Zum Inhalt springen
IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Klar, aber auch meine BR10 und SIG522 z.b. haben einen Lower, ebenso wie die B&T APC223, die auf meiner Liste steht. Insofern, neuen Lower, und Ende.

So ein vorauseilender Gehorsam ist der ansteckend ?

Oder typisch deutsch ?

Wartet dochmal ab bis sich die Verbände äussern.

Spekulieren darf man ja, aber sowas ist schon paranoid.

Grüße

Geschrieben

Welcher Mechanismus muss jetzt in Gang kommen, damit dieses Urteil flächendeckend gegen alle Jäger eingesetzt wird.

Reicht es aus, wenn ein SB davon Kenntnis bekommt und kann der dann die Buschtrommel in Aktion bringen und das jedem anderen SB mitteilen das alle HAs ab heute illegal sind ? Hat er diese Kompetenz ?

Oder MUSS dieses Urteil auf alle anderen Betroffenen angewendet werden, und wird demzufolge an alle SB mit entsprechendem Kommentar weiergeleitet ?

Oder ist es legal möglich, das dieses Urteil ohne Folgen bleibt, solange sich niemand darauf stürzt ?

Geschrieben

Im Telegrammstil:

- Anrufen bringt gar nichts und hält die Leute nur davon ab, die dringend nötige Arbeit für Euch zu tun.

- FWR ist bereits informiert

- BDS ist bereits alarmiert

- Wenn ihr den Landesjagdverbänden und dem Deutschen Jagdverband schreiben / emailen / faxen wollt, ist es sinnvoll, diese Verbände auf drei Dinge hinzuweisen:

-- viele Jäger haben Selbstladewaffen (vermutlich an die 10 %, meinetwegen zwiwschen 5 % und 15 %)

-- ab sofort ist jeder !) Jäger potentiell kriminalisiert, wenn er einen Selbstader selbst mit legalem wchselbaren 2-Schuss-Magazin auf der Jagd führt. Nach der (unerträglichen) Rechtsmeinung des BVerwG beginge auch er einen Verstoß gegen ein "sachliches Verbot".

-- eine Abhilfe ist jetzt nur auf gesetzgeberischem Wege möglich, die Verbände sollen sich für eine entsprechende sofortige Anpassung des § 19 BJG im z.Zt. anhängigen Gesetzgebungsverfahren aussprechen; sinnvoll wäre dazu noch eine parallele Änderung auch in § 13 WaffG.

Prinzipiell, eigentlich weitestgehend, Zustimmung.

Nur in einem Detail hapert's m.E.:

Den geschätzten Prozentsatz von Jägern mit HA halte ich für deutlich zu niedrig angesetzt.

Geschrieben

Ist eigentlich der Umbau einer Waffe von einem wechselbaren Magazin zu eine Waffe mit festem 2-Schuss Magazin eine "geringfügige Änderung", für die es keine Erlaubnis bedarf?

Geschrieben

Wie z.B. Die H&K SL-8!

Ach, wenn wir schon bei Plastik sind: ich habe "im Fundus" u.a. auch einen H&K USC. Der hat, wenn man so will, auch einen "lower" (Gehäuseunterteil mit der Abzugseinheit und Magazinschacht)..... Man bekommt ihn nur nicht; ist nirgendwo auf dem Zubehörmarkt.

Und das Teil irgendwie verkleben/zerbohren/zerschrauben etc.? Forget it.

Ich gebe Südwest recht mit dem "vorauseilenden Gehorsam" - bevor da nichts spruchreif (und auch keine politische/gesetzgeberische Lösung definitiv außer Sicht) ist, gibt es da nichts "herumzumurksen".

Zudem ist ein HA mit solchen "Lösungen" eigentlich Schwachsinn und hat mit der an sich sinnvollen Konstruktion nichts mehr zu tun. Da schieße ich dann lieber gleich Unterhebler.

Geschrieben

Welcher Mechanismus muss jetzt in Gang kommen, damit dieses Urteil flächendeckend gegen alle Jäger eingesetzt wird.

Reicht es aus, wenn ein SB davon Kenntnis bekommt und kann der dann die Buschtrommel in Aktion bringen und das jedem anderen SB mitteilen das alle HAs ab heute illegal sind ? Hat er diese Kompetenz ?

Oder MUSS dieses Urteil auf alle anderen Betroffenen angewendet werden, und wird demzufolge an alle SB mit entsprechendem Kommentar weiergeleitet ?

