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IGNORED

Haßpostings: WBK widerrufen, Waffenhandelserlaubnis weg


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vor 17 Stunden schrieb heletz:

Da hat der "Sniper" wohl voll ins Schwarze getroffen:

 

Zitat

 

Ein Mann aus Lemgo wünscht einer Hamburger Grünen-Abgeordneten eine Vergewaltigung durch Dunkelhäutige. Nun wurde er vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt...

 

"Das ist alles ganz dumm gelaufen", sagt D., ein kräftiger Typ mit Glatze, der sich auf seinen Arm ein Fadenkreuz und das Wort "Sniper", Scharfschütze, hat tätowieren lassen. Er habe gedacht, den Kommentar könnten nur seine Freunde sehen. Eigentlich achte er penibel auf so etwas, das sei ihm offenbar "durchgerutscht". Was von Berg gesagt habe, sei nun mal "absolut nicht meine politische Meinung"...

 

Die Richterin folgt schließlich dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilt D. zu 90 Tagessätzen à 10 Euro. Es handele sich um eine "grobe und schwere Beleidigung in sexualisierter Form" mit schweren Folgen für die Betroffene, begründet sie ihre Entscheidung. ..

 

 

Tscha ... falls er LWB ist, wäre es sinnvoller gewesen, keinen Widerspruch einzulegen ... :rolleyes:

 

Es handelt sich wohl um einen grob formulierten und unangemessen persönlichen Kommentar, aber die naheliegendste Lesart ist doch, daß damit zum Ausdruck gebracht werden sollte, die von dem Herrn befürchteten Folgen der aktuellen Einwanderungspolitik möchten die Politiker treffen, die diese Einwanderungspolitik vertreten. Solche Sprüche werden auch sonst viel gemacht ohne daß es deswegen Ärger gibt, und erst recht keine neunzig Tagessätze. Wann ist denn, bitte, schon mal jemand verurteilt worden, weil er öffentlich gewünscht hat, der Vorstand eines Tabakkonzerns möge an Lungenkrebs erkranken oder ein Vorstand von Monsanto möge an seinen Genkartoffeln ersticken? Das sind alles keine Kommentare, die geeignet sind, eine sinnvolle politische Diskussion anzufachen, aber irgendwie scheint es schon so, als ob sie eher strafbar seien, wenn sie von "rechts" kommen. Es kann natürlich sein, daß das gar nicht an der Strafjustiz liegt, sondern daran, daß nur die Linken so unterbeschäftigt sind, daß sie so einen Spruch anzeigen.

 

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  • 2 Wochen später...
  • 2 Wochen später...
Am 16.9.2016 um 01:50 schrieb Proud NRA Member:

 

Es handelt sich wohl um einen grob formulierten und unangemessen persönlichen Kommentar, aber die naheliegendste Lesart ist doch, daß damit zum Ausdruck gebracht werden sollte, die von dem Herrn befürchteten Folgen der aktuellen Einwanderungspolitik möchten die Politiker treffen, die diese Einwanderungspolitik vertreten. Solche Sprüche werden auch sonst viel gemacht ohne daß es deswegen Ärger gibt, und erst recht keine neunzig Tagessätze. Wann ist denn, bitte, schon mal jemand verurteilt worden, weil er öffentlich gewünscht hat, der Vorstand eines Tabakkonzerns möge an Lungenkrebs erkranken oder ein Vorstand von Monsanto möge an seinen Genkartoffeln ersticken? Das sind alles keine Kommentare, die geeignet sind, eine sinnvolle politische Diskussion anzufachen, aber irgendwie scheint es schon so, als ob sie eher strafbar seien, wenn sie von "rechts" kommen. Es kann natürlich sein, daß das gar nicht an der Strafjustiz liegt, sondern daran, daß nur die Linken so unterbeschäftigt sind, daß sie so einen Spruch anzeigen.

