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IGNORED

Arglistige Täuschung - Frage an die Juris hier


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Geschrieben

Strafanzeige wegen Betruges erstatten kann man auch ohne Anwalt.

Aber erstens kommt da mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit nix raus

und zweitens bringt dir das Strafrecht keine Kohle zurück.

Oh doch, das kann schon was bringen. Man bekommt ja eine Antwort mit einem Aktenzeichen. Wenn man dieses Schreiben an den "Betrüger" weiterleitet, sieht er daß man es ernst meint. Ich hatte zweimal sowas machen müssen ... nach zumailen eines Scans des Schreibens war mein Geld ruckzuck wieder auf dem Konto.

Natürlich wird die Sache gleich wieder eingestellt, aber die meisten Leute schrecken erstmal bei einem behördlichen Schreiben mit Aktenzeichen auf.

Geschrieben

Tauchgang im Papiercontainer brachte Adresse wieder zutage....morgen wird Paket zurückgeschickt. Am Montag geht das Einschreiben raus.

Halte euch auf dem laufenden, für die, die es interessiert.

also mir ist bei einer Modellbahnlok bei E.... sinngemäß das Gleiche passiert.

Da der Verkäufer über 200 km entfernt wohnte hat er sich wie beim TE verhalten.

Mein Anwalt hat eine 14-tägige Frist gesetzt, kein Mahnbescheid etc. und danach am Amtsgericht meines Wohnortes (da ich Privatmann bin)

Klage eingereicht. Das Gericht hat ihn auf dem üblichen Weg geladen. Seine Lok durfte dann wieder mitnehmen, das Urteil bekam er zugestellt und alle Kosten nebst der Anfahrt waren seine Sache. Vielleicht hilft auch im vorliegenden Fall der Hinweis welches Gericht örtlich zuständig ist.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Kleiner Zwischenstand: den Lauf habe ich ganz normal verschickt, gleichzeitig das Einwurfeinschreiben wie geraten auf den Weg gebracht.

Es wurde bisher nicht versucht, Kontakt mit mir aufzunehmen...bis heute ein Abholschein im Postkasten lag. Offensichtlich für ein Einschreiben als Brief mit persönlicher Übergabe.

Ich vermute, man versucht mir den Lauf wieder unterzujubeln...der kennt den Trick mit dem Einwurfeinschreiben auch noch nicht, vielen Dank für den Tipp.

Ich hatte eine Frist bis 5.12. gesetzt und werde abwarten. Das Einschreiben geht ja irgendwann wieder zurück. Wenn die Kohle bis dahin nicht da ist, wird gemahnt.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

So, der Vollstreckungsbescheid ist vom Gericht zugestellt worden. Ich habe bis jetzt nix von diesem Wxxxx gehört, auch keinen Widerspruch.

Hat schon dicke Nerven....

Geschrieben (bearbeitet)

Mahnbescheid ist schon lange raus. Dem hat er nicht widersprochen, eigentlich ziemlich dumm diese Vogel Strauss Taktik.

Der Vollstreckungsbescheid ist am 08.01.2016 zugestellt worden und die zwei Wochen sind rum. ..

Habe mir gerade die Kontaktdaten des zuständigen Gerichtsvollziehers rausgesucht.

Edit: Rechtschraubfuhler...

Bearbeitet von 23er
Geschrieben

Vermutlich hat der Verkäufer schlichtweg keine Ahnung, was ein Vetrtrag überhaupt ist. Ich hatte mal so ein ähnliches Problem mit einem Motorradersatzteil. Drer Wert lag bei 70,00 Euro und der Verkäufer hat mich wochenlang auf blödeste Art hingehalten.

Da ich wegen der 70,00 Euro jetzt nicht keinen Aufwand machen wollte, habe ich die zuständige Schiedsfrau am Wohnort des Verkäufers angerufen.

Die ist dann da hin (wirkte recht resolut) 2 Tage später war mein Geld da.

So was wäre sicher auch immer einen Versuch wert. Gerade bei solchen Verkäufern.

Geschrieben

Nur ein Hinweis, wenn etwas ohne Zeugen verschickt wurde, ist jede Art von Einschreiben, vor Gericht völlig belanglos, ich kann einfach ein leeres Blatt Papier schicken und den Empfang quitieren lassen, Einschreiben hilft vielleicht bei Kündigungen von Abos, alles andere ist nicht Gerichtsrelevant.

Geschrieben

Nur ein Hinweis, wenn etwas ohne Zeugen verschickt wurde, ist jede Art von Einschreiben, vor Gericht völlig belanglos, ich kann einfach ein leeres Blatt Papier schicken und den Empfang quitieren lassen, Einschreiben hilft vielleicht bei Kündigungen von Abos, alles andere ist nicht Gerichtsrelevant.

