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IGNORED

Waffen auspacken bei Polizeikontrolle


Hunter375

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vor 6 Stunden schrieb Sal-Peter:

Warum hast du angegeben, Waffen zu transportieren? Oder hat das der Beamte selber gesehen?

 

Weil der ;Mann freundlich danach gefragt hat.

 

Warum sollte man sonst angeben, Waffen zu transportieren?

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Alles Humbug hier!

Führen darf ich die Waffe nicht! Auch ein Polizist kann mir das nicht erlauben/anordnen!

Also: Schloss aufmachen, zur Seite treten und den Schergen seine Arbeit machen lassen!

Wenn man dann an den richtigen Schergen gerät, kann es aber doch noch Ärger geben, wenn er ein Gegner des privaten Waffenbesitzes ist. (Das sind überigens viele!)

Ich wurde mal kontrolliert, Vorgang wie oben beschrieben. War auch alles O.K.

Ich wurde jedoch von dem Schergen verabschiedet mit den Worten:"Ich bin selbst Jäger. Deshalb kann ich nicht nachvollziehen, wofür ein Sportschütze solche gefährlichen Waffen braucht! (Pumpe und Ruger Mini 30) Ich werde da noch mal nachhaken!"

Das sah dann so aus, das ich 2 Wochen später Post vom Landratsamt bekam, mit der Aufforderung mal mit meinen Schießnachweisen vorbeizukommen!

So, jetzt wisst ihr alle, warum ich auf die Schergen nicht gut zu sprechen bin...

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vor 12 Minuten schrieb götz:

So, jetzt wisst ihr alle, warum ich auf die Schergen nicht gut zu sprechen bin...

 

Es gibt solche und solche! Aber eigentlich verständlich. Schließlich wird das Risiko u. Stress für Polizisten immer größer, die Entlohnung läst mehr als zu wünschen übrig.

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vor einer Stunde schrieb Mattes:

 

Es gibt solche und solche! Aber eigentlich verständlich. Schließlich wird das Risiko u. Stress für Polizisten immer größer, die Entlohnung läst mehr als zu wünschen übrig.

Und deswegen müssen sich Jäger (oder die sich so nennen) und Sportschützen gegenseitig ohne Not das Leben schwer machen?

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@götz

"So, jetzt wisst ihr alle, warum ich auf die Schergen nicht gut zu sprechen bin..."

 

Ich kann Deine Meinung gut verstehen. Auch manche Polizisten hier oder genauer gesagt Forumsmitglieder von denen man annimmt, dass sie Polizisten sind oder waren, machen es einem leicht eine polizeikritische Haltung einzunehmen.
 

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vor 2 Stunden schrieb götz:

...

Ich wurde jedoch von dem Schergen verabschiedet mit den Worten:"Ich bin selbst Jäger. Deshalb kann ich nicht nachvollziehen, wofür ein Sportschütze solche gefährlichen Waffen braucht! (Pumpe und Ruger Mini 30) Ich werde da noch mal nachhaken!"

Das sah dann so aus, das ich 2 Wochen später Post vom Landratsamt bekam, mit der Aufforderung mal mit meinen Schießnachweisen vorbeizukommen!

So, jetzt wisst ihr alle, warum ich auf die Schergen nicht gut zu sprechen bin...

 

Schon mal drüber nachgedacht das es ein Jäger war? Er hatte als Polizist den Knüppel zur Hand um ihn dir zwischen die Beine zu werfen, das eigentlich kopfkranke daran ist aber die Haltung den GK Schützen gegenüber als Jäger. Welche Schimpftiraden entfaltest du denn denen gegenüber?

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vor 4 Stunden schrieb heletz:

 

Damit willst Du jetzt ernsthaft begründen, der Polizist sei berechtigt, das Führen einer Waffe anzuordnen ...?

Ob er dazu berechtigt bzw. eine entsprechende Weisung rechtmäßig wäre, ist zweitrangig. Entscheidend ist die Frage, ob ein solcher Verwaltungsakt wirksam, m.a.W. nicht nichtig wäre. Denn auch der (nur) wirksame, jedoch rechtswidrige VA entfaltet Regelungswirkung mit der Folge, daß er zu beachten ist und und ein sonst ggf. rechtswidriges Verhalten des Adressaten legalisiert. Nichtigkeitsgründe sind aber insofern nicht gegeben.

Das ist im Kern dasselbe wie "rechtswidrige Eintragungen" von Halbautomaten infolge der Rechtsprechung des BverwG. Solange die jeweiligen Verwaltungsakte nicht aufgehoben werden sind sie wirksam und entfalten (weiterhin) Legalisierungswirkung hinsichtlich des Besitzes.

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vor 4 Stunden schrieb götz:

Ich wurde jedoch von dem Schergen verabschiedet mit den Worten:"Ich bin selbst Jäger. Deshalb kann ich nicht nachvollziehen, wofür ein Sportschütze solche gefährlichen Waffen braucht! (Pumpe und Ruger Mini 30) Ich werde da noch mal nachhaken!"