Oder ist es legal möglich, das dieses Urteil ohne Folgen bleibt, solange sich niemand darauf stürzt ?

Das ist doch wiederholt beantwortet worden:

Jedes Amt kann nunmehr diese Entscheidungsgründe seinem Handeln zugrundelegen. Ob dies der einzelne SB entscheidet, der Referent, der Amtsleiter, ddr Landrat oder OB, der RP als obere Waffenbehörde oder gar die jeweiligen Landesminister entsprechende - vielleicht auch auf Nichtbeachtung zielende - Weisungen an die nachgeordneten Behörden herausgibt wird sich zeigen. Je weniger (weit) von oben angewiesen wird destso weiter unten liegt die Entscheidungskompetenz.

Die in den Entscheidungsgründen zum Ausdruck gelangende Rechtsauffassung ist kein Gesetz sondern nur eine Meinung des 6. Senats des BVerwG. Sie wirkt sich allein dadurch aus, daß sich Behörden und andere Gerichte an ihr orientieren und widrigenfalls gegenteilige Entscheidungen dann, wenn sie in die Revision gelangen sollten, vom BVerwG kassiert werden (falls es dann dieser Meinung sein sollte).

Es ist doch alles längst erklärt und erläutert, lest doch bitte einfach.

Geschrieben

Ich eier nicht rum, sondern ich will keinem auf den Sack damit gehen. Aus vielen verschiedenen Threads geht doch hervor das ich Mitglied in der Alternative bin und versuche dort für die richtige Richtung im Umgang mit LWBs zu arbeiten.

Was ich dir garantiere? Willkommen in der "Vollkaskomentalität", ich garantiere Dir das Du dich für dein Hobby einsetzen darfst. Das Du bei Abstimmungen und Meinungsfindungen innerhalb der Partei die Richtung mit angeben kannst. Das Du verhinderst das aus der AfD eine weitere Anti-LWB Partei wird.

Ich garantiere Dir, dass ich nicht vergessen habe was die AfD aus RLP in "Jagd und Waffenrecht - Positionspapier der AfD Rheinland Pfalz" geschrieben hat - schlimmer als der DJV. Und wenn es nun im Grundsatzprogramm der AfD heißen soll: "Die AfD setzt sich für eine naturgemäße Waldwirtschaft ein, die eine ganzheitliche Betrachtung des Waldes in seiner ökonomischen, ökologischen und sozialen Funktion zum Ziel hat. Die AfD bekennt sich zu den bewährten Grundsätzen der waidgerechten Hege und Jagd. Wir sehen Jäger als Naturschützer, deren Fachkenntnisse wieder stärker berücksichtigt werden müssen." Dann rückt das keinen Millimeter von dem Positionspapier aus RLP ab, es ist nur nicht mehr so deutlich ausgedrückt, dass man DJV Positionen vertritt.

Geschrieben

Ist eigentlich der Umbau einer Waffe von einem wechselbaren Magazin zu eine Waffe mit festem 2-Schuss Magazin eine "geringfügige Änderung", für die es keine Erlaubnis bedarf?

Es ist - bei HA-Waffen, die konstruktiv nicht dafür gemacht sind - vor allem eine "Blödsinnsänderung".

Geschrieben

Noch betrifft es erst mal nur den Kläger und Beklagten und muss auch nicht bindend umgesetzt werden so verstehe ich das. Die Behörde könnte auch mit dem Eintrag 2 Schuss Magazin zufrieden sein.

Die Behörde könnte, aber bist du wirklich so naiv zu glauben, dass die Waffen(un)rechtsbehörden die Argumentation des BVerwG nicht in Anspruch nehmen werden?

Die brauchen sich dabei noch nicht einmal den Ast abzubrechen. Spätestens nach Ablauf von 3 Jahren kommt jede Akte automatisch im Rahmen der Wiedervorlage zur Zuverlässigkeitsüberprüfung auf den Tisch!

Da fällt der Versand eines vorgefertigten Musterschreibens gar nicht ins Gewicht!

Geschrieben

Euch ist bewusst, dass meine Idee auf einen zweiten Lower zielt, mit festem Magazin? ZWEITLower. Und das hat nichts mit Gehorsam zu tun, sondern wäre, wenn wirklich nötig und genehmigt, eine simple Methode, alle HAs zu behalten. Das ist ein reines Gedankenspiel, da ja niemand weiß ob und was kommt.

