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IGNORED

Waffenrechtsverschärfung: Brief an EU-Abgeordnete und ihre Antworten


mwe

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Meine Antwortmail auf diese unsägliche SPD-Stellungnahme (übernehmen/kopieren ist erlaubt) :

Sehr geehrte Frau …,

Vielen Dank für Ihre sehr sorgfältig ausgearbeitete Antwort.

Leider überzeugt sie nicht ganz, weil Sie die Brisanz des Entwurfs für Waffenbesitzer und viele andere Bürger (Besitzer von Salut-, Knall- und Modellwaffen) in Deutschland dramatisch verharmlosen.

Wir sind signifikant betroffen ! Sowohl Jäger als auch Sportschützen - aber auch sehr viele sonstige Bürger.

Lassen Sie mich die kritischen Punkte als Analogie in unsere vertraute Automobilwelt übertragen. Es ist amüsant zu lesen - aber sachlich leider tatsächlich vergleichbar:

Die EU schlägt gerade in einem Entwurf zum grenzüberschreitenden Autoverkauf (!) vor, dass in allen Ländern der EU binnen 3 Monaten die folgenden Gesetze erlassen werden sollen:

- Jeder Führerscheininhaber muss alle 5 Jahre eine erneute medizinische Untersuchung vorlegen (auf eigene Kosten).

- Autos sind nicht mehr Eigentum des Besitzers, sondern nach dem Kauf (voller Preis) muss spätestens alle 5 Jahre die Besitzerlaubnis neu verlängert werden.

Bei Nichtverlängerung muss das Auto binnen 4 Wochen verkauft oder verschrottet werden.

Dies gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge !

Ältere Leute, die ihr gut gepflegtes Fahrzeug kaum mehr benutzen, werden aufgefordert, ihre Fahrzeuge binnen 4 Wochen zu verkaufen, zu verschrotten oder unbrauchbar machen zu lassen.

Dies gilt auch für Sammlerfahrzeuge.

- Der Besitz von Fahrzeugen, die militärischen Geländewagen nur „ähnlich“ sehen, ist strengstens verboten.

Selbst der Besitz von einem nicht mehr fahrfähigen Schrotthaufen ohne Motor, der mal einem militärischen Geländewagen ähnlich sah, ist strengstens verboten.

Folge: Ein unvergleichlicher Mercedes AMG G 63 mit designo-Lederpolstern, den Sie sich als Höhepunkt Ihres Autolebens nach langem Sparen geleistet haben, wird rückwirkend zum verbotenen Gegenstand erklärt.

Sie müssen ihn abgeben und verschrotten lassen. Behalten ist nicht erlaubt - auch nicht als jämmerlicher Schrotthaufen mit zerstörtem Motor.

Dies gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge, die eine Ähnlichkeit zu militärischen Geländewagen aufweisen, unabhängig davon, ob unsere Behörden gestern genau das Gegenteil schriftlich festgestellt haben !

Begründung: Es könnte ja sein, dass bei diesen Geländewagen ein Terrorist das Dach aufschneidet und ein MG montiert und somit aus einem zivilen PKW einen „Kriegswagen“ macht.

Ist zwar nach offiziellen Angaben der Behörden nie passiert, aber eine andere Begründung gibt es nicht.

Aber immerhin, es sollen im nahen Osten auch Toyota Landcruiser Pickups mit MG im Krieg verwendet werden.

Werden jetzt auch Toyota Pickups verboten ?

- Fahrzeuge dürfen nicht mehr im Internet angeboten werden. Kauf nur bei Ihrem Händler vor Ort.

- Nicht mehr funktionstüchtige Fahrzeuge sowie Gegenstände, die wie Autos aussehen oder Fahrgeräusche von sich geben (z.B. Karts), müssen ebenfalls bei der Behörde als Fahrzeuge Kategorie C angemeldet werden.

Offen ist noch, ob hier ebenfalls die Besitzerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden muss. Dies gilt rückwirkend für alle derartigen Objekte.

- Es wird noch darüber entschieden, ob Fahrzeuge mit mehr als 150 PS und mehr als 6 Zylinder wegen besonderer Gefährlichkeit gleich mit verboten werden.

