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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Kurz hier gepostet mangels Zeit.

Ein hochgefährliches Urteil, dass den Entzug der Waffenbesitzkarte aufgrund von Äußerungen auf Facebook rechtfertigt (Aufruf zum Bewaffnen wegen Flüchtlingen).

https://jagdrechtkonkret.wordpress.com/2016/05/20/widerruf-einer-waffenrechtlichen-erlaubnis-wegen-aeusserungen-in-sozialen-netzwerken/

Bei Bedarf bitte in neuen eigenen Thread, danke.

Beste Grüße

Empty8sh

Geschrieben

Bayern wird hier im Forum immer wieder für seine harte Linie gerühmt.

 

Die hat sich - bisher unbemerkt - auch am 8.Januar gezeigt in einem Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes.

 

Einem Mann aus Schweinfurt wurde in letzter Instanz nicht nur die WBK, sondern auch die Waffenhandelslizenz entzogen, weil er auf FB gegen Flüchtlinge gehetzt hatte und in aggressiver Weise aufgetreten war:

 

Dafür, daß die Sache am 29.August 2015 begann, wurde das Verfahren flott durchgezogen:


 

Zitat

 

Die Kriminalpolizeiinspektion Schweinfurt übersandte dem Landratsamt Bad Kissingen mit Schreiben vom 29. August 2015 einen polizeilichen Vorgang einschließlich eines Auszugs des vom Antragsteller gepflegten Facebook-Profils. Daraus sind (auszugsweise) Äußerungen des Antragstellers zu Medienbeiträgen sowie Bildern unter anderem wie folgt zu ersehen...

 

Das Landratsamt widerrief mit Bescheid vom 1. Oktober 2015 die dem Antragsteller erteilte
Waffenhandelserlaubnis sowie dessen Waffenbesitzkarten und traf dazugehörige Nebenentscheidungen....

 

Das Verwaltungsgericht Würzburg hat im Verfahren W 5 S 15.1009 mit Beschluss vom 27. Oktober 2015
hinsichtlich des Widerrufs der Waffenhandelserlaubnis die aufschiebende Wirkung gegen Nr. 10 des
Bescheids (Androhung der Ersatzvornahme) angeordnet. Im Übrigen hat es den Eilantrag abgelehnt....

 

Die zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg. Die im Beschwerdeverfahren fristgerecht dargelegten
Gründe, auf deren Prüfung der Senat im Grundsatz beschränkt ist (§ 146 Abs. 6 Satz 4 VwGO),
rechtfertigen es nicht, die angegriffene Entscheidung abzuändern oder aufzuheben.

 

 

 

Und das, obwohl der Antragsteller bisher stets zuverlässig war.

 

AZ VGH Bayern, 08.01.2016 – 21 CS 15.2465

Geschrieben

Oha, ist gar nicht gut. Dem WBKler wurde die WBK entzogen aufgrund seiner Äusserung und nicht, weil seine Äusserungen verurteilungswürdig wären. Verstehe ich das richtig?

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb heletz:

 

Und das, obwohl der Antragsteller bisher stets zuverlässig war.

 

 

 

Was ist denn das für ein Käse ?

 

Beispiel: soll jemanden, der zum ersten mal vollgesoffen mit dem Auto fährt nicht der Führerschein genommen werden, obwohl er bisher nie besoffen mit dem Auto fuhr ?

 

 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb AdventureQ:

 

Was ist denn das für ein Käse ?

 

Beispiel: soll jemanden, der zum ersten mal vollgesoffen mit dem Auto fährt nicht der Führerschein genommen werden, obwohl er bisher nie besoffen mit dem Auto fuhr ?

 

 

 

Bei der ersten "Verfehlung" lassen Gerichte normalerweise Milde walten, in jedem Bereich.

Einem Händler die Lizenz und alle Waffen und Munition abzunehmen ist doch ein unverhältnismäßig hartes Urteil.

 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Sebastians:

 

...

Einem Händler die Lizenz und alle Waffen und Munition abzunehmen ist doch ein unverhältnismäßig hartes Urteil.

 

 

 

Nun, das ist offensichtlich die "Bayerische Linie".

 

Nulltoleranz eben.

Geschrieben

Hm ja.

 

Das macht sehr deutlich wie unangenehm transparent diese Communitys sind und alles irgendwo eine Grenze hat, wehe Dem, der sie übertritt !

Obs jetzt dazu passt oder nicht, allgemein und aktuell betrachtet, sollte ein kluger sowie sensiblerer Leitgedanke manifestiert sein bevor man sich an solche Themen wagt.

Betonung liegt auf Klug !

Geschrieben

Das ist ein Witz, oder?

