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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb karlyman:

Eigentlich (aus früheren Antworten an diverse LWB-Briefescheiber) "tickt" H. Schwab nicht so, sondern hörte sich noch ganz vernünftig an.

 

Dann verfängt seine Taktik wohl bei dir auf´s Beste. Er hat keine Ahnung und hat noch nie Substanz in seinen Antworten geliefert. Ich habe ihn auch mal live zu TTIP erlebt. Das Bild von dort denkt sich mit dem Bild aus seinen Schreiben.

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb Shelby:

Auch für Jäger? Ich weiß, ich bin penetrand

Für Jäger wird sich eher nix ändern. Soweit ich weiß, ist es auch im europäischen Ausland nicht üblich, mit dem 30er Mag zu pirschen. Deswegen werden jagdliche HAs auch nicht mit >21 Schuss erfasst und bleiben daher B. Vermutlich.

Da dürft ihr euch bei dem Typen von FACE bedanken, der im IMCO so rumgestottert hat, was Jäger alles nicht brauchen. Der DJV o.ä. hat auf die deutschen Politiker ja auch schon entsprechend eingewirkt. Irgendwoher müssen ja die Mails von der CDU gekommen sein, dass Jäger ja nur Kipplaufbüchsen und Repetierer verwenden und sic hdaher mal keine Sorgen machen brauchen.

Geschrieben

Ich gehe ja auch davon aus, dass die Regelung mit eingestecktem Magazin angewandt wird. Alles was unter 20 Schuss ist, bleibt in B. Für deutsche Sportschützen und Jägerbalso keinerlei Änderungen, bis auf IPSC Open Pistole und evtl. IPSC-Auslandswettkämpfer. Die benatragen dann wohl extra eine Lizenz für A7.

 

Es hilft uns aber nichts, wenn die 10 Jahre gut geht und dann im Zuge eines Gerichtsverfahrens oder eines Regierungswechsels plötzlich alles anders interpretiert wird. Wir sind da grade erst ganz haarscharf vorbeigeschrammt, da darf nicht nochmal passieren.

 

Stellt euch mal vor, Rot-Rot-Grün kommt an die Macht und darf die Richtlinie umsetzen. Halleluja!

Geschrieben

Rot-Rot-Grün wird sich für die Richtlinie allerdings wohl eh nur sekundär interessieren. Gibt sie doch nur Mindeststandards vor. 
Bereits jetzt ist die Kategorie C in Deutschland nicht bloß registrierungspflichtig sondern auch erlaubnispflichtig. Auch Schrotflinten (Einzellader) sind bei uns ja nicht frei ab 18 erwerbbar. 
Die Mitgliedsstaaten können also deutlich über die Regelungen der EU-Richtlinie hinausgehen.

Geschrieben

Wie man auch nur einen Gedanken daran verschwenden kann die Untergangspartei CDU zu wählen ist mir schleierhaft. Kein Nachwuchs oder wie?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Stunden schrieb südwest:

 Minusmensch

 

Rührt das Wort da her ?

 

Ich denk auch man wird wohl nun abwarten müssen was heraus kommt.

Allgemein bescheid wissen wohl nun alle Protagonisten was dem Sportschützen, Jäger, Sammler etc pp nicht passt.

Die meisten Protagonisten werden vs Waffen sein ... die Leute pausenlos mit Mails zu Kontakieren wird nix weiter mehr

bringen - womöglich nur nur das sie erst Recht dagegen tun.

Insofern ist meine Meinung Ruhe bewahren und Tee trinken.:beach:

Bearbeitet von 2011-Jack
Geschrieben

Gerade bekommen:

 

 

"

Monika Hohlmeier

Mitglied des Europäischen Parlaments

 

Freitag, 22. Juli 2016

 

 

Revision der Feuerwaffenrichtlinie

 

 

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

 

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift im Hinblick auf den Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie über Schusswaffen. Ich kann die von Ihnen zum Ausdruck gebrachten Bedenken sehr gut verstehen, zumal mir diese in den letzten Tagen und Wochen von unterschiedlicher Seite zugetragen wurden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich aufgrund der hohen Zahl an Zuschriften nicht jede der inzwischen mehr als 5000 Mails einzeln beantworten kann. Sollten im Folgenden spezifische Fragen Ihrerseits unbeantwortet bleiben, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne für Rückfragen zur Verfügung.

