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2mm Berloque KWS benötigt?


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Gast Mr.PiffPaff
Geschrieben

Hallo,

ich habe zum Geburtstag eine 2mm Berloque geschenkt bekommen und würde mir das gerne an den Schlüsselbund hängen.

Muss ich mir dafür wirklich einen KWS beantragen?

Irgendwie hat die kleine etwas von einer "käpsele pistole". -> Spielzeug

Falls ja - wie muss ich das machen - was kostet der SPass?

Geschrieben (bearbeitet)

beantragen, 50 € blechen und Du darfst se als Schlüsselanhänger......(i.d.R. sind SRS aber verdeckt zu führen......das wird beim Schlüsselbund ned immer funktionieren)

Bearbeitet von alzi
Gast Mr.PiffPaff
Geschrieben

Wird man da dann auch alle 3 Jahre auf Unbedenklichkeit überprüft und bekommt ne Rechnung?

Oder sind das 50€ und das gilt dann Lebenslänglich?

Geschrieben

der KWS gilt unbefristet. es ist eine waffenrechtliche Erlaubnis, Du kannst also davon ausgehen, dass Du alle 3 Jahre auf Zuverlässigkeit geprüft wirst.

ganz genau wird Dir das aber die Behörde sagen (können).

Geschrieben

Bisher kam da nix hoch, das da noch mehr kosten anfallen. Was die Zukunft bringt wird man sehen müssen.Hier bei uns wird auch für unsere Überprüfung alle 3 Jahre bei scharfen Waffen keine Gebühr erhoben, in vielen anderen Ämtern ist das so. Pauschale Aussagen wird es vermutlich dann auch nicht für den KWS geben. Bei manchen Kreisen bekommt man Besuch von der Polizei nach Beantragung, in vielen anderen nicht. Kocht halt jeder sein eigenes Süppchen.

Peter

Geschrieben

und nicht vergessen:

wenn Du die Berloque zuhause dann in der hübschen Holzschatulle mit beiliegender Munition (Kartuschen~/pyrotechnischer~) aufbewahrst: ab in den 0er Schrank.

Geschrieben

beantragen, 50 € blechen und Du darfst se als Schlüsselanhänger......(i.d.R. sind SRS aber verdeckt zu führen......das wird beim Schlüsselbund ned immer funktionieren)

Wo steht das mit verdeckten Führen?

Hat da etwa eine Ordnungsbehörde irgendwelche Auflagen dazufabuliert?

oswald

Geschrieben

Das verdeckte Führen wird in der Regel zur Auflage im KWS gemacht. Ist meiner Meinung nach auch richtig so.

Bei der kleinen Berloque ist das zwar ein bisschen naja, aber Tatsache.

Rechtlich ist die Kleine genauso zu betrachten wie eine große SRS Waffe.

Allenfalls könnte man hoffen, das die "übersehen" wird.

Geschrieben

Das verdeckte Führen wird in der Regel zur Auflage im KWS gemacht. Ist meiner Meinung nach auch richtig so.

Hallo Oneshot

und warum ist das deiner Meinung nach richtig?

Kurze Begründung wäre gut.

Steven

Geschrieben

Das verdeckte Führen wird in der Regel zur Auflage im KWS gemacht.

Noch macht hier der Bundestag die Regeln und nicht das Amt. Und hätte der verdecktes Führen gewollt, dann hätte er verdecktes Führen ins Gesetz geschrieben.

bye knight

Geschrieben

Noch macht hier der Bundestag die Regeln und nicht das Amt. Und hätte der verdecktes Führen gewollt, dann hätte er verdecktes Führen ins Gesetz geschrieben.

Wieso, er hat ins Gesetz geschrieben, dass waffenrechtliche Erlaubnisse zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung inhaltlich beschränkt werden können.

Geschrieben

Weil es vielleicht nicht schlau wäre, wenn jetzt alle SRS - KWS Träger mit einer Kanone im Oberschenkelholster auf der Straße 'rummarschieren würden?

Hallo Oneshot

es ging um eine Berloque. Sicherlich kennst du die. Warum sollte ich die nur verdeckt führen dürfen?

Aber auch das offene Führen einer SSW wäre keine Gefahr für die BRD. Wenn es auch nicht alle glauben können, wäre das offene Führen einer SSW von einem mitteilungsbedürftigen Kleinen-Waffenschein-Inhaber für die Statistik von Straftaten nicht Relevant und damit auch vernachlässigbar.

Wir haben uns scheinbar in eine Abwärtsspirale des Erlaubten verfangen und die Lösung wäre: einfach mehr Freiheit.

