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Holster

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  1. Der Erbfall sieht aber nicht nur die unter 4. genannten Möglichkeiten vor. Die Erben können sich innerhalb von 4 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls auch für 'behalten' entscheiden.
  2. Das ist niemals ein C-Schrank ! C2F z.B. ist in der Vergleichbarkeit besser eingestuft, als Widerstandsgrad 1. Wenn man den umlaufenden Rand der geöffneten Tür von der Innenseite her betrachtet und C-Schränke kennt, fällt es gleich auf. Nach den alten VDMA Normen wird er als B-Schrank durchgehen. Das wird der SB nach Vorlage der Fotos vermutlich auch so sehen.
  3. Man beachte: Es sind nicht 4 1/4 cm, sondern 4 1/4 Zoll Länge.....
  4. Ich hatte mir vor 12 Jahren eine Walther PPK/S in stainless Kal. 9mm kurz zugelegt. Das ist die Kombination aus dem höheren Griffstück der PP zusammen mit dem kürzeren Schlitten der PPK. Trotz häufiger Benutzung im Revier und recht regelmäßigem Übungsschießen ist sie immer noch tadellos in Schuß. Mir gefallen neben dem gefälligen Äußeren die kompakten Abmaße und die auch für heutige Ansprüche sichere Bedienung.
  5. In Antwort auf: Ich kann die Firma ZFS Sagerer empfehlen. Und unbedingt darauf achten, daß Schrank und Tür einzeln transportiert werden können. Ich habe mit ZF Sagerer (Nürnberg) auch beste Erfahrungen gemacht. Preise verstehen sich incl. 30 Min. Arbeitszeit für die Aufstellung vor Ort. Das hat bei einem großen B-Schrank mit herausgenommener Tür locker gereicht, um über eine sehr schmale Außentreppe in den Keller zu kommen. Für zeitliche Mehraufwände haben die ansonsten humane Stundensätze.
  6. Zitat: Original erstellt von Smithy: Hallo nochmal also ob erstes oder zweites weiss ich jetzt nicht. Habe aber heute die Sportordnung (du liest richtig!!) des VDW bekommen und die Anerkennung vom Innenministerium aufgrund derer der VDW Bedürfnisse ausstellen darf. Ich habe sie nur zum Kopieren vorübergehend und werde nur die Disziplinen ect. kopieren (ist ne dicke Mappe). Wenn dich aber die Anerkennung ect. interessiert musst du es ganz schnell sagen..... dann kopier ich´s mit. Der VdW ist definitiv kein Sportschützenverband. Auf der Homepage ist zu lesen: ------------------------------------------ Wir sind die aktive Interessenvertretung aller, die sich ernsthaft mit Waffen befassen: Sammler, Historiker, Techniker, Jäger und Sportschützen. Wir betreuen in Stadt-, Kreis- und Landesgruppen unsere Mitglieder, fördern den Sammlerkontakt in monatlichen Zusammenkünften und ermöglichen den Waffeninteressierten, sich über den Vortragsdienst anläßlich von Versammlungen über den neuesten Stand der Waffengesetzgebung zu informieren. Einen besonderen Schwerpunkt bilden Rechtsberatung und Gutachtertätigkeit (s. hierzu die Seite Sachverständigenwesen) sowie unsere Rechtsschutzversicherung. ------------------------------------------- Der VdW ist demnach KEIN Sportschützendachverband mit definierten schießsportlichen Regeln oder einer Sportordnung, an die sich angeschlossene Vereine zu richten haben...... Im übrigen sollte doch die Satzung Deines Schießsportvereins Aufschluß über Zusammenhänge mit Zwangsmitgliedschaften geben. ------------------ Holster FWR (ich bin drin) [Dieser Beitrag wurde von Holster am 06. August 2002 editiert.]
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