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IGNORED

Was passiert im schlimmsten anzunehmenden Fall, bei HA Verbot?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ein paar mögliche Szenarien habt ihr jetzt beschrieben, die durchaus im Bereich des möglichen liegen. Vielen Dank!

Ich habe zwar ein wenig auf unsere Fraktion der Juristen und ihre Einschätzung gehofft, aber vielleicht kommt das ja noch :)

Tja....da habe ich jetzt seit 4 Wochen meinen Voreintrag für den ersten HA in der Pappe und dann so etwas.

Aber wisst ihr was? Ich kaufe! Bis Endes des Jahres sollten die leeren Spalten im Voreintrag gefüllt sein.....

Den Zauderer könnte jetzt die EU einholen, den Mutigen kostet sie höchstens (Lehr)Geld :sla:

Geschrieben

Einige der Beitler G3 Clone wurden persönlich des Nachts abgeholt, andere durfte man persönlich anliefern....

Aber die hat man nach ca. einem Jahr und noch vertretbaren Kosten wieder bekommen.. ob das dann diesmal auch so laufen würde kann niemand vorher sagen.

Geschrieben
...

Tja....da habe ich jetzt seit 4 Wochen meinen Voreintrag für den ersten HA in der Pappe und dann so etwas.

Aber wisst ihr was? Ich kaufe! Bis Endes des Jahres sollten die leeren Spalten im Voreintrag gefüllt sein.....

...

Ich würde mir da jetzt auch nicht die Hosen voll kacken.. ein Totalverbot lässt sich kaum durchsetzen, brenzlich könnte es für aktuell in B7 eingestufte Waffen werden.. aber auch da wird sich wohl eine Lösung finden!

Geschrieben

..., bzw ihn nicht mal mehr ohne Genehmigung irgendwo hin transportieren kann, z.b. bei einem Wohnortwechsel. Oder sehe ich das falsch?

Ohne zu orakeln, ob oder was bei diesem HA-Verbotsansatz rauskommen mag:

Wie kommt man auf die schräge Idee, seine Plempen bei einem Wohnortwechsel nicht mitnehmen zu dürfen?

Ein, sagen wir mal, "recht kontroverser" Gedankengang...

Geschrieben

Man is das teilweise ein Geseier hier.

Geht doch bitte auf die eingangs gestellte Frage ein.

Was wirklich interessieren würde : wie war das in UK ?

Die Frage wurde schon gestellt aber von niemandem beantwortet.

Weiß es keiner?

Das wäre nämlich wirklich interessant zu wissen...

Geschrieben

....Was wirklich interessieren würde : wie war das in UK ?...

Die Besitzer von Kurzwaffen konnten die Waffen gegen Quittung bei der Polizei abgeben und mussten schriftlich ihren Erstattungsanspruch geltend machen.

Trotz Ankündigung von monetären Ersatz wurde nicht gezahlt.

......

Der Transport von Kriegswaffen, egal wohin, ist genehmigungspflichtig.

Geschrieben

Tja, die HA würden eingezogen werden und vernichtet werden (ohne Gegenleistung). Danach werden die Gesetzte weiter verschärft und der Reihe nach alle weiteren Waffen eingezogen bis alle Bürger der EU restlos von Waffen befreit sind.

Sarkasmus ein:

Da es dann keine Waffen mehr gibt wird es auch keinen Terrorismus mehr geben sondern nur noch Gutmenschen und es wird nie wieder jemand eine Waffen brauchen oder sein Land oder Leben verteidigen müssen. So war es ja auch bevor es Schusswaffen gab auf dieser Welt.

Sarkasmus aus:

Geschrieben

Dann zähl mal an Deiner unreinen Hand ab wie die vorhaben den Gesetzestext zu verpacken - so er denn kommt..

Grüße

Hierzulande feixendes Grinsen (auch bei einem bestimmten Verband mit 3 Buchstaben), offiziell Verweis auf "die EU will ja"

so es denn kommt

Geschrieben

Die Besitzer von Kurzwaffen konnten die Waffen gegen Quittung bei der Polizei abgeben und mussten schriftlich ihren Erstattungsanspruch geltend machen.

Trotz Ankündigung von monetären Ersatz wurde nicht gezahlt.

In Australien wurde wohl gezahlt, allerdings, glaube ich, 250 Aussie-Dollar pro Waffe, unabhängig vom Wert oder Zustand. Wer eine Schrottwaffe hatte, die er gerne für 100 losgeworden wäre, hat sich gefreut, die anderen wurden enteignet.

