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IGNORED

Waffenrecht und Bundestagsabgeordnete


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

vor 9 Stunden schrieb HBM:

Warum "Unglaublich !"? Was ist daran schlimm, wenn ein Politiker eine Waffe trägt? Ich mag zwar einige Politiker nicht, aber so lange niemand vorbestraft ist bzw. "Dreck am Stecken" hat - o.K., jetzt merke ich selbst, dass sich die Auswahl einschränkt ;-) - ist das doch kein Problem. Kenne allerdings nur Politiker die gleichzeitig auch Sportschütze bzw. Jäger sind und manchmal eine Waffe führen. Damit habe ich aber gar  kein Problem.

 

Eine SP5K könnte ich mir vorstellen, allerdings ist das recht unpraktisch bzw. unhandlich im Vergleich zu einer "normalen" Kurzwaffe. Eine Voll-Auto-Waffe glaube ich eher nicht, zumindest kenne ich keinen Bundestagsabgeordneten mit einer solchen Waffe. Soll ich mal fragen?

 

Ja, mach mal!

 

Es war konkret um eine MP7 gegangen, die dem nicht gehört hätte, sondern "gestellt" worden sei. Wohl eine Art Leihe?

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vor 10 Stunden schrieb HBM:

.... Mir bringt es nichts, wenn Politiker auch keine Waffen führen dürfen, ...

Doch, und der Firlefanz mit Personenschutz und teuren gepanzerten Autos gehört auch abgeschafft.

Die RAF gibt es ja so nicht mehr seit die SED uns assimiliert hat, damit sind diese Maßnahmen obsolet.

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H. Goll war und ist einer derjenigen Abgeordneten, die ziemlich offen zu ihrem Waffenbesitz und Sportschießen stehen. Zuletzt z.B. - auch in der Presse veröffentlichte - Teilnahme am BDMP-Eichwald Cup in Ba.-Wü. 

 

Wenn wir jetzt anfangen, auf solche Leute auch noch "einzuprügeln".... Meinungsverschiedenheiten hin oder her; da fällt mir nichts mehr ein. 

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vor 14 Stunden schrieb Joe07:

Mich würde nicht interessieren ob es welche gibt sondern welche?

Dann wirst Du Dich in die Bundestagsverwaltung versetzen lassen müssen oder Dir ein Verhältnis dort zulegen. 

 

Vor 2003 war das in einer der Verordnungen ausdrücklich genannt daß sowohl Bundestags- als auch Landtagsverwaltungen ErsatzWBK/WS ausstellen können. Irgendwo stand da auch drin daß nach Mandatsende wohlwollend zu verfahren sei. Heute ist die derartige Bevorzugung eben nicht mehr nachzulesen.

 

Und darunter geht auch sehr viel sehr problemlos. Selbst wenn bereits eine umfassendere Erlaubnis nach 55 vorhanden ist kann "man" zusätzlich WBK+WS wg. angeblicher Gefährdung "bekommen".

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Damit wir nicht aneinander vorbeireden zum klar abgrenzen:

 

bekommt ein MDB / Minster Landtag wirklich einen Waffenschein ( wenn wir der Sache Wahrheitsgehalt schenken) oder ist es vielmehr eine Ersatzbescheinigung?

 

Kann jmd. zu 100% bestätigen, dass Goll einen Waffenschein hatte oder war es  unter Umständen nur eine Ersatzbescheinigung?

 

Zur Erläuterung: Bei der Ersatzbescheinigung ist die Waffenbehörde in die Zuverlässigkeits - Bedüfnisprüfung ja nicht involviert.

Bearbeitet von kulli
Erläuterung:
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vor 4 Stunden schrieb kulli:

.... bekommt ein MDB / Minster Landtag wirklich einen Waffenschein ( wenn wir der Sache Wahrheitsgehalt schenken) oder ist es vielmehr eine Ersatzbescheinigung?

 

Kann jmd. zu 100% bestätigen, dass Goll einen Waffenschein hatte oder war es  unter Umständen nur eine Ersatzbescheinigung? .... 

 

Ob Ersatzbescheinigung oder Waffenschein spielt doch überhaupt keine Rolle!

 

Wie die Erlaubnis zum Führen der Schusswaffen heißt ist doch egal. Die Tatsache, dass es einer Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen für Abgeordnete gibt und dieselben Legalwaffenbesitzern ihr Bedürfnis absprechen wollen ist der entscheidende Punkt!  

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vor 16 Minuten schrieb Joe07:

Ob Ersatzbescheinigung oder Waffenschein spielt doch überhaupt keine Rolle!  

Dem richtigen Beamten ist die Ersatzbescheinigung lieber. Der WS kostet alle 3 Jahre eine fette Gebühr und bei den öffentlichen Versammlungen ziert man sich vielleicht. Außerdem steht die Waffe wg. WBK vermutlich im NWR.  Braucht es beim 55 alles nicht. Edit.: Sachkunde, Zuverlässigkeit und Aufbewahrung sind auch "eleganter" regelbar.

