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IGNORED

Aufbewahrung von Munition


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

???

Grün vergessen -> ok, wir haben gelacht.

Grün NICHT vergessen -> SK ist toll !!!(wenn man`s hat)

Bei mir ist ein Schwede auf gelber WBK und einer auf grüner WBK und das ist auch o.K. so und mir ist auch klar, warum das so ist bzw. so sein muss.

Geschrieben

Eigentlich kann mich ja wenig überraschen. Aber wenn ich sehe wie oft in Foren und auch bei FB von Sachkundigen relativ einfache Fragen zu Aufbewahrung und Transport kommen.....

Ich weiß ja das die Sachkunde in den Verbänden recht unterschiedlich gehandhabt wird. 1 Wochenende, manche 2 Wochenenden.

Aber was ich wie erwerben darf, wie ich es zu aufzubewahren und zu transportieren habe ist doch eigentlich nun keine Quantenphysik. Nicht einmal in dem chaotischen und komplexen Waffengesetz...

Dann erkläre doch mal "rechtssicher" was genau mit "gleichwertigem Behältnis" gemeint ist. Geht es da jetzt um die Schutzklasse, dann reicht jedes Behältnis, denn eine Schutzklasse ist nicht vorgeschrieben oder um die Zeit, die ein "normaler Einbrecher" braucht (welches Werkzeug darf der Einbrecher verwenden) um den Schrank zu öffnen oder ....

Warum darf man das nicht fragen? Ok, ein Grund wäre, dass es keine rechtssichere Antwort darauf gibt, aber lernt man das in der SK? Bei uns wurde das Thema "gleichwertiges Behältnis" nicht thematisiert. Schön, dass das bei Dir anders war und Du uns jetzt allen eine rechtssichere Antwort was damit gemeint ist, geben kannst.

Geschrieben

Tja lieber BlackBull , da hst du Recht. Sachkundig hilft.....

Hast du die auch ?

Verrate dir mal mein Geheimnis.

Jagdschein ist das Zauberwort. Damit werden deine Waffen auf die grüne WBK eingetragen.

Also Überheblichkeit , und sich über Fragesteller hier lustig machen, kann auch nach hinten losgehen

Leseschwäche? Verständnisprobleme?

Hast nicht so ganz gerafft, was ich schrieb, wie?

Es muß nicht mal ein JS sein, um ELader- oder Repetier-LWs (ausser Pumpen, falls irgendein Schlaumeier nun "ja, aber..." meinen sollte) auf Grün zu haben, anstatt auf (Alt- oder Neu-)Gelb. Da guggste, wie?

und genau daher mache ich mich bewusst lustig über Fragesteller, die meinen, ein Repetierer auf Grün sei falsch (oder sie haben eben grüne Schrift vergessen). Denn wer sachkundig ist, sollte das wissen, gell?!

Geschrieben (bearbeitet)

Genau, aber genau deshalb ist es halt ein feiner Zug, jemanden einen Rat zu geben, der nicht ganz das juristische Fachwissen hat.

Bearbeitet von raze4711
Geschrieben

Genau, aber genau deshalb ist es halt ein feiner Zug, jemanden einen Rat zu geben, der nicht ganz das juristische Fachwissen hat.

Und genau DA scheinen sich unsere Standpunkte zu unterscheiden:

DU betrachtest das als juristisches Fachwissen.

Meine Wenigkeit sieht dies als Basiswissen der SK, über das ein LWB standardmäßig zu verfügen hat. Und wer es nicht hat, sollte lieber mal an eine Auffrischung denken (und dies tun), anstatt löcherflickenderweise für einfachste (->standardmäßig !) Sachverhalte Andere bemühen zu wollen.

Geschrieben

Dann erkläre doch mal "rechtssicher" was genau mit "gleichwertigem Behältnis" gemeint ist.

Das wird niemand können, denn wenn es erklärt wurde könnte sich die Rechtsauffassung und - sprechung hierzu massiv verändert haben.

Das geht ja heute schneller als man denkt.

Sind die Unterlagen der WSK nicht noch bei 2010?

Wer die WSK schon vor längerer Zeit gemacht hat, wird sich kaum die Mühe machen und alles noch einmal aufarbeiten, außer eben so manche Fachkundige hier in WO.