Das sah dann so aus, das ich 2 Wochen später Post vom Landratsamt bekam, mit der Aufforderung mal mit meinen Schießnachweisen vorbeizukommen!

Und, hast Du daraufhin auch noch mal "nachgehakt"? Hätte er sich doch redlich verdient, der Jäger-Meister.

Ich glaube Kabelbaumbinder sind eine Alternative zum (nicht mehr nötigen) Vorhängeschloß.:D

Und selbstverständlich würde auch ich 1/2 Schritt zur Seite treten, halt so daß ich noch sehe was mit meinem Besitz geschieht.

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vor 36 Minuten schrieb Gloeckner:

Ob er dazu berechtigt bzw. eine entsprechende Weisung rechtmäßig wäre, ist zweitrangig.

Ich habe es doch schon mehrfach beschrieben, ertönt der Ruf "Achtung Waffe" liegen alle flach und niemand muss mehr irgendetwas freiwillig öffnen.

Bei dem der kommunizieren kann und nicht sein "Feindbild" raushängen läßt wird das jedoch entspannt ablaufen.

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Und abgesehen von der Legalisierungswirkung eines (wirksamen) VA: die unmittelbare Anwesenheit eines kontrollierenden PVB schließt aus, daß der LWB in dieser Situation nach eigenem Willen über die Waffe verfügen kann. Mithin kann man bereits das Innehaben der tatsächlichen Gewalt über die Waffe und somit das Führen an sich verneinen.

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vor 2 Stunden schrieb heletz:

 

 

Warum sollte ich das tun?

Das soll er schon selbst machen, deshalb übergebe ich den Schlüssel und trete einen Schritt zurück!

 

Genau so ist es. Schon mit dem Öffnen des Schlosses, welcher Art auch immer, hat man die Grenze zum "mit wenigen schnellen Handgriffen in Anschlag zu bringen" überschritten.

Sorry, aber wenn schon, denn schon.

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vor 58 Minuten schrieb Gloeckner:

Ob er dazu berechtigt bzw. eine entsprechende Weisung rechtmäßig wäre, ist zweitrangig. Entscheidend ist die Frage, ob ein solcher Verwaltungsakt wirksam, m.a.W. nicht nichtig wäre. ...

 

Ich hatte es bereits angesprochen: Willst Du Dich wirklich in eine Situation begeben, daß Du Dich später mit einem Richter, der ja im Zweifel ohnehin Dir eines überbraten will, darüber streiten mußt, ob Du berechtigt oder verpflichtet warst oder dies glauben durftest, dieser Anweisung Folge zu leisten, und auf dessen Wohlwollen, Verständnis angewiesen zu sein? Zumal Dir ja auch kein Zwang, kein Nachteil drohte, wenn Du dem Polizisten nur die Schlüssel gibt oder Kombination nennst und Dich auf eine ungefährliche Entfernung, die dir jede Einwirkungsmöglichkeit nimmt, zurückziehst. 

Ich bin aufgrund meiner Lebens- und Berufserfahrung sehr sicher, daß Dir ein Richter attestieren wird, daß Du aufgrund der Dir offenkundigen Rechtswidrigkeit dieser Weisung, der Rechtswidrigkeit Deines Tuns und der besonderen Bedeutung des illegalen Führen von Schußwaffen und natürlich der ganz erheblichen Bedeutung der Zuverlässigkeit für die Allgemeinheit blablabla einen Strick drehen und Dir die Zuverlässigkeit aberkennen wird, sollte so ein Fall hochpoppen.

Aber Du bist selbst Deines Glückes Schmied ...

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vor 35 Minuten schrieb Gloeckner:

Und abgesehen von der Legalisierungswirkung eines (wirksamen) VA: die unmittelbare Anwesenheit eines kontrollierenden PVB schließt aus, daß der LWB in dieser Situation nach eigenem Willen über die Waffe verfügen kann. Mithin kann man bereits das Innehaben der tatsächlichen Gewalt über die Waffe und somit das Führen an sich verneinen.

 

Wie kommst Du darauf? Nur mal angenommen, Du hättest die Waffe geladen im Beutel. Du machst den Beutel auf und greifst die Waffe und ziehst sie heraus. wie sollte Dich der danebenstehende Poizist abhalten, daß Du auf ihn und seine Kollegen schießt? Natürlich hast Du die Gewalt. Du hältst den Beutel, Du machst ihn auf. Solange man Dich nicht festhält oder sonstwie fixiert oder tatsächlich am Öffnen oder Reingreifen und Zugeifen hindern kann oder den Koffer mit Deckel festhält, so daß Du nur das Schloß öffnen kannst, hast Du Besitz im waffenrechtlichen Sinn.

Bearbeitet von MarkF
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vor 18 Minuten schrieb uwewittenburg:

Ich habe es doch schon mehrfach beschrieben, ertönt der Ruf "Achtung Waffe" liegen alle flach und niemand muss mehr irgendetwas freiwillig öffnen.