Wenn wir schon beim Thema sind. Oft ist Enschreiben, zumindest "Übergabe Einschreiben" sogar schädlich, da der Empfänger einfach den Empfang verweigert und dann eben dokumentiert nicht rechtzeitig zugestellt wurde. Ein Einschreiben bzw. ein Kuvert, dass man einwirft sollte immer im Beisein von Zeugen "befüllt" und eingeworfen werden, zumindest wenn es um was wirklich wichtiges geht.

Geschrieben

Nur ein Hinweis, wenn etwas ohne Zeugen verschickt wurde, ist jede Art von Einschreiben, vor Gericht völlig belanglos, ich kann einfach ein leeres Blatt Papier ...

Das mit dem leeren Blatt Papier liest man öfter in Foren.

Die Praxis ist, daß der Richter von einem völlig korrekt zugestellten Schreiben ausgeht.

Den interessiert die Argumentation mit dem angeblich leeren Blatt nicht.

Geschrieben

Die Praxis ist, daß der Richter von einem völlig korrekt zugestellten Schreiben ausgeht.

Den interessiert die Argumentation mit dem angeblich leeren Blatt nicht.

Das hab ich bei einem Kündigungsschreiben schon anders erlebt. Da war der Richter erst nach der Info "Das Schreiben wurde gemeinsam mit zwei Zeugen in das Kuvert eingelegt und dann von einem der beiden in den Briefkasten geworfen." überzeugt, dass eine Kündigung zugestellt wurde. Hätte unser "Personaler" das Schreiben selbst eingetütet und geschlossen übergeben wäre das ein Problem gewesen. Aber nicht jeder Richter ist eben gleich, das erlebt man ja immer wieder, gerade in den unteren Instanzen. ;-(

Geschrieben

Das mit dem leeren Blatt Papier liest man öfter in Foren.

Die Praxis ist, daß der Richter von einem völlig korrekt zugestellten Schreiben ausgeht.

Den interessiert die Argumentation mit dem angeblich leeren Blatt nicht.

Hmmmh,

vor Gericht und auf hoher See ............

Die einzig wirksame und unanfechtbare Zustellung ist die durch einen Gerichtsvollzieher.

Kostet im Moment zwar eine Kleinigkeit mehr, darf aber am Ende die andere Partei übernehmen,

Gruß

Frank

Geschrieben

Kostet im Moment zwar eine Kleinigkeit mehr, darf aber am Ende die andere Partei übernehmen,

Nö, weshalb denn?

Wenn ich meine Rechte ausübe ist es mein Bier, wie ich das am günstigen + nachweisbar tue - die Kosten trage dann ich.

  • 4 Monate später...
Geschrieben

So, neuer Zwischenstand:

Habe ein Schreiben des zuständigen Gerichtsvollziehers bekommen:

 

"Sehr geehrter Herr 23er,

 

in oben genannter Sache teile ich bezugnehmend auf unser Telefonat (hatte mich erkundigt warum das so lange dauert) vom heutigen Tage mit, dass der Schuldner auch beim zweiten Vollstreckungsversuch im März 2016 nicht anzutreffen war.

Zu meinem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft am xx.05.2016 ist der Schuldner nicht erschienen. Nach der Durchführung des Eintragsanordnungsverfahrens Ende Mai werde ich die Unterlagen an Sie zurücksenden."

 

Die Unterlagen sind noch nicht da, wie geht man am besten weiter vor?

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb 23er:

Die Unterlagen sind noch nicht da, wie geht man am besten weiter vor?

 

Wegen 30 €+7€ Versand .

Ich bitte Dich - nimm das nicht zu persönlich.

Hast du zuviel (Frei-) Zeit.

 

Ich hätte zb bei dem Betrag a bissl eigeninitiative gemacht und alles was darüber hinaus geht "gut sein" lassen

aber gut jeder wie er mag.

Geschrieben

23er macht es doch richtig!

Wenn der Schulder nicht zur Abgabe der Vermögensauskunft (im Volksmund Offenbacher)

erscheint, per Gerichtsvollzieher verhaften lassen.

Abgabe einer Vermögensaukunft wir automatisch an Schufa und Kreditreform weitergeleitet.

Da hat man viel Freude wenn man einen Handyvertrag braucht oder irgendwas auf Raten

kaufen will. Und wenn der Hansel zufällig in einem Arbeitsverhältnis  und das Einkommen

unter der Pfändungsfreigrenze ist, kann man ihn immer noch beim Arbeitgeber als

Schuldenbaron anzünden.

