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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

vor 54 Minuten schrieb chapmen:

Ich liebe diese Aussagen..."gerade geschehen bei einem Kollegen"....

Wirklich fundiert.....

Das Schreiben zum kl. Waffenschein hatte einen durchaus vernünftigen Hintergrund. Versteht halt eben nicht unbedingt jeder, noch dazu auf WO mit grundsätzlicher Anti Behörden Haltung.

Was du liebst ist mir völlig schnuppe. Glaub es oder lass es........ich für meinen Teil schreibe nur Sachen die auch so sind.  Was soll ich denn machen das es dir Recht ist? Dir seine Nummer.geben?

Ob dieses Schreiben einen vernünftigen Hintergrund hat liegt im Auge des Betrachters. Es fanden auch einige vernünftig für ein paar Syrer zu bürgen.

Bearbeitet von callahan44er
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vor einer Stunde schrieb chapmen:

Der von dir zitierte "Gesetzgeber" hat nicht auf eine Rechtsauffassung einer Behörde in W,EN oder sonstwo reagiert, sondern ausschliesslich auf das in Leipzig ergangene Urteil.

 

 

Ja, wobei natürlich die Behörden in W, EN durchaus wissen wer die Berufung nach Leipzig getragen hat. Es ist ja nicht so dass der Werte Herr MP% nicht schon gewonnen hatte, und einer Berufung im Vorfeld wenig Erfolg beigemessen wurde, und trotz allem haben die W'er es gemacht.

 

Ich kann mir nicht vorstellen dass der lokale SB solch eine Chuptze hat, da bekommt er recht, der Bundestag kassiert faktisch die Sachlage des Urteils im Eilverfahren durch eine Gesetzesänderung... das hätte schon mehr als Geschmäckle.

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vor 5 Stunden schrieb MP%:

Ich habe mehrere lustige einträge

2 schuss magazin

oberlandarms 2 schuss

2 schuss

 

was gerade so in die zeile passte die noch frei beschrieben werden konnte.

ausserdem wurde mir gesagt erwisch ich dich mit mehr als 2 schuss im magazin aufm schiessstand gibt ne klage und das ist keine ordnungswiedrigkeit sondern ein straftatbesgand weil die waffe für ein anderes bedürfnis verwendet wird als sie erworben wurde.

Für mich hat sich also nix geändert

 

 

 

 

 

 

Ich habe leider nicht die komplette Vorgeschichte in allen Details mitbekommen und will jetzt auch nicht den Thread Seite für Seite durchlesen.

 

Hattest du auch theoretisch ein sportliches Bedürfnis bzw. was hat der SB verlangt, damit die Jagdwaffe sportlich benutzt hätte werden dürfen? Extra Bedürfnisbescheinigung?

 

Beste Grüße

Empty8sh

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vor 10 Stunden schrieb JasperBeardley:

Kann mal jemand den Thread hier zumachen? Mit der Gesetzesänderung hat sich die ursprüngliche Fragestellung erledigt.

Die ursprüngliche Fragestellung hätte sich schon erledigt gehabt, als die Gerüchte um das Urteil bestätigt waren. Und es sprach einiges dafür dieses Threadmonster in dieverse Themen aufzuteilen. Das hat man nicht gemacht und kurz vor Schluss wäre es auch nicht mehr sinnvoll.

 

Was im Einzelnen noch fehlt:

  • Die Gesetzesänderung ist erfolgt, wenn das Gesetz ausgefertigt und verkündet ist. Das kann noch ein paar Wochen (geschätzt 3) dauern.
  • Die Sache mit dem Urteil hat sich wohl auch noch nicht erledigt. Schließlich wurde eine Verfassungsbeschwerde eingereicht und ich habe noch nicht gelesen, dass diese erledigt sei.
  • Schlussendlich ist MP% immer noch beschwert, weil in seiner WBK noch immer der streitgegenständliche Eintrag steht.

Du siehst, es gibt genügend offene Punkte.

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vor 11 Stunden schrieb Jacko5000:

 

Ja, wobei natürlich die Behörden in W, EN durchaus wissen wer die Berufung nach Leipzig getragen hat. Es ist ja nicht so dass der Werte Herr MP% nicht schon gewonnen hatte, und einer Berufung im Vorfeld wenig Erfolg beigemessen wurde, und trotz allem haben die W'er es gemacht.

 

 

Mal zur Klarstellung: Behörden quer durch D haben diesen Eintrag vorgenommen, bei weitem nicht nur W und EN.  Nur hat es keiner der anderen"Betroffenen" für nötig erachtet gegen den Eintrag zu klagen.

