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Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole


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Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb joker_ch:

Die richtig bösen Jungs habe einen sechsten Sinn um den braven Möchtegerne Rambo der ein 08:15 Bürger ist zu erkennen gegenüber demjenigen der illegal eine scharfe Waffe trägt oder auch einen Beamten der darf zu identifizieren.

Da möchte ich aber eindringlich widersprechen abseits der ganzen SRS-Waffen Geschichte.

Wer sind denn die richtig bösen Jungs? Ein Gelegenheitskrimineller der mit Mamas Küchenmesser den nächsten Rewe oder die Tankstelle überfällt und sich dabei auf der Flucht von oben bis unten einnässt? Und sich dann von einem 70 jährigen Rentner am Ohr aus eine Mülltonne ziehen lässt? Die ganz bösen Jungs gibt es doch sehr selten. Die wenigsten Verbrecher habe  eine Ausbildung bei einem osteuropäischen Geheimdienst durchlaufen und machen jetzt auf selbstständig. Aber natürlich gibt es sie.

 

Und Polizisten? Die sind privat oft sowas von bieder. Oder die 4  die in Hagen? Die Letztens privat Schläge kassiert haben? 

Bearbeitet von kulli
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb micky123:

sondern eine 15 schüssige SRS geführt hätte und diese dem Täter im Rahmen der Nothilfe an den Kopf gehalten und dabei gleich abgedrückt hätte bis es nur noch "Klick" macht.

Ja, wenn ein Gewalttäter dem Opfer mit dem Kopf gehen die Gaswumme springt, dann klappt das wohl. 😁

Das ist das Problem mit Gasfuzzis, fehlende Realitätsnähe und zu viele Actionfilme gesehen.

 

Lern Boxen, ist besser.

 

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Achilleus123:

Ich gebe dir da absolut Recht, habe leider dies aus folgender Quelle Kopiert:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wofuer-benoetigt-man-einen-kleinen-waffenschein-wird-er-benoetigt-fuer-den-besitz-von-pfefferspray_077701.html

 

Da kann schon mal passieren das auch da falsche Sachen drin stehen. 

 

Womöglich bezieht sich der Verfasser darauf. Sobald nicht draufsteht "Tierabwehrspray" 

 

 

Deshalb sollte man bei Verweis auf eine Quelle erst mal prüfen, ob diese auch richtige Angaben macht. 😉

 

Wegen der dortigen Falschaussage wurden mit Sicherheit schon etliche KWS für Reizgassprays beantragt. Und das ist halt Käse.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Quwertzuiop:

Einen wirklich vernünftigen Grund außer Selbstdarstellung , so ein Spielzeug mitzuführen, gibt es wohl nicht. 

Als Startpistole bei Wettkämpfen (Regatta) beispielsweise.

Oder als Signalgeber in der Seenotrettung (nicht jeder möchte hierfür Platz für eine SP 4 auf seiner WBK freihalten)

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb Quwertzuiop:

Ja, wenn ein Gewalttäter dem Opfer mit dem Kopf gehen die Gaswumme springt, dann klappt das wohl. 😁

Das ist das Problem mit Gasfuzzis, fehlende Realitätsnähe und zu viele Actionfilme gesehen.

 

Lern Boxen, ist besser.

 

 

Also nochmal, hinsichtlich der fehlenden Realitätsnähe.

Mir hatte ein Typ mit einer HW 94 aus nächster Nähe ins Gesicht geschossen. Danach musste ich sofort in eine Uniklinik gebracht werden.

Ich war absolut Handlungsunfähig.

Als ehemaliger Berufssoldat und auch als Waffenträger im zivilen, war ich bis zu diesem Tag der Meinung das Gaspistolen ein Witz sind, ich hatte diese Teile noch aus meiner Jugend in Erinnerung, wo man jemand der mit so einem 6 oder 8mm Teil rumgefummelt hat, einfach verprügelt hatte.