Steven

Geschrieben

Weil es vielleicht nicht schlau wäre, wenn jetzt alle SRS - KWS Träger mit einer Kanone im Oberschenkelholster auf der Straße 'rummarschieren würden?

Ein Berloqepistölchen imOberschenkelholster?

Eine lustige Vorstellung.

Das Teilchen passt ja wohl eher ins Strumpfband, oder besser noch als Anhängerchen für's Intimpiercing...

Geschrieben

Ähem,

auch wenn wir über die 2 mm Berloque Pistole reden,

so wäre doch immerhin Grundvoraussetzung, daß diese auch ein

PTB im Kreis Zeichen hat, sonst ist ja alles fürn Mors...

Geschrieben

Wieso, er hat ins Gesetz geschrieben, dass waffenrechtliche Erlaubnisse zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung inhaltlich beschränkt werden können.

Ja. Und wie willst du begründen, dass diese Aufflage in alle KWS eingetragen wird? Genausogut könnte man den KWS ausstellen, mit der Aufflage zur Abwehr von Gefahren keine Schreckschusswaffe führen zu dürfen. Die Absurdität ist offensichtlich. Aufflagen müssen nach den Umständen des Einzelfalls entschieden werden.

Wenn man es in alle ohne Prüfung der individuellen Situation pauschal so rein schreibt, dann geht das aus meiner Sicht über das im Gesetz geforderte hinaus und ändert damit quasi die Rechtslage, wofür das Amt aber nicht befugt ist. Wenn der Gesetzgeber das so nicht gewollt hat, kann das Amt nicht sagen "Doch."

Und wie willst du aus offenem Führen eine Gefahr konstruieren? Dass Leute das missverstehen ist nervig, aber keine Gefahr. Inhaber des KWS führen ohne diese Auflage offen erlaubt. Sie sind ja extra deswegen sicherheitsüberprüft, gerade damit von ihnen keine Gefahr ausgeht.

Und so ganz nebenbei: Wenn man sich gegen diese Auflage nicht wehrt, dann geht man ein ganz gewaltiges Risiko ein. Sieht mal jemand die Waffe, weil die Jacke mal verrutscht ist oder weil man vor dem Einsteigen ins Auto die Jacke eben auszieht, dann führt man die Waffe ohne Erlaubnis. Und die möglichen Konsequenzen sind dann schon drastisch. Und zwar so richtig drastisch.

bye knight

Geschrieben

In Hamburg ist die Auflage "verdecktes Führen" im Fomular schon von vornerein eingedruckt.

Eine Auflage für verdecktes Führen einer SRS Waffe ist vom WaffG nicht gedeckt, ist jedoch ein vernünftiger Hinweis bzw. Empfehlung.

In meinem KWS ist nur der Hinweis auf das Führverbot bei öff. Veranstaltungen, Aufzügen und öff. Versammlungen.

Er bezieht sich aber ausschließlich auf PTB Waffen.

P.S.:

Momentan reicht für die Aufbewahrung die getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition, wobei auf die Nichtzugriffsbereitschaft unter 18-jährigen zu achten wäre, ansonsten linke und rechte Schublade ist momentan noch ausreichend.

Sollte jedoch die EU-Richtlinie umgesetzt werden, wird dann wohl ein 0-er Schrank erforderlich sein, wobei dann die SRS Waffen auch in eine WBK eingetragen werden müssen.

Wird man da dann auch alle 3 Jahre auf Unbedenklichkeit überprüft und bekommt ne Rechnung?

Oder sind das 50€ und das gilt dann Lebenslänglich?

Ohne die 50,- € wird der KWS erst gar nicht herausgegeben.

Geschrieben

Und wie willst du aus offenem Führen eine Gefahr konstruieren? Dass Leute das missverstehen ist nervig, aber keine Gefahr. Inhaber des KWS führen ohne diese Auflage offen erlaubt. Sie sind ja extra deswegen sicherheitsüberprüft, gerade damit von ihnen keine Gefahr ausgeht.

Ist das jetzt eine ernsthafte Frage?

Es geht dabei doch nicht darum, ob DU weißt, dass von Dir keine Gefahr ausgeht, sondern wie Du von den anderen Personen um dich herum wahrgenommen wirst. Wenn Du mit einer offen getragenen Schusswaffe durch eine belebte Fussgängerzone läufst oder gar eine Bank betrittst, und alle Leute um dich herum im nächsten Hauseingang Deckung suchen, weil keiner außer Dir weiß und beurteilen kann, ob Du ein sicherheitsüberprüfter KWS-Inhaber mit einer ungefährlichen PTB-Waffe oder ein potentiell durchgeknallter Amokläufer mit einer scharfen Waffe bist, dann störst Du die offentliche Ordnung und zwar ganz erheblich.

