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IGNORED

Leipzig Polizei sucht verloren gegangene HK-MP5


rüdiger400

Empfohlene Beiträge

vor 4 Stunden schrieb heletz:

Eine MP5 von Heckler & Koch kostet laut Hersteller je nach Ausstattung um die 2000 Euro.

 

Das glaube ich nicht - jedenfalls nicht, dass die Polizei so viel dafür bezahlt. Das ist vielleicht der offizielle Listenpreis für den nicht exisitierenden berechtigten Sportschützen / Jäger. Wenn man mal rückwärts rechnet, was die Polizei so für ihre Dienstpistolen ausgibt, dann ist das ein Bruchteil vom Listenpreis.

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vor einer Stunde schrieb knight:

 

Das glaube ich nicht - jedenfalls nicht, dass die Polizei so viel dafür bezahlt. Das ist vielleicht der offizielle Listenpreis für den nicht exisitierenden berechtigten Sportschützen / Jäger. Wenn man mal rückwärts rechnet, was die Polizei so für ihre Dienstpistolen ausgibt, dann ist das ein Bruchteil vom Listenpreis.

Warum nicht ? Zahlt doch eh alles der Steuerzahler! (und der zahlt JEDEN Preis!)

 

Fast alle kostenintensiven staatlichen Anschaffungen sind reine Erfindungen von Politikern, die sich damit entweder selbst ein Denkmal setzen wollen oder sie wollen später in den Aufsichtsrat der Firma...quasi als vorausschauende Form der Altersvorsorge;-)

 

Merke: Bestochen wird heute nicht mehr mit Geldkoffern, sondern mit dem zuschustern von Aufsichtsratsposten, völlig sinnlosen (aber gut bezahlten) Beraterverträgen oder man kauft eben Äpfel zum Preis eines Kleinwagen.

 

So ne Insel auf den Malediven muss ja schliesslich auch finanziert werden.

 

 

Bearbeitet von JDHarris
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vor 13 Stunden schrieb JDHarris:

 

Merke: Bestochen wird heute nicht mehr mit Geldkoffern,

 

Hallo

 

da muss ich leider zustimmen.

Wenn ich lese, dass in einer Gemeinde mal schnell ein Dutzend Abfalleimer für über 1.000 Euro das Stück gekauft wurden und nach bekanntwerden der Beamte nach dem Spruch reagiert: "Was stört es eine Deutsche Eiche, wenn sich eine Sau dran reibt.". So was ist heute gang und gebe.

 

Steven

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Am 14.10.2016 um 21:22 schrieb knight:

Das glaube ich nicht - jedenfalls nicht, dass die Polizei so viel dafür bezahlt.

 

Doch, ist aber so... wenn der Staat was kauft ist es immer sehr teuer. Im Gegensatz zum zivilen Sportschützen kauft der Staat aber nicht eine Waffe mit zwei Magazinen, sondern eine Waffe mit x Magazinen, Ersatzteilen, Warzungsverträgen, etc... und außerdem mit dem Geld anderer Leute. Wenn ich mit Deinem Geld einkaufen gehen dürfte, würde ich auch keine Preise vergleichen.

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vor 53 Minuten schrieb Fyodor:

Wenn ich mit Deinem Geld einkaufen gehen dürfte, würde ich auch keine Preise vergleichen.

Was aber nicht bedeuten muß daß der Hersteller da auch vernünftig dran verdient, also so daß er noch ein paar Jahrzehnte lang Technologie im Land halten kann und noch ein paar anständige Arbeitsplätze.

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vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

... und außerdem mit dem Geld anderer Leute. Wenn ich mit Deinem Geld einkaufen gehen dürfte, würde ich auch keine Preise vergleichen.

Für mich kein Argument. In jeder Firma (vom Inhaber mal ausgenommen) wird mit dem Geld anderer Leute eingekauft. Trotzdem wird verhandelt, "gefeilscht" und dann teilweise (leider) beim "billigsten" und nicht beim günstigsten Anbieter eingekauft. Mit den anderen Punkten hast Du allerdings recht, man muss bei öffentlicher Beschaffung immer aufpassen, dass man nicht "Äpfel mit Birnen vergleicht" wenn z.B. eine Ersatzteillieferung auf Jahrzehnte und oder identische Nachlieferungen, etc. vereinbart werden, dann soll/muss der Lieferant dafür auch Geld bekommen.