Geschrieben

Irgendwann werden wir Männer alle kastriert, weil wir KÖNNTEN ja jemanden Vergewaltigen.............. Etwas ist schon verboten ( mit mehr als 2 Schuss im Magazin auf Wild schiessen ) und dem Verbot wird nochmal ein Verbot aufgesattelt. Gut das ich eben sehr viel gegessen habe, sonst könnte ich nicht so viel K****n wie ich muss..........................

Geschrieben

Euch ist bewusst, dass meine Idee auf einen zweiten Lower zielt, mit festem Magazin? ZWEITLower. Und das hat nichts mit Gehorsam zu tun, sondern wäre, wenn wirklich nötig und genehmigt, eine simple Methode, alle HAs zu behalten. Das ist ein reines Gedankenspiel, da ja niemand weiß ob und was kommt.

Aber nur bis zur EU Verschärfung, denn dann werden lower illegalisiert, weil es wesentliche Teile werden.

Weisste doch :man_in_love:

Geschrieben

Bravo, der DJV macht wenigstens handfeste Äußerungen:

"Die juristische Prüfung sei noch nicht abgeschlossen, aber der DJV werde das Urteil nicht so hinnehmen, betonte Dammann-Tamke. Es liefen bereits Gespräche über die Folgen und das weitere Vorgehen. Eine erste Überprüfung habe neben inhaltlichen Mängeln in der Argumentation des Gerichts schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere hinsichtlich des Eigentumsgrundrechts und des Prinzips der Gewaltenteilung ergeben."

Somit scheint die Sache überrascht schnell Schwung zu bekommen und die Aussicht auf eine verfassungsrechtliche Prüfung rückt näher.

Geschrieben

Dieser Irrsinn.....

Gestern abend lief im TV ein Bericht, wie Waffen aus dem Ex Jugoslawien nach Luxemburg geschmuggelt wurden. Kernpunkt war, das die Schmuggler den Zöllner an der Grenze Ungarn (also EU) mit ca 2000 Euro geschmiert haben. Die Schmuggler warteten dann in Serbien auf einen Anruf von diesem wenn er an der Kontrolle steht. Dann winkt er die einfach durch. So kamen 15 Handgranaten, mehrere AKs und Unmengen Munition einfach so durch. Die Schmugggler waren völlig entspannt. Da war auch keine Rede von umgebauten Dekowaffen. Alles Zeug aus dem Krieg, Unmengen kommen so jede woche in die EU. Und wir werden hier für ein zwe ioder fünf Schuß Magazin fertiggemacht. Es ist so lächerlich.

Kurz vor der französischen Revolution hat sich der Adel darüber gestritten, wieviele Engel auf einer Nadelspitze Platz haben. Das sollte man den Richtern mal zu denken geben.

Geschrieben

kleiner auszug aus dem schreiben auf der hp des LJV:

Die juristische Prüfung sei noch nicht abgeschlossen, aber der DJV werde das Urteil nicht so hinnehmen, betonte Dammann-Tamke. Es liefen bereits Gespräche über die Folgen und das weitere Vorgehen. Eine erste Überprüfung habe neben inhaltlichen Mängeln in der Argumentation des Gerichts schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere hinsichtlich des Eigentumsgrundrechts und des Prinzips der Gewaltenteilung ergeben.

klingt zumindest so, als das die hier nicht "untätig daneben stehen bleiben" wollen...

Geschrieben

Nein, da müsste der Gesetzgeber schon direkt an der Quelle tätig werden, aber mir fehlt irgendwie der Glaube, dass es im BMI und den Ländern gerade als oberste Priorität angesehen wird

Wäre denn das BMI überhaupt zuständig? Fällt das Bundsjagdgesetz nicht in die Zuständigkeit des Landwirtschaftsministeriums? Dann wäre ja Christian Schmidt zuständig. Huch!!! Der ist ja von der CSU! Na sowas aber auch ...

bye knight

Geschrieben (bearbeitet)

Hätte ich jetzt nicht gedacht, daß das so flott geht -RESPEKT!

Aber es regt sich was, und das ist gut.

Ich habe es gestern schon geschrieben. Da ist auch die Prominenz betroffen - Sauer 303 Schaftholzklasse 4300.

Das blöde an der Sache - die Jäger kämpfen jetzt an 2 Fronten.

Das schlimme ist das FWR mischt auch mit - am Ende sind auch noch die Repetierer weg .

Grüße

Bearbeitet von südwest

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.