Herakles Posted May 14, 2016 Share Posted May 14, 2016 Wann habt Ihr das letzte Mal eine Waffe entsorgt? Was war der Grund dafür? Was ist rechtlich zu beachten? Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
cartridgemaster Posted May 14, 2016 Share Posted May 14, 2016 vor einer Stunde schrieb Herakles: Wann habt Ihr das letzte Mal eine Waffe entsorgt? 1989 Zitat Was war der Grund dafür? Waffe kaputt, keine Ersatzteile mehr zu bekommen. Evtl. Reparaturkosten höher als Restwert. Zitat Was ist rechtlich zu beachten? Waffe in Büchsenmacherfachbetrieb vernichten lassen, Vernichtungsbescheinigung bei Erlaubnisbehörde vorlegen, Waffe aus WBK austragen lassen. CM Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
joe_red5 Posted May 14, 2016 Share Posted May 14, 2016 Letztes Jahr bei der Behörde. Hat 15 Euro inlosive Austragung gekostet. War ein anschütz 22 l. R. Verkaufen ließ es sich nicht und vom allgemein Zustand war schlecht. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Olt d.R. Posted May 14, 2016 Share Posted May 14, 2016 (edited) Ich mußte dies zum Gluck noch nie machen ( und werde es wohl auch nicht, dann habe ich eben zusätzlich eine kaputte Waffe im Keller, die aber kein Geld frißt ), aber für die, die es machen wollen / müssen, weil sie sonst keine neue bekommen: einige Waffengeschäfte verlangen schon 25 bis 50 € fürs Vernichten ( ist ja auch Arbeit, die gemacht werden muß ), Behörden und Polizeidienststellen nehmen kostenlos entgegen. Edited May 14, 2016 by Olt d.R. doppeltes Wort Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Piet-kun Posted May 14, 2016 Share Posted May 14, 2016 (edited) Vor knapp 6 Monaten, das Ersatzteil sollte 50% vom Restwert der Waffe kosten und ich hatte den Ärger mit dem Ding leid. Mit gutem Gewissen konnte ich die Wumme keinem verkaufen. Bei meiner Sachbearbeiterin angerufen, ihr die Waffe gegeben zum verschrotten, einen Tag später neue Waffe dafür eingetragen. Edited May 14, 2016 by Piet-kun Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
heletz Posted May 14, 2016 Share Posted May 14, 2016 Um eine Waffe aufzubauen, bedarf es einer Erlaubnis. Um eine zu vernichten, nicht. Eine Flex hat wohl jeder zu Hause. Die Seriennummer muß halt noch erkennbar sein ... Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
sitting bull Posted May 14, 2016 Share Posted May 14, 2016 Ich habe letztes Jahr einen alten Revolver zum Vernichten bei der Kreispolizeibehörde abgegeben. Kosten wie oben beschrieben, preiswerter als beim BM. Man sollte aber beachten, dass, selbst wenn das Teil nicht mehr schiessbereit gemacht werden kann, man es trotzdem im verschlossenen Behältnis dorthin bringt. Andernfalls könnte es eine nette Überraschung geben, wenn die dort nicht gut drauf sind oder noch Pluspunkte brauchen Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted May 17, 2016 Share Posted May 17, 2016 Moin! In vielen Bundesländern nimmt das örtliche Polizeirevier Waffen und Munition KOSTENLOS zur Vernichtung an. Teilweise auch die Waffenbehörden. Zu beachten: Waffenrechtskonformer Transport der Waffe (abgeschlossenes Behältnis) WBK sollte vorzeigbar sein (ohne WBK nur bei Fund- oder Erbwaffen) Veräußerungsmeldung an de Waffenbehörde; WBK zum Austragen vorlegen. frogger Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted May 17, 2016 Share Posted May 17, 2016 Die Politik labert von "möglichst wenig Waffen im pöööhsen Volk" und die Ordnungsbehörde will nicht auf die Gebühren für´s austragen verzichten. Also dann eben keine Vernichtung und Eigentumsaufgabe. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Janzfan Posted May 17, 2016 Share Posted May 17, 2016 vor 6 Stunden schrieb frosch: ohne WBK nur bei Fund- oder Erbwaffen , welche stets nur von der Polizei vom jeweiligen Ort abgeholt werden. