Zum Inhalt springen
IGNORED

Haßpostings: WBK widerrufen, Waffenhandelserlaubnis weg


Empty8sh

Empfohlene Beiträge

Zitat

Was mir aufgefallen ist, die Presse hat das Thema nicht aufgegriffen.

 

 

Wie sollte sie auch draufkommen?

 

Das Gericht macht nicht für jeden Beschluß eine PM und ich bin auch nur durch Zufall drei Monate später darauf aufmerksam geworden.

 

Und jetzt ist das Thema für die Presse erledigt, weil zu alt.

 

Dabei kann man Erlaubnispflichtiges natürlich nur mit Erlaubnispflichtigem vergleichen.

 

Und nicht mit frei erwerbbaren Prepaidkarten.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Minuten schrieb heletz:

Dabei kann man Erlaubnispflichtiges natürlich nur mit Erlaubnispflichtigem vergleichen.

 

...habe ich da was überlesen? Hat er also doch nachweislich zur Bewaffnung mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen aufgerufen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Lieber heletz, evtl. hast Du mich nicht richtig verstanden, oder ich habe mich missverständlich ausgedrückt, auf alle Fälle kein Grund so einen Scheiß zu schreiben.

Im Gegensatz zu Dir sitze ich nicht mein ganzes Leben vor dem PC und muss krankhaft zu jedem Thema etwas tippen.

 

Jetzt noch einmal für Dich ganz alleine und damit Dein wieder was zum ABRACKERN hat.

 

Hat besagter Waffenhändler öffentlich zur Bewaffnung mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen aufgerufen, oder hat er nur zur allgemeinen Bewaffnung aufgerufen?

 

Ein JA oder NEIN reicht mir, oder ist diese Frage so schwer zu verstehen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am Ende steht der LWB ganz alleine vor dem Richter.

 

Dann wird keiner der Schreier aus dem Forum anwesend sein, um ihn zu verteidigen.

 

Und selbst wenn einer anwesend wäre: Das lachhafte Argument (also falls er überhaupt Rederecht hätte!), er habe ja gar nicht zur Bewaffnung mit erlaubnispflichtigen Schußwaffen aufgerufen, würde der Richter einfach nur beiseitewischen.

 

Deshalb tut jeder LWB guit daran, rechtzeitig zu überlegen, was er so öffentlich so von sich gibt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie schon mehrfach im Thread bemerkt wurde:

 

Ich denke, dass es hier weniger um "jeden LWB" geht - die Besonderheit in dem Fall ist vielmehr, dass hier nicht nur ein LWB, sondern der Inhaber einer Waffenhandelslizenz "zur Bewaffung" aufruft.

Das war wohl der entscheidende Punkt, in und mit diesem Fall ein Fass aufzumachen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 17 Minuten schrieb heletz:

Am Ende steht der LWB ganz alleine vor dem Richter.

 

Dann wird keiner der Schreier aus dem Forum anwesend sein, um ihn zu verteidigen.

 

Und selbst wenn einer anwesend wäre: Das lachhafte Argument (also falls er überhaupt Rederecht hätte!), er habe ja gar nicht zur Bewaffnung mit erlaubnispflichtigen Schußwaffen aufgerufen, würde der Richter einfach nur beiseitewischen.

 

Deshalb tut jeder LWB guit daran, rechtzeitig zu überlegen, was er so öffentlich so von sich gibt.

 

Hab vielen DANK für dieses Eingeständnis aus Deinem Munde.

 

Bitte vergleiche mich aber trotzdem nicht unterschwellig mit einem Schreier.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 18 Minuten schrieb karlyman:

Wie schon mehrfach im Thread bemerkt wurde:

 

Ich denke, dass es hier weniger um "jeden LWB" geht - die Besonderheit in dem Fall ist vielmehr, dass hier nicht nur ein LWB, sondern der Inhaber einer Waffenhandelslizenz "zur Bewaffung" aufruft.

Das war wohl der entscheidende Punkt, in und mit diesem Fall ein Fass aufzumachen.

 

 

Aus dem Text des Beschlusses scheint mir das nicht hervorzugehen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Wochen später...
Am 5.6.2016 um 12:15 schrieb Bulldog:

 

...habe ich da was überlesen? Hat er also doch nachweislich zur Bewaffnung mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen aufgerufen?

 

Nicht direkt, aber sowohl Polizei und Waffenbehörde gehen davon aus, dass seine Äusserungen so gemeint waren. Sonst hätten die das ja nicht angeleiert. Hier reicht ja schon der blosse Verdacht und die Tatsache, das er sich nicht ausreichend von diesem Vorwurf distanziert hat.

 

Das bestätigten jetzt auch die Richter in dem Vorverfahren.

 

Ob es letztendlich für die Aberkennung seiner Zuverlässigkeit ausreicht, wird dann erst die Hauptverhandlung klären. (Vorausgesetzt er geht den Weg bis zuletzt durch)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 32 Minuten schrieb JDHarris:

Nicht direkt, aber sowohl Polizei und Waffenbehörde gehen davon aus, dass seine Äusserungen so gemeint waren.

 

Und selbst wenn, was ist daran so schlimm, wenn er die Leute (auch mit markigen Worten) dazu ermuntert, sich nach Recht & Gesetz zu bewaffnen, noch ist das kein Verbrechen, sonst wären wir hier alle Verbrecher... 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 5.6.2016 um 08:45 schrieb götz:

Ist doch bereits so!

NPD-Mitgliedern wurde die WBK entzogen, obwohl die NPD (noch) keine verbotene Partei ist.