 

Und wenn du die Geschichte in Göttingen mitverfolgt hättest dann würdest du wissen, das der Täter sich einwenig intensiver mit dem ersten Opfer beschäftigt hatte.

 

Und dann wieder dieser geile Tip mit "lerne Boxen". Verrate mir doch mal bitte warum ich mit meinen 125 Kilo, der schon als 18 jähriger das erste Commando in der Legion absolviert hat,

(hast du das auch?) danach in einen nachrichtlichen Dienst gewechselt ist und bis heute aktiv (beruflich) paddeln ,klettern und trekkingtouren bestreitet Boxen lernen sollte.

Boxen ist eine Sportart, meine Erfahrungen sind die das gerade Boxer schon im Anfangsstadium einer Auseinandersetzung sofort zeigen das sie Boxer sind, sich durch ihre Körpersprache verraten und völlig hilflos auf Angriffe im Fußgelenk oder Kniebereich reagieren. Die behaupten dann sogar das so etwas unfair wäre.

 

Das mal nur so nebenbei zu dem Thema Boxen lernen.

 

Wie wäre es mit der Sportart  "zerstöre den anderen weil der die sonst totmacht , kenne keine Skrupel und keine Fairnis". Ach ich vergaß ja, du bist bestimmt in Deutschland aufgewachsen, einem Land das Jahrzehntelang in einer Blase gelebt hatte und wo Boxer ,Zuhälter,Rocker und Polizisten meinten das sie das obere Ende der Gewaltskala darstellen.

Und genau das ist nämlich der grund warum dieses Land momentan von einer organisierten Verbrechenswelle überrollt wird.

Aber ihr deutschen werdet es noch lernen oder eben untergehen.

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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb joker_ch:

 

 

Wenn ich der Meinung bin die Bedrohungslage verlangt das ich eine Schusswaffe auf mir trage, dann trage ich eine richtige mit der ich jemand erschiessen kann egal ob dann legal oder illegal weil mir mein Leben eben zu wichtig ist. Aber diese Bedrohungslage sollte man erst einmal haben in unseren Ländern und ausser ich habe ein persönliches Problem mit Leuten die extrem gefährlich sind und der Staat nichts unternimmt sehe ich keinen Grund das Risiko ein zu gehen erwischt zu werden.

 

 

Denn ich weiss wie es ist mit 1 Kg Metall am Körper rum zu laufen und dazu noch diskret, das ist alles andere als praktisch und angenehm und ist mit vielen praktischen Problemen behaftet wie sitzen, auf Klo gehen und überhaupt der Klotz wenn er inside ist dort einen massiv stört. Es gibt übrigens andere Möglichkeiten als am Körper eine Waffe diskret zu tragen das ist aber natürlich viel weniger spektakulär als wenn man zeigen wann was man da tolles am Mann hat.

 

 

 

Diesen ganzen Zirkus um etwas zu haben dessen beste Funktion ist als Schlagwaffe benutzt zu werden. Die richtig bösen Jungs habe einen sechsten Sinn um den braven Möchtegerne Rambo der ein 08:15 Bürger ist zu erkennen gegenüber demjenigen der illegal eine scharfe Waffe trägt oder auch einen Beamten der darf zu identifizieren. Das Resultat diejenigen gegen die man wirklich eine Schusswaffe benutzten sollte werden die Penisverlängerung abnehmen und wenn sie nett und spielerisch sind, die dir in den Arsch stecken und ein paar mal abdrücken.

1. Wow! Mit solch einer Einstellung wäre zumindest in D deine Zuverlässigkeit unmittelbar in Gefahr.

Bist Gottlob ja Schweizer.

 

2. Ja ist unbequem, kann ich mir vorstellen.

 

3. Woher stammen diese Erkenntnisse? Ich hoffe kein Selbstversuch😅.

Straftäter suchen leichte Beute. Deshalb wird immer wieder betont (gerade von Behördenseite) selbstbewusst aufzutreten. (Laut Stopp rufen, Armlänge, etc...)# Wenn dafür jemand einen P-Ersatz benötigt, ist das seine Sache und in Ordnung.

