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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


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Geschrieben

Wobei man auch die option sehen sollte, wenn es in Umfragen ein wachsendes Protestwählerpotential geben sollte, dass dann auch andere Mechanismen in Bewegung kommen könnten, z.B. dass Seehofer die CSU bundesweit antreten lassen wird. Nichtwähler werden ihn sicher nicht dazu bringen, die "sieht" nämlich nachher keiner im Parlament.

Aber zurück zum Thema:

Wo bleibt die neue Stellungnahme des DJV. Es ist 12 Uhr durch!

Geschrieben

Positiv:

- die Erwähnung der Anzahl der Verbände und vor allem ihrer Gesamtmitgliederzahlen. Das allein zählt ja für Politiker.

Ebenfalls positiv:

- nicht nur status quo, sondern auch Neuerwerb genannt.

Negativ:

- an der bisherigen Lage und der unsäglichen Zweischussbeschränkung müssen sich nichts ändern (na ja, Dammann-Tamke, das reflektiert seine persönliche Meinung über Selbstlader). Dochj, genau das muss sich ändern bzw. geändert werden !

Geschrieben

Negativ:

- an der bisherigen Lage und der unsäglichen Zweischussbeschränkung müssen sich nichts ändern (na ja, Dammann-Tamke, das reflektiert seine persönliche Meinung über Selbstlader).

Das ist besonders negativ, damit kann es sein das in jeder wkb 2 Schuss Magazin drinnen stehen wird................

Geschrieben

Quelle : http://www.jagdverband.de/content/chaos-bei-den-waffenbehörden-untragbar

Gegenüber den vor dem BVerwG unterlegenen Klägern bekräftigten die acht Verbände ihre Zusage, die Kosten für den Gang vor das Bundesverfassungsgericht zu übernehmen. Bereits kurz nach Bekanntwerden des BVerwG-Urteils lag die Zusage für eine finanzielle Unterstützung gegenüber dem verantwortlichen Anwalt vor. Es wurden intensive Gespräche zwischen den Verbänden und den Klägern zum weiteren Vorgehen geführt. Auf Initiative der Kläger wurden zwischenzeitlich auch private Spendengelder gesammelt, um die Klage zu unterstützen.

Wenn es eine Zusage " für eine finanzielle Unterstützung" gegeben hat warum dann die Spendenaktion ?

Wurden die Spender eventuell getäuscht ?

Tilmann Keith sagt:

15. April 2016 um 12:14

Hallo Mitspender,

als Antwort auf die – berechtigte – Frage der Mittelverwendung der Spenden mit dem Verwendungszweck „Verfassungsgericht“ im Falle des Nichtverbrauches der Gesamtsumme (z.B. beim erwarteten Obsiegen) schlage ich Folgendes vor:

1. Es erfolgt keine Rückzahlung. (Wäre verwaltungstechnischer Irrsinn)

2. Der Betrag verbleibt bei der GRA und wird dort treuhänderisch verwaltet. (Zweckspende!!)

3. Die GRA wird den Betrag nach billigem Ermessen verwenden, aber erst und nur im Falle einer erneuten Kostenübernahme für Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Zweck muss eingehalten werden) im allgemeinen Interesse des Waffenbesitzes.

Die GRA hat sich durch diese Aktion als handlungsfähiger und schnell und hocheffektiv reagierender Ansprechpartner aller Legalwaffenbesitzer (berufs, verbands- und zielübergreifend) qualifiziert. Das Vorhandensein von Geldmitteln als Ausgangsbetrag für eine neuerliche – zweckentsprechende – Aktion ist wünschenswert.

Marc Schieferdecker sagt:

15. April 2016 um 13:40

Hallo Tilmann,

genau so ist das geplant.

Wenn von den Zuwendungen etwas übrig bleibt, dann unterstützen wir damit Projekte, die den Waffenbesitz stärken.

Das dürfte ja im Sinne aller Unterstützer sein.

Falls es dazu kommt, kommunizieren wird das aber natürlich vorher in gewohnter Transparenz und sollte etwas strittig sein, lassen wir darüber abstimmen.

Gruß,

Marc

Quelle : http://german-rifle-association.de/verfassungsklage/

Geschrieben

Wahrlich, eines Trolles würdiger Rat. Danke. Aber falsch. Was die Einheitspartei noch viel mehr schmerzt, ist AFD zu wählen.

