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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

ich finde die 5000€ innerhalb von 1 Tag extrem bemerkenswert!

jeder einzelne € zählt und entlastet die Kläger zu unser Aller Vorteil!

Nicht nur das. Ich bin freudigst erstaunt, dass auch sehr viele dreistellige Spenden eingingen. Offenbar nehmen viele die Klage ernst und wollen ihren guten Anteil daran haben.

Bravo, weiter so!

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Ich glaube auch nicht an einen Erfolg vorm Verfassungsgericht. Das allgemeine Credo in Politik, Justiz und Verwaltung ( von EINZELNEN löblichen Ausnahmen abgesehen) lautet doch : So wenig Waffen wie möglich ins Stimmvieh - sorry - Volk! Und machen wir uns nichts vor - die Legalwaffenbesitzer machen wie viel Komma Prozent der Bevölkerung aus? Ich wünschte mein Schwarzsehen wäre ungerechtfertigt ....aber um mit Goethe zu sprechen: "Die Botschaft hör ich wohl - allein mir fehlt der Glaube!"

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Eine Klage vor dem Verfassungsgericht würde den Behörden auch eine angenehme Rückzugsposition ermöglichen damit sie erst mal alles beim alten belassen können.

Nein, das wird sie aller Erfahrung nach nicht. Mit einem rechtskräftigen höchstrichterlichen Urteil ist die Sache judikativ erledigt.

Weder entfaltet eine Verfassungsbeschwerde Suspensiveffekt (einen darauf gerichteten separaten Eilantrag beim BVerfG kann man vergessen - ist der sicherste Weg zu einem schnellen Nichtannahmebeschluss), noch hat sie statistisch eine nennenswerte Erfolgsaussicht (ca. 2-2,5 % im langjährigen Mittel), noch nehmen Behörden üblicherweise irgendwelchen Bedacht auf anhängige Verfassungsbeschwerden.

Es mag ja aus Sicht der Kläger Gründe für eine Verfassungsbeschwerde geben, aber das hier wäre keiner.

Carcano

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Heute erreichte mich über den Hegering folgendes Schreiben der Landesjägerschaft Niedersachsen.

Wenn man weiß, WER der Präsident der LJS Niedersachsen ist, und wenn man ferner weiß, WAS für eine Position dieser Herr persönlichzu Halbautomaten hat, dann wundert einen solch ein Schreiben nicht.

Nicht dass eine gewisse Vorsicht falsch wäre - klar wird man die Waffe vorläufig nicht auf der Jagd führen, und sie nicht einem Dritten auf JJS überlassen -, sondern es ist die erkennbare Gesamttendenz und der Unterton des Schreibens.

Ich empöhle doch stattdessen gleich Kälteschlaf in der Stasiskammer. Das etwaige Wiederaufwecken übertragen wir dann am besten an NABU und BUND. :-)

Carcano

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Selbstverständlich hoffe auch ich auf einen klärenden Schritt des Gesetzgebers bei der BJG-Novelle in unserem Sinn.

Du kannst darauf hoffen (ich empfehle einen Zusatz in den jeweiligen Fürbitten Deines persönlichen Stundengebets, das Gebet ist eine gar mächtige geistliche Rüstung) oder Du kannst es BEEINFLUSSEN.

Es ist ja schon bemerkenswert, dass innerhalb kürzester Zeit 10.000,- € zur Finanzierung einer oder zweier Verfasssungsbeschwerden zustande gekommen sind, dass aber niemand daran interesiert ist, auf das laufende Gesetzgebungsverfahren, das allein eine realistische Chance bietet, nun wirklich aktiv EINZUWIRKEN, was ja möglich ist.

Da hofft Ihr dann: "jaja, der DJV und die LJVs sollen's irgendwie machen".

