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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

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Ich möchte trotzdem die Frage stellen, was man gegen die Vollpfosten machen kann, die das Urteil verbrochen haben. Auch wenn die Aussicht auf Erfolg aufgrund der Tatasache wer darüber entscheidet, winzig sein dürfte, möchte cih das nicht ungeschehen lassen.

Hat da schon jemand etwas unternommen?

 

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vor 20 Minuten schrieb Greg:

Ich möchte trotzdem die Frage stellen, was man gegen die Vollpfosten machen kann, die das Urteil verbrochen haben. Auch wenn die Aussicht auf Erfolg aufgrund der Tatasache wer darüber entscheidet, winzig sein dürfte, möchte cih das nicht ungeschehen lassen.

Hat da schon jemand etwas unternommen?

 

 

 

ausser der Klage beim VErfassungsgericht?

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vor 6 Stunden schrieb blueskies1974:

Im File "Tagesordnung komplett"  unter https://www.bundestag.de/tagesordnung findet sich tatsächlich für Freitag, den 08.07. die 2. u. 3. Lesung zur Änderung des Bundesjagdgesetzes.

 

 

Den letzten Punkt auf der aktuellen Tagesordnung, auch wenn hier Off Topic, find ich lustig

 

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vor 1 Stunde schrieb karlyman:

 

Ja, eben.

Hier wird viel über einen Entwurfs-Text spekuliert, aber hatte jemand Gelegenheit, ihn konkret, Wort für Wort, zu lesen?

Vielleicht gibt es ihn nicht zu lesen weil er Teile der Bevölkerung verunsichern könnte...

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vor einer Stunde schrieb karlyman:

Also, "Rechtsbeugung" ist (wie hier schon behandelt) ein sehr großes Wort bzw. ein wirklich schwerer Vorwurf. Damit wäre ich eher vorsichtig.

 

 

Warum? Man schwärzt keinen an, sondern fragt so offiziell wie es nur geht, ob es so ist.

 

Im übrigen hat das Gericht mit einem Schlag hunderttausende Menschen zu Straftätern gemacht. Was brauchst Du noch um "nicht vorsichtig zu sein"?

 

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vor 2 Minuten schrieb Hunter375:

 

Ich habe gar nicht mit bekommen dass ich wegen einer Straftat verurteilt wurde..

Mit Urteil vom 7.3.2016 in der Sache 6 C 59.14 erklärte der 6 Senat:

 

 „Ein generelles Besitzverbot im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 WaffG enthält § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c BJagdG für halbautomatische oder automatische Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können.“

 

Zumindest ich besitze einige davon.

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vor 2 Minuten schrieb Hunter375:

 

Ich habe gar nicht mit bekommen dass ich wegen einer Straftat verurteilt wurde..

  
Er wollte sagen: "das BVerwG hat vorsätzlich und wissentlich hunderttausende von Jägern dem Risiko einer zukünftigen Strafverfolgung ausgesetzt". Also das, was man Kriminalisierung nennt. Und der Vorwurf stimmt.

Den gleichen Vorwurf kann und muss man aber auch dem DJV machen, und zwar im Zusammenhang der vorläufig - Gottlob! - durch Bayern gestoppten sog. "großen" BJV-Novelle.  :-(

Carcano

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vor 19 Minuten schrieb carcano:

  
Er wollte sagen: "das BVerwG hat vorsätzlich und wissentlich hunderttausende von Jägern dem Risiko einer zukünftigen Strafverfolgung ausgesetzt". Also das, was man Kriminalisierung nennt. Und der Vorwurf stimmt.

Den gleichen Vorwurf kann und muss man aber auch dem DJV machen, und zwar im Zusammenhang der vorläufig - Gottlob! - durch Bayern gestoppten sog. "großen" BJV-Novelle.  :-(

Carcano

Danke, bin halt nur dummer Ingenieur. Wenn bei mir eine Brücke versagt, dann nenne ich es so und sage nicht "die Brücke könnte für eine weitere Verwendung eingeschränkte Funktionalität besitzen und es ist nicht auszuschließen daß durch die eingeschränkte Funktionalität Gefahr für Dritte ausgehen könnte".

 

:-)

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Der Unterschied ist, daß die Brücke versagt, wenn der nächste 18-Tonner drüberfährt. Das BVerwG hat nur den halben Träger weggesprengt, die Brücke hält noch, bis die Verwaltungsbehörde den LKW drüberschickt. Besonders Pikant ist, daß derjenige der den "kriminalisierten" Gegenstand besitzt eine erteilte Erlaubnis besitzt. Deshalb sind die relevanten Fallstricke das Führen des Gegenstands, nicht der Besitz allein.

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vor 2 Stunden schrieb Tyr13:

Der Unterschied ist, daß die Brücke versagt, wenn der nächste 18-Tonner drüberfährt. Das BVerwG hat nur den halben Träger weggesprengt, die Brücke hält noch, bis die Verwaltungsbehörde den LKW drüberschickt. Besonders Pikant ist, daß derjenige der den "kriminalisierten" Gegenstand besitzt eine erteilte Erlaubnis besitzt. Deshalb sind die relevanten Fallstricke das Führen des Gegenstands, nicht der Besitz allein.

Ich bin mir sehr sicher, daß hier noch nichts sicher ist.

 

Bei unserer "Rechtsprechung" kann ich mir vorstellen, daß alles Recht sein könnte:

- ich mache mich alleine durch das Aufbewahren strafbar, letztlich BESITZE ich Waffen die ich gar nicht besitzen dürfte

- ich darf sie aufbewahren aber nicht anfassen

- ich darf sie führen

 

Welches davon stimmt wird uns erst in vielen vielen Jahren irgendwer sagen.

 

Momentan habe ich kein Wissen darüber, daß sich an meinen Berechtigungen irgendwas geändert hat. Ich bin verpflichtet (was ein Schwachsinn) die aktuellste Gesetzeslage zu kennen, ich bin NICHT verpflichtet die aktuellste Rechtsprechung zu kennen. Ergo muß ich nicht jedes Urteil lesen und einen offiziellen Widerruf meiner WBK Einträge habe ich nicht bekommen. 

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