Es dauert gewiß nicht mehr lange, bis eine AfD-Mitgliedschaft zum Wegfall der Zuverlässigkeit führt!

 

Hmmh,

in den mir bekannten Fällen waren es nicht nur einfache Mitglieder, sondern Funktionäre oder in Thürigen auch "aktive" Parteimitglieder (Besuch von Parteitagen und Konzerten).

 

In den nachgelagerten verwaltungsrechtlichen Klageverfahren haben die Betroffenen ihre Verfahren verloren.

Der Widerruf der Waffenrechtlichen Erlaubnisse war somit nicht rechtswidrig.

Was mich wundert ist, daß die Art des Widerrufs in den Bremer Fällen nicht angegangen wurde: Dort wurde ohne Betroffenenanhörung quasi eine "Hausdurchsuchung" durchgezogen.

Das halte ich für rechtswidrig.

 

 

frogger

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 21 Minuten schrieb BigMamma:

 

Und selbst wenn, was ist daran so schlimm, wenn er die Leute (auch mit markigen Worten) dazu ermuntert, sich nach Recht & Gesetz zu bewaffnen, noch ist das kein Verbrechen, sonst wären wir hier alle Verbrecher... 

Er wurde ja auch nicht wegen eines Verbrechens angeklagt, sondern ihm wird/soll die Eignung zum Besitz/Verkauf von erlaubnispflichtigen Waffen aberkannt werden.

 

Er selbst klagt gegen den Widerruf dieses Verwaltungsaktes.

 

Ob jemand unzuverlässig im Sinne des WaffG ist, hängt von der Einschätzung der zuständigen Polizeibehörden und die Waffenbehörde ab. Wenn die eine "negative Prognose" abgeben, dann wars das erstmal mit der Zuverlässigkeit. Dafür reicht allein die Annahme aus, dass derjenige nicht verantwortungsvoll und 100%ig gesetzeskonform damit umgeht.

 

In einem Jägerforum hat vor kurzem jemand berichtet, dass er zu einer polizeilichen Anhörung geladen wurde, weil er in einem Beitrag lediglich geschrieben hatte: Zitat" Er würde jetzt immer ein zusätzliches Magazin mit ins Revier nehmen"

 

Diese Aussage hat schon ausgereicht, dass sich jemand Sorgen gemacht hat.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb JDHarris:

....

In einem Jägerforum hat vor kurzem jemand berichtet, dass er zu einer polizeilichen Anhörung geladen wurde, weil er in einem Beitrag lediglich geschrieben hatte: Zitat" Er würde jetzt immer ein zusätzliches Magazin mit ins Revier nehmen"

 

Diese Aussage hat schon ausgereicht, dass sich jemand Sorgen gemacht hat.

 

In einem Jägerforum werden genau so viele Märchen verbreitet wie in allen anderen Foren auch.. dass wird wohl auch eines davon sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am Ende steht der LWB ganz alleine vor dem Richter.

 

.

Am Ende sitzt der Bayrische Franke ganz alleine vor dem PC und füttert dieses Forum mit seinen nutzlosen Beiträgen, quasi der Forumsclown.

Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am ‎26‎.‎06‎.‎2016 um 18:38 schrieb Hunter375:

 

In einem Jägerforum werden genau so viele Märchen verbreitet wie in allen anderen Foren auch.. dass wird wohl auch eines davon sein.

Jägerlatein?

 

Da vereinzelte Behörden auch hier mitlesen, oder auch einzelne besorgte User derartiges weiterleiten, würde ich es nicht so unbedingt abhaken.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 15 Stunden schrieb heletz:

Einen "bayrischen" Franken kann es qua definitione nicht geben.

Einen "bayerischen" hingegen sehr wohl.

 

Es kann keinen von beiden geben. Und aktualisiere mal deinen Duden,  beide Varianten werden heutzutage als gebräuchlich angesehen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 6/26/2016 um 09:03 schrieb JDHarris:

Ob jemand unzuverlässig im Sinne des WaffG ist, hängt von der Einschätzung der zuständigen Polizeibehörden und die Waffenbehörde ab. Wenn die eine "negative Prognose" abgeben, dann wars das erstmal mit der Zuverlässigkeit. Dafür reicht allein die Annahme aus, dass derjenige nicht verantwortungsvoll und 100%ig gesetzeskonform damit umgeht.

 

 

Aber an und für sich muß diese Annahme faktenbasiert sein, und wo diese Annahme sich auf ein geschütztes Grundrecht bezieht muß sie besonders gut unterfüttert sein. Das Waffenrecht ist nicht als Einschränkung der Meinungs-, Religions-, oder sonstiger garantierter Freiheiten gedacht, und es wird vom Waffenbesitzer auch kein bestimmtes "Wohlverhalten" in diesen Dingen gefordert, oder darf jedenfalls eigentlich nicht gefordert werden. Viele der Meinungsäußerungen dieses Mannes waren abstoßend und manche waren hart an der Grenze zur Aufforderung von Straftaten, aber eine irgendwie geartete Ankündigung einer Straftat mit einer Waffe waren sie eher nicht. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Weil hier öfter von einem hinzunehmenden Restrisiko gesprochen wird, übernehme ich mal das aktuelle Urteil des VG München, das davon spricht, daß ein Restrisiko nicht hingenommen werden müsse! (S. 6 o.)

 

Der vorbeugende Charakter wird ausdrücklich hervorgehoben.

 

Es hat wenig Sinn, gegen die Ständige Rechtsprechung zu meckern.

 

Aber man kann sich danach richten.

 

 

 

 

 

.

Bearbeitet von heletz
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast
Dieses Thema wurde nun für weitere Antworten gesperrt.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.