Bearbeitet von Gast
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vor 29 Minuten schrieb Joe07:

 

 Die Tatsache, dass es einer Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen für Abgeordnete gibt und dieselben Legalwaffenbesitzern ihr Bedürfnis absprechen wollen ist der entscheidende Punkt!  

Auch dort gibts die ja nicht aus Jux und Dolerei. Ist bei allen Behörden an BEdingungen geknüpft. Es fällt nur eben nicht unters WaffeG, weil es eben andere Zuständigkeiten gibt.

Die Inhalte sind dennoch sehr ähnlich.

Bearbeitet von Gast
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vor einer Stunde schrieb Schakal:

Vorteil bei den Ersatzbedcheinigungen ist das man damit automatisch auch bei öffentlichen Veranstaltungen führen darf.

 

 

Das ist schlicht nicht richtig.

 

Inst

 

Nachtrag:

Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen

WaffG §42 (3) Unbeschadet des § 38 muss der nach Absatz 2 Berechtigte auch den Ausnahmebescheid mit sich führen und auf Verlangen zur Prüfung aushändigen.

 

§55 (2) ...... oder einer Ausnahmebewilligung nach § 42 Abs. 2 eine Bescheinigung

 

Das implimentiert, das die Ersatzbescheinigung allein keine Ausnahme der Führverbotes bei öffentlichen Veranstaltungen beinhaltet.

Ebensowenig darf ein Dienstwaffenträger, der seine Diesntwaffe auch privat führen darf, damit in seiner Freizeit auf einem Volksfest herumlaufen; noch nicht einmal mit dem dienstlich geliefertem Reizstoffsprühgerät.

 

Klingt blöd, ist aber so.

 

Ich nehme aber mal an, dass bestimmte Personen, in bestimmten Postitionen, eine derartige Ausnahmegenehmigung bekommen würden.

 

Schön aber, wenn möglichst viele Politiker hiervon gebrauch machen würden UND öffentlich auch dazu stehen.

 

Inst

Bearbeitet von inst200
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Auch wenn es niemand lesen will, eigentlich sollte man(n) die nächste Landtagswahl abwarten - die heutige war ja schon ein Signal an alle Parteien - und sich als Legalwaffenbesitzer wieder bei allen Parteien und deren Funktionsträgern in Bundesregierung und Landesregierungen in Erinnerung bringen. Und diesmal nicht nur keine Verschärfungen mehr sondern darüberhinaus eine Liberalisierung des Waffenrechts und (in NRW) Landesjagdgesetzes fordern. 

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vor 6 Stunden schrieb kulli:

 

bekommt ein MDB / Minster Landtag wirklich einen Waffenschein ( wenn wir der Sache Wahrheitsgehalt schenken) oder ist es vielmehr eine Ersatzbescheinigung

Die Voraussetzungen von § 52 und § 19 sind nach Auffassung des VG Stuttgart gleich.

 

VG Stuttgart · Urteil vom 20. September 2011 · Az. 5 K 521/10

 

"Waffenschein für Gerichtsvollzieher"

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Am 3.9.2016 um 18:00 schrieb uwewittenburg:

Beim betreten des Bundestages musste sogar der Personenschutz seine Waffen ablegen, da der Bundestagspräsident dies so angeordnet hatte.(jedenfalls war das bei Th. noch so.)

 

Der ist "dort" ja auch nicht befugt, polizeiliche Aufgaben auszuüben. Überall dort, "wo Bundestag ist" - also nicht nur im Reichstagsgebäude, sondern überall dort, wo der Bundestag formell oder materiell zusammen tritt, ist ausdrücklich nur die Polizei des deutschen Bundestags zuständig. Das ist verwaltungsrechtlich für die anderen deutschen Polizeien "fremder" als Polen oder gar die Schweiz.

 

Dein

Mausebaer

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Am 3.9.2016 um 23:09 schrieb Proud NRA Member:

 

Das Problem ist, daß es nicht angeht, daß es ein Recht für alle und ein anderes Recht für ranghohe Staatsdiener und Politiker gibt, ...

 

... Politiker und Beamte sollen gerne herumschleppen dürfen was sie wollen--aber erst an dem Tag, an dem der unbescholtene Normalbürger das unter den gleichen Voraussetzungen ebenfalls darf.

