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IGNORED

Waffen auspacken bei Polizeikontrolle


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Geschrieben

Nö, aber nach dem hier zugrunde liegenden Verständnis könnte man die Kongruenz von Erlaubnis und tatsächlicher Gewalt der transportierten Waffennur auf dem Schießstand usw. kontrollieren.

Ich vermute schwer, dass dies nicht im Sinne des Gesetzgebers war, als er die Pflicht zur WBK-Mitnahme in Verbindung mit dem Perso geschaffen hat.

Geschrieben
  Am 16.6.2016 um 10:47 schrieb BigMamma:

 

Wieso sollte man das feststellen wollen ? Oder unterstellst du einem WBK Inhaber per se, dass er ständig nicht registrierte Feuerwaffen transportiert ?

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Bei einer Verkehrskontrolle muß man doch auch den Fahrzeug des geführten Fahrzeuges vorzeigen;

und hier wird auch verglichen, ob der Schein zum Kfz. paßt ( Kennzeichen / FIN ).

 

Ach nee, braucht man ja nicht; wir wollen ja keinem PKW Führer per se unterstellen,

daß er ständig andere PKW führt ohne Fahrzeugschein.

 

Aus diesem Grund reicht es ja, mit einem Fahrzeugschein zu winken, das wird schon der richtige sein.

 

Weil man ja gerne Waffen und Auto analog betrachtet....

Geschrieben (bearbeitet)

Nicht alles was hinkt ist auch ein Vergleich, denn die ZulBesch I muss nur zum Kfz passen, nicht zu dessen Fahrer und schon gar nicht muss dieser der Halter des Kfz sein, auch transportieren die wenigsten das Kfz gezwungenermaßen in einem verschlossenen Behältnis von A nach B... merkst du was ?

Bearbeitet von BigMamma
Geschrieben

Davon ganz abgesehen, mich würde interessieren, ob der Polizist überhaupt ohne Durchsuchungsbeschluß  mir befehlen kann das Kofferaum meines Kfz zu Öffnen, schließlich habe ich kein Tattoo auf der Stirn, dass ich Waffenbesitzer bin oder, dass ich gerade Waffen im Kofferraum transportiere.

 

:wink:

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 16.6.2016 um 16:14 schrieb 2011-Jack:

klick

 

ps: ich hätte auch mit wollen :D

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Du Schelm!

Ich verwette meine linke Hand denn die rechte brauch ich noch zum schießen!

 

Heute war ein geiler Tag eine super Firma, spendabel und dankbar für unsere Betreuung und Anleitung, die waren richtig happy bei wenigen Treffern.

Sie haben erst das Büffet genossen, dann ca. 1 Stunde Beratung die dann länger wurde und dann mußten alle zum Taubenschießen.

Das dauert natürlich und man lernt nette Leute kennen wenn man dann noch einige Tipps gibt.

 

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben
  Am 16.6.2016 um 16:27 schrieb uwewittenburg:

Heute war ein geiler Tag eine super Firma, spendabel und dankbar für unsere Betreuung und Anleitung ...

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Direkt beneidenswert ...

 ich hatte heute auch ne super Beschäftigung - eine (priv) Dienstleistung die mich 300 Teurö gekostet hat

durfte ich als mündiger Bürger heute reklamieren. 3 Std Freizeit futsch - Benzin verfahren und das

Ergebnis/Lösung hätte man auch vom Sofa aus regeln können - aber gut wat solls.

 

In welchem Bundesland bist du denn zugegen ?

 

 

Geschrieben
  Am 16.6.2016 um 16:26 schrieb Andreas777:

Davon ganz abgesehen, mich würde interessieren, ob der Polizist überhaupt ohne Durchsuchungsbeschluß  mir befehlen kann das Kofferaum meines Kfz zu Öffnen, schließlich habe ich kein Tattoo auf der Stirn, dass ich Waffenbesitzer bin oder, dass ich gerade Waffen im Kofferraum transportiere.

 

:wink:

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Langsam nervt es, hast du es noch immer nicht verstanden?

Ich brauche keinen DB, bei einer Kontrolle!