Die Unfallstatistik besagt zwar, dass schwere Unfälle vornehmlich von Kleinwagen bei illegaler Benutzung (Trunkenheit, ohne Führerschein, geklaut) verursacht werden, aber Fakten stören hier wohl nur.

Und die Krönung:

Die offizielle Begründung, dass man damit verhindern wolle, dass jemals wieder Psychopathen mit geklauten LKWs aus einem bosnischen Militärdepot in der Fußgängerzone in Paris 130 Leute tot fahren.

Und Sie sagen mir, ich wäre als Autofahrer mit einem Alltags-Smart und meinem Traum-Geländewagen fürs besondere Wochenende in der Garage gar nicht betroffen ?

Ich bin betroffen - sogar ganz signifikant !

Können Sie zustimmen, dass diese Ideen hanebüchener Quatsch sind, der nicht weiter verfolgt werden sollte ?

Dann wirken Sie bitte darauf hin, dass das EU-Proposal sich auf europaweite technische Standards zur Deaktivierung beschränkt.

Oder sind Sie tief im Inneren der Meinung, dass gut motorisierte Autos und insbesondere Geländewagen „gefährlich“ sind und nur von Behörden und Staatsorganen gefahren werden sollten.

Die Bürger seien doch mit einem Fahrrad (oder einem Trabant ?) ausreichend „motorisiert“.

Dann könnte obiger Entwurf sogar Ihre Zustimmung erfahren.

Ich frage mich nur gerade, ob ich die ganzen Jahre wirklich die richtige Partei gewählt habe.

Mein einziger Trost: Es geht vielen tausend anderen genauso. Vielleicht sogar ganzen Ländern (Frankreich z.B. wählt gerade).

Mit freundlichen Grüßen

Sindbad
Bearbeitet von Sindbad
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@Sindbad :victory:

Aber nach EU-Definition ist es es eigentlich ganz einfach.

Gut = Schusswaffen in den Händen des Staates (Polizei/Militär).

Schlecht = Schusswaffen, dazu gehören die ganz ganz pööhseen Halbautomaten in den Händen rechtschaffender Bürger (LWB).

Gleichgültig bzw. vernachlässigbar = Schusswaffen in den Händen von Terroristen/Kriminellen und wird als sog. in Kauf zu nehmender Kollateralschaden bzw. Restrisiko abgebucht.

Ist doch simpel und logisch: Du als LWB bist nach EU-Definition in der Bringschuld und musst dich rechtfertigen warum du eine/mehrere Schusswaffe/n hast, obwohl du kein Terorrist/Krinineller bist oder zu einem Staatsorgan gehörst der dienstlich eine Waffe tragen muss. Bist du LWB? Tja Pech gehabt, du fällst nach EU-Definition nicht unter die Kategorie von Gut oder Gleichgültig bzw. vernachlässigbar und darum darfst du auch keine bösen Halbautomaten mehr erwerben und besitzen. :rotfl2::shout:

Bearbeitet von mühli
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Und die hier

Sehr geehrter Herr ............

herzlichen Dank für Ihre Nachricht vom 01. Dezember 2015. Sie nehmen Bezug auf Pressemeldungen, wonach die Europäische Union wegen der jüngsten Anschläge in Paris eine Verschärfung des Waffenrechts plane.

Derzeit stellt sich der Sachstand wie folgt dar:

Die Europäische Kommission hat aufgrund der jüngsten Terroranschläge ihren Vorschlag zur Änderung der Feuerwaffenrichtlinie vorfristig bereits am 18. November 2015 im Kollegium der Kommissare verabschiedet (http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6110_en.htm). Mit einer offiziellen Übermittlung dieser Vorschläge an den Rat der Europäischen Union ist erst in den nächsten Tagen zu rechnen. Ziel ist es, den Erwerb von Feuerwaffen zu erschweren, solche in rechtmäßigem Besitz besser rückverfolgen zu können, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu stärken und zu gewährleisten, dass deaktivierte Feuerwaffen auf Dauer unbrauchbar gemacht werden.

