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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


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Geschrieben

Gut, aber was hat das mit meinem Posting zu tun, in dem ich angekündigt habe weiterhin mit meinem HA mit 2-Schuss Magazin zu jagen, bis ich von meiner Waffemnbehörde was anderes höre?

Mir leuchtet nicht ein, warum ich das nicht tun sollte.

Geschrieben

Gut, aber was hat das mit meinem Posting zu tun, in dem ich angekündigt habe weiterhin mit meinem HA mit 2-Schuss Magazin zu jagen, bis ich von meiner Waffemnbehörde was anderes höre?

Mir leuchtet nicht ein, warum ich das nicht tun sollte.

Es ist anzunehmen das du bald von deiner Behörde etwas hören oder besser gesagt lesen wirst.

Geschrieben (bearbeitet)

So handhabe ich es seit dem auch, was eigentlich der gesunde Menschenverstand her gibt. Sehe nirgends, das ich mich strafbar machen würde, oder völlig übertrieben die Ratschläge des DJV Kuschverein (Waffen bis auf weiteres im Schrank belassen) beherzigen solle.

Ok, muss mich nun leider korrigieren,nachdem heute nun das Ministerium den Rat gegeben hat, die betroffenen Gewehre im Schrank zu verlassen, sehe ich mich nun gezwungen, mir nun ein weiteres Gewehr zu kaufen( Geradezugepetierer mit ordentlichen 5 Schuss Magazin mindestens), da ich nur den einen Halbautomaten habe.

Vielen Dank, eine Waffe mehr im Volke :victory:, denn die Sauen nehmen auf das Urteil keine Rücksicht und verursachen weiterhin ordentlichen Schaden, für den kein Richter aufkommen wird.

Seit 11 Jahren komme ich nur mit einem Gewehr(Büchse) aus (neben der Flinte), und werde nun gezwungen, ein weiteres zu erwerben...

Bearbeitet von dpolli
Geschrieben (bearbeitet)

Es ist anzunehmen das du bald von deiner Behörde etwas hören oder besser gesagt lesen wirst.

Bin gespannt auf welcher Grundlage sie mir das verbieten wollen. Habe hier gelernt, dass das Urteil des BVerwG nur für den Kläger gültig ist und sich an meiner rechtlichen Lage nichts geändert hat.

Jedenfalls würde ich einen Anwalt mit der Klärung des Sachverhalts beauftragen, da ich eine spezielle Rechtschutzversicherung für Waffen- bzw. Verwaltungsrecht habe, die mir schon einmal sehr geholfen hat.

Da das eine Weile dauern wird, überlege ich die Anschaffung eines Repetierers. Am besten eine Kriegswaffe wie den 98K. Krieg wirds ja wohl bald geben, wenn die so weitermachen.

Bearbeitet von JasperBeardley
Geschrieben

Bin gespannt auf welcher Grundlage sie mir das verbieten wollen. Habe hier gelernt, dass das Urteil des BVerwG nur für den Kläger gültig ist und sich an meiner rechtlichen Lage nichts geändert hat.

Ob dir das "hier gelernte" im Ernstfall hilft ist Fraglich.

Geschrieben

Leute, seht das doch mal positiv, wann könnt ihr euch erinnern, dass WIR alle, Verbände,; Jäger Schützen alle so massiv aufgestanden sind.

Mich freut das, auch wenn es noch kein Ergebnis gibt, mit dem wir zufrieden sein könnten.

Geschrieben

Ein Glück, daß die Leipziger Urteile wenigstens nur die Halbautomaten auf's Korn genommen haben. Sonst hätten wir bei uns im Revier jetzt überall auf den Kanzeln die MG3 ablafettieren und heim in die Tresore schleppen müssen. Und sowas macht keinen Spaß.

Geschrieben

Klar darf der fiktive Argumentator das. Er dürfte aber auch den Schnabel geschlossen halten.