 

Vorab möchte ich betonen, dass die Überarbeitung dieser Richtlinie und eine Vereinheitlichung des Waffenrechts auf europäischer Ebene bereits seit längerem durch die Europäische Kommission vorgesehen waren. Durch die Terroranschläge von Paris bekam die Neuvorlage besondere Dringlichkeit. Leider verabsäumte die Kommission die Altvorlage nochmals sorgfältig zu überarbeiten, so dass auch einige Maßnahmen vorgeschlagen wurden, die aus Sicherheitssicht nicht notwendig sind. Da Terroristen ihre Waffen üblicherweise nicht über legale Kanäle erlangen − da sind wir uns einig − macht es wenig Sinn die legalen Waffenbesitzer, ob sie Sportschützen, Jäger, Traditions- und Böllerschützen oder auch Reservisten sind, mit hoher Bürokratie zu belasten, die nicht zu mehr Sicherheit oder weniger Terroranschlägen führen würde. Aus diesem Grund haben sich die zuständigen Ausschüsse LIBE (Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres) sowie IMCO (Binnenmarkt) im Europäischen Parlament sehr intensiv mit dem Vorschlag der Kommission befasst und ihn weitreichend korrigiert.

 

Die Überarbeitung der Richtlinie zur Erlangung und dem Besitz von Feuerwaffen kann vielmehr dazu dienen, den derzeitigen Rechtstext aus dem Jahr 1991 zu modernisieren, europaweit stärker vereinheitlichte Regeln zu schaffen und die Sicherheit beim legalen Besitz und Gebrauch von Schusswaffen zu stärken. In Deutschland gibt es nach Expertenmeinung bereits jetzt ein sehr strenges und gut funktionierendes Waffenrecht. In anderen Mitgliedstaaten ist dies jedoch nicht immer der Fall. Es macht daher Sinn, Bereiche wie die Markierung, Registrierung und Nachverfolgbarkeit von Waffen, Bedingungen zur sicheren Aufbewahrung und Lagerung von Waffen oder auch recht neue Phänomene, wie Sicherheitsanforderungen für den Online-Handel von Waffen und Bestandteilen in die neue Richtlinie einzuarbeiten und somit europaweit für einen Überblick über die sich im Umlauf befindenden Waffen zu sorgen. Viele der anderen Vorschläge der Kommission gingen jedoch am eigentlichen Ziel vorbei. Deshalb habe ich mich als EVP-Sprecherin im Innenausschuss (LIBE), persönlich dafür eingesetzt, dass sowohl in der Stellungnahme des LIBE-Ausschusses also auch im Bericht des federführenden Binnenmarkts-Ausschusses die über das Ziel hinaus schießenden Vorstellungen der EU-Kommission korrigiert werden. Die Abstimmung im IMCO-Ausschuss am 13. Juli als auch die vorhergehende im LIBE-Ausschuss am 9.Mai hat im Einzelnen folgende Ergebnisse vorgebracht:

 

- Sammler und Museen sind weiterhin nicht von dem Anwendungsbereich der Richtlinie umfasst.

 

- Die verbindliche Auflage regelmäßiger medizinischer Überprüfungen bei Neuerteilung oder Verlängerung des Waffenscheins konnte verhindert werden. Stattdessen sollen auch weiterhin, wie im geltenden deutschen Recht, anlassbezogene medizinische Tests möglich sein.

 

- Die Gültigkeit der waffenrechtlichen Erlaubnis wird nicht auf fünf Jahre beschränkt. Vielmehr sollen die Mitgliedstaaten nach eigenem Ermessen, über die Einführung einer Beschränkung der waffenrechtlichen Genehmigung entscheiden. Mindestanforderung der Richtlinie ist lediglich, dass die Mitgliedstaaten ein kontinuierliches Überwachungssystem („continuous monitoring“) einrichten, sofern sie es nicht ohnehin schon haben. In Deutschland werden Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen bereits jetzt in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung geprüft. Das existierende deutsche Recht kann also beibehalten werden.