Wer heute anordnet (nicht befiehlt) öffnen sie ihren Kofferraum, hat selber schuld, ich denke mal dass ich das mal versucht habe an ein Beispiel deutlich zu machen.(Es sei denn es ist eine Zollkontrolle, da machst du noch mehr auf!

Wenn ein Beamter das fordert und Gefahr im Verzuge wittert?

Naja heute hat man über Handy einen Bereitschaftsrichter der die Gefahr im Verzuge "absegnet"!

Im wesentlichen hast du 0 Chance dich zu wehren, außer ev. später auf dem teuren Klagewege damit die Rechtsstaatlichkeit noch gewährt wird.

Geschrieben
  Am 16.6.2016 um 17:22 schrieb uwewittenburg:

Sag ich doch plump und dumm!

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ja die Bepo ist die unterste stufe der exikutive aber sie als "plump und dumm" zu bezeichnen ..............

oh ich vergas du hast ja tiefgreifende infos, dann wirds schon stimmen

die von der Bepo sagen auch die Gays von der Kripo sind die "plumpen und dummen"

 

einigen wir uns doch das beide recht haben 

Geschrieben
  Am 16.6.2016 um 16:40 schrieb uwewittenburg:

Langsam nervt es, hast du es noch immer nicht verstanden?

Ich brauche keinen DB, bei einer Kontrolle!

Wer heute anordnet (nicht befiehlt) öffnen sie ihren Kofferraum, hat selber schuld, ich denke mal dass ich das mal versucht habe an ein Beispiel deutlich zu machen.(Es sei denn es ist eine Zollkontrolle, da machst du noch mehr auf!

Wenn ein Beamter das fordert und Gefahr im Verzuge wittert?

Naja heute hat man über Handy einen Bereitschaftsrichter der die Gefahr im Verzuge "absegnet"!

Im wesentlichen hast du 0 Chance dich zu wehren, außer ev. später auf dem teuren Klagewege damit die Rechtsstaatlichkeit noch gewährt wird.

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Ruhig Brauner, ruhig,

 

Bin gespannt was du machen wirst, wenn man dir das öffnen des Kofferraums verweigert ?

 

Was der Zoll kann, ist eine ganz andere Nummer, wir reden hier über die Rennleitung und nicht über den Zoll.

 

Nie Nummer mit der allgemeiner Verkehrskontrolle zieht bei einen einzelnen angehaltenen Kfz auch nicht.

 

Für Gefahr im Vollzug gibt es auch Richtlinien und die kann man sich nicht aus dem Finger saugen.

 

Aaaaaaa, und wenn die Rennleitung das Warndreieck und Verbandkasten sehen wünscht, habe ich unter dem Fahrersitu liegen :gr1:

Geschrieben
  Am 16.6.2016 um 17:54 schrieb Wheel-Gunner:

ja die Bepo ist die unterste stufe der exikutive aber sie als "plump und dumm" zu bezeichnen ..............

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Du solltest mal meinen Post lesen und verstehen lernen, dann weißt du wen ich mit plump und dumm bezeichne, mit Sicherheit keine EHu's oder Bepo's!

Meine Fresse muss sich denn hier jeder gleich "angepisst" fühlen?

Zuviel Fußball schadet wohl.

Geschrieben
  Am 16.6.2016 um 17:56 schrieb Andreas777:

 

Ruhig Brauner, ruhig,

 

Bin gespannt was du machen wirst, wenn man dir das öffnen des Kofferraums verweigert ?

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Jung,

ich bin völlig entspannt, denn meine letzte Kontrolle auf der Straße war so ca. 1977.

Bisher habe ich jedoch alles vorgezeigt bekommen was ich sehen wollte.

Manchmal kommt es auch nur auf den normalen Umgangston an.

Geschrieben
  Am 16.6.2016 um 18:02 schrieb uwewittenburg:

Jung,

Bisher habe ich jedoch alles vorgezeigt bekommen was ich sehen wollte.

Manchmal kommt es auch nur auf den normalen Umgangston an.

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Na, das war schooooon 39 Jahre her, andere Zeiten :gr1:

 

Letztens war eine Polizistin der Meinung, dass ich was machen soll und musste die Nase ziehen.

 

Klar kommt es auf den Ton und Umgang an.