Das ist, glaube ich, keine wirkungsvolle Strategie. Jedenfalls ist es doch so, daß wenn man die Entwicklung des Waffenrechts in Ländern, in denen die Waffenbesitzer der Tendenz nach den Schnabel halten, und in Ländern, in denen sie das Maul aufmachen, vergleicht, die zweite Variante deutlich produktiver erscheint. Das gilt übrigens auch für andere politische Gruppen. Selbstverständlich darf z.B. jemand, dessen Sexualität sich auf Personen des eigenen Geschlechts richtet, dem im Stillen nachgehen, mit seinem Freund eheänhlich zusammenleben, und sich ansonsten ganz normal anziehen und normal verhalten. Das ist aber nicht die Methode mit der die Homosexuellenbewegung in den letzten dreißig Jahren fast alles erreicht hat, was sie sich nur träumen lassen konnte, während es bei den Waffenbesitzern, die den Schnabel gehalten haben, der Tendenz nach immer mehr bergab ging. Damit liegt doch nahe, daß man zwar natürlich den Schnabel halten darf, das aber keine gute Strategie ist, wenn man etwas bewegen will.

Der vorliegende Fall hat im Übrigen doch an und für sich mit Waffenrecht und irgendwelcher Geheimdiplomatie nur am Rande zu tun, sondern erst einmal geht es darum, daß ein Gericht bitteschön den recht klaren Gesetzestext nicht im Namen eigener politischer Ziele zu vergewaltigen hat. Wer den Jägern Halbautomaten verbieten will, der muß sich solange wir ein Rechtstaat bleiben wollen, zumindest die Mühe machen, das als Gesetz durchzubringen. Das würde ich genauso sehen, wenn es nicht um Waffen ginge sondern um etwas, das mir ausgesprochen unsympathisch ist, sagen wir die gesetzkonforme Auszahlung irgendwelcher strohdummer aber eben vom Gesetz garantierten Subventionen.

Um auf Dein Beispiel zurückzukommen: Wenn jemand Jäger wird, um so legal sein Heim schützen zu können oder legal seiner Sammelleidenschaft nachgehen zu können, dann ist das sowohl legal als auch legitim, und daran gibt es nichts zu rütteln. Wir haben den Grundsatz der allgemeinen Handlungsfreiheit, nach der man im Rahmen der Gesetze machen darf was einen beliebt, egal ob es anderen Leuten gefällt und egal ob es der Intention des Gesetzgebers entspricht.

Geschrieben

Nur da wir in einer parlamentarischen Demokratie leben, brauchen wir Mehrheiten. Wir haben ca. 0,360 Mio. Jagdscheininhaber und mehr als 81 Mio. Nichtjäger, von denen knapp 62 Mio. wahlberechtigt sind und 2013 über 44 Mio. zur Wahl gegangen sind. Zunächst sollten wir das nicht ganz vergessen.

Genau diese Einstellung ist nicht nur die missglückte Entschuldigung für fortwährendes, komplettes Versagen aller Verbände und s.g. Interessenvertretungen, sie ist die Ursache dafür.

Es werden stets kleine Minderheiten rausgefischt und drangsaliert und dann fügt man sich weil man ja so eine kleine Minderheit ist.

Es sind nicht nur Jäger, Sportschützen oder Sammler die permanent von Waffenrechtsverschärfung (egal ob explizit oder durch dubiose Urteile oder Verwaltungspraktiken) betroffen sind. All die, die Spaß an irgendwas aus dem Bereich haben, ob Luftpüster, Schreckschuss, Vorderlader, Dekos, Softair und, und, und sind betroffen.

All die Erben, die entmündigt wurden, all die, die vielleicht gerne Waffenbesitzer wären aber den Aufwand scheuen, oder einfach der, der versehentlich ein zu langes Messer im Kofferraum liegen hatte.

All die sind betroffen.

Und das sind zig Millionen und keine Null-Komma.

Aber wenn man immer nur seinen klitzekleinen Horizont hat wird man auch immer nur eine klitzekleine Minderheit sein.

Geschrieben

Hi Leute,

eine allgemeine Frage, bin kein Jäger. Hatte neulich gehört das einer der Richter einen Angehörigen/Verwandten oder Bekannten damals in Erfurt verloren hätte.

Ist das eine Schei..hausparole oder? Wir ja allgemein wild in alle Richtungen immer wieder diskutiert.

Grüße

Alaskamannn

Geschrieben (bearbeitet)

An dieser Stelle ein Dankeschön für das Gute Feedback von Carcano.

Die Betroffenen hier sollten sich überlegen ob man diesen Mann nicht ein Beratermandat erteilt.