 

# wie war das nochmal mit dem Sinnvoll?🤣🤣

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb knight:

und

Der ist recht einfach: Die Dinger taugen nix.

 

Man kann sich ja mal einschlägige Testvideos auf Youtube ansehen. Wenn eine echte Waffe so viele Störungen produzieren würde, wie die Schreckschusswaffen, dann würde der Hersteller kein einziges Stück davon verkaufen können. Bei Verwendung von CS, CN oder Pfefferpatronen sieht das noch schlimmer aus, als bei Platzpatronen. Von den Videos, die ich mir angesehen habe (einige, aber nicht alle, auch klar) waren nur zwei dabei, die ich wirklich empfehlen könnte: Die Röhm RG96 und eine Zoraki (ich glaube 917). Die sind beide aber wegen ihrer Größe und Gewicht nicht fürs Führen geeignet, eher als "Heimverteidigung" oder als politisches Statement. Die Schreckschusswaffen, die ich habe, die teilen sich auf in "weil ich sie haben wollte" und "ok, nicht perfekt, aber ist wenigstens leicht zu führen und wer weiß wozu es mal gut ist." Aber da weiß ich um die Schwächen.

Die Weihrauch Airweight soll ganz gut sein. Ist ein Revolver.

Zuverlässige Munition ist ein anderes THema.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb karlyman:

 

Die Krux an der Sache: wenn du in D eine solche Waffe in kritischer Situion "vorzeigst", glaubt dir kaum einer, dass er es mit einer "scharfen" Schusswaffe zu tun hat. Einfache Wahrscheinichkeitsrechnung.

Die alleinige Drohwrikung ist also auch begrenzt.

Dies ist ein politisches Problem - und zwar ein linksgrün khmeriges. ...und lösbar!

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb HillbillyNRW:

1. Wow! Mit solch einer Einstellung wäre zumindest in D deine Zuverlässigkeit unmittelbar in Gefahr.

Bist Gottlob ja Schweizer.

 

Wir haben noch keine Gesinnungspolizei und da ich auch nicht im jetzigen Moment die Absicht habe etwas illegales zu tun gibt es auch kein Problem. Fakt ist aber das bei dem Thema Schusswaffen und tragen, man die Sache bis zu Ende denken muss und für mich es nie in Frage kommen würde ein Teil zu tragen das nur Puff macht wenn ich es wirklich brauche.

 

Zitat

2. Ja ist unbequem, kann ich mir vorstellen.

Sehr unangenehm und das auf sich zu nehmen um ein Knallerbsen Pistole zu haben nein Danke.

 

Zitat

3. Woher stammen diese Erkenntnisse? Ich hoffe kein Selbstversuch😅.

Straftäter suchen leichte Beute. Deshalb wird immer wieder betont (gerade von Behördenseite) selbstbewusst aufzutreten. (Laut Stopp rufen, Armlänge, etc...)# Wenn dafür jemand einen P-Ersatz benötigt, ist das seine Sache und in Ordnung.

Das ist einfach der Komplex, des wer bin ich, wo bin ich und warum bin ich dort. Und das in gewaltsamen Auseinandersetzungen die Körpersprache (die richtige, nicht die künstliche) sehr viel ausmacht. Kannst davon ausgehen das 95% der legalen Waffenbesitzer die eine Erbsenpistole spazieren führen eben eine Diskrepanz aufweisen werden zwischen der Knarre und dem Rest. Und genau das spüren die Jungs.....

 

vor 2 Stunden schrieb micky123:

Mir hatte ein Typ mit einer HW 94 aus nächster Nähe ins Gesicht geschossen. Danach musste ich sofort in eine Uniklinik gebracht werden.

Ich war absolut Handlungsunfähig.