 

Prost !

 

:wink:

 

Geschrieben

Könnt ihr froh sein, dass wir nur noch Spielzeugpolizisten haben...:rofl:

Naja, bis ihr mal die richtige Polizei braucht. Dann ist das Geheul groß... :traurig_16:

Geschrieben

Wartet mal, bis in D auch der anhaltende "Ausnahmezustand" eingeführt wird wie bei unseren lieben Nachbarn in Frankreich... dann (dann!) würde so manches "anlasslos" gehen.

 

Geschrieben (bearbeitet)

bei einer Fahrzeugkontrolle wird freundlich nach dem Warndreieck usw. gefragt. Also unter den Sitz legen. Kofferraumöffnung zu verlangen geschieht in der Regel nicht.

Anders bei einem angemeldeten Kontrollpunkt wie oft auf BAB zu sehen. Dort ist alles vertreten. Zoll, Polizei und BAG. Dort darf alles "besichtigt" werden.

Meldet der Fahrer Waffen im Wagen an, oder diese liegen auf dem Sitz usw., dann darf der PVB diese kontrollieren. Das heißt er ersetzt in diesem Moment die sich nicht vor Ort befindliche Waffenbehörde.

Wer Waffen führt, ja wir führen wenn wir nicht zu Hause, Firma, Grundstück sind, nach §12 WaffG Erlaubnisfrei. Dies allerdings nur wenn die Waffen konform ungeladen gelagert (transportiert) werden. Der Beamte ist durchaus berechtigt das Öffnen des Waffenbehältnisses zu verlangen und die Papiere dazu zu kontrollieren, sowie den Ladezustand der Waffen☺

Wir der Anweisung widersprochen kann er ohne weiteres die Waffen sicherstellen, wird dieser wiederum widersprochen kann er auch beschlagnahmen.

Was soll also der ganze Humbug. Wenn einer Muffe hat, durch dies Anweisung Ärger zu bekommen, dann drückt dem PVB den Schlüssel in die Hand und gut ist es.

Im Umgang mit legalen Waffenbesitzern sind die Kollegen meistens sehr entspannt.

Bearbeitet von PaleRider
Geschrieben
  Am 17.6.2016 um 05:53 schrieb PaleRider:

Wenn Waffen im Wagen bekannt wird

 

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Spannende Frage, das....

 

"Ach, sieht irgendwie aus wie ein Jägerauto..."

"Oh, so ein matt-schwarz lackierter Range Rover, mit so einem "Tactical"-Kleber drauf, könnte auch ein Waffenbesitzer sein..."

Geschrieben
  Am 16.6.2016 um 23:06 schrieb BigMamma:

 

Und du meinst, das lag an deiner einnehmenden Person oder doch eher an der Untertänig- und Ahnungslosigkeit der Betroffenen ?

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Ob der Betroffene Untertänig und Ahnungslos ist oder nicht wird da kaum eine Rolle spielen weil das bei einer Kontrolle keinen interessiert.

Geschrieben
  Am 17.6.2016 um 05:53 schrieb PaleRider:

Das heißt er ersetzt in diesem Moment die sich nicht vor Ort befindliche Waffenbehörde.

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Ist das wirklich so ? Und diese Gemeinschaftsaktionen mit dem Zoll sind doch nur ein Vorwand dafür, alle die Polizei sonst bindende Regeln aushebeln zu können. Auch deswegen wurde mE die ganze EU zur Zollzone erklärt, früher war 30 km hinter der Grenze Schluss mit Zoll und jetzt ? Ich halte es für höchst kontraproduktiv, zu viele Kompetenzen in nur wenigen Händen zu konzentrieren, das wird zu einfach und zu schnell zu einem Selbstläufer.

Geschrieben
  Am 17.6.2016 um 05:53 schrieb PaleRider:

Meldet der Fahrer Waffen im Wagen an, oder diese liegen auf dem Sitz usw., dann darf der PVB diese kontrollieren. Das heißt er ersetzt in diesem Moment die sich nicht vor Ort befindliche Waffenbehörde.

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Das habe ich aber in der Sachkundeprüfung anders gelernt. Áuspacken nur auf dem Stand, auf dem Revier oder zuhause.

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