Kann in diesem Fall nur helfen...

Bitte um Meinungen!!

Bearbeitet von Karlfried54
Geschrieben

An dieser Stelle ein Dankeschön für das Gute Feedback von Carcano.

Die Betroffenen hier sollten sich überlegen ob man diesen Mann nicht ein Beratermandat erteilt.

Kann in diesem Fall nur helfen...

Bitte um Meinungen!!

Na wenn das mal jetzt keine Chips und Bierchen Vorlage gibt......

Geschrieben

Kann mir bitte nochmal jemand den Link zum Eilantrag der CSu-Fraktion verlinken? Es gab hier einen Beitrag, ich habe 20 Seiten durchforstet, aber war zu blind...

Danke schon mal, beste Grüße

Empty8sh

Geschrieben

Die Anträge der Freien Wähler und der CSU unterscheiden sich nur in wenigen kleinen, aber nicht unbedeutsamen :-) Punkten.

Die Freien Wähler begründeten nämlich auch (anders als die CSU):

"Insbesondere in der heutigen Zeit, in Anbetracht der Forderung nach massiver Wildschweinbejagung, sind halbautomatische Waffen aufgrund ihrer Effektivität nicht mehr aus der Jagd wegzudenken. Zudem wurden diese Waffen jahrzehntelang anstandslos genehmigt. Den Jägern dürfen die legalen Mittel zur Schwarzwildbejagung nicht weiter eingeschränkt werden. Eine solche Einschränkung wäre absolut praxisfern, kontraproduktiv und kann so vom Gesetzgeber nicht gewollt sein."

"Zu prüfen ist weiterhin, ob die erforderliche Rechtssicherheit auch auf landesrechtlicher Ebene geschaffen werden kann. Seit der Föderalismusreform 2006 dürfen die Länder in allen Punkten, die nicht das Recht der Jagdscheinvergabe betreffen, von den Regelungen des Bundesjagdgesetzes abweichende Landesjagdgesetze erlassen. Es ist zu prüfen, ob von dieser Abweichungsbefugnis zugunsten der Jäger in Bayern Gebrauch gemacht werden kann."

DIese klaren Worte fehlen bei der (zu) knappen CSU-Antragsvorlage. ;-)

Carcano

Geschrieben

Die Anträge der Freien Wähler und der CSU unterscheiden sich nur in wenigen kleinen, aber nicht unbedeutsamen :-) Punkten.

DIese klaren Worte fehlen bei der (zu) knappen CSU-Antragsvorlage. ;-)

Wobei mir die Formulierung der CSU mit

"Die Staatsregierung wird gebeten, die notwendigen Maßnahmen zu initiieren, um Rechtssicherheit beim Einsatz halbautomatischer Waffen bei der Jagd im Sinn der bisherigen Verwaltungspraxis zu schaffen."

besser gefällt als

"Die Staatsregierung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass halbautomatische Waffen mit Wechselmagazinen mit bis zu zwei Patronen auch weiterhin zur Jagd zugelassen sind. Hierzu ist unter anderem die gesetzliche Grundlage auf Landes- und Bundesebene zu schaffen."

Meiner Meinung nach ist "mit Wechselmagazinen mit bis zu zwei Patronen zur Jagd" auch problematisch, je nach Auslegung.

Geschrieben (bearbeitet)

Dass der Vorschlag des DJV und der anderen Verbände „miserabel“ ist, wie Carcano im Posting # 3023 halte ich für ziemlich daneben.

.....

2. Ich glaube wir alle präferieren „eine größere und gesamthafte Lösung“ (Carcanos Posting # 3023)

Nur da wir in einer parlamentarischen Demokratie leben, brauchen wir Mehrheiten. Wir haben ca. 0,360 Mio. Jagdscheininhaber und mehr als 81 Mio. Nichtjäger, von denen knapp 62 Mio. wahlberechtigt sind und 2013 über 44 Mio. zur Wahl gegangen sind. Zunächst sollten wir das nicht ganz vergessen.

