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IGNORED

BGH: Urteil zum überfallenen Rentner von Sittensen rechtskräftig


frosch

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Hier in Ufr sind die Wachen nicht mehr besetzt, dafür fahren sämtliche Beamten im Dienstwagen rum.

In Baden-Württemberg fahren, bedingt durch die grün/rote Polizeireform, die Beamten jetzt auch öfter und mehr im Dienstwagen rum.

Das heißt nicht, dass jetzt mehr davon da (oder diese näher beim Bürger) wären.

Nein, die sind quasi mehr als "Autotouristen" unterwegs; zwischen den Standorten, aufgrund der Neustrukturierung und Zentralisierung der Reviere...

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Ich sage in dem Fall gerne: Wo ist denn der Schutzpolizist, den man dir auf den Rücken gebunden hat... Ich sehe keinen.

Solcher Sarkasmus ist berechtigt, aber er sorgt der sehr oft nicht für Erkenntnis, sondern im Gegenteil, das GGÜ. wird dann oft unwirsch und ungehalten und beginnt etwas von Anarchie zu faseln... die Gehirnwäsche sitzt da oft sehr tief und reicht Generationen zurück.

Kann durchaus sein, daß einer zufällig in der Nähe ist, wenn er gebraucht wird ...

Wer sich auf den Zufall verlassen will, der kann das ja tun, aber warum will man andere, die das nicht wollen, auch dazu zwingen ?

If seconds count the cops are only minutes away.

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Tja, nur dass es an den Stammtischen landauf, landab (verzerrend und verkürzend) interpretiert wird als

"man darf sich in Deutschland ja sowieso nicht mehr zur Wehr setzen".

Nun ja solche Urteile bestärken diese Argumentation, daß nächste was darauf meistens gesagt wird ist das der Täter mehr Rechte

als das Opfer hat.

Politik,Justiz,Behörden sprechen hier eine völlig andere Sprache als das gemeine Volk das geht nicht mehr lange gut, es brodelt

schon viel zu lange unter dem Deckel man hätte schon vor zwanzig und eher die Belange der Bevölkerung ernst nehmen sollen.

Jetzt regt man sich über Erfolge der AFD auf-was sich jetzt anbahnt war vorherzusehen.

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If seconds count the cops are only minutes away.

Eben.

An dem Punkt (und der Erkenntnis, eben doch keinen Cop "auf den Rücken gebunden" zu haben) kommt dann häufig schon ein Nachdenken bei den Leuten.

Man mag ja den Ansturm auf Pfefferspray und KWS für überzogen halten, aber sie sind Ausdruck geänderter Ansichten und Erkenntnisse...

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Ach, das weiß man nicht!

Hier in Ufr sind die Wachen nicht mehr besetzt, dafür fahren sämtliche Beamten im Dienstwagen rum.

Kann durchaus sein, daß einer zufällig in der Nähe ist, wenn er gebraucht wird ...

Wenn noch der gute alte Metzger oder umworbene gute Imbiß auch noch zufällig in der Nähe ist, ist die Wahrscheinlichkeit höher!

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Nun ja solche Urteile bestärken diese Argumentation

Was hauptsächlich an den Medien und deren Berichterstattung liegt. Mit welcher Schlagzahl bzw. veröffentlichter Aufmerksamkeit berichten die denn über

a) Fälle, in denen jemand wegen Notwehrüberschreitung verknackt wurde

b) Fälle, bei denen Notwehr (auch mit letalen Folgen für den Angreifer) anerkannt wurde und es für den Verteidiger keine Konsequenzen gab.

?

Das ist halt (wie mittlerweile in nahezu allen Bereichen) keine Information mehr, sondern mediale Meinungsmache.

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Er hat den Räuber auf der Flucht in den Rücken (!) geschossen. Notwehr war es da nicht mehr.

Klar, kann man machen (würde ich vielleicht auch, wer will das schon ausschließen nach einem brutalen Überfall) - aber jetzt muss er auch die Konsequenzen tragen.

Gesendet von iPhone mit Tapatalk

Die Schüsse wären dann gerechtfertigt gewesen, wenn er eines von Beiden gesagt hätte:

- ich wollte meine Geldbörse zurück

oder

- ich hatte panische Angst davor, das sie zurückkommen

Er hat aber gesagt:

- ich habe geschossen, weil auf mich geschossen wurde

Dazu hatte er noch falsche Spuren gelegt, die das untermauern sollten.

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Die Verteidigung muss mit einem konkreten Verteidigungswillen zusammenhängen.

Im Falle des Rentners konnte ein solcher Wille nicht mehr angenommen werden, nachdem sich seine Schilderungen als unwahr herausstellten.

Man muss konkret sagen, was der Zweck der Schussabgabe gewesen ist. In dem Fall wäre das entweder zurückholen der gestohlenen Geldbörse oder Angst/Furcht vor einem zurückkehren der Verbrecher gewesen.

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Man fühlt sich unter Schock im Recht und versucht daher sich zu rechtfertigen, was dann natürlich sofort zu Papier gebracht wird, ohne dass ein RA konsultiert wurde.

Jeder _gute_ Polizist wird eine solche Situation nutzen. Er wäre ja auch dumm, täte er es nicht.

Carcano

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Wenn sie es können, "verhindern" sie schon (= Gefahrenabwehr).

Meist - in der Tat - können sie es aber schon mangels Präsenz nicht.

In letzter Zeit werden sie öfter von Xenophoben von der wirklich wichtigen Arbeit abgehalten:

In einem Fall in Südbayern band das zwei Beamte zwei ganze Tage lang, wie Polizeisprecher Andreas Guske berichtet. Auf Facebook hatte ein Mann behauptet, Flüchtlinge hätten Mitte Januar in einer Traunsteiner Unterführung ein Mädchen vergewaltigt - er habe dies «aus sicherer Quelle». Er warf der Polizei vor, den Fall zu verheimlichen.

Als Beamte den Mann aufsuchten, löste sich seine «sichere Quelle» in Luft auf. Per «stiller Post» über acht verschiedene Beteiligte hatte sich eine tatsächlich stattgefundene sexuelle Nötigung zu einer Vergewaltigung durch eine ganze Flüchtlingsgruppe entwickelt. «Es gibt gewisse Ängste und Unsicherheiten in der Bevölkerung, und viele Dinge werden dann einfach weitergegeben, ohne groß darüber nachzudenken», sagt Guske. Er stellt fest: «Gerüchte mit Bezug auf die Flüchtlingssituation haben eindeutig zugenommen.»

Peter Schnellinger, Polizeisprecher in Mittelfranken, sagt: «Jede Stunde, die wir uns damit befassen müssen, ist eine zu viel.» Schließlich habe die Polizei dadurch weniger Zeit für echte Fälle....

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