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vor 10 Stunden schrieb Empty8sh:

 

 

Ich habe leider nicht die komplette Vorgeschichte in allen Details mitbekommen und will jetzt auch nicht den Thread Seite für Seite durchlesen.

 

Hattest du auch theoretisch ein sportliches Bedürfnis bzw. was hat der SB verlangt, damit die Jagdwaffe sportlich benutzt hätte werden dürfen? Extra Bedürfnisbescheinigung?

 

Beste Grüße

Empty8sh

Ohne da vorgreifen zu wollen. Min. Einer der Kläger hatte das wohl, wollte aber eben sich kein Bedürfnis bescheinigen lassen. So stand es jedenfalls auf der GRA Seite mal. Den Rest dazu kannst du dir denken.........

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vor 41 Minuten schrieb callahan44er:

Ohne da vorgreifen zu wollen. Min. Einer der Kläger hatte das wohl, wollte aber eben sich kein Bedürfnis bescheinigen lassen. So stand es jedenfalls auf der GRA Seite mal. Den Rest dazu kannst du dir denken.........

 

Danke für die Info :)

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Um es zusammenzufassen:

Die Rechtslage für Jäger hat sich verbessert, weil nunmehr - wie in der amtlichen Begründung klargestellt - nunmehr nur noch ein Handlungsverbot normiert ist, das "keinesfalls" - jedenfalls nicht ohne den Vorwurf der Willkür - als Waffenverbot gehandhabt werden kann. Entscheidend ist nur der Ladezustand, nicht die Technik (Magazinart/Magazinkapazität). Wenn das kein Fortschritt ist ...

Daraus folgt aber auch, für daß entsprechende limitierenden Zusatzeinträge keinerlei Grundlage besteht. HA mit Wechselmag und 10er/20e/30er-Mag sind nicht verboten und solange nicht geschossen wird können sie sogar voll aufmunitioniert sein. Was wollte ein mißlieber SA also noch begrenzen? Die Benutzung? Es ist sicherlich nicht ausgeschlossen, daß ein besonders starrköpfiger SB auf eine solche Idee kommt, aber die Prognose dürfte nicht gewagt sein, daß dies nicht gerichtsbeständig sein wird. Erst recht nicht bei MP%, dessen VG/VGH ihm ja bereits nach alter Gesetzeslage recht gegeben haben.

Interessant wird aber sein, wie diese Gesetzesänderung das anhängige Verfassungsbeschwerdeverfahren beeinflussen wird. 

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Ob ein Vorabschreiben an den Vorgesetzten des betreffenden Sachbearbeiters hilfreich wäre, sei dahingestellt. Man erinnere sich: Vor das Bundesverwaltungsgericht zog die Behörde wohl nicht einfach so aus einer eigenen Laune heraus, so eine Entscheidung ist eine Nummer zu groß für eine solche Verwaltungseinheit. Es liegt daher nahe, daß dies erst nach Abstimmung mit DER MACHT geschah...

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Klar, das war zweifellos von "weiter oben" abgesegnet. Aber auch der Mutwille von Oberen Waffenbehörden oder Ministerien hat Grenzen. Bei aller Vorsicht möchte ich die Prognose wagen, daß mit dieser Gesetzesänderung und deren amtlicher Begründung diese Eintragungsposse ein Ende gefunden hat.

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vor 19 Stunden schrieb Julius Corrino:

Ob ein Vorabschreiben an den Vorgesetzten des betreffenden Sachbearbeiters hilfreich wäre, sei dahingestellt. Man erinnere sich: Vor das Bundesverwaltungsgericht zog die Behörde wohl nicht einfach so aus einer eigenen Laune heraus, so eine Entscheidung ist eine Nummer zu groß für eine solche Verwaltungseinheit. Es liegt daher nahe, daß dies erst nach Abstimmung mit DER MACHT geschah...

Wer wartet bekommt eine Entscheidung eines unteren SB. Eine Behörde tut sich dann manhcmal schwer eine andere Entscheidung zu treffen. Es ist daher zielführender eine Aussage von "oben" zu bekommen, bevor etwas auf einem STück Papier steht.

In diesem Fall rede ich vom Innenministerium, dessen Sichtweise man nun zur Gesetzesänderung abfragen kann. Dann weiss man direkt woran man ist.

Dort kann man nun die Chance nutzen aus der Nummer rauszukommen und Eintragung einer Begrenzung ausschließen-dann ist der SB gebunden und er ist aus dem Spiel genommen- oder man kann erneut das Theater durchziehen. Das hätte aber dann auch nichts verschlechtert.