Zumindest ist die Tatsache beruhigend dass der GV einen "Offenbacher" einfordert.

Denn wenn der Schuldner die Vermögensauskunft bereits vorher abgelegt hat,

geht der GV bei einem neuen Vollstreckungsauftrag für drei Jahre nach Abgabe

der Vermögensauskunft erst gar nicht hin.

23er jat jedenfalls einen für 30 Jahre vollstreckbaren Titel.

Und ich sehe es eher schwierig, ab welchem Bagatellbetrag man einen

Betrüger ziehen lassen sollte.

 

Lernen durch Schmerz für solche Zecken, die sich auf Kosten von ehrlichen

Mitmenschen bereichern wollen.


 

oswald

 


 

 
 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb 2011-Jack:

 

Wegen 30 €+7€ Versand .

Ich bitte Dich - nimm das nicht zu persönlich.

Hast du zuviel (Frei-) Zeit.

 

Ich hätte zb bei dem Betrag a bissl eigeninitiative gemacht und alles was darüber hinaus geht "gut sein" lassen

aber gut jeder wie er mag.

Also über zuviel Freizeit kann ich mich nicht beklagen, arbeite als Projektleiter 45-60 Std. die Woche.

Der Aufwand für die Schreiberei hat sich, da kein Widerspruch eingelegt wurde, in Grenzen gehalten. Ich lasse mich einfach nicht bescheißen, aus Prinzip. Basta.

Geschrieben
Am ‎20‎.‎11‎.‎2015 um 08:55 schrieb 23er:

Hallo zusammen,

ich benötige Rat für meine weitere Vorgehensweise in einem vermutlichen Betrugsfall. Für viele ist der Kauf und Verkauf in speziellen Internetforen heute gang und gäbe, daher interessiert es vielleicht auch andere.

Vorab: es geht um (nur) 30 €+7€ Versand, was aber meinem dicken Hals keine Linderung bringt. Der Artikel um den es sich handelt ist ein Tuninglauf für ein Airsoft-Gasblowback Gewehr.

Dieser wurde in einem Fachforum unter einer Typenbezeichnung incl. Foto mit der Originalverpackung angeboten.

Zustand neu, nicht benutzt, so von Fachhändler geliefert.

Aufgrund dieser Beschreibung und der positiven Bewertung des Verkäufers habe ich diesen gekauft und bezahlt.

Nach mehreren Tagen habe ich das Paket erhalten und die Ware geprüft. Ergebnis:

Es handelt sich um einen neuwertigen Tuninglauf, jedoch nicht um den beschriebenen. Die Originalverpackung wurde nicht mitgeschickt. Ich konnte bis jetzt noch nicht genau herausfinden für welche Airsoft dieser Lauf ist, aber auf jeden nicht für eine Open Bolt GBB.

Nach Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer stellt er die Situation so dar:

Er habe den Lauf schon vor langer Zeit gekauft aber doch nicht verbaut. Der Lauf wurde so unter der von ihm angegebenen Bezeichnung von Fachhändler geliefert. Dies wäre nun nicht sein Problem. Meine angebotene Umwandlung des Kaufel lehnt er kategorisch ab.

Ich habe nun Quittung und Originalverpackung verlangt.

Natürlich wird auf diesen Internet Marktplätzen immer ohne Gewährleistung und Rücknahme gehandelt, ABER:

Ich habe nicht den Gegenstand bekommen, für den ich bezahlt habe.

Meiner vielleicht naiven Meinung nach stellt das einen Betrug dar und ist von irgendwelchen Ausschlüssen ausgenommen.

Mir geht es um das Prinzip und ich bin wirklich bereit, 300€ für eine Verfolgung durch einen Anwalt zu investieren um 37€ wiederzubekommen. Mich K****n solche Leute einfach nur an.

Vielleicht kann mir ein Mitglied mit entsprechendem Wissen der Rechtslage Tips geben, wie ich weiter vorgehe und welche Chancen ich reel habe.

Danke im Voraus

Bodo

ALs erstes würde ich ihn wegen Betrug anzeigen. In vielen Fällen reicht das schon. Alles andere kostet Geld.

 

In einem Fall den ich hatte ging es um einennummerngleichen, blanken, originalen, nicht überarbeiteten K43 für über 5.000,-€

 

Nach fast 4 Jahren, zwei Gutachten und drei Instanzen bekam ich mein Geld mit Zinseszins zurück. War eine sehr gute Geldanlage. Seither kaufe ich nichts hochwertiges mehr in solchen Foren sondern nur noch bei HH.

 

Wegen 30 Euro würde ich keinen Anwalt beauftragen, aber die Anzeige würde ich machen.

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