Also (vielfach) die gleichen, die sich noch 2013 / 2015 vehement GEGEN jede Liberalisierung dieser jagdrechtlichen Bestimmung zu Halbautomaten ausgesprochen haben, und sie landesrechtlich verhindern wollten bzw. zum Teil verhindert haben, quasi als Sperrminorität.

Schon bemerkenswert.

*Kopfschüttel*

Carcano

Bearbeitet von carcano
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Du kannst darauf hoffen (ich empfehle einen Zusatz in den jeweiligen Fürbitten Deines persönlichen Stundengebets, das Gebet ist eine gar mächtige geistliche Rüstung) oder Du kannst es BEEINFLUSSEN.

Es ist ja schon bemerkenswert, dass innerhalb kürzester Zeit 10.000,- € zur Finanzierung einer oder zweier Verfasssungsbeschwerden zustande gekommen sind, dass aber niemand daran interesiert ist, auf das laufende Gesetzgebungsverfahren, das allein eine realistische Chance bietet, nun wirklich aktiv EINZUWIRKEN, was ja möglich ist.

Da hofft Ihr dann: "jaja, der DJV und die LJVs sollen's irgendwie machen".

Also (vielfach) die gleichen, die sich noch 2013 / 2015 vehement GEGEN jede Liberalisierung dieser jagdrechtlichen Bestimmung zu Halbautomaten ausgesprochen haben, und sie landesrechtlich verhindern wollten bzw. zum Teil verhindert haben, quasi als Sperrminorität.

Schon bemerkenswert.

*Kopfschüttel*

Carcano

Carcano,

wie können wir denn auf eine Änderung des Bundesjagdgesetzes ein-, bzw. hinwirken?

Ich für mein Teil bin damit beschäftigt den DJV und die LJV`s mit Anfragen und hinweisen per Email zu nerven. Einige LJV`s haben schon bei mir angerufen und darum gebeten, " jetzt doch mal für 2 - 3 Wochen die Füße still zu halten " O-Ton.

Trotzdem hab ich auch gespendet.

Was kann man / ich also noch tun?

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Du kannst darauf hoffen (ich empfehle einen Zusatz in den jeweiligen Fürbitten Deines persönlichen Stundengebets, das Gebet ist eine gar mächtige geistliche Rüstung) oder Du kannst es BEEINFLUSSEN.

Es ist ja schon bemerkenswert, dass innerhalb kürzester Zeit 10.000,- € zur Finanzierung einer oder zweier Verfasssungsbeschwerden zustande gekommen sind, dass aber niemand daran interesiert ist, auf das laufende Gesetzgebungsverfahren, das allein eine realistische Chance bietet, nun wirklich aktiv EINZUWIRKEN, was ja möglich ist.

Da hofft Ihr dann: "jaja, der DJV und die LJVs sollen's irgendwie machen".

Also (vielfach) die gleichen, die sich noch 2013 / 2015 vehement GEGEN jede Liberalisierung dieser jagdrechtlichen Bestimmung zu Halbautomaten ausgesprochen haben, und sie landesrechtlich verhindern wollten bzw. zum Teil verhindert haben, quasi als Sperrminorität.

Schon bemerkenswert.

*Kopfschüttel*

Carcano

Was soll ich tun?

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Um das aktuell kurz vor der Kabinettsvorlage befindliche Gesetzgebungsverfahren zu VERLANGSAMEN (denn diese Verlangsamung ist erforderlich, damit die notwendige Änderung jetzt noch in den Ministerialentwurf eingespeist bzw. ergänzt werden kann, im Kabinett ist das nicht mehr möglich), mssen ein paar Stöcke in die Speichen des Verfahrens, so dass der Entwurf wieder innerhalb des BMEL zurückgeht und nicht gleich vorgelegt wird. Der Unterabteilungsleiter will unbedingt mit 180 km/h rechts überholen und die Sache möglichst schnell und ungeändert durchpeitschen, deshalb auch die bewusst verkürzte in-house-Verbändeanhörung. Will man ihn ausbremsen, muss also ein Stau entstehen.

