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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch

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Geschrieben

Hallo Leute,

ich habe da mal eine etwas ausgefallenere Frage:

Angenommen, ein Sportschütze besitzt Waffen die in einer alten gelben WBK eingetragen sind.

Diese Erlaubnis umfasst ja nicht den Munitionserwerb.

Werden Munitionserwerbsscheine in solchen Fällen noch ausgestellt?

Oder wie ist das aktuell praktizierte Prozedere?

Ich bin auf eure Antworten gespannt.

Gruß,

Thomas

Geschrieben

Hab' gerade nachgelesen. Der Wortlaut auf der gelben WBK a.F. schließt den Munitionserwerb mit ein.

Geschrieben

Wer oder was bekommt bzw. braucht einen Munitionserwerbschein eigentlich?

Ich schieße im Verein oft mit fremden Waffen mit unterschiedlichen Kalibern, für die ich keine Munitionserwerbsberechtigung habe.

Kann ich mir jetzt einen solchen Munitionserwerbschein für alle KW/Lw Kaliber ausstellen lassen bzw. auch auf wesentliche beschränken? Bedürfnis hätte ich ja nach meinem empfinden, dann muss ich nicht immer nach Munition betteln und abrechnen ;-)

Geschrieben

Die Frage kommt von einem älteren Arbeitskollegen, der längere Zeit pausiert hatte.
Ich war mir bei der alten gelben WBK nicht sicher, das war vor meinem Einstieg in den Schießsport.

Ich kläre das nochmal ab.

Danke mal soweit.

Geschrieben

Die Frage kommt von einem älteren Arbeitskollegen, der längere Zeit pausiert hatte.

Wenn der Arbeitskollege eine alte, gelbe WBK hat, warum ließt er nicht einfach was auf der Vorderseite steht?

Wenn er keine solche WBK hat, welchen Zweck hat dann die Frage?

Geschrieben

Als Jäger hat man ein glaubhaftes Interesse an einem MES. Man ist nicht verpflichtet, durchgehend einen Jagdschein zu lösen, hat aber noch Munition im Haus. Der MES dient dazu, daß man in so einer Situation nicht ins juristische Abseits gerät. Deshalb die Empfehlung des bayerischen Innenministers an die Verwaltungen, auf Antrag einen MES auszustellen.

Klaas

Geschrieben

Ist praktisch für´s Einkaufen im Versandhandel.

WBK wegschicken finde ich ungeil...

...

frogger

Zu welchem Händler mußtest Du Deine WBK im Original schicken, um Munition im Versandhandel zu kaufen?

Aktueller Scan, zur Not mit Telefonnummer des SB und am nächsten Tag klingelt der Postbote ....

mfg

Harry

Geschrieben

Hallo zusammen,

angenommen die Frau hat einen 357er Revolver, Waffengeschäft liegt auf halben Arbeitsweg des Ehemannes.

Der hat 9mm, 45 ACP etc, aber leider kein 357Mag.

Gelbe Karte wär auch da, also UHR in 357 kaufen auch kein Problem.

Dem Wunsch "möglichst wenig Waffen ins Volk" folgend müsste mir mein Sachbearbeiter doch den MES hinterherwerfen?

hat das schon mal jemand angefragt oder besser genehmigt bekommen?

Gruß Klaus

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Verstehe Deine Frage nicht. Entweder hat jemand Sachkunde und Bedürfnis und bekommt dann für seine Wumme auf Antrag auch Munition per WBK oder er hat eine Waffe anderweitig erworben (z.B. Erbe, Sammler) und kein Bedürfnis - dann bekommt er keine Munition.

Der MES ist nur ein seltener Sonderfall für z.B. die o.g. Fälle.

Geschrieben

Ist es auch ausreichend sich den Munitionserwerb (wie bei Kurwaffen) sich in die WBK stempeln zu lassen oder macht ein separater MES mehr Sinn? Bspw. wenn man keinen Jagdschein lösen möchte.

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