 

 

Exakt! Und wenn sowas von "rechts" kommt, dann kommen die politisch weisungsgebundenen Staatsanwälte aus ihren Löchern gekrochen und sehen plötzlich ein "öffentliches Interesse", wo bei solchen Sprüchen von links oder sonstwo (ihr wisst schon, Religion des Friedens und so) alles aus "mangelndem öffentlichen Interesse" eingestellt wird. Linke dürfen ja gemäß neuester Entscheidung einer Baden-Württemberger Staatsanwaltschaft z. B. auch ungestraft den Hitlergruß gegenüber der AFD zeigen, das ist dann eine "nicht strafbare Provokation".

 

Der Hartzer im konkreten Fall hat sich aber auch dumm angestellt. Hätte er ihr beispielsweise gewünscht, "dass sie die negativen Folgen ihrer Politik möglichst am eigenen Leib zu spüren bekommen" solle, wäre das noch keine Beleidigung gewesen, da zu unbestimmt und nicht sexualisiert. Aber dazu hat sein IQ vermutlich nicht ausgereicht...

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vor 9 Stunden schrieb RKDB:

...wenn sowas von "rechts" kommt, dann kommen die politisch weisungsgebundenen Staatsanwälte aus ihren Löchern gekrochen und sehen plötzlich ein "öffentliches Interesse", wo bei solchen Sprüchen von links oder sonstwo (ihr wisst schon, Religion des Friedens und so) alles aus "mangelndem öffentlichen Interesse" eingestellt wird.

 

 

Dafür hast Du sicher ein Beispiel?

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Am 16.9.2016 um 01:50 schrieb Proud NRA Member:

 

Es handelt sich wohl um einen grob formulierten und unangemessen persönlichen Kommentar, aber die naheliegendste Lesart ist doch, daß damit zum Ausdruck gebracht werden sollte, die von dem Herrn befürchteten Folgen der aktuellen Einwanderungspolitik möchten die Politiker treffen, die diese Einwanderungspolitik vertreten.

 

 

Und wenn ich jemanden als "Arschloch" bezeichne, ist es auchsicher nur ein grob formulierter und ein unangemessen persönlicher Kommentar zu der Person. Es ist naheliegend, dass ich lediglich zum Ausdruck bringen möchte, dass ich die Person geringschätze und einfach nicht mag. 

 

Eine Beleidigung ist eine Beleidigung. Wer die Grenzen der Meinungsfreiheit nicht akzeptiert bekommt was auf die Finger.

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vor 20 Minuten schrieb dkp3011:

Eine Beleidigung ist eine Beleidigung. Wer die Grenzen der Meinungsfreiheit nicht akzeptiert bekommt was auf die Finger.

 

Wäre akzeptabel, wenn es wirklich darum gehen würde allgemeiner sprachlicher Verrohung einen Riegel vorzuschieben.

Aber es ist nicht akzeptabel, wenn ständig mit zweierlei Maas  Maß gemessen wird.

 

Solange man selbst in den Hauptnachrichten zu besten Sendezeiten und auf den Titelseiten über sexistische Sprüche eines Wahlkampfkandidaten in den USA erschöpfend berichtet und  zeitgleich schweigen im Walde herrscht, wenn sich ein Grünen-Politiker öffentlich die Wiederholung vom Februar '45 mit zehntausenden Toten für Dresden wünscht, dann ist und bleibt die öffentliche Empörung über "Hassverbrechen" im Internet das was es ist: Kulturmarxismus und gelebte Meinungsunterdrückung wobei man absolut sicher sein kann, dass sich die Beleidigungsskala in den kommenden Jahren noch wesentlich weiter in Richtung superempfindlich verschieben wird.

Im Moment kommt der Strafbefehl und der WBK-Entzug für "Viehzeug und Gelumpe", morgen haben wir ihn für "Wir schaffen das nicht".

 

Das alles ist übrigens nicht neu. Diese Form der Sprachunterdrückung und Sprachschöpfung (Neusprech) gab es bisher immer wenn sich Sozialisten, egal welcher Couleur, mal wieder aufmachten um eine Gesellschaft zu beglücken.

 

 

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vor einer Stunde schrieb dkp3011:

Nein, hat er nicht. Es ist ihm auch vollkommen fern, dass hier Verwaltungs-, Polizeibeamte und Justizbedienstet Mitglied sein könnten. Er glaubt einfach, was er bei Facebook in den AFD/Reichsbürger/Aluthut-Gruppen liest.