Aus erster Hand kann ich sagen, dass wir grundsätzlich die größten Schwierigkeiten haben, im normalen parlamentarischen und bürokratischen Ablauf irgendwelche Forderung nach „Erleichterungen“ durchzusetzen. Die Ministerialbürokratie blockiert, wo sie kann und mit extremer Hartnäckigkeit. Sie beruft sich auf die uns - vereinfacht und etwas überzeichnet ausgedrückt - „übel gesonnenen Kräfte“ interessanterweise ohne diese je genauer zu benennen. In die politische Ebene nach oben kolportieren diese ministerialbürokratischen Kräfte auch die ausdrückliche Warnung, dass jedes Entgegenkommen gegenüber der „Waffenlobby oder Jägerlobby“ übelste Auswirkungen in den Medien für die politischen Verantwortlichen hätte. Und unsere Politiker oder genauer ausgedrückt unsere „Berufspolitiker“ (denn die Masse unserer Politiker hängt ganz erheblich vom politischen Mandat ab und dies sei hier einmal völlig wertfrei festgestellt) beschleicht dann oft ein ganz mulmiges Gefühl des Betretens eines Minenfeldes.

Dabei sind noch nicht einmal die politischen Kräfte erwähnt, die uns wie die Grünen ganz offen an die Gurgel wollen.

Kurzum für eine größere und gesamthafte Lösung brauchen wir andere politische Mehrheiten und Politiker mit großer Standfestigkeit.

Deshalb sind solche Forderungen sehr wohlfeil aber in meiner Meinung nach nur populistisch weil derzeit völlig unrealistisch. Träumen darf man ja, aber wenn das dann die Verantwortlichen tun, die die unmittelbaren und sicherlich sehr kompromissbehafteten Ergebnisse erzielen wollen und sollen, dann kommt hinten überhaupt nix raus....

3. Entsprechend verwundert mich Carcanos Satz: „Nur: man muss mehr fordern (und mehr vorschlagen), als man schließlich bekommen wird. Alte Regel, nicht nur im Recht.“

Genau das ist im politischen Raum oft voll daneben. Und voll daneben ist auch vorbei. Die Politiker, die am Ende den Kopf hinhalten müssen, brauchen Vorschläge, die etwaigen Gegenargumenten stand halten. Auch nach hinten heraus. Die von uns vorgeschlagene Lösung muss sich auch medial verkaufen lassen und darf nicht dazu führen, dass die Politiker im Nachgang von ihren polischen oder medialen Opponenten fertig gemacht werden.

4. der Vorschlag des DJV und der anderen Verbände hat nach meiner Meinung keine Lücken:

a) Kategorie B Waffe mit Wechselmagazin

b) benennt eindeutig auch Fälle außerhalb des „Schiessens auf Wild“

c) lässt größere als zwei Schuss Magazine in diesen klar umrissenen und eindeutig definierten Fällen zu

Wie glücklich wäre ich, wenn wir diesen „miserablen Vorschlag“ durchbringen könnten.

Friedrich Gepperth

ich möchte diesen Beitrag nochmal aufgreifen. Ich kenne Friedrich Gepperth nicht persönlich, doch was er hier postet, kommt mir sehr bekannt vor.

Seit vielen Jahren arbeite ich in einem Projekt , das mir tiefe Einblicke in die einen Teil (mehr oder weniger) beschäftigter (ministerial-)bürokratischer Heerscharen unseres Landes gewährt (Nein, darf ich nicht). Ich kann aber sagen, im Laufe dieser Jahre habe ich sämtliche ursprünglich noch vorhandene Illusionen in Bezug auf eine lebendige, funktionierende, im Sinne der Bürger arbeitende Verwaltung in Bund und Ländern restlos eingebüßt. Insbesondere die Begriffe "Entscheidung" und "Verantwortung" sind in diesen Kreisen absolute Killer. Selbst diese Worte auch nur auszusprechen, färbt die Gesichter grün und es kann passieren, dass man über Umwege von höhrerer Stelle zu hören bekommt, man lasse sich keinesfalls "unter Druck setzen". Niemand will und wird sich seine Karriere verderben, in dem er mit einer Entscheidung angreifbar wird.

Entsprechend verhalten sich die unzähligen Berater, und eine üppige Juristen-Ausstattung tut ihr übriges. Zwar keine Guten, dafür umso langsamere. Ungeliebte Themen können über Jahre geprüft, an die (Nicht-) Entscheider zurückgegeben und einer erneuten juristischen bzw. Vertragsprüfung unterworfen werden, an ein weiteres Ressort zur ergänzenden Prüfung weitergeleitet werden, die auch wieder Juristen haben...