 

Ich habe jetzt mit den übelst krassen Sachen gerechnet, die er gepostet haben soll, aber DAS...

 

...

 

fehlen mir dir Worte

Geschrieben
Gerade eben schrieb Hunkey:

Das ist ein Witz, oder?

 

Ich habe jetzt mit den übelst krassen Sachen gerechnet, die er gepostet haben soll, aber DAS...

 

...

 

fehlen mir dir Worte

 

Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass er Waffen und Munition widerrechtlich einsetzt ?

Das Gesamtbild:

-ein paar Kommentare, die ziemlich sicher Satire sind (einfach mal durchlesen, Gericht wertet als ernst gemeint),

-Bilder wie sie fast jeder Sportschütze irgendwo hat

-der Kommentar, dass er gerne eine Wiederlademaschine hätte

 

Hui, Schlimme Menschen gibt´s...

 

 

 

 

Geschrieben
Zitat

16


Der Antragsteller hat mehrfach auf seinem Facebook-Profil dazu aufgefordert, sich zu bewaffnen. Der Zusammenhang, in den diese „Aufrufe“ gestellt sind, lässt die Schlussfolgerung zu, dass der Antragsteller eine Verteidigung mit der (Schuss -)Waffe ohne Ansehung der konkreten Situation befürwortet. Denn er nahm mehrfach Medienberichte über Straftaten zum Anlass, allgemein zur Bewaffnung aufzufordern. Hinzu kommt die auf die Zuwanderung von Flüchtlingen bezogene Äußerung des Antragstellers: „Lasst sie kommen, kein Problem. Es darf nur kein Steuerzahlergeld mehr an sie fließen. Und die Steuerzahler müssen bewaffnet werden. Dann wird alles gut.“ Das illustriert die Einstellung des Antragstellers zu Waffen und deren Anwendung, die er ersichtlich als bevorzugtes Mittel betrachtet, Konflikte zu lösen.

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb trader:

Wo ist das Problem? Wir leben schliesslich in einem Rechtsstaat, wenn der Beschluss nach geltender Gesetzeslage in Ordnung ist, alles OK.  ;)

 

 

Er scheint tatsächlich geltender Rechtslage zu entsprechen.

Geschrieben

Wie wird denn aus

Zitat

Denn er nahm mehrfach Medienberichte über Straftaten zum Anlass

 

ein

Zitat

allgemein zur Bewaffnung aufzufordern.

 

?

 

Wenn er wegen Straftaten zur Bewaffnung auffordert, dann fordert er nicht allgemein zur Bewaffnung auf, sondern eben wegen Straftaten. Oder meinten die, dass er wegen Straftaten zur allgemeinen Bewaffnung aufforderte?

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Thrawn:

Dämlich seine Ausführungen ! Man sollte sich auch hier dreimal auf WO überlegen, was man postet.

 

Sollte man, wenigstens sind wir hier nur mit Alias unterwegs und die Beiträge sind schwerer einem konkreten Autor zuzuordnen.

 

Am besten schreibt man nix, redet nicht über sein Hobby und hält sogar vor der eigenen Familie geheim das Man Waffen besitzt.

 

Nur um sicher zu gehn...

Geschrieben (bearbeitet)

Paddy, ich wusste dass so ein Post kommt. Es ist etwas anderes ob man von seinem Hobby schwärmt, oder sich zu solchen Äußerungen, verknüpft mit aktuellen politischen Ereignissen hinreissen lässt.

 

Dabei habe ich noch nicht einmal die juristische Aufarbeitung bewertet, werde ich auch nicht. !

Bearbeitet von Thrawn
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb AdventureQ:

Beispiel: soll jemanden, der zum ersten mal vollgesoffen mit dem Auto fährt nicht der Führerschein genommen werden, obwohl er bisher nie besoffen mit dem Auto fuhr ?

Nur ist der Betroffene nicht "vollgesoffen mit dem Auto gefahren", sondern er hat nur immer wieder gepostet "Deutschland ist nur noch mit Alkohol zu ertragen" bzw. "Trinkt Alkohol, dann wird alles besser" und natürlich besoneders schlimm, er hat auch noch bei einem "Tuningkit für mehr PS" ein "muss ich haben" gepostet.

 

Für diese Äußerungen auf Facebook wurde dann der Führerschein entzogen, denn so jemand hält sich sicher nicht an die Verkehrsregeln und wird natürlich auch unter Alkohol sein Fahrzeug benutzen. Wobei es sich ja um einen Berufskraftfahrer handelt, daher ist es besonders bedauerlich, dass der Führerschein jetzt weg ist.

Geschrieben
vor 53 Minuten schrieb knight:

Wie wird denn aus

 

ein

 

?