 

a) Ich bin nicht bei Facebook

b) Ein Beispiel habe ich bereits zitiert

c) Ein weiteres Beispiel ist Claudia Roth - sie hat, wie man liest, sogar einen großen Waffenschein und eine PPK im Täschchen, obwohl von ihr mehrere dokumentierte Aussagen bekannt sind, die als "Volksverhetzung" zu Lasten Deutschlands/der Deutschen Bevölkerung durchgehen könnten (bloß dass da keiner ermittelt - hätte ein "Rechter" diese Aussagen analog zu einem beliebigen anderen Land getätigt, wäre die WBK sofort weg gewesen). Google einfach mal.

d) Weiteres Beispiel: "Scheiß Türke" = Volksverhetzung, "Scheiß Deutscher" nicht. Das hat schon die ehemalige Familienministerin (bis 2013) Kristina Schröder geärgert, ändern konnte sie es nicht.

 

Ist Dir auch nur ein einziger Fall bekannt, in dem linke Hasskommentare strafrechtlich sanktioniert wurden? Über Beispiele freue ich mich.

 

Im Übrigens stört es mich überhaupt nicht wenn hier Staatsanwälte, Polizisten & Co. mitlesen - was sollen sie schon machen, wenn ich von meiner Meinungsfreiheut Gebrauch mache und Fakten darlege? Ich weiß schon was ich schreibe. Dass die Staatsanwälte weisungsgebunden sind und der Generalstaatsanwalt (politisch ernannten) Justizminister Bericht erstatten muss, gegen wen er/sie zu ermitteln gedenkt, ist offiziell so (§144 GVG!). Schaust Du hier:

http://www.gewaltenteilung.de/gewaltenteilung-in-deutschland/809.html

Oder hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwalt

 

So kann z. B. vorgegeben werden, wann ein öffentliches Interesse vorliegt und wann nicht - bzw. wo bei den naturgemäß begrenzen Ressourcen der Justiz die "Schwerpunkte" zu setzen sind. Eine Vorgabe ist z.B. dass Beleidigungen gegenüber Amtsträgern immer verfolgt werden - die berühmte "Beamtenbeleidigung" gibt es nämlich gar nicht - gegenüber Otto Normalverbraucher wird es in der Regel (!) eingestellt. Bei Körperverletzung zu Lasten eines Otto Normalverbrauchers wird in der Regel (!) eingestellt, geht es zu Lasten einer Minderheit, rückt der Staatsschutz an. Usw. usw... Das heißt nicht dass dies die Regel ist - ich kenne unterbeschäftigte Staatswaltschaften auf dem Lande, wo alles vor Gericht landet oder mit Strafbefehl geahndet wird, auch ein popliger Ladendiebstahl - aber in der Großstadt, wo ich lebe, ist es so.

Dies mag zwar alles offiziell noch nach Rechtsstaat aussehen, führt aber durch die Zwänge der Praxis dazu, dass einige "gleicher" als andere sind und sich dementsprechend mehr erlauben können - wie ein anderer User beschrieb, wird mit "zweierlei Maas" gemessen. Der kleine A13-Staatsanwalt, Verwaltungsbeamte oder Polizist vor Ort kann dafür auch nichts.

 

Sorry dkp3011 dass Dein Weltbild gerade zusammenbricht! War mir eine Freude Dich aufzuklären.

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vor 11 Minuten schrieb RKDB:

...

c) Ein weiteres Beispiel ist Claudia Roth - sie hat, wie man liest, sogar einen großen Waffenschein ...

MdB bekommen keinen Waffenschein. Da geht das anders:

Waffengesetz (WaffG)
§ 55 Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten

...

(2) Personen, die wegen der von ihnen wahrzunehmenden hoheitlichen Aufgaben des Bundes ... erheblich gefährdet sind, wird an Stelle einer Waffenbesitzkarte, eines Waffenscheins oder einer Ausnahmebewilligung nach § 42 Abs. 2 eine Bescheinigung über die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Waffen oder Munition sowie eine Bescheinigung zum Führen dieser Waffen erteilt. Die Bescheinigung ist auf die voraussichtliche Dauer der Gefährdung zu befristen. Die Bescheinigung erteilt für Hoheitsträger des Bundes das Bundesministerium des Innern oder eine von ihm bestimmte Stelle.