Das Bedenkenträgertum hat dort die besten Aufstiegschancen, Aussitzen ist das Mittel der Wahl und im allgemeinen höchst erfolgreich, da durch den unaufhaltsamen Beförderungstrott und die vielfach laufend aufgestockten Personalbestände immer wieder neu gemischt wird, also die Chancen groß sind, selbst um eine umliebsame Entscheidung durch "natürliche Fluktuation" herumzukommen.

Somit werden auch "Entscheidungen" / Verbote von "unabhängigen Gerichten" nur zu gern genommen, denn ist irgendwas erst mal verboten, hat man keine Mühe mehr- und "niemand" mußte entscheiden.

Daher ist ja die EU gerade in Deutschland mit ihrem Regulierungswahnsinn so erfolgreich. Da macht eine übergeordnete Instanz den Job, hat ENTSCHIEDEN, die VERANTWORTUNG (nicht wirklich) übernommen- fein! Verboten ist verboten, alles ist geregelt.

Genau diese Mechanik in unserem Staat /diesem System ist jedoch in höchstem Maße tückisch: Einmal ausgesprochene Verbote, so sinnlos sie auch sein mögen (sich in diesen Kreisen auf "gesunden Menschenverstand" zu berufen, wird nicht selten als schiere Beleidigung verstanden), haben kaum Chancen, jemals wieder gelockert oder gar aufgehoben zu werden. Forderungen in diese Richtung (etwas "verbotenes = KRIMINELLES" zu legalisieren) weckt außerordentliches Unbehagen und führt erfahrungsgemäß entweder zu augenblicklicher Erstarrung oder beflissenem Arbeiten an KO-Argumenten.

Im Übrigen sollte man nicht vergessen, dass dieses beschriebene System in gewisser Weise sich selbst erhält:

Immer mehr Richtlinien, Vorschriften, Beschränkungen und Verbote führen (in vielen Bereichen bereits heute Realität) zu vollkommen unübersichtlichen, teilweise absolut praxisfremden "Rechtszuständen". Damit ist eine dermaßen regulierte Sache in der Praxis kaum noch zu 100% legal umsetzbar. Gleichzeitig erzeugt die Staatsmacht bei einer stetig zunehmenden Anzahl von Bürgern, die mehr vorhaben als zu Arbeiten, zu Konsumieren und in die Glotze zu schauen, ein halbbewusstes "Dauerschlechtgewissen". Und allmählich die innere Überzeugung, dass jeder noch so kleine noch vorhandene Freiraum ein außerordentlich großzügiges Geschenk des Staates ist, eine Gunst, die einem eigentlich gar nicht zusteht. Und man sich in Dankbarkeit zu üben habe, anstatt noch mehr davon zu fordern.

Nicht zuletzt erzeugen diese unzähligen, für den Normalo kaum mehr überschaubaren Fallstricke auf jedem Schritt und Tritt durch dieses Beschneidungslabyrinth eine Unzahl von Ordnungswidrigkeiten oder schlimmer, Straftatbeständen.Was wiederum die Voraussetzungen dafür schafft, gar zu aufsässige Freiheitsliebhaber sehr einfach mundtot zu machen oder ganz aus dem Verkehr zu ziehen.

Daher, so denke ich, sind all jene richtig unterwegs, die auf eine unverzügliche Klarstellung in oder um §19 BJG im Zuge der anstehenden Novelle pochen.

Allerdings ist hier streng Maß zu halten! Es gilt in diesem Fall (leider) das oben gesagte, ob es uns gefällt oder nicht. Damit ist die Chance auf einen Erfolg umso größer, je "unauffälliger" bzw. risikoloser diese Korrektur für die "Entscheider" machbar ist.

Selbstverständlich würden wir uns noch viel mehr wünschen. Mit Recht! Sind wir als Legalwaffenbesitzer doch die EINZIGEN in diesem Staat, die ihre Waffen NICHT DAZU BESITZEN UND FÜHREN, UM DAMIT GGF BESTIMMUNGSGEMÄSS AUF MENSCHEN ZU SCHIESSEN!

(Und grade uns wollen die Gutmenschen unsere Waffen verbieten? Klingt komisch, ist aber so!)