Geschrieben

Ich erinnere mich gerade daran, daß, als ich auf der IWA war, die Hanseln vom Stand des NWR bei einer Unterhaltung mehrfach von "schwarzen Waffen" faselten.

Ich hatte dann einen von denen danach gefragt, was denn "schwarze Waffen" seien - ob sie damit illegale Kniften meinten.

Ist in Amerika als Bezeichnung, nicht unbedingt abschätzig gemeint, für Waffen wie AR 15, Kaschi, usw. üblich. Kein fest umrissener Begriff, aber als erste Definition dürfte hinkommen: "Halbautomatische Langwaffe (oder aus einer Langwaffe abgeleitete Kurzwaffe) ohne Holzschaft." Also K98 oder auch Garand definitiv nicht, AR 15 und Kaschi definitiv, bei modernen Polymerwaffen könnte man sich streiten ob einen das Plastik mehr an Holz oder mehr an Metall erinnert.

Geschrieben

Einige der Beitler G3 Clone wurden persönlich des Nachts abgeholt, andere durfte man persönlich anliefern....

Wurden die eigentlich jemals für eine ernste Straftat (reiner Besitz usw. nicht eingerechnet) verwendet? Am ehesten könnte ich mir noch Jagdwilderei vorstellen, aber wenn's danach ginge, dann dürfte man in ganz Südfrankreich und Italien keinen Klebstoff mehr verkaufen.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich würde mir da jetzt auch nicht die Hosen voll kacken.. ein Totalverbot lässt sich kaum durchsetzen, brenzlich könnte es für aktuell in B7 eingestufte Waffen werden.. aber auch da wird sich wohl eine Lösung finden!

Du kannst zwar vollmundig Schwachsinn verbreiten, aber bei der Lesekompetenz zeigst du erschreckende Mängel. Schon 19 Seiten englischer Text überfordern dich offensichtlich.

Wurden die eigentlich jemals für eine ernste Straftat (reiner Besitz usw. nicht eingerechnet) verwendet? Am ehesten könnte ich mir noch Jagdwilderei vorstellen, aber wenn's danach ginge, dann dürfte man in ganz Südfrankreich und Italien keinen Klebstoff mehr verkaufen.

Ich wurde als BWT3-Besitzer der Begehung einer ernsten Straftat bezichtigt:

Anklage wegen Verstoß gegen des Kriegswaffenkontrollgesetz

Bearbeitet von Zeb Carter
Geschrieben (bearbeitet)

Ich wurde als BWT3-Besitzer der Begehung einer ersten Straftat bezichtigt:

Anklage wegen Verstoß gegen des Kriegswaffenkontrollgesetz

Deswegen habe ich ja geschrieben, den reinen Besitz nicht mit eingerechnet. Wenn der Besitz bei irgendeinem Problem mit einem Behördenbescheid die schlimmste Straftat im Zusammenhang mit diesem Waffen ist, dann hält sich mein persönliches Bedrohungsgefühl in sehr engen Grenzen.

Schon die moralisierende Idee im KWKG, daß eine Herkunft aus Vollautomaten, nicht eine tatsächliche technische Eigenschaft eine Waffe zur "Kriegswaffe" macht, ist ja ganz offensichtlich hanebüchen.

Bearbeitet von Proud NRA Member
Geschrieben (bearbeitet)

Ich fand das Bedrohungspotential von 1-5 Jahren Haft für den Besitz eines harmlosen Gegenstandes schon recht beachtlich.

Immerhin waren die Schergen (einige stören sich ja an dem Begriff Büttel) so nett, mich nicht beim schlafen zu stören. Einen Hund besitze ich zum Glück nicht.

PS. Duden

Scherge: jemand, der unter Anwendung von Gewalt jemandes (besonders einer politischen Macht) Aufträge vollstreckt; Handlanger

Bearbeitet von Zeb Carter
Geschrieben

Ich fand das Bedrohungspotential von 1-5 Jahren Haft für den Besitz eines harmlosen Gegenstandes schon recht beachtlich.

Immerhin waren die Schergen (einige stören sich ja an dem Begriff Büttel) so nett, mich nicht beim schlafen zu stören. Einen Hund besitze ich zum Glück nicht.

