Zum Inhalt springen
IGNORED

Munitionsaufbewahrung


Maxe1981

Empfohlene Beiträge

Hallo!

Reicht es wohl aus wenn ich meine Munition in einem Blechschrank von IKEA (abschließbar) aufbewahren würde?!

Laut Gesetzt muss man ja nur einen Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloss besitzen (ohne Sicherheitsstufe) oder eben was gleichwertiges, wo dann vielleicht IKEA einspringen könnte?!

Viele Grüße

MAx

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe u.a. einen unklassifizierten Baumarkttresor und einen alten Schaltkasten um meine Muntion drin wohnen zu lassen. Bei meinem Bruder steht für mich noch ein Schaltschrank mit 1,80 Höhe und 1,40 breite. Wenn ich mal weiß wo ich den hinstellen soll habe ich nie mehr Probleme mit vollen Munitionsschränken :dirol:

Und ja, die von Ikea gehen auch, gibts hier massenhaft berichte drüber.

LG

Peter

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vorsicht: Vorhängeschloss ist nicht gleich Schwenkriegelschloss, dass könnte bei einer Kontrolle Ärger geben - ich habs nicht drauf ankommen lassen und hab mir eine 0.8 x 1.8 Stahlschrank bei ebay rausgelassen - hat allerdings rund das Doppelte von der Ikea PS Variante damals gekostet

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich hab mir über ebaykleinanzeigen. de oder quoka,de (nicht mehr sicher) einen alten Spind besorgt. Hat mich glaube ich 15€ oder so gekostet.

Hab garnicht genug Geld um soviel Munition zu kaufen um den voll zu bekommen.

Einfach mal nach sowas googlen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vorhängeschloß vs. Schwenkriegel ist ein nichtexistentes "Problem".

Die Frage nach der Aufbewahrung, der Lagerung und dem ganzen Rest findet sich - wie sollte es anders sein - auf der Seite 42 der WaffVwV

36.2.2 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von Muni tion (unabhängig, ob erlaubnisfrei oder erlaubnispflichtig) ist ebenfalls ein festes verschlossenes Behältnis anzusehen (gleichwertiges Behältnis). Geschosse, z. B. Diabolos für Druckluftwaffen, sind keine Munition.

Keine Anforderungen hinsichtlich des Verschlusses.

Bearbeitet von Gruger
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Keine Anforderungen hinsichtlich des Verschlusses.

Diese Anforderung findet sich in der AWaffV §13 (3):

(3) Munition, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, darf nur in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden.

Interessant ist, dass die AWaffV die Aufbewahrung es nur wie beschrieben (oder gleichwertig dazu) zulässt. Hat man ein Behältnis, dass stärker schützt, so ist das nicht erlaubt, da es eben besser ist und halt nicht gleichwertig. <_<

Allerdings glaube ich nicht, dass man sich unter rein praktischen Gesichtspunkten über dieses Problem Sorgen machen muss.

bye knight

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...Hat man ein Behältnis, dass stärker schützt, so ist das nicht erlaubt, da es eben besser ist und halt nicht gleichwertig. dry.png

Allerdings glaube ich nicht, dass man sich unter rein praktischen Gesichtspunkten über dieses Problem Sorgen machen muss.

bye knight

Ist vlt. mit Blick auf die Lagerung von Explosivstoffen nicht ganz unbedeutend (Druckentlastung), aber bei "nur" Munition... ich glaube, der "Josef" ist eine echte Alternative für mich, da fällt das lästige Bücken in die Stahlblechkiste weg...
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.