 

- Auch natürliche Personen können sich weiterhin am Fernabsatz von Feuerwaffen beteiligen, wenn sie registriert und legitimiert sind.

 

- Die von der Kommission vorgeschlagenen zusätzlichen Anforderungen für Minderjährige wurden abgelehnt und stattdessen der geltende Rechtstext als Position verankert.

 

- Der LIBE-Ausschuss hat während der Abstimmung am 9. Mai zum Ausdruck gebracht, dass er den Vorschlag der Kommission, Kategorie A auf halbautomatische Feuerwaffen und Feuerwaffen, die wie solche aussehen, auszuweiten klar ablehnt. Zudem wurde im LIBE-Ausschuss eine Ausnahmeregel geschaffen, wonach die waffenrechtlichen Regelungen in den Bereichen der Jagd und des Schießsportes auf nationaler Ebene zu treffen sind. Leider ist es im IMCO-Ausschuss nicht gelungen, diese Streichung beizubehalten. Die EVP konnte jedoch durchsetzen, dass halbautomatische Waffen oder Magazine mit weniger als 20 Schuss bei Langwaffen und 10 Schuss bei Kurzwaffen auch weiterhin nicht in Kategorie A fallen. Dadurch ist der größte Teil halbautomatischer Waffen oder Magazine, die bisher bei der Jagd oder für den Schießsport in Deutschland eingesetzt wurden, nicht vom Verbot betroffen. Es gibt jedoch Kategorien des internationalen Schießsports, zum Beispiel die International Practical Shooting Cooperation (IPSC), die nur mit größeren Magazinen ausgeübt werden können. Daher hat der IMCO-Ausschuss die Empfehlung des LIBE-Ausschusses angenommen und den Mitgliedstaaten eine Möglichkeit eingeräumt, auf nationaler Ebene Ausnahmeregelungen von der Obergrenze für die Magazingröße zu schaffen. Einige Mitgliedstaaten, zum Beispiel Frankreich und die Tschechische Republik, haben solche Ausnahmen für den Schieß- und Jagdsport bereits angekündigt. Aktueller Stand in Deutschland ist, dass es dort bereits jetzt ein Verwendungs- (nicht aber Erwerbs- oder Besitz-)Verbot für große Magazine gibt. Aus Sicht der Bundesregierung gibt es keinen legitimen Grund dafür, dass große Magazine sich im Privatbesitz befinden, wenn man sie ohnehin nicht verwenden darf. Für die Notwendigkeit einer Ausnahmeregel für besondere Fälle, wie beispielsweise die Ausübung des oben genannten IPSC zeigt sich die Bundesregierung jedoch verständnisvoll. Wir werden genau verfolgen, ob die von europäischer Seite aus eingerichteten Möglichkeiten auf nationaler Ebene genutzt werden, um den legitimen Interesse der Jäger und Sportschützen gerecht zu werden.

 

Wie Sie sehen, konnten wir uns in nahezu allen Streitpunkten durchsetzen. Die EVP und besonders die CSU stehen im Europäischen Parlament seit jeher zum Jagdwesen, während sich beispielsweise viele grüne Abgeordnete bei der Diskussion um ein neues Tierschutzrecht für ein generelles Verbot der Jagd zu Freizeitzwecken aussprechen. Es geht jetzt darum, in den anstehenden Verhandlungen zwischen dem Parlament und dem Rat die vom Parlament beschlossenen Änderungen zu verteidigen. Wir werden die Verhandlungen zur Richtlinie und zum Aktionsplan sehr aufmerksam mitbegleiten und dabei auch die berechtigten Belange von gesetzestreuen Jägern, Sportschützen, Traditions- und Böllerschützen sowie Reservisten verteidigen.