Nun, strengere rechtliche Vorschriften für die Ausstellung von Durchsuchungsbeschlüssen oder falsche Behauptung von Gefahr im Verzug wo der Sache nach offensichtlich keine Gefahr vorliegt (ich nehme an, das Ding war nach WaffG korrekt eingetragen und Du warst nicht als Gewaltkrimineller oder gewalttätiger Psychopath bekannt) mit strengeren Strafen, wenn es jemand trotzdem macht, wären in der Tat eine Rechtsverschärfung, für die ich mich erwärmen könnte. Das würde vielleicht wirklich den Terror (also Schrecken) reduzieren.

Geschrieben

Was ich lediglich sagen kann ist, daß ich kein bekannter gewalttätiger Psychopath bin. Selbstverständlich war das BWT3 in meine WBK eingetragen und stand ungeladen, brav in einem 200 kg A-Schrank. Es war so harmlos, daß es noch nicht einmal in die Ecken gepinkelt hat.
Dies hat die diensteifrigen Schergen so frustriert, daß sie mir noch einen Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften anhängen wollten. Ich fand diesen Einsatzwillen gut, schließlich wird die Bande von den mir gewaltsam abgepressten Steuergeldern alimentiert (auch dies ist der korrekte Begriff, da sie ihr Geld nicht verdienen.)

Geschrieben

- Gültigkeit Waffenrechtlicher Erlaubnisse von 5 Jahren - Na ja, bisher kann die Behörde 3 Jahre nach Erteilung der WBK prüfen, ob das Bedürfnis noch besteht (oder bei irgendeinem Verdacht ..). Das wird ähnlich wie bei der Sprengpappe laufen, denke ich .... Alle 5 Jahre Bedürfnis bestätigen lassen, Stempel abholen und Gebühr zahlen.

In dem Zusammenhang wäre die hochinteressante Frage, was denn da alles "bestätigt" werden soll...

Das generelle weitere Vorliegen der waffenrechtl. Bedürfnisse pro Waffenbesitzer... oder jedes einzelne Bedürfnis bzw. jede einzelne waffenrechtliche Erlaubnis... oder Einzel-Waffenbezogen....?

Gerade, wenn es in letztere Richtung geht, könnte es für viele von uns (mit mehreren WBKs und -zig Waffen im Bestand) so richtig "lustig" werden. Denn dass für diese neue "Amtshandlung" nicht ordentlich Gebühren erhoben würden, glaubt wohl kein Mensch. Ganz abgesehen von Zeitaufwand und Bürokratismus an sich.

Geschrieben

Hierzulande feixendes Grinsen...."die EU will ja" so es denn kommt

Jegliches Grinsen unter Verweis auf die EU kann sich der deutsche Gesetzgeber sparen.

Ende 2013 hat der Deutsche Bundesrat klipp und klar der EU abgesprochen, für derartige waffenrechtliche Regelungen die Gesetzgebungs-Kompetenz zu haben.

Geschrieben

Jegliches Grinsen unter Verweis auf die EU kann sich der deutsche Gesetzgeber sparen.

Ende 2013 hat der Deutsche Bundesrat klipp und klar der EU abgesprochen, für derartige waffenrechtliche Regelungen die Gesetzgebungs-Kompetenz zu haben.

Dann können wir ja weiterschlafen !

Grüße

Geschrieben

Nein, das können und sollten wir nicht. Denn fest "in der Hand" haben wir gar nichts, auch nicht, wie konsequent der deutsche Gesetzgeber heute, 2015, mit dem genannten Punkt umgeht...

Aber man sollte in seinen Anschreiben an die EU-Parlamentarier, evtl. auch bereits an MdBs, jedesmal darauf hinweisen.

Geschrieben

Sowas musste ich hier im Kreis Wesel nicht unterschreiben.

Natürlich nicht. Steht ja so schon im Gesetz, zumindest sinngemäß: Das Bedürfnisprinzip besagt nichts anderes, kein Bedürfnis, kein Besitz. Entfällt das Bedürfnis, entfällt die Besitzgrundlage. Es gibt da keinen Unterschied zwischen einem gesetzlichen Verbot, einer Sportordnungsänderung und dem Austritt aus dem Verband.

Ende 2013 hat der Deutsche Bundesrat klipp und klar der EU abgesprochen, für derartige waffenrechtliche Regelungen die Gesetzgebungs-Kompetenz zu haben.

Ja und? Erstmal wird umgesetzt. Dann wird eingezogen und vernichtet, anschließend können die Betroffenen ja klagen. Und dann?

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