Der DJV - gesetzgebungspolitisch naiv oder auch unehrlich, eins von beiden - hofft bzw. sagt dem Volk: "jaja, das kann man ja noch im Ausschuss beeinflussen".

Ja, Pustekuchen. Die Ausschüsse haben nur eine sehr begrenzte Arbeits- und Änderungskapazität. Wichtige Sache muss man möglichst schon vorher und vorrangig auf den Weg zu bringen versuchen, der Ausschuss ist nur der allerallerallerletzte Notnagel, und er wird auch nur ganz punktuell tätig,

Es müssen die Mitzeichnungsreferate beeinflusst werden (insbesondere 321, Tierschutz) und die entsprechenden Bundesländer, weil ja massiv auch in deren Vollzug und deren Gesetzgebungshoheit (!) eingegriffen wird.

Und bei der Gelegenheit kann man dann auch die anderen waffenrechtlich unerträglichen Bestimmungen im Entwurf ändern, die der DJV ggw. schönredet (automatische Kriminalisierung _aller_ Jäger nach 2018 durch ihren Munitionsbesitz, Wiederladeverbot - Mensch, wie naiv seid ihr eigentlich?).

Carcano

Bearbeitet von carcano
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Abwarten und Tee trinken? Mir würde ganz ehrlich der Allerwerteste auf Glatteis gehen, wäre ich davon direkt oder indirekt betroffen. Meinen allerhöchsten Respekt an die Kläger, jetzt doch noch zu versuchen das Urteil irgendwie umzukippen. Dies im Hinblick mit allen Risiken verbunden, die sowas mitbringen. Ich persönlich hätte wohl nie den Mumm gehabt das durchzuziehen. Darum nochmal, grösste Anerkennung an die Kläger, die nun gegen des Urteil vorgehen. :respekt:

Bearbeitet von mühli
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Ein konkretes Beispiel aus der realen Welt für all diejenigen von uns, welche keinen direkten Zugang zu den mit der Novellierung befaßten Ministerialbeamten haben: Der Vorsitzende des Bundestagsausschusses Landwirtschaft & Ernährung (also desjenigen Ausschusses, den im Parlament das aktuell zu novellierende BJagdG zuerst passieren wird) ist Landwirtschaftsmeister Alois Gerig (CDU).

Wenn Ihr an ihn (besser gesagt: sein Sekretariat) nun in wohlgesetzten, höflichen Worten ein Schreiben aufsetzen würdet, in dem ihr knapp und prägnant auf das Irrsinnsurteil sowie die Malaise mit §19, Abs. 1, Ziff 2, Lit. c BJagdG hinweisen würdet - und auch darauf, daß man den ganzen Spuk aus der Welt schaffen könnte, wenn der entsprechende Satz z.B. durch ein "...mehr als zwei Patronen in das Magazin zu laden..." (es gibt, wie mehrfach angesprochen, noch viele andere klarstellende Formulierungen) präzisiert würde.

Klar ist, daß Herr Gerig oder andere Mitglieder des Ausschusses den Gesetzestext nicht selbst verfassen werden. Aber es kommt jetzt darauf an, diese Leute frühzeitig darauf zu sensibilisieren: "Hey, hier liegt was im Argen!"

Besser wäre es natürlich noch, wenn nicht nur lauter einzelne Betroffene Mails schickten, sondern sich ganze KJVen (idealerweise alle KJVen des Wahlkreises eines direktgewählten Ausschußmitgliedes) aufraffen könnten, gemeinsam bei dem jeweiligen Kandidaten vorstellig zu werden. Übrigens: Auch nichtdirektgewählte Ausschußmitglieder wie die Veterinärin Frau Dr. Karin Thissen (SPD) dürfen auf den Mißstand aufmerksam gemacht werden.