Sollten die Vorschläge der EU-Kommission von den Mitgliedstaaten wie auch vom Europäischen Parlament angenommen werden, müsste das deutsche Waffenrecht dementsprechend angepasst werden. Da die Verhandlungen hierzu aber erst in den kommenden Monaten anlaufen, ist derzeit noch nicht absehbar, welche Vorschläge in welcher Ausgestaltung tatsächlich in die Richtlinie übernommen werden. Hinzu kommt, dass Deutschland bereits heute über eines der strengsten Waffengesetze der Welt verfügt, so dass der nationale Anpassungsbedarf im Falle einer Verabschiedung des Richtlinienvorschlages eher gering ausfallen dürfte. Ich bin überzeugt, dass die deutschen Vertreter der Bundesregierung im Rat im Verlauf der Verhandlungen auf EU-Ebene darauf hinwirken werden, dass Änderungen mit Augenmaß erfolgen und einen Sicherheitsmehrwert mit sich bringen.

Mit freundlichen Grüßen

CDU

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Ich bin überzeugt, dass die deutschen Vertreter der Bundesregierung im Rat im Verlauf der Verhandlungen auf EU-Ebene darauf hinwirken werden, dass Änderungen mit Augenmaß erfolgen und einen Sicherheitsmehrwert mit sich bringen.

Mit freundlichen Grüßen

CDU

Na, auf diesen vorgeblichen "Sicherheitsmehrwert" darf man sehr gespannt sein.

Außer vielleicht einer EU-weiten Vereinheitlichung der Deaktivierungs- und der SSW-Bestimmungen (techn. Normierungen), etwa auf heutiges deutsches Niveau, fällt mir da nichts ein, was irgendeinen "Mehrwert" hätte.

Ob den Parlamentariern allen klar ist, dass es der Kommission im Kern nicht um Sicherheit, sondern um Verbote und ein Abschmelzen des LWB geht?

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Und ALFA schreibt,

vielen Dank, vertreten 100% ihre Meinung und Interessen, stimmen dem EU Vorschlag überhaupt nicht zu, nie,

wir bauen auf ihre Unterstützung, bitte wählen Sie uns!

Und all das in höflichster Weise.

Wenn es Ernst wird , ist das alles vergessen , sobald sie etwas Macht haben , jetzt wollen sie noch gewählt werden , haben sogar ein Gewinnspiel gemacht . War das am Anfang mit der AFD auch so , gemässigtes Waffenrecht .

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Wenn es Ernst wird , ist das alles vergessen , sobald sie etwas Macht haben , jetzt wollen sie noch gewählt werden , haben sogar ein Gewinnspiel gemacht . War das am Anfang mit der AFD auch so , gemässigtes Waffenrecht .

Nein, da nahm man keine Stellung dazu. Zu behaupten die machen hinterher eh nix ist natürlich einfach.

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Ich möchte an die Geschichte, die auch hier im Forum thematisiert wurde, erinnern: "Das sind Spinner, mit denen wollen wir nichts zu tun haben, aber wir brauchen die Stimmen."

Stichwort: "Email AFD + Allen antworten!"

Irgendwo im Forum müsste sich das finden lassen. Ist ja noch nicht allzu lange her.

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Sehr geehrter MISTER X,

vielen Dank für Ihre erneute Zuschrift und die Darlegung Ihrer Position. Ich möchte Ihnen Folgendes erwidern:

Im Zuge der europäischen Integration wurden große Teile der Regelungskompetenzen auf die europäische Ebene verlagert. Die Interessen der deutschen Bürgerinnen und Bürger werden durch die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union und durch die deutschen Parlamentarier im Europäischen Parlament vertreten. Meine Kolleginnen und Kollegen der S&D-Fraktion im Europäischen Parlament sind gute Ansprechpartner für Regelungsvorhaben auf europäischer Ebene. Bei der von Ihnen kritisierten Verschärfung des Waffenrechtes handelt es sich um eine Erweiterung der seit 2008 bestehenden Feuerwaffen-Richtlinie der EU die auf Grundlage des Artikels 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verabschiedet wurde. Der deutsche Gesetzgeber muss europäisches Recht in nationales Recht umsetzen und hat dabei einen begrenzten Spielraum.