 

Sollten Sie später noch Interesse an den Fortschritten der Verhandlungen haben, stehe ich Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

 

 

So verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

 

Ihre Monika Hohlmeier


"

Geschrieben

Nur mal so: "Rot-Rot-Grün" ist in allen bundesweiten Umfragen der letzten Monate nie auch nur annähernd an 50% herangekommen. Meist liegen die bei knapp über 40%.

Schwarz-Rot hingegen lag in letzter Zeit gerade bei INSA (FORSA ist eh Meinungsmache ) öfter mal unter 50%.

Wenn die Einladungspolitik von 2015 in den nächsten Monaten zunehmend "wirkt", sprich Würzburg überall kommt und auch die Kosten nicht mehr versteckt werden können,

wird RRG sicher nicht profitieren. Und bei der Union wird die CDU ab- und die CSU zunehmen, v.a. aber wird die AFD dann rasant zulegen.

Insofern ist eher spannend, wen die Große Koalition dann 2017 mit ins Bett holt: die Grünen oder die FDP? Oder beide? 

Wenn dann in nicht so ferner Zukunft die AFD sich doch den 40% nähern sollte, wird auch die Linke in die GroKo mit reingeholt werden, dann haben wir wieder die Blockparteien zusammen.

Allerdings vermute ich spätestens dann, dass die Wahlberechtigung auf alle Flüchtlinge (auch die illegal eingereisten) ausgedehnt werden wird, damit der Machterhalt noch eine Weile weitergeht.

Am Ende kommt dann aber doch der große Abfall (von GG und Demokratie).

 

Man könnte natürlich auch mal spekulieren, dass die CSU nicht ewig mitmacht, irgendwann, bevor sie mit GRÜN und LINKS ins Boot steigt, lieber aussteigt, bundesweit antritt und mit AFD und ggf. FDP das Ruder an sich reißt. Das wäre eine Machtoption in Zukunft. Ob Seehofer das packt?

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Shelby:

... Aus Sicht der Bundesregierung gibt es keinen legitimen Grund dafür, dass große Magazine sich im Privatbesitz befinden, wenn man sie ohnehin nicht verwenden darf. ...

Soso, die Sichtweisen der Bundesregierung sind natürlich immer sehr aufschlussreich.

Geschrieben

Zum Thema Lagerung und dem Satz "Waffen und Munition getrennt" schreibt keiner von denen mehr was...

 

Habe dazu mal Prolegal angeschrieben...

 

Zur Email von Fr. Hohlmeier: Ich glaube die Schusszahlen 10 und 20 sind bei ihr verdreht, denn 10 Schuss für Kurzwaffen u. 20 für Lang wäre komisch und genau andersrum wie bisher kommuniziert...

Aber auch von ihr wieder KEINE eindeutige Aussage dass es um die Kombination geht, aber wie schon oft gesagt: Wenn Waffen welche generell die Möglichkeit haben ein Wechselmagazin aufzunehmen direkt in A gesteckt würden, wäre es völlig sinnlos bei den Magazinen noch nach Größe zu unterscheiden...Wäre eh ne Kat. A Waffe unabhängig der Magazingröße...

 

 

 

 

Geschrieben

Dann fragt halt explizit noch einmal nach. Sie hat doch eingangs erwähnt, dass sie auf Grund der Fülle der Anfragen eine Einheitsmail mit allgemeinen Informationen versendet und bei weiterem Bedarf gern detailliert nachgefragt werden sollte.

Zitat

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich aufgrund der hohen Zahl an Zuschriften nicht jede der inzwischen mehr als 5000 Mails einzeln beantworten kann. Sollten im Folgenden spezifische Fragen Ihrerseits unbeantwortet bleiben, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne für Rückfragen zur Verfügung

 

Geschrieben (bearbeitet)

Tatsache ist, und das kann man Frau Hohlmeier (CSU/EVP) nicht absprechen, dass gegenüber den Irrwitz-Forderungen der EU-Kommission vieles abgeschwächt bzw. ganz verhindert werden konnte.