 

Wenn er wegen Straftaten zur Bewaffnung auffordert, dann fordert er nicht allgemein zur Bewaffnung auf, sondern eben wegen Straftaten. ......

Aha, und diese würde es nicht geben, wenn sich 'Hinz und Kunz' bewaffnen? Straftaten zu verhindern bzw. zu verfolgen, ist allein Sache der Exekutive, und hat nix mit SV oder Notwehr zu tun.

 

Gunsmoker

Geschrieben

Ich kenne den Betroffenen zufällig und habe ihn auch schon mehr als einmal dazu geraden, von seinem Recht zu Schweigen Gebrauch zu machen. Das ist nämlich in Deutschland leider das wichtigste Grundrecht und das war sowohl vor etwa 75 Jahren genauso wichtig, wie in der DDR.

Dennoch, er hat in seinen jetzt zur Diskussion stehenden Postings niemanden beleidigt oder angegriffen. Gut, gegen Politiker hat er schon immer ziemlich ausgeteilt, aber da ist er nicht der einzige. Er ruft zur Bewaffnung auf, sowas wie auch viele Zeitschriften, die Pfeffersprays und so testen oder sogar mal vor ein paar Monaten eine Polizeibehörde die den Bürgern den Kleinen Waffenschein nahezu empfohlen hat. Bewaffnung bedeutet noch lange nicht Aufforderung zum Rechtsbruch, auch das Waffenrecht kennt genug Waffen, wenn auch eher nur bedingt wirkungsvolle, die man benutzen kann und darf. Mehr daraus zu lesen bedarf einer Phantasie mit Unterstellungswillen.

Dafür muss er jetzt Konsequenzen tragen, die weit über dem hinausgehen, was oft für Verbrechen verteilt wird. Er ist einiges los und hat doch nicht mal eine Ordnungswidrigkeit begangen. Es ist nie eine Anklage wegen irgendwas erteilt worden.

Mir gibt sowas schwer zu denken, ich muss mich da schon fragen, wie weit ist dieses System gekommen? Ich hätte mich mit vielen Äußerungen zurückgehalten, klar, aber rechtfertigt dass dann so ein vorgehen? Immerhin muss man sich fragen, was da noch der Wert des Grundgesetzes ist, wenn es für Besitzer von erwerbscheinpflichtigen Waffen überhaupt keine Gültigkeit hat. Einen vergleichbaren Fall habe ich in anderen demokratischen Ländern dieser Erde noch nicht mitbekommen und ich bekomme einiges mit.

 

Gruß Makalu

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Gunsmoke Joe:

Aha, und diese würde es nicht geben, wenn sich 'Hinz und Kunz' bewaffnen? Straftaten zu verhindern bzw. zu verfolgen, ist allein Sache der Exekutive, und hat nix mit SV oder Notwehr zu tun.

 

Und woraus schließt du "Straftaten zu verfolgen"? Woraus schließt du, dass er nicht nur das Recht zur Notwehr meinte, sondern auch die Fähigkeit zur Notwehr? Woraus schließt du, dass er nicht (ordnungsgemäße) SV gemeint hat?

Geschrieben

Naja man sollte halt seine Meinung (welche sich ja durchaus über Zeit ändern kann) nicht ständig rausposaunen und im Internet und ganz speziell auf Facebook sowieso nicht.

 

Wenn man sich dann wundert, dass das ganze dann Konsequenzen hat, ist man doch letztlich selber schuld. Als Beispiel, wenn der Nachbar nervt kann man sich sicher mal denken "'Den erschlag ich demnächst, die blöde Sau" völlig belanglos (solange man es nicht tut), schreibe ich aber öffentlich auf eine 3x5m Plakatwand selbiges gibts völlig zu recht Ärger und niemand würde sich wundern. In der heutigen Zeit glauben zu viele man müsse sich ständig selbst darstellen.

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Makalu:

........Mir gibt sowas schwer zu denken, ich muss mich da schon fragen, wie weit ist dieses System gekommen? Ich hätte mich mit vielen Äußerungen zurückgehalten, klar, aber rechtfertigt dass dann so ein vorgehen?

.......................

Gruß Makalu

........

Dieses Ergebnis kam ja nicht aus einem luftleeren Raum, sondern muß im Kontext zu den Geschehnissen der letzten 12 Monate gesehen werden.   Einen Versuch, darauf eine Antwort zu finden, kann man noch für ein paar Tage unter diesem interessanten link verfolgen:

 

"Rüpel, Rowdies, Radikale....."
Verroht unsere Gesellschaft?


http://www.3sat.de/mediathek/?obj=59195

 

 

 

 

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