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Gerade eben schrieb HBM:

In jeder Firma (vom Inhaber mal ausgenommen) wird mit dem Geld anderer Leute eingekauft.

 

Nein, in jeder Firma muß das Geld erstmal erwirtschaftet werden. Der Staat nimmt sich einfach mehr, wenn es nicht reicht. Eine Firma kann nicht einfach nach Belieben die Einnahmen erhöhen, ein Staat kann das mit einer Unterschrift einfach so.

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vor 2 Minuten schrieb Fyodor:

 

Nein, in jeder Firma muß das Geld erstmal erwirtschaftet werden. Der Staat nimmt sich einfach mehr, wenn es nicht reicht. Eine Firma kann nicht einfach nach Belieben die Einnahmen erhöhen, ein Staat kann das mit einer Unterschrift einfach so.

o.k., wenn Dein Einwand als Kritik am Wirtschaften des Staates gedacht war, dann verstehe ich Dich. Für mich klang die Formulierung allerdings eher nach "unfähige Mitarbeiter, die nicht aufs Geld schauen, da eh nicht Ihr eigenes". Zumindest Dein Beispiel mit "Wenn ich mit Deinem Geld einkaufen gehen dürfte ..." klang eher nach "den Menschen dort ist es egal, da nicht das eigene Geld".

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Am ‎14‎.‎10‎.‎2016 um 18:10 schrieb rüdiger400:

Wette,   die sogenannten "internen Ermittlungen" gegen den "Beamten" werden bestimmt bald eingestellt werden.

Diese Ermittlungen werden erst nach Abschluß der strafrechtlichen Ermittlungen aufgenommen (Disziplinarverfahren).

Dort gibt es keine Kungelei, das wird hart durchgezogen, kann ich durch eigene Erfahrungen bestätigen.

Eine Rüge bleibt ja auch erst mal in der Personalakte und die Bezahlung könnte über seine Amtshaftversicherung laufen, wenn nicht unbedingt auf grobe Fahrlässigkeit erkannt wird.

Ansonsten greift der Regreß.

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Mal im Ernst: Eigentlich ist es doch völlig irrelevant. Wo gehobelt wird, fallen auch Späne und die Kosten für die MP5 sind doch zu vernachlässigen. Dem Beamten wird das nie wieder passieren und warum soll er denn bestraft werden? Wenn ein Polizist im Dienst ein Einsatzfahrzeug schrottet, muss er dafür ja auch nicht aufkommen.

Der eigentliche Skandal ist doch, dass diese Waffe wieder in die Statistik kommt als "Legalwaffe, die in die Illegalität verschwindet" und uns damit wieder als Argument für die nächste Verschärfung der Aufbewahrungsvorschriften vorgehalten wird. 

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vor 16 Minuten schrieb Harry Callahan:

Dem Beamten wird das nie wieder passieren und warum soll er denn bestraft werden?

 

Was passiert, wenn ein Sportschütze seine KK-Pistole auf dem Autodach liegen läßt, losfährt, und sie in der Stadt in irgend einer Kurve verliert? Das sind "Tatsachen die die Annahme rechtfertigen", daß nicht sorgsam und sachgerecht mit Waffen umgegangen wird. Der SpoSchü wird seine Zuverlässigkeit verlieren, und muß alle Waffen, die er getrennt von der Munition in einem Stahlschrank eingeschlossen hat, veräußern. Der Polizist zahlt den wirtschaftlichen Verlust, wird gerügt, und darf weiterhin mit einer geladenen Waffe in der Öffentlichkeit spazieren gehen.

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vor 9 Minuten schrieb Fyodor:

Was passiert, wenn ein Sportschütze seine KK-Pistole auf dem Autodach liegen läßt, losfährt, und sie in der Stadt in irgend einer Kurve verliert?