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hunter375 Posted May 17, 2016 Share Posted May 17, 2016 Da werden zum Teil die besten Stücke entsorgt.. ich habe vor ein paar Wochen einen Colt Damondback 4" Nickel im Kal. 38 Spez. BJ. 1977 im Top Zustand vor der Verschrottung gerettet weil ich den Besitzer überzeugen konnte das sowas zum weg werfen zu schade ist.. das Ding hat bei egun 575 €ronen eingebracht Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted May 17, 2016 Share Posted May 17, 2016 Am 14.05.2016 um 15:50 schrieb Herakles: Wann habt Ihr das letzte Mal eine Waffe entsorgt? Was war der Grund dafür? Was ist rechtlich zu beachten? 2007 Einen zusammengestückelten, rottigen K98k, an dem aus jedem (auch spanischen) Dorf ein Hund dran war. "Musste" den für die Austragegebühr mitnehmen, um das begehrte Gew. 98 zu bekommen. SB: "Kaputtmachen können Sie selber; legen Sie mir nur die zerstörten, wesentlichen Teile vor". Bin mir nicht sicher, ob das heute noch so geht. Den Schaft (vom spanischen M43) und die noch brauchbaren freien Teile habe ich behalten. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hansmann Posted May 17, 2016 Share Posted May 17, 2016 Wenn schon Entsorgen ,dann im Oamt abgeben kostet nix und Austrag wirdf gleich gemacht und kostet auch nix, und dann gleich einen neuen Antrag abgeben damit die Anzahl von Waffen gleich bleibt, Hab ich in HD gemacht Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Steam Posted May 17, 2016 Share Posted May 17, 2016 vor 8 Minuten schrieb Hansmann: Wenn schon Entsorgen ,dann im Oamt abgeben kostet nix und Austrag wirdf gleich gemacht und kostet auch nix, ...hast aber ein kulantes Ordnungsamt....das war letztes Jahr auch noch so bei uns hier in Thüringen - Mittlerweile kostet das Entsorgen übers Amt auch 50,-€ pro Waffe zzgl. Austragungsbgebühr. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted September 25, 2017 Share Posted September 25, 2017 Gibts hier neues? Weiterhin gratis Entsorgung übers Amt, oder o.g. Gebühren? Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
hellbert Posted September 26, 2017 Share Posted September 26, 2017 (edited) Im Moment ist eh Amnestie. Da kann man das Teil mit dem Hinweis darauf zum Amt tragen. Oder man gibt es auf der nächsten Polizeistation ab und lässt sich eine Bescheinigung über die "Sicherstellung" aushändigen. Dürften dann rechtlich quasi wie verschenken sein. Bei 50€ für Vernichtung plus Austragen würde ich das so machen... Edited September 26, 2017 by hellbert Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted September 26, 2017 Share Posted September 26, 2017 Na ja, die Amnestie betrifft nur unerlaubten Waffenbesitz. Ansonsten ist das mit der Entsorgung je nach Region überall anders. Am besten beim Waffenhändler vor Ort oder wenn dort zu teuer bei der Waffenbehörde informieren. Wenn die nachweisliche Vernichtung der Waffe persönlich erfolgt, dürfte im Normalfall nur die schlanke Gebühr für den Austrag in WBK und NWR anfallen. Wie Heletz schon richtig angemerkt hat, muss die Seriennummer nach dem flexen natürlich noch erkennbar sein ! Weiterhin sollte man Läufe besser der Länge nach aufschlitzen, weil Laufstücke ab dem zweifachen des Kalibers (und das sind recht dünne Scheibchen) strenggenommen - und recht sinnfrei - noch als vollwertiger Lauf zählen ! Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Slotsipxes Posted October 6, 2017 Share Posted October 6, 2017 Das herbeiführen des Zustandes "Unbrauchbar" durch unbrauchbarmachen einer Schusswaffe setzt ein vorheriges "Bearbeiten" der wesentlichen Teile einer Schusswaffe voraus. Das bearbeiten einer Schusswaffe bedarf gemäß § 26 Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung einer (Herstellung) Erlaubnis. Das Unbrauchbarmachen einer Schusswaffe bedarf gemäß Unterabschnitt 6a Unbrauchbarmachung von Schusswaffen und Umgang mit unbrauchbar gemachten Schusswaffen und §39a Verordnungsermächtigung Absatz 1 eine "bestimmte Qualifikation" von der die Vornahme der Unbrauchbarmachung abhängig gemacht werden (kann). Sparbrötchen nehmen gerne das Angebot des Sachbearbeiters an und machen das Ding händisch zu hause unbrauchbar. Generell empfiehlt es sich das ganze so zu gestalten das die Waffe nachweisbar (schriftliche Bestätigung der Behörde) unbrauchbar und ordnungsgemäß entsorgt wurde. Alles andere ist "ICH WILL" bestimmt. just my 5 centavos 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted October 6, 2017 Share Posted October 6, 2017 (edited) Zitat Eine Schusswaffe wird bearbeitet, wenn ihre Funktionsweise geändert wird (z. B. Umarbeitung einer Schreckschusswaffe in eine Waffe für Pat- ronenmunition, einer Repetierwaffe in eine halbautomatische Waffe, einer Schusswaffe für Einzelfeuer in eine für Dauerfeuer), wenn wesentliche Teile der Waffe (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.3) ausge- tauscht, geändert oder in ihrer Haltbarkeit beeinträchtigt werden (z. B. Ver- kürzung des Laufs, Änderung des Patronenlagers) oder wenn das Ausse- hen der Waffe wesentlich geändert wird (z. B. Abänderung einer Langwaf- fe in eine Kurzwaffe durch Verkürzung des Schaftes, Montieren von Kühl- rippen, Anbringung eines Zielfernrohrs durch mechanische Veränderung an der Waffe). Auch das Umarbeiten erlaubnispflichtiger Schusswaffen in Zier- oder Sammlerwaffen bzw. Schnittmodelle ist ein Bearbeiten. Keine Bearbeitung ist es, einen Einsteck- oder Austauschlauf einzusetzen.Das Zerstören (z. B. Einschmelzen, Zerschreddern) einer Schusswaffe oder wesentlicher Teile einer Schusswaffe ist keine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Edited October 6, 2017 by Guest Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Slotsipxes Posted October 6, 2017 Share Posted October 6, 2017 "Das Zerstören (z. B. Einschmelzen, Zerschreddern) einer Schusswaffe oder wesentlicher Teile einer Schusswaffe ist keine erlaubnispflichtige Tätigkeit" @schiiter ich lasse das mal so stehen, sehe es aber anders. Muss jeder selbst für sich entscheiden. just my 5 centavos Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
alzi Posted October 7, 2017 Share Posted October 7, 2017 (edited) vor 14 Stunden schrieb Slotsipxes: ich lasse das mal so stehen ...in der WaffVwV... vor 14 Stunden schrieb Slotsipxes: ich ..., sehe es aber anders spätestens damit weiß man, was man von Deinen Äußerungen zu halten hat! Edited October 7, 2017 by alzi Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted October 7, 2017 Share Posted October 7, 2017 (edited) @Slotsipxes Die Sicht der Behörden dürfte relevanter sein, als die deine. Edited October 7, 2017 by Guest Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Slotsipxes Posted October 7, 2017 Share Posted October 7, 2017 @schiiter @alzi alles gut - locker bleiben - jedem seine Sicht. Das letzte Wort haben die Behörden. Also kein Grund Emotional zu entgleisen just my 5 centavos Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
alzi Posted October 7, 2017 Share Posted October 7, 2017 vor 3 Minuten schrieb Slotsipxes: jedem seine Sicht. Das letzte Wort haben die Behörden. manch einer merkt noch nicht mal wenn er sich selbst widerspricht........ wie nennt sich das dann? kognitives entgleisen? Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Slotsipxes Posted October 7, 2017 Share Posted October 7, 2017 @alzi ich lieg doch schon am Boden, was trittst du dann noch nach? Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
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