Mit den zwei Urteilen aus dem letzten Prozess glaube ich nicht an große Lust in diese Richtung.

Auch der politische Weg ist machbar. Da kann jemand auch mal sagen: "Kinders, wir habenkeinen Bock  wegen euerm Mist unsere Zeit mit unnötigen Gesetzesänderungen zu verbringen und die Leute in meinem Wahlkreis gegen mich aufzubringen. Unsere Gesetzesbegründung sollte auch für euch eindeutig nachvollziehbar sein."

Dann ist das durch. Ich würde es jedenfalls so machen.

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vor 21 Stunden schrieb schattenspeer:

Ich bin gespannt wie es weitergeht.

 

Diese leidige Sache ist mit der erfolgten gesetzlichen Klarstellung erstmal vom Tisch. 

 

Aber es wartet bekanntlich ein anderer "Kriegsschauplatz", um den wir uns kümmern müssen und der - gerade bei den HAs - noch eine deutlich stärkere Bedrohung ist.

 

Schaut in den Newsticker zur EU-Waffenrechtsverschärfung; informiert euch; schreibt die Europa-Abgeordneten an!

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vor einer Stunde schrieb karlyman:

 

 

 

Aber es wartet bekanntlich ein anderer "Kriegsschauplatz", um den wir uns kümmern müssen und der - gerade bei den HAs - noch eine deutlich stärkere Bedrohung ist.

 

Schaut in den Newsticker zur EU-Waffenrechtsverschärfung; informiert euch; schreibt die Europa-Abgeordneten an!

Das ist schön und wichtig, trotz EU ist der Vorstoss des BMI nicht zu vergessen.

Nach der Änderung der Aufbewahrungsrichtlinien hat sich vieles von allein erledigt.

Da nützt auch eine angedachte Übergangszeit und "Bestandsschutz" nichts.

Auch gegenüber dem BMI muss ein klares nein geäussert werden, und zwar jetzt. Stattdessen wird schon jetzt von Verbänden ein "ist schon ok" signalisiert.

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vor 2 Stunden schrieb chapmen:

Nach der Änderung der Aufbewahrungsrichtlinien hat sich vieles von allein erledigt.

Man sagte schon vor einer Woche, dass die Sache nach Einschreiten seitens der CSU endgültig vom Tisch sei.

https://forum.waffen-online.de/topic/444703-newsticker-eu-waffenrechtsverschärfung/?do=findComment&comment=2395368

http://www.fwr.de/was-gibt-es-neues/newsdetails/waffenschraenke-der-sicherheitsstufen-a-und-b-erhalten-bestandsschutz/

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
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Am 25.9.2016 um 09:18 schrieb schiiter:

In diesem Fall rede ich vom Innenministerium, dessen Sichtweise man nun zur Gesetzesänderung abfragen kann.

 

Wie hat NRW im Bundesrat abgestimmt? Wenn die dafür gestimmt haben sollten, dann sollte man das in der Anfrage erwähnen. Dann wird man sich schon mal schwer tun eine Antwort entgegengesetzt zum Abstimmungsverhalten zu formulieren.

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Am ‎23‎.‎09‎.‎2016 um 18:08 schrieb MP%:

Ich gehe da on aus - das mir jetzt 3 schuss eingetragen wird .

Vielleicht hat er aber ja auch dazugelernt und macht künftig nur noch Auflagen, die durch § 9 WaffG gedeckt sind und nicht nur eine bestehende Gesetzesformulierung widergeben (was im Grundsatz zu unterlassen ist !). Wenn ihm der geistige Erguss so wichtig ist, kann er es auch als bloßen Hinweis im Verwaltungsakt formulieren.

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vor 45 Minuten schrieb cartridgemaster:

Dann lies dir mal deinen zweiten link mit Bedacht durch.

Vom Tisch ist da überhaupt nichts.

 

 

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vor 6 Minuten schrieb chapmen:

Vom Tisch ist da überhaupt nichts.

Die entsprechende Bundesratsinitiative zur Verschärfung der Aufbewahrungsrichtlinien wurde zurückgezogen, damit schließe ich mich der Einschätzung des ProLegal-Vertreters an, wonach die Sache zunächst/erst einmal vom Tisch ist.

Aber B90/Die Grünen fordern ja auch mit schönster Regelmäßigkeit im 6-Monats-Rhythmus eine Verschärfung des Waffenrechts, insofern kann nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass irgend jemand das Ding mal wieder ausgräbt.

So funktioniert eben Politik: wenn mir nichts Neues einfällt, dann hole ich eine alte Kamelle wieder raus, immer getreu dem Motto "Steter Tropfen höhlt den Stein".

 

CM

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