Nochmal: Wer aus einem Wahlkreis eines der Ausschußmitglieder stammt und irgendeine Möglichkeit sieht, die in dem betreffenden Wahlkreis vorhandenen KJVen a) auf das Problem aufmerksam zu machen und b) diese zum gemeinsamen, geschlossenen Vorstelligwerden vor dem infragestehenden Abgeordneten zu bewegen, sollte jetzt alle Hebel in Bewegung setzen. Quasi-offizielle Körperschaften wie die KJVen machen mehr Eindruck als Vorsprecher als lauter vereinzelte, unkoordiniert vorgehende Individuen. (Wiewohl das deutlich besser als stillhalten ist!)

Alois Gerig ist übrigens der direktgewählte Kandidat für den Wahlkreis Odenwald-Tauber. Wer hier auf WO noch betroffener Jäger aus besagtem Wahlkreis ist, darf sich gern bei mir via PN melden zwecks Kollaboration und Multiplikatoreffekt. Es ist bereits etwas in Vorbereitung. Wenn bei diesem Herrn nämlich genügend Leute aus seinem eigenen Wahlkreis klagen kommen, dürfte das ein Gewicht größer null haben. Erst recht, wenn alle fünf KJVen aus O-T sich bei ihm melden.

Bearbeitet von Julius Corrino
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Warum ist der DJV so feindselig? Und was hat es mit dem Wiederladeverbot denn auf sich?

Würde mich auch interessieren: Was soll 2018 passieren, bzw. was ist geplant?

Um das aktuell kurz vor der Kabinettsvorlage befindliche Gesetzgebungsverfahren zu VERLANGSAMEN (denn diese Verlangsamung ist erforderlich, damit die notwendige Änderung jetzt noch in den Ministerialentwurf eingespeist bzw. ergänzt werden kann, im Kabinett ist das nicht mehr möglich), mssen ein paar Stöcke in die Speichen des Verfahrens, so dass der Entwurf wieder innerhalb des BMEL zurückgeht und nicht gleich vorgelegt wird. Der Unterabteilungsleiter will unbedingt mit 180 km/h rechts überholen und die Sache möglichst schnell und ungeändert durchpeitschen, deshalb auch die bewusst verkürzte in-house-Verbändeanhörung. Will man ihn ausbremsen, muss also ein Stau entstehen.

Der DJV - gesetzgebungspolitisch naiv oder auch unehrlich, eins von beiden - hofft "jaja, das kann man ja noch im Ausschuss beeinflussen".

Ja, Pustekuchen. Die Ausschüsse haben nur eine sehr begrenzte Arbeits- und Änderungskapazität. Wichtige Sache muss man möglichst schon vorher und vorrangig auf den Weg zu bringen versuchen, der Ausschuss ist nur der allerallerallerletzte Notnagel, und er wird auch nur ganz punktuell tätig,

Es müssen die Mitzeichnungsreferate beeinflusst werden (insbesondere 321, Tierschutz) und die entsprechenden Bundesländer, weil ja massiv auch in deren Vollzug und deren Gesetzgebungshoheit (!) eingegriffen wird.

Und bei der Gelegenheit kann man dann auch die anderen waffenrechtlich unerträglichen Bestimmungen im Entwurf ändern, die der DJV ggw. schönredet (automatische Kriminalisierung _aller_ Jäger nach 2018 durch ihren Munitionsbesitz, Wiederladeverbot - Mensch, wie naiv seid ihr eigentlich?).

Carcano

Carcano,

kann ich Dein oben geschriebenes übernehmen, vllt. etwas abändern und damit mal den DJV bombadieren?

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Warum ist der DJV so feindselig? Und was hat es mit dem Wiederladeverbot denn auf sich?