Natürlich, ich kenne auch die Basar- bzw. Salamischeiben-Disussion... Aber das ist einfach Fakt. Beigetragen haben nicht zuletzt unsere vielen, für die MdEPs offensichtlich auch informativen, Schreiben.

 

Und, in der Tat - essentiell wichtig wäre, wenn sich die EVP da ins Zeug legt, allerdings die definitive, verbindliche Klarstellung zu Kat. A und Magazinkapazität. Tatsächlich eingeführtes Magazin, oder theoretisch einführbares Magazin maßgeblich?

 

Wurde ja schon an anderer Stelle versucht, leider ohne Erfolg, was eine taugliche Antwort angeht.

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben

Jedesmal wenn ich die neuen Beiträge hier lese, denke ich "Hat die EU Gesellschaft sonst keine Probleme als sich mit diesem Unsinn zu befassen"

 

Entwaffnung mag ein Argument sein... aber wer heute seine legale Waffe abgeben muss, aber unbedingt eine besitzen möchte, wird sich morgen eine neue beschaffen und dann werden

 

die Behörden nicht mehr wissen, wer was wo hat.  Vollkommen lebensfremd die Herrschaften !

 

 

Geschrieben

Das sind eben Politveganer.

Das Problem ist daher die eigene Erwartungshaltung. Die entspricht nicht der Realität.

Geschrieben

Gerade von Vicky bekommen:

 

Dear Mr xxxxxx,

 

Please see below an open letter which I have sent to journalists and correspondents.

 

Dear Reader,

 

Following last week's vote in the European Parliament IMCO committee I thought it would be helpful to provide further clarification as I appreciate there are remaining concerns amongst the law abiding shooting community.

 

The EU Commission's initial proposal to change the EU firearms directive was extremely badly worded and many stakeholders wished the entire package of changes be rejected.  This rejection was put to the vote of the committee last week, but was not supported by a majority of members.   Some of the other initial amendments I proposed were also not supported by a majority, and thus there were negotiations on varied approaches which were all put to the vote.

 

The Commission initially proposed to add to the Annex A list of prohibited firearms “Semi-automatic firearms for civilian use which resemble weapons with automatic mechanisms”. This was firmly rejected by the committee vote. These items were left back in their original Category B7.Instead the following was added:               

 

A7a Semi-automatic firearms with centre fire percussion, and loading devices, with one or more of the following characteristics:                

a) long firearms (i.e. firearms that are originally intended to be fired from the shoulder) that can be reduced to a length of less than 60cm without losing functionality by means of a folding or telescoping stock;               

b) firearms which allow the firing of more than 21 rounds without reloading, if a loading device with a capacity exceeding 20 rounds is part of the firearm or is inserted into it;               

c) in order to acquire a loading device a correspondent firearm authorisation must be presented at the time of acquisition.

 

The following article was also inserted which gives each country the ability to decide to give existing owners and target shooters exemptions.

 

Member States may decide to confirm authorisations for firearms classified in category A.6 or A.7 and legally acquired and registered before [date of entry into force of amending Directive], and to renew them for the legal owner at that date, subject to the other conditions of this Directive, and may also allow such firearms to be acquired by persons authorised by Member States according to this Directive.

 

Member States may authorise target shooters to acquire and possess semi-automatic firearms classified in categories A.6 or A.7, subject to the following conditions:

a.            the target shooter participates in shooting competitions organised by an official shooting sport organisation recognised by a Member State or by an internationally established and officially recognised shooting sport federation; and

b.            the target shooter is a member of a recognised shooting club, regularly practises target shooting and has been doing so for at least twelve months.

Target shooters authorised to acquire and possess firearms in categories A.6 or A.7 shall be entitled to have such firearms listed in a European firearms pass pursuant to Article 12(2).

 

I have been in contact with the International Practical Shooting Confederation as to guidance on the practical implications, which they consider to be as follows.

 

·         Inserting a magazine that can take more than 20 rounds INTO any centrefire semi-automatic firearm turns it from its original Category B into Category A7. Taking out the magazine returns it back into Category B.

·         Only the acquisition of a loading device needs to be authorised by showing a license. The ownership is excluded from this proposal. As a result loading devices of more than 20 rounds can still be kept, their use is restricted to people with an exemption for Category A7.

