor 9 Stunden schrieb Stephan_muc:

Aber HALLO !!!

 

Wie kannst Du das nur vergleichen???

 

Der hatte ein panzerbrechendes Geschoss (KWG) in der Rübe stecken !!!!

 

In der Klinik wurde ihm laut eines Polizeisprechers ein Hartmetallprojektil entfernt.

 

:rtfm::rofl:

 

Panzerbrechend??? Dann hätte es durch die Rübe durchflutschen und hinten irgendwo austreten müssen.:D

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vor 9 Stunden schrieb heletz:

wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie wegen Vortäuschung einer Straftet.

Letzteres (Vortäuschung einer Straftat) kann ich ja noch nachvollziehen, aber Verstoß gegen das Waffengesetz der

Vorwurf scheint neuerdings eine Art (sorry) Bull...Hype zu sein wenn nichts besseres einfällt oder man sonst nix in der

Hand hat, halten wir fest es war tatsächlich nur eine Druckluftwaffe sie hat ein F-Zeichen was soll daran illegal sein?

Und es kann wohl auch kaum strafbar sein wenn sich jeman -aus versehen- SELBST anschießt.

Dieses sch...Bürokratengehabe und der WAHN (ja ich nenne es einen Wahn alles mögliche zu pathologiseieren und

kriminalisieren) geht mir verd...nochmal auf den S...ck!:mad:

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Nun bei der Fülle des Spektrums kann man kaum vollumfänglich Kenntnis von allem haben.

Am Ende ist sowieso egal was die Polizei aufschreibt. Die äussert nur einen Verdacht, entscheidend ist was der StA daraus macht.

Nun haben die Herren Polzisten letztens laut LokalPresse auch ein Einhandmesser in einer Wohnung sichergestellt. Da sie die langen Küchenmesser nicht mitgenommen haben, schließe ich auf eher rudimentäre Kenntnisse. Das regelt sich dann aber mit der Anzeige oder der späteren Verhandlung.

Soll man da nun jedes Mal die Polizei vollabern? Wie soll sowas den umfänglich gewusst werden. Da reicht diie Kenntnis wie bei jedem anderen Beruf auch nur auf den Schwerpunkten.

Dafür gibt es dann ja weitere Instanzen.

Bearbeitet von Gast
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vor 9 Stunden schrieb heletz:

Das Ganze kann man noch toppen.

 

Von der Blödheit her, von den Auswirkungen her und von der Strafe dann auch:

 

 

 

 

Wäre jetzt nicht das Problem.

 

Entweder selbst die Notaufnahme aufsuchen und notfalls darauf verweisen, daß man auf die Einhaltung der Ärztlichen Schweigepflicht pocht.

 

Und schon erfährt die Polizei nix.

 

Meint man, telephonieren zu müssen, weist man den Mitarbeiter am Telephon auf dessen Schweigepflicht hin.

 

Also eigentlich ganz easy.

 

Aber nein:

 

 

 

Also der war ja nicht nur strunz dumm, vielmehr auch noch eine fürchterliche Memme.

 

Wegen eines Diabolo in der Wade rennt man doch nicht zum Onkel Doktor.

Man nimmt ein Pinzette und zieht es raus.

 

Ich hab mir damals, mit 14, ein Pflaster auf den Daumen geklebt und meinen Eltern gesagt, ich hätte den Daumen in der Tür eingeklemmt, fertig.

Wobei ich dachte, dass das Diabolo nicht mehr im Daumen sei, war nicht ganz einfach festzustellen, der Daumen war nämlich ziemlich matschig.

Bearbeitet von seiwol
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vor 13 Minuten schrieb rüdiger400:

aber Verstoß gegen das Waffengesetz ...

... halten wir fest es war tatsächlich nur eine Druckluftwaffe sie hat ein F-Zeichen was soll daran illegal sein?

Und es kann wohl auch kaum strafbar sein wenn sich jeman -aus versehen- SELBST anschießt.

Dieses sch...Bürokratengehabe und der WAHN (ja ich nenne es einen Wahn alles mögliche zu pathologiseieren und

kriminalisieren) geht mir verd...nochmal auf den S...ck!:mad:

 

Führen ohne Waffenschein?