Die Rechtsgrundlage des Artikels 114 AEUV wird in dem von Ihnen angesprochenen Bundesratsbeschluss angezweifelt. Jedoch ist Artikel 114 AEUV die zentrale Norm, welcher der Europäischen Kommission die Kompetenzen zur Verwirklichung des Binnenmarktes zuweist. Die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zeigt auch, dass diese Norm weit auszulegen ist. Das heißt, wie die Feuerwaffen-Richtlinie von 2008 zeigt, dass es auch eine Regelungskompetenz für Waffen- und den Besitz von Waffen gibt, da es sich bei Waffen auch um handelbare Güter handelt, für die gemeinsame europäische Standards wünschenswert sind. Ich füge Ihnen sowohl die Feuerwaffen-Richtlinie als auch den Bundesratsbeschluss als PDF-Dokumente in den Anhang ein.

In Bezug auf das Waffenrecht muss es zu einer Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit kommen. Fakt ist, es gibt ein großes Bedürfnis nach Sicherheit in der Bevölkerung dem die Gesetzgebung gerecht werden muss. Fakt ist auch, dass es keine Bestrebungen von Seiten der SPD-Bundestagsfraktion gibt Sport- und Berufsschützen den Umgang mit Waffen unnötig zu erschweren. Sie sagen: „Das deutsche Waffenrecht bedarf keiner Anpassung, da von legal besessenen Waffen keine oder nur minimale Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht“. Ich möchte dem insofern zustimmen, als dass auch ich davon zutiefst überzeugt bin, dass von dem ganz überwiegenden Teil der legalen Waffenbesitzern keinerlei Gefahr ausgeht. Allerdings muss ich auch insofern widersprechen, dass zum Beispiel die Amokläufe in Winnenden 2009 und in Ansbach in diesem Jahr zeigen, dass auch von legal besessenen Waffen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Jedes Mal wenn eine Gewalttat mit legal besessenen Waffen verübt wird, muss sich der Staat zurecht fragen lassen, ob er genug für die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger tut – diese Gedanken nur, um Ihnen die schwierige Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit zu verdeutlichen.

Seien Sie gewiss, dass wir als SPD-Bundestagsfraktion die Entwicklungen in Bezug auf das Waffenrecht im Auge behalten und dass wir eine gute Lösung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger finden werden.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie eine schöne Weihnachtszeit. Für Fragen und Anmerkungen stehe ich Ihnen weiterhin gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Dirk Wiese

"Das heißt, wie die Feuerwaffen-Richtlinie von 2008 zeigt, dass es auch eine Regelungskompetenz für Waffen- und den Besitz von Waffen gibt, da es sich bei Waffen auch um handelbare Güter handelt."

Also ist alles was irgendwie handelbar ist der unsäglichen EU-Willkür unterworfen.....

Gruß

Stefan

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So, hab schon wieder so einen dämlichen Brief von einem Terry oder Ska oder so bekommen und nochmal nachgefragt.

Habs auch gleich an alle Ska's geschrieben und die neue OA-Broschüre angehängt. Bin mal gespannt, ob was zurück kommt. Glauben tu ich's nich.