Ein ungültiger Stimmzettel schmälert nämlich nicht die Regierungsbeteiligung von SchwarzGrünRot, eine andre Partei im Parlament hingegen schon.

So sieht's aus!!!

Nicht zu wählen oder gar ungültig zu wählen interessiert kein Schwein äh Politiker. Wenn du "pro Waffen" bzw. Protest wählen willst, dann bleibt dir nur die AfD.

Geschrieben (bearbeitet)

Ganz üble Verlautbarung mit Bettelcharakter!

"Mami, Mami lass mir bitte den Roller!"

Es glaubt doch wohl niemand beim DJV und anderen Verbänden daran, dass man über inhaltliche Begründungen (Ausbringen der Maissaat, Wildschadenabwehr etc.) dieser Sche*e noch beikommen kann!

Für mich bleibt nach dem kurzen Aufschrei der Empörung nach dem Urteil und der im wahrsten Sinne des Wortes jämmerlichen Verlautbarung heute wieder einmal nur der Eindruck vom DJV haften, dass sie ihr ureigenstes Geschäft, die Jäger zu vertreten und deren legalen Waffenbesitz zu schützen weder professionell noch erfolgreich erledigen.

Trauerspiel.

Herauskommen wird bei dem Treffen in einer Woche, dass "bis auf weiteres keine LW HA>2 mehr eingetragen werden und die bisherigen Eintragungen in den WBK vorerst nicht widerrufen werden"

Bearbeitet von JasperBeardley
Geschrieben

Quelle : http://www.jagdverband.de/content/chaos-bei-den-waffenbehörden-untragbar

Wenn es eine Zusage " für eine finanzielle Unterstützung" gegeben hat warum dann die Spendenaktion ?

Wurden die Spender eventuell getäuscht ?

Quelle : http://german-rifle-association.de/verfassungsklage/

Die Kläger haben es richtig gemacht. Nicht auf Lippenbekenntnisse setzen - selber machen!

Auf Flöten setzen a`la FWR hat sich ja wohl für JEDEN merklich als Rohrkrepierer erwiesen, und DAS war jahrzehntelang gelebte Praxis.

Und deswegen sind wir da angekommen - in diesem Jammertal - aber auch zu Recht

Geschrieben

Die ersten Anwaltsrechnungen i.H.v. knapp über 24.000,- € wurden ja bereits über das von der GRA geführte Konto beglichen. An welcher Stelle sollen da noch irgendwelche immateriellen finanziellen Zusagen der Verbände zum Tragen kommen?

Geschrieben (bearbeitet)

Kein Problem:

Mit der Rechnung die zugesagte "Hilfe" einfordern und die somit frei gewordenen privaten Spenden für andere Projekte einsetzen.

An der Stelle der Kläger hätte ich auch erst losgelegt, wenn der Betrag auf dem Konto stimmt.

Von "Zusagen" kann man keinen Anwalt bezahlen.

Bearbeitet von Gruger
Geschrieben

Einfach den zeitlichen Verlauf in diesem Thread folgen, zusätzlich die Aussage des DJV von heute in Relation stellen und dann sollte man eventuell zu der gleichen Frage stoßen.

Geschrieben

Heute haben wir die Mitteilung vom Bundesverwaltungsgericht bekommen,

das die eingereichte Anhörungsrüge als unbegründet zurückgewiesen wird.

Schade eigentlich,

jetzt bleibt nur noch das Verfassungsgericht mit der Verfassungsbeschwerde,

die Frist läuft heute nacht ab und wird eingehalten

Ich meld mich wenns was neues gibt

viele Grüße

Frank

Geschrieben

Jetzt bleibt nur noch...

Und die Strafanzeige wegen des Verdachts der Rechtsbeugung durch die Richter des Senats des BVerwG.

Geschrieben

Heute haben wir die Mitteilung vom Bundesverwaltungsgericht bekommen,

das die eingereichte Anhörungsrüge als unbegründet zurückgewiesen wird.

Schade eigentlich,

Daran ist nix schade und das ist so auch erwartbar. Diese blöde Schleife hält ja nur alle sinnlos auf und kostet viel Geld (allein dafür dürftet ihr mutmaßlich einen nicht ganz geringen vierstelligen Betrag gelöhnt haben), aber die Nichtannahmejudikatur der Kammern des BVerfG erzwingt sie vielfach, bzw. Anwälte gehen einfach gerne auf Nummer sicher (das ist Berufseigenheit und vielleicht manchmal auch Berufskrankheit).