Schießen ausserhalb einer Schießstätte, Schießen ohne eigenes Hausrecht oder ohne Zustimmung des Inhabers des Hausrechts ...?

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vor 1 Minute schrieb Computerfritze:

Schön dass ihr in unserer Online-Selbsthilfegruppe so frei über eure schwere Kindheit sprechen könnt. 

Nur weiter so, lasst alles raus ;) 

Cool down, ist 46 Jahre her und die Jäger haben ihr Schießgewehr damals noch ganz offen ohne Futteral auf der Straße getragen.

Bearbeitet von seiwol
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vor 19 Minuten schrieb rüdiger400:

Letzteres (Vortäuschung einer Straftat) kann ich ja noch nachvollziehen, aber Verstoß gegen das Waffengesetz der

Vorwurf scheint neuerdings eine Art (sorry) Bull...Hype zu sein wenn nichts besseres einfällt oder man sonst nix in der

Hand hat, halten wir fest es war tatsächlich nur eine Druckluftwaffe sie hat ein F-Zeichen was soll daran illegal sein?

Und es kann wohl auch kaum strafbar sein wenn sich jeman -aus versehen- SELBST anschießt.

Dieses sch...Bürokratengehabe und der WAHN (ja ich nenne es einen Wahn alles mögliche zu pathologiseieren und

kriminalisieren) geht mir verd...nochmal auf den S...ck!:mad:

Waffe schussbereit geführt z.b.???

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vor 33 Minuten schrieb rüdiger400:

Letzteres (Vortäuschung einer Straftat) kann ich ja noch nachvollziehen, aber Verstoß gegen das Waffengesetz der

Vorwurf scheint neuerdings eine Art (sorry) Bull...Hype zu sein wenn nichts besseres einfällt oder man sonst nix in der

Hand hat, halten wir fest es war tatsächlich nur eine Druckluftwaffe sie hat ein F-Zeichen was soll daran illegal sein?

Und es kann wohl auch kaum strafbar sein wenn sich jeman -aus versehen- SELBST anschießt.

 

Zunächst (Achtung heletz, es folgt eine unbewiesene mutmaßung) Führen einer Schusswaffe ohne waffenschein sowie Schiessen ausserhalb zugelassener schießstände ohne schießerlaubnis.

 

Edit: zu langsam.

Bearbeitet von SDASS_Nico
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vor 45 Minuten schrieb JuppW:

 

Führen ohne Waffenschein?

Schießen ausserhalb einer Schießstätte, Schießen ohne eigenes Hausrecht oder ohne Zustimmung des Inhabers des Hausrechts ...?

Da stand was von der Wohnung -eines Bekannten- ich gehe davon mal aus das beide mit der Waffe "herumgealbert" haben.

Bisher habe ich nirgendwo nachlesen können das der Wohnungsinhaber das nicht wollte, verm. hat er es geduldet.

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vor 46 Minuten schrieb callahan44er:

Waffe schussbereit geführt z.b.???

Woher wollen wir das alles eigentlich wissen?

Er ist ins Krankehaus gegangen und hat behauptet das auf ihn geschossen worden sei, hat er die LP (wenns eine war) denn

da bei sich gehabt?

Außerdem was war es denn für eine CO2,Federdruck?

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vor 22 Minuten schrieb rüdiger400:

Woher wollen wir das alles eigentlich wissen?

Er ist ins Krankehaus gegangen und hat behauptet das auf ihn geschossen worden sei, hat er die LP (wenns eine war) denn

da bei sich gehabt?

Außerdem was war es denn für eine CO2,Federdruck?

Und woher weißt du das alles ok war???

Es ist mir auch egal. Nur lese ich deinen Beitrag so als wenn man mit einer LuPi nix falsch machen kann nur weil sie erlaubnisfrei zu erwerben ist.

Bearbeitet von callahan44er
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vor 11 Stunden schrieb heletz:

Im Fahrzeug des Geschädigten fanden sie das Luftgewehr des Mannes. Als Sie ihn nach der Operation dazu vernahmen, zeigte er sich geständig. Er räumte ein, dass sich beim Entladen des Fahrzeuges versehentlich der Schuss gelöst und ihn in die Wade getroffen hatte.

Sofern das stimmt ist Führen verwirklicht.

 

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