 

Tschja,

dann mal mal einen schönen guten Morgähn! :boredom:

 

Das deutsche WaffG ist ein klassisches "Animal-Farm-Gesetz" - "alle Tiere sind gleich, aber manche Tiere sind gleicher als andere". :bad:

  • § 55 Abs. 1 ist die Ausnahme auch für Präsidenten, Kanzler, Minister, Ministerien und nachgeordneten Verwaltungen von Bund und Ländern sowie Bundesbank und ausländische Streitkräfte von den Vorschriften des WaffG
  • § 55 Abs. 2 ist die Ausnahme für MdB, MdL, parlamentarische Staatssekretäre und deren Mitarbeitern von Vorschriften des WaffG
  • § 55 Abs. 3 ist die Ausnahme für Bedienstete anderer Staaten, die mit deutschen Einverständnis in Deutschland tätig werden, ohne dass für sie bereits z.B. bereits diplomatische Ausnahmen bestehen
  • § 55 Abs. 4 ff. sind Verwaltungsanweisungen für Munition, Verbringen und Kennzeichnung
  • § 56 ist die Ausnahme für Staatsgäste, Personen des öffentlichen Lebens aus anderen Staaten und ihren Personenschutz, soweit nicht bereits §55 Abs. 3 zutrifft.

Dein

Mausebaer :hi:

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Am 3.9.2016 um 23:19 schrieb HBM:

Zu ersten Aussage bin ich bei Dir, beim der zweiten Aussage bin ich anderer Meinung. Mir bringt es nichts, wenn Politiker auch keine Waffen führen dürfen, daher ist mir das einfach egal ob "die" dürfen oder nicht.

 

Naja,

 

wenn die MdB und MdL die selbe Suppe essen müssten, die sie den anderen Bürgern vorsetzen, könnte das zu einer besseren Suppe führen. :AZZANGEL: Was glaubst Du denn, warum diese Herrschaften sich diese Ausnahmen vor über 40 Jahren ins WaffG geschrieben haben? :teu38:

 

Dein

Mausebaer

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Am 3.9.2016 um 22:33 schrieb 2011-Jack:

Unglaublich !

Und die bekommen alles also zb auch ne MP5 etc ?

 

Das WaffG gilt nicht für MdB.

 

vor 23 Stunden schrieb EkelAlfred:

Es war konkret um eine MP7 gegangen, die dem nicht gehört hätte, sondern "gestellt" worden sei. Wohl eine Art Leihe?

 

Die bekommen meines Wissens eine Ersatzbescheinigung (auf formlosen Antrag), der sie berechtigt eine zum Selbstschutz geeignete Waffe zu erwerben und zu führen. Auf eigene Kosten. Aber ohne die vielen Stöckchen, über die das Stimmvieh springen muß. Sie sind aber keine Diplomaten, die mit der MPi im eigenen Garten ballern dürfen.

 

vor 17 Stunden schrieb kulli:

bekommt ein MDB / Minster Landtag wirklich einen Waffenschein ( wenn wir der Sache Wahrheitsgehalt schenken) oder ist es vielmehr eine Ersatzbescheinigung?

 

Kann jmd. zu 100% bestätigen, dass Goll einen Waffenschein hatte oder war es  unter Umständen nur eine Ersatzbescheinigung?

 

Zur Erläuterung: Bei der Ersatzbescheinigung ist die Waffenbehörde in die Zuverlässigkeits - Bedüfnisprüfung ja nicht involviert.

 

Siehe oben: Für MdB gilt das WaffG nicht, daher bekommen sie keinen Waffenschein, sondern eine Ersatzbescheinigung.

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Die Berechtigung eine eigene Waffe zu erwerben, bekommt

vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

Die bekommen meines Wissens eine Ersatzbescheinigung (auf formlosen Antrag), der sie berechtigt eine zum Selbstschutz geeignete Waffe zu erwerben und zu führen. Auf eigene Kosten.

man u.U. wenn Ihnen keine bereits vorhandene Waffe gestellt werden kann ;) 

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LOL! :rofl:

 

Schon Claudia Roths PPk-Affaire (nicht PKK) vergessen? Das Empörende war da doch, dass da scheinbar der "Neue" nichts von ihrer Befreiung nach der Anlage M zum Nationalen Luftsicherheitsplan wußte, nach der sie sich auf Inlandsflügen eben nicht kontrollieren lassen braucht. ;)

 

http://www.bild.de/politik/inland/flughafensicherheit/politiker-ohne-kontrolle-ins-flugzeug-22660072.bild.html

 

Wir leben alle auf der "Animal-Farm" und wir sind nicht die Schweine. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer

Bearbeitet von Mausebaer
Link zu "Farm der Tiere" in Wikidingsda ergänzt
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Sorry! Mich hat's halt so mit genommen, dass das immer noch Menschen überrascht. :sad:

 

Gerade wer sich die Mühe machte, sich bei uns durch die Parteiklüngel hindurch in die Posten und Pöstchen zu kämpfen, bedient sich auch oft gerne bei den rechtlichen Extrawürsten, während er dem Volk Schmalkost aus Pfützenwasser und vereinzelten Brotkrumen verordnet. :bad:

 

Dein

Mausebaer

 

 

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