Sehr geehrte Frau Falk,
vielen dank für Ihre Rückmeldung auf meine Anfrage.
Nach dem Lesen Ihrer Antwort hätte ich noch ein, zwei Fragen an Herrn Bütikofer bzw. an Ihre Partei, da ich in den letzten Wochen von anderen Abgeordneten der Grünen immer wieder gleichlautende eMails erhielt.
Sie schreiben, die von den Grünen initierte Richtilinie 2008/51 hätte sowieso nach 5 Jahren überarbeitet werden sollen.
Wenn ich richtig rechne, wäre dies im Jahr 2013 gewesen.
Wieso erfolgte diese Überarbeitung nicht im Jahr 2013?
Denken Sie, die Anschläge von Paris hätten verhindert werden können, wäre diese Richtilinie, wie eigentlich vorgesehen, 2013 überarbeitet worden?
Denken Sie, hier könnte von einer Mitschuld der verantwortlichen Politiker gesprochen werden, die dies 2013 nicht taten?
Glauben Sie, das Verbot einer Waffe, die so aussieht als wäre sie eine Kriegswaffe, bringt einen Sicherheitsgewinn für die Bevölkerung?
Glauben Sie, ein Verbrecher läßt sich davon abhalten ein Verbrechen mit einer Schußwaffe zu begehen, indem per Gesetz legale Waffen verboten werden?
Denken Sie nicht, daß mit solchen Vorschlägen nicht sogar mehr Waffen in die Illegalität gedrängt werden? Diese Problematik wurde auch bei der Vorstellung des Kommissionsvorschlags im EU-Parlament am 7.12.2015 angesprochen.
Wie beurteilen Sie die polizeiliche Kriminalstatistik des BKA für 2014, mit 6.082.064 Straftaten von denen in 0,2% der Fälle Schußwaffen benutzt wurden, aber nur 0,00008% dieser Straftaten mit legalen Waffen begangen wurden? Dies entspricht 5 Straftaten mit legalen Waffen von 6.082.064 Straftaten bzw. 443 Straftaten mit Feuerwaffen!!!
Rechtfertigt dies diesen hohen bürokratischen Aufwand und die Benachteiligung von 1,5 Millionen besonders rechtstreuen deutschen Bürgern?
Glauben Sie mit einer Verschärfung des Waffenrechts für Legalwaffenbesitzer die Gefahr für terroristische Anschläge zu senken oder Verbrechen mit legalen Schußwaffen (5 in 2014) spürbar zu verringern?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar für ehrliche Antworten auf meine Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
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Habs auch gleich an alle Ska's geschrieben und die neue OA-Broschüre angehängt. Bin mal gespannt, ob was zurück kommt.

Wer weiß?

"Sehr geehrter Herr Detlef86,

über die dargelegten Fakten zum Waffenbesitz, welche in Ihrem Schreiben sowie in der beigefügten Broschüre enthalten sind, bin ich zutiefst betroffen und auch ein Stück weit traurig.

Denn diese sind geeignet, mein ideologisch festzementiertes Weltbild betreffend dieses Thema zu erschüttern...."

Nur ein Tagtraum.

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Ich starte noch ne Weihnachtsrunde.

War schonmal jemand so freundlich, die deutschen Ansprechpartner zum Thema Waffenrecht zusammenzustellen? Nach kursorischer Durchsicht der letzten Seiten fanden sich (eindeutig):

Frau Evely Gebhardt für die (deutsche Gruppe?) der SPD (auch Mitglied im Binnenmarktausschuss) und

Frau Terry Reintke bei den Grünen

Kann jemand die Liste ergänzen? Alle zuzutexten dürfte v.a. bei den uns neutral gesonnenen eher kontraproduktiv sein (jaja, ich weiß, wir zahlen, etc., ist mir momentan aber egal).

Oder ist das Deckungsgleich mit den Mitgliedern im o.g. Ausschuss? Das sitzt zB auch der Pretzell. Für die Grünen aber der Albrecht.

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Sehr geehrter Herr

vielen Dank für Ihre Mail.

Sehr viele Bürger teilen Ihre Bedenken. Für die Allianz für Fortschritt und Aufbruch (ALFA) steht fest: Mit ihren Vorschlägen kriminalisiert die EU-Kommission die legalen Waffenbesitzer. Von den Jägern und Sportschützen der Republik geht ausweislich der Dokumentation des Bundeskriminalamts keinerlei Gefahr für die Öffentlichkeit aus. Jean-Claude Juncker hingegen offenbart ein gehöriges Maß an Naivität, wenn er glaubt, dass sich Terroristen und Kriminelle ihre Waffen auf legalem Wege besorgen.

Mit ihren Vorschlägen geht es der Kommission möglichweise einmal mehr darum, nationale Gesetze EU-weit zu vereinheitlichen und so die gesetzgeberische Souveränität der Einzelstaaten weiter auszuhöhlen.

Die Europaabgeordneten der ALFA verwahren sich dagegen und werden sich gegen diese Vorschläge aussprechen. Vergleichen Sie hierzu auch die Stellungnahme meines Kollegen Bernd Kölmel auf youtube

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Starbatty

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Hab auch eine persönliche Mail an meine Abgeordneten und an die Feedback Adresse der Eu verschickt, sowie die Petition unterzeichnet. Und meine Frau auch.