Wenn der Gleiche Typ dir das Kg Eisen durch das Gesicht geschlagen hätte wäre das Resultat das Gleiche gewesen. Aber der Vorteil meiner 300ml Pfeffersprühdose ist das du auf 8m erledigt bist (ausser man hat jemanden der Zugekokst ist und sich noch Meth eingeworfen hat) Plus genug Reserve damit es auch wirkt. Wer das nicht glaubt kann sich gerne als Versuchskaninchen hinstellen. Ich habe das einmal gemacht, nie wieder....

Geschrieben

Diskrepanz...

 

Ja, da stimme ich zu. Wenn es um Sicherheit ginge, würde der Staat das Training für kampfmässiges Schießen in diesem Zusammenhang auch nicht verbieten. Aber offensichtlich geht es um etwas anderes.

Geschrieben
11 hours ago, HillbillyNRW said:

Ja, da stimme ich zu. Wenn es um Sicherheit ginge, würde der Staat das Training für kampfmässiges Schießen in diesem Zusammenhang auch nicht verbieten. 

Frage: Verstehe ich den Paragraphen-Wust richtig.....den § 7 Unzulässige Schießübungen im Schießsport https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__7.html verbunden mit dem dortigen §22 https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__22.html der dann auf den § 27 Abs. 7 Satz 1 des Waffengesetzes https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__27.html verweist.....heißt dann im Klartext, dass jemand aus Deutschland auch im Ausland selbst privat nicht an Veranstaltungen teilnehmen darf, die unter diese Verbote fallen oder liegt der Teufel im Detail, weil es ja im §7 AWaffV heißt "und die Teilnahme als >>>>>Sportschütze<<<<<< an diesen sind verboten." 

 

Hier in CH gibt es nämlich Lehrgänge die diese verbotenen Sachen abdecken vgl.

[...]

Grundregeln der Sicherheit (Auffrischung)

Zielen – Präzisionsschießen

Schiessen aus der Bewegung heraus

Schiessen unter den Anschlagsarten : Stehend, Knieend und Liegend

Schiessen unter Belastung

Defence Shooting Training „Real life“

Verteidigungsschiessen im Team

Schiessen unter zeitlicher Begrenzung

Schiessen aus der Drehung

Deckungsschiessen

Schwachhandschiessen

Einhandschiessen

Abschlusspacours mit Prüfung

[...]

 

bj68

Geschrieben (bearbeitet)
vor 27 Minuten schrieb BJ68:

dass jemand aus Deutschland auch im Ausland selbst privat nicht an Veranstaltungen teilnehmen darf

Warum nicht? Da gilt das deutsche Waffengesetz nicht, und es gibt ja auch schon ganz eindeutig sportliche Veranstaltungen, die in Deutschland unzulässig wären, z.B. nicht eingedeutsches IPSC oder USPSA. Und natürlich bezieht sich das auch auf die Eigenschaft als Sportschütze--wenn Du z.B. als Soldat Schießen übst, dann darfst Du im Rahmen Deiner militärischen Ausbildung ganz bitterböse Sachen wie den Schuß auf eine mit der Kontur einer Person bedruckten Papierscheibe machen, und keiner wird deshalb an Deiner gleichzeitigen Eigenschaft als Sportschütze zweifeln.

Bearbeitet von Proud NRA Member
Geschrieben
2 minutes ago, Proud NRA Member said:

Warum nicht? Da gilt das deutsche Waffengesetz nicht....

Hm....da Du in Deutschland zwangsweise Mitglied in einem deutschen Schützenverband sein musst....bin ich mir da nicht so sicher.....vergleichbar wäre das, wenn sie Dich als Legalwaffenbesitzer im Ausland z.B. mit Alkohol am Steuer erwischen...nach Deiner Aussage würde dann der §5 WaffG Zuverlässigkeit auch nicht gelten....und ich bin mir ziemlich sicher, dass, sofern es die deutschen Behörden mitbekommen, Dir die Zuverlässigkeit aberkannt wird, wenn Du im Ausland Mist baust....