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vor 4 Minuten schrieb heletz:

 

 

Da hast Du in den letzten Jahren wohl einiges nicht so mitbekommen?  :confused:

 

Ich bin offen für Updates. Mein letzter Stand war, dass Sie Umbaumaßnahmen an Ihrem Hause in Bayern für ca. 1 Million finanziert bekommen hat, nachdem sie von Rechten bedroht wurde (soweit so gut), und zusätzlich den großen WS genehmigt. Sogar der damalige Innenminister Bayerns (glaube Beckstein) war bei ihr zuhause und hat sich das angesehen.

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vor 1 Minute schrieb dkp3011:

Mein Weltbild ist so stabil wie immer ;)

Aber bei "unterbeschäftigte Staatsanwaltschaften auf dem Lande" war ich kurz irritiert. Wo ist das? Und was muss ich tun, um dorthin zu kommen?

 

Doch die gibt es. Raus aus meinem Stadtkreis, dann noch ein Landkreis weiter südlich. Kenne einen der hat da sein juristisches Referendariat gemacht und öfters mal über seine Erlebnisse vor Gericht erzählt. Da wurde z.B. zwei 17-jährigen Gören, die bei einer überregional bekannten Drogerie ein Parfum für ca. 25 EUR geklaut hatten, die Ehre der Hauptverhandlung zuteil. Und zwar nicht weil sie dem Strafbefehl widersprochen hätten! Ersttäterinnen!

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vor 10 Minuten schrieb erstezw:

MdB bekommen keinen Waffenschein. Da geht das anders:

Waffengesetz (WaffG)
§ 55 Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten

...

(2) Personen, die wegen der von ihnen wahrzunehmenden hoheitlichen Aufgaben des Bundes ... erheblich gefährdet sind, wird an Stelle einer Waffenbesitzkarte, eines Waffenscheins oder einer Ausnahmebewilligung nach § 42 Abs. 2 eine Bescheinigung über die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Waffen oder Munition sowie eine Bescheinigung zum Führen dieser Waffen erteilt. Die Bescheinigung ist auf die voraussichtliche Dauer der Gefährdung zu befristen. Die Bescheinigung erteilt für Hoheitsträger des Bundes das Bundesministerium des Innern oder eine von ihm bestimmte Stelle.

 

Und hierfür ist Zuverlässigkeit keine zwingende Voraussetzung? Würde mich wundern.

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Kunststück, das Referendariat bei der StA ist ja auch regelmäßig ziemlich entspannend. Die Wirklichkeit lernt man da nicht kennen. Wie auch: 1-2 Tage Sitzungsdienst, 1-2 Tage Arbeitsgemeinschaft und 1-2 Tage für die Dezernatsarbeit. Und bloß nicht den Referendar vergraulen - sonst will er lieber Richter, Anwalt oder Verwaltungsbeamter werden. 

 

Btw: die Hauptverhandlung soll dem Ersttäter einen gewissen Eindruck vermitteln. Klappt ganz gut. 

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Damit hast Du sicher auch nicht Unrecht - aber besagte Staatsanwaltschaft war alles in allem doch deutlich weniger geneigt, Strafsachen wegen "mangelnden Öffentlichen Interesses" einzustellen als ihre Kollegen in der Großstadt.

Die Gründe dafür liegen natürlich nicht in politischer Parteilichkeit der Staatsanwaltschaft, sondern in Ressourcenknappheit und Überlastung - führt im Ergebnis aber zu auch nicht viel besseren Zuständen. Und das prangere ich an.