Hoffe zumindest, einen kleinen Beitrag geleistet zu haben, trotz gerade frisch geborenem Zwerg und entsprechendem Zeitmangel. :-)

Vgr, gebt nicht auf !

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Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlichen Dank für Ihre zahlreichen Zuschriften. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich diese aufgrund ihrer schieren Menge nicht einzeln beantworten kann.

Ich kann die von Ihnen zum Ausdruck gebrachten Bedenken verstehen, zumal mir diese in den letzten Tagen und Wochen von unterschiedlicher Seite zugetragen wurden. Schon seit längerem wird auf verschiedenen Ebenen über eine Vereinheitlichung des Waffenrechts auf europäischer Ebene diskutiert. Dass diese Vereinheitlichung und auch Veränderungen notwendig sind, bestreitet angesichts offener EU-Binnengrenzen und eines stetig zunehmenden Internethandels wohl niemand.

Deshalb bitte ich Sie, sich genau die inhaltlichen Fakten des Kommissionsvorschlags anzusehen. So hat die EU-Kommission beispielsweise in einer Veröffentlichung (vgl. anbei) klargestellt, dass die für Jagd- und Schießsport genutzten halbautomatischen Waffen nicht von den Neuregelungen betroffen sein sollen.

Und dennoch steht außer Frage: Sportschützen und Jäger dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Das Schützen- und Jagdwesen gehört zum Kern des deutschen Kulturguts. Schützen und Jäger leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Naturschutz und zum Erhalt der deutschen und bayerischen Tradition. Dies wird auch deutlich zum Ausdruck gebracht, indem das Schützenwesen in Bayern als immaterielles Weltkulturerbe anerkannt wurde – auf Drängen und mit Unterstützung der Bayerischen Staatsregierung. Diese klare Positionierung der Bayerischen Staatsregierung zum Jagdwesen sucht in anderen Bundesländern ihresgleichen. Und auch im Europäischen Parlament steht die CSU zum Jagdwesen, während beispielsweise sich die grünen Abgeordneten bei der Diskussion um ein neues Tierschutzrecht für ein Verbot der Jagd zu Freizeitzwecken aussprechen.

Als CSU-Abgeordneter und Vorsitzender der Fraktion der Europäischen Volkspartei im Europäischen Parlament werde ich mich dafür einsetzen, dass keine überhasteten und unverhältnismäßigen Regelungen zulasten rechtschaffener Bürger erlassen werden.

Mir ist sehr wichtig klarzustellen, dass bei den Terroranschlägen in Paris vom 13. November 2015, aber auch bei den vorhergegangenen Anschlägen und Anschlagsversuchen, nach bisheriger Erkenntnis natürlich weder Schützen- oder Jagdwaffen benutzt wurden, noch bei den Attentätern irgendein Schützen- oder Jägerhintergrund bestand. Oberste Priorität muss selbstverständlich weiterhin die Bekämpfung des illegalen Waffen- und Sprengstoffhandels sowie zahlreiche andere polizeiliche oder geheimdienstliche Maßnahmen haben. Ich bezweifle aber, ob angesichts der öffentlichen Diskussionen um die Sicherheitslage und den Umgang mit Waffen der Vorschlag einiger Abgeordneter aus den Reihen der politischen Mitbewerber sinnvoll ist, die stattdessen eine Liberalisierung des Waffenrechts nach US-Vorbild fordern.

Das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung der Feuerwaffenrichtlinie befindet sich jetzt in einem sehr frühen Stadium. Insofern ist es gut und richtig, sich frühzeitig mit dem Kommissionsvorschlag zu beschäftigen. Nun gehen die Vorschläge in die parlamentarische Debatte in den Ausschüssen des Parlaments. Auch der Ministerrat, in dem die Mitgliedstaaten mit ihren Fachministern vertreten sind, wird sich mit den Vorschlägen beschäftigen.

Letztlich sind auch die Dachverbände und -organisationen des Jagd- und Schützenwesens gefordert, ihre Erfahrungen und Expertisen in die Diskussion einzubringen. Gerade in Deutschland gibt es nach Expertenmeinung ein gut funktionierendes Waffenrecht. Ich hoffe, dass die deutsche Gesetzeslage entsprechenden Einfluss in den europäischen Gesetzestext findet.