Was natürlich auch damit zu tun hat, dass die Bevollmächtigten, die sonst nichts Rechtes von verfassungsrechtlicher Substanz vorbrrngen können - Holger Zuck gehört wahrlich nicht zu dieser Spezies - dann eben Verstoß gegen das "Verfahrensgrundrecht auf rechtliches Gehör" postulieren. Natürlich erfolglos.

Carcano

Geschrieben

Und die Strafanzeige wegen des Verdachts der Rechtsbeugung durch die Richter des Senats des BVerwG.

Das wäre in der Tat ein Kracher. Dieser schwere Vorwurf ist aber nicht leicht zu beweisen, und schon gar nicht in einem Land wo selbst Nazirichter, denen das Blut von den Fingern getrieft ist, ihre Karriere fortsetzen durften. Einfach Anzeige zu erstatten bringt da nichts, außer daß man als Querulant wahrgenommen wird. Wenn es jemandem gelänge, Beweismittel zu eruieren, die auf eine Einflußnahme Dritter auf dieses Urteil schließen lassen, dann wäre das eine andere Sache. Die müssen aber so hieb- und stichfest sein, daß die Justiz gar nicht anders kann, und solche Beweise sind auch dann schwer zu besorgen, wenn der Vorwurf zutrifft. Wer Recht beugt ist normalerweise auch nicht ganz blöd und wird vermeiden z.B. Absprachen schriftlich auf seinem offiziellen Email-Account zu machen.

Geschrieben

Hut ab @carcano!

Ich weiß nicht was für eine Rolle du in dieser juristischen Muppets-Show hast, die von Waldorf oder die von Statler.

Da wehrt sich ein Bürger gegen die Pervertierung von selbstgefälliger Verwaltung und entsprechend genehmer Justiz. Unterstützt von anderen Bürgern.

Wenn du was sinnvolles beizutragen hast dann mach es!

Wenn nicht, dann lass es doch einfach!

Geschrieben

Einfach Anzeige zu erstatten bringt da nichts, außer daß man als Querulant wahrgenommen wird.

Eine sicherlich - aber hunderte oder tausende bei Staatsanwaltschaften im ganzen Gebiet der BRD wären wieder ein Zeichen nach außen. Hinzu kämen noch entsprechende Anzeigen gegen Amtsträger im Verwaltungsapparat, die gerade gegen geltendes Gesetz entsprechende waffengesetzliche Maßnahme durchführen. Ich sichte gerade die Datenlage.

Interessant könnte in diesem Zusammenhang auch sein, daß durch das Stellen einer Strafanzeige gegen die Richter des Senats persönliche Klagen in gleicher oder ähnlicher Sache wegen einer möglichen Befangenheit der Richter nicht mehr vor dem gleichen Senat verhandelt werden könnten.

Aber hierzu könnte sicherlich eine Jurist besser durchdachtes beitragen.

Geschrieben (bearbeitet)

Hab davon absolut null Ahnung, also solche Gerichtsverfahren und Gänge, aber wenn ich sowas lese, wie, man macht etwas, und es kostet viel Geld, obwohl es ohnehin noch nie etwas ergeben hat ( also positiv für den Kläger) aber es zum Verfahren dazugehört, um auf Nummer sicher zu gehen, sehe ich in meinen laienhaften Augen nur reine Abzocke und Stelle das System generell in Frage.

Mal nur eine Ansicht eines wirklich "normalen Bürger" der Steuern bezahlt, sich an alles hält, und einfach nur die Jagd ausüben möchte, oder auch in sonstigen anderen Angelegenheiten, seinen Bedürfnissen, und Lebensqualität keine besonders hohen oder aussergewöhnlöichen Ansprüche stellt.

Worauf hier das Hauptaugenmerk darauf liegt, auf eine Situation, die schon seit ewigen Jahren als "Normal" bezeichnet wurde.

Für einen "Irren" in einer Anstalt sind seine Ansichten sicherlich auch "normal" und alle anderen sind bekloppt.

Übernehmen jetzt mittlerweile die "Irren" die Übermacht, wenn seit Jahren "normales" auf einmal nicht gestattet oder verboten werden soll?

Bearbeitet von dpolli
Geschrieben

Übernehmen jetzt mittlerweile die "Irren" die Übermacht, wenn seit Jahren "normales" auf einmal nicht gestattet oder verboten werden soll?

Das ist die (DIN-)Norm.

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