Ab dem 01.04.2018 (das Datum ist kein Witz) ist "der Schuß auf Schalenwald" in der neuen Fassung des §18 BJagdG nur noch mit "zertifizierter" Munition zulässig. Soweit ich als blutiger juristischer Laie den gegenwärtig zirkulierenden Entwurf verstehe, kann ein Gericht daraus unter Hinzuziehung der anderen relevanten Bestimmungen des neuen §18 BJagdG ein generelles Besitz- und Erwerbsverbot für alle anderen Munitionsarten für Jäger stricken - quasi analog zu den Geschehnissen mit den zweischüssigen Magazinen jetzt in Leipzig.

Und: Auch ein privater Wiederlader "stellt" gemäß diesem Entwurf Munition "her", muß seine Rehwildpatrone, so er nicht vor dem Kadi enden will, vor dem Schuß auf Wild also "zertifizieren" lassen (für teuer Geld).

Man korrigiere mich hier bitte von fachlich versierterer Seite, falls ich Unsinn geschrieben habe.

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Was aber viel wichtiger ist als Enthusiasmus ist die Etablierung der Interessen in Form von eindeutigen Formulierungen bei den Gesetzesstexten.

Aus diesem Grund hat der Landesjagdverband Baden-Württemberg (besetzt mit durchaus jüngeren Gesichtern) eindeutig etabliert, dass bei der anstehenden Neufassung des Landesjagdrechts die schon vorgeschlagene und mehrheitlich (!) unterstützte Streichung der Halbautomatenklausel in § 31 JWMG doch *NICHT* Gesetz wurde.

Es kam stattdessen eine kleine Ausnahme nur (!) für anerkannte (!!) Nachsuchengespanne in § 21 des DVO-Entwurfs, dann § 17 DVO. Und selbst dagegen war der LJV.

Vor diesem schriftlich belegten Hintergrund muss man nun die zitierte Stellungname des LJV erneut lesen und verstehen, was er damit wirklich sagt.

Carcano

Carcano,

kann ich Dein oben geschriebenes übernehmen, vllt. etwas abändern und damit mal den DJV bombadieren?

Nein.

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Das müsst ihr verstehen. Die Tiere werden aktuell eben nicht "anständig" getötet, sondern *schauder* vollkommen unzertifiziert.

Und das meine Damen und Herren geht nun wirklich nicht.

Derzeit können Jäger beim Munitionskauf nicht erkennen, welche Munition tatsächlich welches Tier auf welche Entfernung tierschutzgerecht tötet. Dies führt laut DJV zu großer Verunsicherung. Eine vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgesehene Kennzeichnungspflicht von Büchsenmunition soll hier künftig Abhilfe schaffen.

https://www.jagdverband.de/content/entwurf-bundesjagdgesetz-novelle-liegt-vor

§ 18c Besondere Anforderungen an Jagdmunition
(1) Büchsenmunition ist für die Jagd auf Schalenwild nur geeignet, wenn sie eine zuverlässige Tötungswirkung erzielt und eine hinreichende ballistische Präzision gewährleistet. Ferner darf Büchsenmunition nicht mehr Blei als nach dem jeweiligen Stand der Technik unter gleichzeitiger Wahrung der Anforderungen des Satzes 1 unvermeidbar an den Wildkörper abgeben.
(2) Zum Schutz des Wasserhaushaltes und des Naturhaushaltes ist Schrotmunition für die Verwendung zur Jagd auf Wasserwild an Gewässern und in Feuchtgebieten nur geeignet, wenn sie über die Anforderungen nach Absatz 1 hinaus möglichst kein Blei an die Umwelt abgibt.