Der Leiter der "Intergruppe Jagd" Karlheinz Florenz, unsere innenpolitische Sprecherin Monika Hohlmeier und unser Sprecher für Binnenmarkt- und Verbraucherschutzthemen Peter Liese werden für die EVP-Fraktion die weitere Arbeit in den Fachausschüssen verfolgen, um unnötige Erschwernisse für Schützen und Jäger zu verhindern.

Ich hoffe, meine Informationen sind soweit für Sie wertvoll und ich darf Ihnen alles Gute für das Jahr 2016 wünschen.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Weber

Mitglied des Europäischen Parlaments

Vorsitzender der EVP-Fraktion

Anlage: Fragen und Antworten der Europäischen Kommission

Fragen und Antworten.docx

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Hab ich auch bekommen. Muss ganz ehrlich gestehen das hier versteh ich nicht.

Welche Feuerwaffen sollen künftig strenger kontrolliert werden?

Die Europäische Kommission schlägt vor, dass nur die gefährlichsten halbautomatischen Feuerwaffen (halbautomatische Feuerwaffen mit automatischen Mechanismen) aus der bestehenden Kategorie B7 in Zukunft in die Kategorie A eingeordnet werden. Waffen der Kategorie A sind unter keinen Umständen für den privaten Besitz zugelassen, auch wenn sie dauerhaft deaktiviert wurden.

Die verbleibenden halbautomatischen Feuerwaffen unter Kategorie B, die für die Jagd oder Sportschießen verwendet werden, können von Privatpersonen erworben werden, aber nur, wenn die notwendige Zulassung vorliegt:

1. halbautomatische oder kurze Repetier-Feuerwaffen;
2. kurze Einzellader-Feuerwaffen mit Zentralfeuerzündung;
3. kurze Einzellader-Feuerwaffen mit Randfeuerzündung mit einer Gesamtlänge von weniger als 28 cm;
4. halbautomatische Lang-Feuerwaffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen;
5. halbautomatische Lang-Feuerwaffen, deren Magazin und Patronenlager zusammen nicht mehr als drei Patronen aufnehmen, deren Magazin auswechselbar ist oder die mit einfachen Werkzeugen in eine Waffe umgewandelt werden können, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen kann;
6. Repetier-Feuerwaffen und halbautomatische Lang-Feuerwaffen mit glattem Lauf von maximal 60 cm Länge;

Welche halbautom. Waffen sind denn jetzt die gefährlichsten? Wer versteht 4 und 5?

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Auf der BJV Facebookseite steht folgendes:

EU-Waffenrechtspläne – aktueller Stand: Kein Halbautomatenverbot für Jägerinnen und Jäger!

Zahlreiche Europaabgeordnete aus Bayern haben die Anschreiben und persönlichen Gespräche des BJV-Präsidenten Prof. Dr. Vocke gegen eine weitere Verschärfung der EU-Feuerwaffenrichtlinie zeitnah aufgegriffen.

Mit Blick auf das geplante Verbot halbautomatischer Waffen für Privatpersonen konnte bereits eine positive Klarstellung erreicht werden: „Der Besitz von halbautomatischen Waffen für die Jagd oder den Schießsport soll Privatpersonen weiterhin mit Genehmigung erlaubt sein“, so eine entsprechende Veröffentlichung der Europäischen Kommission.

Der BJV dankt den Europaabgeordneten für diese wichtige Konkretisierung der EU-Kommissionspläne!

Die Abgeordneten weisen auch darauf hin, dass die von den tragischen Terroranschlägen in Paris ausgelöste Debatte um das EU-Waffenrecht im Europäischen Parlament nun erst beginnt. Die von der EU-Kommission vorgelegten Pläne werden u.a. in den zuständigen Fachausschüssen des EU-Parlaments diskutiert und bedürfen der Zustimmung des Europäischen Parlaments wie des Ministerrats. Der BJV bleibt auf allen Ebenen, insbesondere in Brüssel, weiter dran.

In meinen Augen sind damit nur Waffen wie das SL6/SL7 sicher. HAs im Kriegswaffendesign soll es weiterhin an den Kragen gehen.

Bearbeitet von zickzack
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