Unter dem Gesichtspunkt wäre eine solche Auflage aus meiner Sicht schon sinnvoll und ich würde jetzt auch nicht darauf wetten, dass man, wenn man dagegen Widerspruch einlegt, letztendlich vor Gericht Recht bekommt.

Geschrieben

Ist das jetzt eine ernsthafte Frage?

Ja.

Es geht dabei doch nicht darum, ob DU weißt, dass von Dir keine Gefahr ausgeht, sondern wie Du von den anderen Personen um dich herum wahrgenommen wirst.

Auflagen sind zulässig zur Vermeidung von Gefahren. Natürlich geht es dabei um die Vermeidung von Gefahren, worum soll es denn sonst gehen?

Die Wahrnehmung anderer Leute ist keine Gefahr für andere Leute.

Wenn Du mit einer offen getragenen Schusswaffe durch eine belebte Fussgängerzone läufst oder gar eine Bank betrittst, und alle Leute um dich herum im nächsten Hauseingang Deckung suchen, weil keiner außer Dir weiß und beurteilen kann, ob Du ein sicherheitsüberprüfter KWS-Inhaber mit einer ungefährlichen PTB-Waffe oder ein potentiell durchgeknallter Amokläufer mit einer scharfen Waffe bist, dann störst Du die offentliche Ordnung und zwar ganz erheblich.

Jeder Jäger darf mit seiner Waffe offen rumm laufen. Jeder Geldtransportschützer darf mit seiner Waffe offen rumm laufen. Jeder Polizist läuft mit seiner Waffe offen rumm, und ich kann mir gut vorstellen, auch die zivil gekleideten dürften es.

Unter dem Gesichtspunkt wäre eine solche Auflage aus meiner Sicht schon sinnvoll und ich würde jetzt auch nicht darauf wetten, dass man, wenn man dagegen Widerspruch einlegt, letztendlich vor Gericht Recht bekommt.

Als Empfehlung würde ich dir zustimmen. Als Auflage wehement NEIN.

Und auf das Argument, dass man die Waffe unerlaubt führt, wenn mal in einer blöden Situation das Verdeck offen ist, bist du gar nicht eingegangen.

bye knight

Geschrieben (bearbeitet)

Warum man eine SSW - wenn überhaupt - verdeckt führen sollte?

Weil die SEKs andere Dinge zu tun haben, als 50x am Tag KWS-Inhaber hochzunehmen, die in bester US-Manier demonstrativ ihr Recht auf open-carry demonstrieren wollen. Realistisch: Was wird denn passieren, wenn man im Sommer mit der SS-Glock am offenen Holster durch Frankfurt marschiert? Recht hin oder her. In den USA wird der nette Sheriff mal fragen, was man so vorhat (Siehe YouTube). In D wird man jedes Mal das große Programm auffahren. Das zu ändern ist genauso realistisch, wie concealed carry in D einführen zu wollen.

Bearbeitet von Harry Callahan
Geschrieben

Auflagen sind zulässig zur Vermeidung von Gefahren. Natürlich geht es dabei um die Vermeidung von Gefahren, worum soll es denn sonst gehen?

Die Wahrnehmung anderer Leute ist keine Gefahr für andere Leute.

Natürlich ist es eine Gefahr, wenn andere Leute dich mit der Waffe sehen, dass nicht einordnen können, deswegen möglicherweise panisch oder unbedacht reagieren und dadurch sich selbst oder wieder andere gefährden.

Jeder Jäger darf mit seiner Waffe offen rumm laufen. Jeder Geldtransportschützer darf mit seiner Waffe offen rumm laufen. Jeder Polizist läuft mit seiner Waffe offen rumm, und ich kann mir gut vorstellen, auch die zivil gekleideten dürften es.

Ja, die sind aber durch entsprechende Kleidung, Uniform oder gut lesbare Aufschrift auf ihren Klamotten auch von Laien als solche problemlos erkennbar. Ich habe aber noch nie jemanden gesehen, der offen eine Schusswaffe führt und auf dessen Oberbekleidung steht: "Sicherheitsüberprüfter KWS-Inhaber mit PTB-Waffe".

Und auf das Argument, dass man die Waffe unerlaubt führt, wenn mal in einer blöden Situation das Verdeck offen ist, bist du gar nicht eingegangen.

Weil es falsch ist. Wenn man die Waffe trotz Auflage offen führen würde, ist das kein unerlaubtes Führen und somit eine Straftat, sondern ein Verstoß gegen die Auflage und somit eine OWi. Ich glaube allerdings nicht, dass jemand eine OWi-Anzeige bekommt, nur weil ihm aus Versehen die Jacke verrutscht und deswegen die Waffe kurz sichtbar ist.

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