Bei dem der kommunizieren kann und nicht sein "Feindbild" raushängen läßt wird das jedoch entspannt ablaufen.

Irgendwie übertreibst Du jetzt aber doch ein wenig.

Wenn die Büchse im Kofferraum liegt muß ich ungefragt keinem Polizisten etwas davon sagen. Sollte ich den Kofferraum aus irgendeinem Grund aufmachen müssen kann ich vorher dem Beamten immer noch mitteilen das dort eine Waffe drin ist.

Ich kann mich auch weigern einen Koffer zu öffnen, ich kann mich auch verbal dagegen wehren das mein Koffer geöffnet wird ohne gefesselt im Streifenwagen zu landen. Wenn ich dabei die ursprünglich mal üblichen Umgangsformen einhalte werden die Polizisten deswegen nicht mal böse gucken.

 

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vor 12 Stunden schrieb lvmen:

§ 36 StVO
Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten

 

Ich darf die sarkastische Frage stellen, daß Du schon des Lesens mächtig bist und die Sachkundeprüfung bestanden hast? Man muß nun wirklich kein begnadeter Jurist sen um zu erkennen, daß die Weisungsbefugnis im Rahmen der StVO nun mal überhaupt nichts mit der Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis zu tun hat. Ich erspare mir uns uns weitere ausfallende Bemerkungen.

Bearbeitet von MarkF
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vor 2 Stunden schrieb SchwererReuther:

 

Schon mal drüber nachgedacht das es ein Jäger war? Er hatte als Polizist den Knüppel zur Hand um ihn dir zwischen die Beine zu werfen, das eigentlich kopfkranke daran ist aber die Haltung den GK Schützen gegenüber als Jäger. Welche Schimpftiraden entfaltest du denn denen gegenüber?

Nix Schimpftirade! Bin doch nicht blöde!

Das würde die Sache nur verteuern!

Ich bin immer höflich zu den Schergen. Meist sogar zuckersüß und demonstrativ unterwürfig!

Ich gebe aber auch keine Informationen raus. Auf Fragen antworte ich möglichst mit Gegenfragen oder allgemeinen Floskeln.

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vor 2 Minuten schrieb bumm:

Irgendwie übertreibst Du jetzt aber doch ein wenig.

Wenn die Büchse im Kofferraum liegt muß ich ungefragt keinem Polizisten etwas davon sagen. Sollte ich den Kofferraum aus irgendeinem Grund aufmachen müssen kann ich vorher dem Beamten immer noch mitteilen das dort eine Waffe drin ist.

Ich kann mich auch weigern einen Koffer zu öffnen, ich kann mich auch verbal dagegen wehren das mein Koffer geöffnet wird ohne gefesselt im Streifenwagen zu landen. Wenn ich dabei die ursprünglich mal üblichen Umgangsformen einhalte werden die Polizisten deswegen nicht mal böse gucken.

 

 

Und damit ist die Fred-Thematik eigentlich erschöpfend beantwortet (wenn auch nicht begründet). Daher das fullquote.

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vor 5 Stunden schrieb götz:

...  mit der Aufforderung mal mit meinen Schießnachweisen vorbeizukommen!

 

Du hast natürlich freundlich darauf hingewiesen, dass sie darauf gar keinen Anspruch haben, schon weil du nicht zum Führen eines solchen Nachweises verpflichtet bist, du ihnen aber gern die Verbandsbescheinigung nach 4.4 zukommen lassen wirst.

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vor 6 Minuten schrieb BigMamma:

 

Du hast natürlich freundlich darauf hingewiesen, dass sie darauf gar keinen Anspruch haben, schon weil du nicht zum Führen eines solchen Nachweises verpflichtet bist, du ihnen aber gern die Verbandsbescheinigung nach 4.4 zukommen lassen wirst.

Neeee! Besser!

Da ich kein Schießbuch führe, habe ich meinen SEHR dicken Ordner mit Urkunden von div. Wettkämpfen genommen, meine Verbandsbescheinigung dazugepackt und das ganze an der Pforte abgegeben.

Dazu ein nettes Brieflein, mit der Bitte, mir doch diese wichtigen Unterlagen nach eingehender Prüfung auf dem Postwege wieder zuzusenden, da ich aus beruflichen Gründen leider nicht in der Lage sei diese wieder abzuholen!

Es wurde mir brav als Paket zurückgeschickt, frankiert mit 4,99 Euro!

 

 

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vor 14 Minuten schrieb bumm:

Irgendwie übertreibst Du jetzt aber doch ein wenig.

Ich habe noch nie übertrieben.

Amok, Anschlagsszenarien, das wird intensiv trainiert.

Vor Paris fand ich auch noch einiges etwas übertrieben, aber spätestens seit dieser Zeit sollte man mal auch über meine Worte nachdenken, muss aber keiner, wenn er nicht will.

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