§ 18d Kennzeichnung und Verwendung von Jagdmunition
(1) Die Anforderungen des § 18c gelten als erfüllt, wenn die verwendete Munition eindeutig als für die jeweilige Jagd geeignet gekennzeichnet ist.
(2) Die Kennzeichnung von Munition nach Absatz 1 ist nur zulässig, soweit

1. eine nach Landesrecht zuständige Behörde auf Antrag des Herstellers der Munition oder im Falle der Einfuhr auf Antrag des Importeurs geprüft hat, dass die Munition die Anforderungen des § 18c in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 18e erfüllt und

2. das Ergebnis der Prüfung dem Hersteller oder Einführer bescheinigt ist.
Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung ist für Munition, die noch Blei an den Wildkörper oder an die Umwelt abgibt, unter Berücksichtigung der zu erwartenden weiteren Entwicklung des Stands der Technik angemessen zu befristen, längstens jedoch auf einen Zeitraum von […] Jahren nach deren Ausstellung. Die Kennzeichnung erfolgt nach näherer Bestimmung einer Rechtsverordnung auf Grund des § 18e mindestens durch die Angabe der Nummer und im Falle des Satzes 2 der Gültigkeitsdauer der Prüfbescheinigung sowie die Angabe der Prüfstelle.
(3) Es ist verboten, zur Jagd in den Fällen des § 18c andere als nach Maßgabe des Absatzes 2 gekennzeichnete Munition zu verwenden.

§ 18e Ermächtigungen
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates

1. Einzelheiten über die beim Auftreffen und Durchdringen des Wildkörpers mindestens erforderliche Energie und die hinreichende ballistische Präzision sowie den Nachweis und die Prüfung dieser Anforderungen an Jagdmunition,

2. Einzelheiten zur Kennzeichnung von Jagdmunition,

3. das Verfahren und die Anforderungen nach § 18c näher festzulegen.

§ 18f Übergangsvorschriften
(1) Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten nicht für Büchsenmunition, die vor dem 31. März 2018 ordnungsgemäß erworben und bis dahin zur Jagd verwendet wird.
(2) § 18 c Absatz 2 findet ab 1. April 2018 Anwendung; bis dahin gelten die zur Verwendung von Schrotmunition erlassenen landesrechtlichen Regelungen fort.“

http://www.dgar.de/wp-content/uploads/2016/03/Gesetzentwurf-%C3%84nderung-BJagdG-u-BWaldG-Stand-24_02_2016.pdf

Bearbeitet von Gruger
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Carcano,

kann ich Dein oben geschriebenes übernehmen, vllt. etwas abändern und damit mal den DJV bombadieren?

Nur eine Anregung, damit sich die "Reichweite" dieses Vorgehens (Anschreiben ans Ministerium/BMEL bzw. die maßgeblichen MdBs) noch wesentlich vergrößert:

Es wäre sehr sinnvoll, wenn ein auch im WuH- und im Landlive-/Pirsch-Forum "Tätiger" diese Anregungen ebenfalls dort hinein stellt.

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Nach meinem Kenntnisstand hat die neue Anforderung "zertifizierter" Munition nur die Folge, dass die Geschossauswahl künftig eingeschränkt wird. Der jagende Wiederlader darf dann nur zertifizierte, d.h. für den Anforderungszweck geprüfte Geschosse verwenden.

Dazu gab es eine offizielle Meldung - ich meine vom DJV.

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"Nur"! Üben wir am Stand dann alle mit Murmeln im Kaliber 5,00 €, weil die RUAG es mit Staatsgewalt gepanzert endlich geschafft hat, ihre lästigen Mitbewerber auf dem Sektor Jagdmunition vom deutschen Markt zu verdrängen? Es ist schließlich nicht so, daß RWS und Rottweil zu den günstigeren Fabrikaten zu zählen wären - schon heute nicht, und nach der Novelle gleich zweimal nicht!

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Hier ist die Meldung des DJV. Eine Stellungnahme zur geplanten Novelle des Jagdrechts. Dort ist das auch ein Hinweis zur Forderung der zertifizierten Munition und was Wiederlader künftig berücksichtigen müssen.

http://www.jagdverband.de/content/djv-nimmt-stellung-zur-bundesjagdgesetz-novelle

Ich entnehme dem auch, dass man sich mit Einkäufen von Munition und Geschossen zurückhalten sollte, bis die genauen Regeln bekannt sind.

Bearbeitet von Floppyk
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