Hast du Beispiele dafür dass er härter bestraft wurde?

Was meinst du was so manchmal auf den Autodächern abgelegt und vergessen wird.

Es wird die Schuld genauso überprüft, aber wenn sie dann noch geladen war, würde es wahrscheinlich anders aussehen.

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Ja, ist richtig. Aber für einen Polizisten ist meiner Meinung nach eine Waffe eher ein alltägliches Werkzeug und wenn mir ein Defibrillator runterfällt und kaputtgeht, dann käme mein Arbeitgeber auch nicht auf die Idee, mir die Rechnung dafür zu schicken. Außerdem käme hier ein Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit m.E. ja einem weitgehenden Berufsverbot gleich und um eine solche zu begründen ist in meinen Augen die "Schuld" nicht groß genug. 

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vor 2 Minuten schrieb Harry Callahan:

Ja, ist richtig. Aber für einen Polizisten ist meiner Meinung nach eine Waffe eher ein alltägliches Werkzeug .................

Eigentlich nicht.

Bis vor kurzem war eine MP eigentlich selten im Einsatz, ich hatte bisher 4 verschiedene MP Typen zur Verfügung, kann aber an einer Hand nachzählen wann ich sie im Einsatz dabei hatte.

In der Regel ist es zusätzlicher Ballast der einen eigentlich behindert und man nicht einfach in die Tasche steckt, von daher legt man sperrige Gegenstände auch schon mal aus der Hand, um an Stift und Block, oder auch an die Handfessel gelangen.

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vor 6 Minuten schrieb Harry Callahan:

Außerdem käme hier ein Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit m.E. ja einem weitgehenden Berufsverbot gleich und um eine solche zu begründen ist in meinen Augen die "Schuld" nicht groß genug. 

 

Also darf ein LKW-Fahrer auch nach belieben besoffen fahren, weil ein Entzug des Führerscheins einem Berufsverbot gleich käme?

 

Der Verlust einer Maschinenpistole, und damit deren Zuführung zum illegalen Markt, ist eine weitaus höhere Gefährdung für die Allgemeinheit als eine verirrte KK-Patrone in einer Sporttasche. Ersteres ist für den schusseligen Polizisten faktisch folgenfrei, abgesehen von einer Strafzahlung eines Monatsgehalts, zweiteres kann eine lange erfolgreiche Sportkarriere sehr schnell beenden, und schnell Verluste im 5-stelligen Bereich verursachen.

 

Gerade WEIL für Polizisten eine Schußwaffe zum Arbeitsalltag gehört, müssen sie besonders vorsichtig damit umgehen.

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Ich glaube nicht, dass ein LKW-Fahrer bei der ersten Trunkenheitsfahrt dauerhaft seinen Lappen abgeben muss, gebe aber zu, die aktuelle Rechtslage hierzu nicht parat zu haben. Aber OK- gleiches Recht für alle. Wenn der Beamte die nächste MP5 verliert, können wir gerne über ein Berufsverbot nachdenken. 

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vor 7 Minuten schrieb Harry Callahan:

 Außerdem käme hier ein Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit m.E. ja einem weitgehenden Berufsverbot gleich und um eine solche zu begründen ist in meinen Augen die "Schuld" nicht groß genug. 

 

Für ein Quasi-Berufsverbot reicht heute schon ein unbedachter Kommentar beim Fratzenbuch.

 

Außerdem hat die Polizei nix mit unserem Waffenrecht und den dort enthaltenen Gedanken zur (Un-)Zuverlässigkeit zu tun - die schweben da eher in so einer Art hoheitlichem Vakuum.

 

Abs4

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Ein Bekannter von mir hat auch mal die MP5 eines Kameraden bei der Polente gefunden, die der auf der Straße stehen gelassen hatte. Der Schlamper wurde nach oben wegbefördert, der Finder blieb der Depp vom Dienst. Ist aber kein Privileg der Bullerei, andere Großbetriebe haben ähnlich gute Führungsgrundsätze. 

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