Besagter Referendar ist seit Freitag übrigens Volljurist, ich frag ihn mal ob er Staatsanwalt werden will ;-)

 

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vor 49 Minuten schrieb RKDB:

 

Ich bin offen für Updates. Mein letzter Stand war, dass Sie Umbaumaßnahmen an Ihrem Hause in Bayern für ca. 1 Million finanziert bekommen hat, nachdem sie von Rechten bedroht wurde (soweit so gut), und zusätzlich den großen WS genehmigt. Sogar der damalige Innenminister Bayerns (glaube Beckstein) war bei ihr zuhause und hat sich das angesehen.

 

 

Kann man wo nachlesen?

 

Deine Behauptung, die führe eine PKK in der Handtasche, läßt sie nämlich gerne mit einer Einstweiligen Verfügung untersagen.

 

Da wäre ich an Deiner Stelle also gaanz vorsichtig.

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vor einer Stunde schrieb RKDB:

 

Ich bin offen für Updates. Mein letzter Stand war, dass Sie Umbaumaßnahmen an Ihrem Hause in Bayern für ca. 1 Million finanziert bekommen hat, nachdem sie von Rechten bedroht wurde (soweit so gut), und zusätzlich den großen WS genehmigt. 

Und wenn die Hütte verkümmelt wird löhnt der Steuerzahler die Renovierung als Rückbau?

WS und 55 mit Denknotwendigerweise 2 Waffen schließen sich übrigens nicht aus, q.e.d

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Ich habe das nicht behauptet, sondern habe wörtlich geschrieben "wie man liest". Dabei bezog ich mich auf eine länger zurück liegende Geschichte, die u.a. hier aufgegriffen wird:

https://www.welt.de/politik/deutschland/article13839679/Gefaehrliche-Waffe-in-Claudia-Roths-Handtasche.html

Der Original-Artikel ist aber nicht mehr online. Also hatte Sie die PPK vielleicht nur 2010 bei der Kontrolle dabei, und nicht immer, oder sie hat gar keine und alles war ein Hoax.

 

Das mit Ihrem Haus und den Umbaumaßnahmen ist auch schon länger her:

http://www.bild.de/politik/inland/claudia-roth/von-islam-hassern-tyrannisiert-27662796.bild.html

 

Das mit der Million an Umbaumaßnahmen habe ich damals irgendwo gelesen, finde es aber nicht mehr. Und ich will ja nicht bei der N-S-A auffallen wie ich den ganzen Tag nach C.R. und ihrem Haus google ;-) Einer der ersten Hits bei Google ist "Wohnort" wenn man "Claudia Roth" eingibt :crazy:

Gut, Beckstein war wohl nicht persönlich da sondern hat nur wen vorbei geschickt.

 

Hilfsweise distanziere ich mich natürlich von allem, was ich in diesem Thread über Claudia Roth gesagt habe und werde es auch nie wieder tun :closedeyes:

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vor 10 Minuten schrieb VP70Z:

Und wenn die Hütte verkümmelt wird löhnt der Steuerzahler die Renovierung als Rückbau?

WS und 55 mit Denknotwendigerweise 2 Waffen schließen sich übrigens nicht aus, q.e.d

 

Ich habe Deinen 2. Satz nicht ganz verstanden ;-)

Zum Umbau siehe oben den Link. Mehr Infos finde ich nicht, Fakt ist es wurde was an ihrem Haus gemacht, ob das der Steuerzahler gezahlt hat und wie viel, kann ich nicht (mehr) belegen.

 

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Gerade eben schrieb RKDB:

Ich habe Deinen 2. Satz nicht ganz verstanden

Auch ein Politiker mit einer Erlaubnis nach §55 WaffG, ganz offensichtlich ohne Ausschluß öffentlicher Veranstaltungen,  kann danach zusätzlich noch einen Waffenschein und eine weitere Verteidigungswaffe bekommen. 

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Ja schon. Aber bekommt man die Erlaubnis nach §55 WaffG auch bei nicht vorhandener Zuverlässigkeit?

Daher kamen wir ja eigentlich auf Frau Roth zu sprechen (ich rede nicht gerne über dieses Subjekt), ich hatte mich gewundert gelesen zu haben, sie besäße eine PPK, obwohl von ihr Äußerungen bekannt sind die auf mangelnde Zuverlässigkeit i.S. des WaffG schließen lassen.

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