 

bj68

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Proud NRA Member:

 ganz bitterböse Sachen

Mich hat der Staat gezwungen so etwas Schlimmes zutun und auch noch unschuldige junge Leute dazu anzustiften.

Allerdings bist du in Deutschland während der Arbeitszeit ein ganz anderer Mensch wenn du unter dem passenden Minister arbeitest. Das ist aber am Feierabend vorbei und fängt erst beim nächsten Dienstbeginn wieder an.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb BJ68:

in CH gibt es nämlich Lehrgänge die diese verbotenen Sachen abdecken

Geil, können die nach §11 des "Niedersächsisches Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen" anerkannt werden?

Bearbeitet von bumm
Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Da gilt das deutsche Waffengesetz nicht,

Nö, das tut es nicht.

Das tut das Kriegswaffenkontrollgesetz im Ausland aber auch nicht und trotzdem wird deutschen IS Angehörigen das Ausüben der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen im Ausland bei der Anklage in Deutschland vorgeworfen.

Da ist es also nur ein kleiner Schritt, bis ein politisch entsprechend gefärbter Richter den ersten Schritt in diese Richtung macht...

(vergleiche Schiessen mit entsprechenden Waffen z.B. in den USA im Urlaub - wo ist die Grenze?).

 

...wobei man dafür nichtmal einen Richter braucht, weil es schon ausreicht, wenn ein Sachbearbeiter in der Waffenbehörde in der Teilnahme an solchen nichtsportlichen Lehrgängen "Tatsachen" sieht, "die die Annahme rechtfertigen", dass beabsichtigt wird, die Waffe missbräuchlich zu verwenden.

 

Das mag bei der Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen noch anders gesehen werden.

Zumindest wurden und werden Teilnehmer an entsprechenden für sie in Deutschland eigentlich nicht zulässigen Schiessübungen und Lehrgängen im Ausland von diversen Behörden durchaus kritisch beäugt. Das sollte einem bewusst sein, spätestens wenn man dann auf Facebook oder Instagram "Ich-bin-so-geil"-Bildchen und -Videos davon in die Öffentlichkeit verstreut. Oder der Veranstalter...

 

Und je mehr Uniters und Nordkreuze dieser Welt sowas treiben, umso interessierter wird die entsprechende politische Gegenseite und erhöht den Druck auf die Behörden.

 

Das ist also ziemlich analog zum offenen Führen von SRS Waffen. Ggf. nicht verboten (sofern es keine Auflage dagegen gibt), aber auch nicht unbedingt klug.

Bearbeitet von German
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb German:

Das sollte einem bewusst sein, spätestens wenn man dann auf Facebook oder Instagram "Ich-bin-so-geil"-Bildchen und -Videos davon in die Öffentlichkeit verstreut. Oder der Veranstalter...
 

Genau das ist der Punkt, denn genau genommen wenn man es nicht an die große Glocke hängt erfährt auch niemand davon. Ich lasse mich nicht ablichten  bei solchen Übungen weil ich eben nicht will das mein Bild durch Facebook wandert, selbst wenn in der CH das null Konsequenzen hat. Aber es gibt eben Leute die müssen auf ihrem Protz-Auto auch noch Sticker kleben haben wie "pierced by Glock" und "Molon Labe" damit auch jeder weiß wie gefährlich sie sind, ist wie SRS Waffen tragen nicht verboten aber ziemlich dämlich.

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb German:

Zumindest wurden und werden Teilnehmer an entsprechenden für sie in Deutschland eigentlich nicht zulässigen Schiessübungen und Lehrgängen im Ausland von diversen Behörden durchaus kritisch beäugt. Das sollte einem bewusst sein,

Hallo

 

ist so!

Ungefähr vergleichbar mit Erdogans Türkei. Hier postest du irgendeinen Witz über Erdolf, gehst in die Türkei und wanderst erst mal in den Bau, bis du schimmelig wirst.

Hier legal und hier in Deutschland gemacht.

So ist es in der Zwischenzeit in Deutschland, das angeblich ein freiheitlicher Rechtsstaat ist.