Doch für zu lautes "auf den Tisch klopfen" ist jetzt nicht der richtige Zeitpunkt. Wie Friedrich Gepperth vollkommen zutreffend beschreibt, sind wir dazu (noch) nicht aufgestellt. Neben der Masse fehlt uns vor allem der Zusammenhalt, die Solidarität untereinander. Jeder Verband, jede Organisation muss zukünftig, unabhängig von seiner graduellen Zielrichtung, eines stets mit Nachdruck fordern: Maximale Freiheit für (möglichst viele) Legalwaffenbesitzer.

Also: Nachwuchs werben! Damit haben wir auch (die einzige!) Chance, unser durch die Medien leider (absichtlich) völlig abgetanes Image zu verbessern.

Alles was viele tun, ist in unserer Gesellschaft "normal".

Und dann können wir auch fordern.

Momentan geht es darum, mit viel Fingerspitzengefühl eine Katastrophe abzuwenden.

Schönen Sonntagabend noch,

NtLate

Bearbeitet von NottooLate
Geschrieben

...

Die Verfassungsklage, angeführt von der GRA, ist meiner Meinung nach die einzige sinnvolle Aktion, die derzeit durchgeführt wird.

Diese Verfassungsklage.. sofern sie überhaupt angenommen wird, wird nicht von der GRA angeführt.. die stellt nur das Spendenkonto zur Verfügung!

Ändern wird sie an der Problematik allerdings nichts, da hilft nur eine Änderung im Jagdgesetz.. und das bekommen nur die Jagdverbände hin!

Geschrieben

@ Libertarian

Die Verbände bestehen aus MITGLIEDERN.

Nachwuchs werben kann auch jedes MITGLIED.

Naaa? Wieviel Nachwuchs hast Du schon geworben, gefördert, an Deine Passion herangeführt?

Und wieviele Mails an Dein(n) Verband geschrieben?

Mit der GRA hab ich noch zu wenig Erfahrung.

Die Beschwerde vor dem BVerfG fühlt sich sicher gut an, allein die Chance auf Wirkung ist .... hmmm.

Geschrieben (bearbeitet)

Die Verfassungsklage, angeführt von der GRA, ist meiner Meinung nach die einzige sinnvolle Aktion, die derzeit durchgeführt wird.

So langsam schwillt mir der Kamm, der Hals. Ist Lesen und Begreifen den wirklich so schwer,ein so unerhörter Luxus, muß denn alles mit dem Nürnberger Trichter eingefüllt, reingepreßt werden?

Das Ding nennt sich Verfassungsbeschwerde. Zum Donnerwetter! Ich als Nicht-Jäger und damit Jagd-Laie akzeptiere ja auch, daß die Schießgewehr-Dinger mit zwei vertikal angeordneten gezogenen Läufen Bockbüchse heißen.

Und die GRA führt nichts an. Die GRA stellt lediglich ein Konto zur Verfügung (was ebensogut Carcano, ich oder einer der anderen (verdeckt) hier mitlesenden RAe mit einem Anderkonto hätte machen können) und macht im übrigen nur reißerisch mit falschen und unwahren Behauptungen Werbung für sich, was vielleicht verständnlich ist aber mich - sorry - entschieden gegen diesen Verein einnimmt. Seriös geht anders.

Ohne die beiden Kläger und prospektive Beschwerdeführer geht überhaupt nichts in Hinblick auf diese beiden Urteile des BVerwG. Sie allein entscheiden, wen sie mit ihrer Vertreter vor dem BVerfG beauftragen wollen und womit sie diese Personen beauftragen und dies sollten sich all diejenigen Funktionäre und sonstigen Leut, die nunmehr verbal den Kämpfer markieren, vor Augen halten. Se können zwar finanzielle Zuwendungen von Bedingungen abhängig machen, aber solange noch nicht einmal irgendwelche Zusagen schriftlich vorliegen - von Zahlungen nicht zu reden - bewegt sich all dies mangels im Bereich des Unverbindlichen und Vagen. Das derzeit einzig Definitive sind die Zahlungen, die aus dem Kreis des Forums (und vielleicht auch von anderen Sympathisanten) zum Zwecke der Finanzierung der Verfassungsbeschwerden erfolgt sind.

Bearbeitet von MarkF

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