Aber wie viel halten sich auf WO auf dem laufenden?

Ich denke mal so ca. 1 - 2 % wenn ich von meinem Verein ausgehe.

Genau, aber genau deshalb ist es halt ein feiner Zug, jemanden einen Rat zu geben, der nicht ganz das juristische Fachwissen hat.

Naja, mit einem Rat von WO kann man auch sehr schnell abstürzen!

Geschrieben

Stellt euch mal vor, es gibt sogar Leute (wie z.B. mich) die nie eine WSK Prüfung abgelegt haben und trotzdem LWB als Sportschütze sind, sowie Sportschützen die als einzige Erwerbserlaubnis eine grüne WBK haben und darauf lediglich Einzellader Langwaffen eingetragen sind, und dann ist dies auch noch zu 100% rechtlich in Ordnung...

Geschrieben (bearbeitet)

wissen die dann ( auch ohne SK) wie sie ihre Munition aufzubewahren haben?

--> nicht antworten, rhetorische Frage! <--

..um dieses Thema gings glaube ich ursprünglich mal....

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! .....auch als Fußgänger hab ich mich an die STVO zu halten...mit oder ohne Führerschein.... und auch da hab ich mich gefälligst SELBST kundig zu halten.

...bzw. kundig zu werden...

....mit Führerschein/WBK, habe ich aber kundig zu sein! SK-Prüfung hin oder her!

auch in den 70ern und 80ern (und den 90ern) gabs ne SK (die nachgewiesen werden wollte)...nur wurde die i.d.R. anders bescheinigt!

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Das Waffengesetz spricht bei der Minutionsaufbewahrung immer von einem "Stahlbehältnis mit Schwenkriegelschloss".

Aber was genau ist ein "Schwenkriegelschloss"? Woran erkennt man es, wie grenzt man es von anderen Schlössern ab?

Geschrieben (bearbeitet)

Eine weitere Lösung anstelle von so ner simplen Blechsche**e Ikea mit SRS

könnte u.U. das hier darstellen :

Ebay zb 1x Stahl-Munitionskiste dann 2x Flansch Linse M6x12 sowie 2x Ringmutter M6

sowie 2x Zahlenschloss

In dem mittleren Schlitz der Kiste machst ne Bohrung mit 6,5mm.

Gibt gr. und kl dieser Kisten - die verriegelung sollte hald diese 3 Schlitze (oder zumindest einen) haben.

So und wenn das beim BKA LKA SB etc Mann kein lächeln auf die Lippen zaubert hilft echt nur noch n B-Tresor. :D

Bearbeitet von 2011-Jack
Geschrieben

So und wenn das beim BKA LKA SB etc Mann kein lächeln auf die Lippen zaubert hilft echt nur noch n B-Tresor. :D

Facepalm erscheint mir wahrscheinlicher.

Geschrieben

Begründung ?

Lies den Thread von Anfang an, insbesondere den Verweis von Sundance auf den §13 Abs.3 AWaffV.

Die Suchfunktion findet für Dich auch einiges an Postings, in denen Vorhängeschlösser oder unbefestigte Kisten ausdrücklich nicht von der Behörde akzeptiert wurden, u.a. auch in diesem Thread.

Geschrieben

Falls Du uns etwas inhaltliches mitteilen möchtest, ist das leider nicht angekommmen.

Er will mitteilten, daß er glaubt (!), daß ein Vorhängeschlößchen dem Schwenkriegelschloß als gleich- oder höherwertig ist, laut diesem Infoblättchen.

Steht zwar nirgendwo drin, aber Glauben versetzt Sachbearbeiter.

Geschrieben

Siehe mein Post #68. Solche Diskussionen sind eher zielführend wenn man sich an den Fakten orientiert.

Vorhängeschlösser (auch massive chromglänzende) werden aus der Erfahrung der Teilnehmer von den Behörden nicht akzeptiert, Boxen oder Container die keine feste Montage haben erst recht nicht. Warum also da weiter Energie investieren wenn preisgünstige Alternativen aus Blech mit Schwenkriegelschloss problemlos verfügbar sind.

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