 

Steven

Geschrieben (bearbeitet)
1 hour ago, German said:

Das tut das Kriegswaffenkontrollgesetz im Ausland aber auch nicht und trotzdem wird deutschen IS Angehörigen das Ausüben der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen im Ausland bei der Anklage in Deutschland vorgeworfen.

 

Jein...(bitte um Korrektur, wenn es jemand besser weiß)...

 

a) Der §§ im Kriegswaffenkontrollgesetz: §22a Abs. 1 Nr. 6 [...].....über Kriegswaffen sonst die tatsächliche Gewalt ausübt, ohne daß.....[...]

https://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/__22a.html

 

b) findet sich NICHT im § 21 "Taten außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes" https://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/__21.html

 

c) So weit stimmig....nur da gibt es noch den §7 "Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen" Abs. 2 Nr. 1 http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__7.html

[...] Für andere Taten, die im Ausland begangen werden, gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und wenn der Täter

1. zur Zeit der Tat Deutscher war oder es nach der Tat geworden ist

[...]

 

und da das IS-Gebiet wahrscheinlich unter "der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt" fiel bzw. die Sache auch im Irak strafbar sein dürfte und der §7 vom "deutschen Strafrecht" spricht, was auch dann  das Kriegswaffenkontrollgesetz = Nebenstrafrecht  https://de.wikipedia.org/wiki/Nebenstrafrecht wäre (meiner Meinung nach) und die IS Angehörigen ja Deutsche sind, kann man denen das auch in De. vorwerfen. 

 

Btw. auch mal Blick in http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__6.html und http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__5.html werfen.....und überlegen was der Satz "Das deutsche Strafrecht gilt weiter, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden:[...] bedeutet

 

bj68

 

 

 

Edit: Zum WaffG.....das Verbot des kampfmäßige Schießen findet sich im §27 Abs. 7 Satz 1 https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__27.html und gilt nach §53 Abs. 1 Nr. 23 https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__53.html als Ordnungswidrigkeit. 

Da aber die Sache in CH und anderen Ländern legal ist und damit die "Tat" d.h. die Teilnahme, nicht am Tatort mit Strafe bedroht ist, gilt auch der §7 StgB nicht........

 

Bearbeitet von BJ68
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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb German:

Das ist also ziemlich analog zum offenen Führen von SRS Waffen. Ggf. nicht verboten (sofern es keine Auflage dagegen gibt), aber auch nicht unbedingt klug.

Das offene Führen ist auch beim (richtigen) Waffenschein nicht klug.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb rwlturtle:

Das offene Führen ist auch beim (richtigen) Waffenschein nicht klug.

 

Das kommt drauf an.

 

Die meisten Waffenscheininhaber nach §28 WaffG führen ihre Waffen offen. Die meisten Waffentrageberechtigten nach §28 ebenfalls. Nur wenige Tätigkeiten im Bereich Sicherheitsdienstleistungen rechtfertigen eine verdeckte Tragerweise, häufig ist eine Durchführung der Dienstleistung in "Uniform" vorgeschrieben. Das ist der Großteil der ca. 18.000-19.000 Waffenscheininhaber/Trageberechtigten. Die wenigen Waffenscheininhaber nach §19 führen ihre Waffen üblicherweise verdeckt.

Bearbeitet von German
Geschrieben (bearbeitet)

Gibt es dafür eine belastbare, glaubwürdige Quelle?

 

Ich kann mir das nicht so recht vorstellen, zumal die VBG bzw. DGUV Vorschrift 23 sowas klipp und klar untersagt. Der müssten eigentlich auch städtische Angestellte unterliegen.

 

/edit: hab's gefunden. Was ein Blödsinn.

 

https://kleineanfragen.de/sachsen/6/11007-bewaffnung-der-ortspolizei-dresden

 

https://s3.kleine-anfragen.de/ka-prod/sn/6/11007.pdf

Bearbeitet von German
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