·         The intention is to restrict the free sale of loading devices (especially those of a capacity above 20 rounds), while at the same time allow the legitimate use of both the firearms and loading devices in sport. Albeit with some additional administrative paperwork in regards to the application for an exemption.

The Committee's amendments also make it clear that hand loading and reloading for private use is permitted.

 

The Commission proposed to add a new clause A6 covering “Automatic firearms which have been converted into semi-automatic firearms".

 

This is an issue to many legal owners especially in certain Eastern European countries. A number of MEPs proposed to delete this clause but there was not a majority support to do so.  Therefore the IMCO text has added a requirement for the Commission to establish technical specifications to ensure that semi-automatic firearms which have been converted from originally automatic firearms cannot be reconverted into automatic firearms and proposed that A6 will not apply to firearms that have been converted in accordance with those requirements.

 

Many people have expressed their concern that there was no detailed impact assessment especially for this item.  Dita Charanzova, MEP from the Czech Republic, requested that I write to the European commission asking them to provide further details on concrete types and if available number of firearms of each type which could be affected.

 

This was supported by MEPs from all the other political groups and I have done this. I have also informed the Commission that their first response did not provide sufficient information and they in turn have asked Member States for more information.

 

For UK readers I would like to draw their attention to the fact that this only affects centrefire and not rimfire percussion.  This is also clearly specified in the European Council text at the request of the UK Home Office who have told me that they support keeping the status quo for rimfire rifles in the UK.

 

The vote of the European Parliament IMCO committee is not a final decision.  There will now need to be another vote by the committee whether or not to enter into negotiations with the European Council - so called “trialogue” discussions.

 

MEPs may wish to wait for the information that has been requested from the Commission especially regarding A6 and A7 before these are negotiated in trialogue, for example on whether further clarity is needed to distinguish between semi-automatic rifles and semi-automatic shotguns.

 

During the trialogue discussion it is often the case that further clarification or technical adjustments can be made.

 

I am very grateful to the many stakeholder groups and shooting organisations who have given expert guidance.  If readers have further technical concerns that they believe have not been addressed please can they raise them through these organisations.

 

Yours,

Vicky Ford MEP

East of England

Chairman, European Parliament's Internal Market and Consumer Protection Committee

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb karlyman:

Und, in der Tat - essentiell wichtig wäre, wenn sich die EVP da ins Zeug legt, allerdings die definitive, verbindliche Klarstellung zu Kat. A und Magazinkapazität. Tatsächlich eingeführtes Magazin, oder theoretisch einführbares Magazin maßgeblich?

 

nun, sie schreibt ja: " Aus Sicht der Bundesregierung gibt es keinen legitimen Grund dafür, dass große Magazine sich im Privatbesitz befinden, wenn man sie ohnehin nicht verwenden darf." Insofern kommt das einem Besitzverbot für größere Magazine gleich. Und wenn man keins besitzen darf, kann man auch keins einführen. Deshalb erübrigt sich, aus ihrer Sicht, wohl die Frage.

Geschrieben (bearbeitet)

b) firearms which allow the firing of more than 21 rounds without reloading, if a loading device with a capacity exceeding 20 rounds is part of the firearm or is inserted into it;         

 

Danach scheint es ja klar zu sein. Nur die Möglichkeit macht es noch nicht zu A7, sondern erst, wenn mehr als 20-Schuss-Magazin eingeführt ist.

So verstehe ich das jedenfalls.

 

edit: sie führt es ja auch noch weiter aus:

" Inserting a magazine that can take more than 20 rounds INTO any centrefire semi-automatic firearm turns it from its original Category B into Category A7. Taking out the magazine returns it back into Category B. "

Bearbeitet von Tauri
Geschrieben

Wahrscheinlich muss man das wie die Vorderschaftrepetierflinten sehen. Erst mit Anbau eines Pistolenkurzschaftes werden sie in der Gesamtheit verbotene Gegenstände. Der Schaft allein ist nicht verboten.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Tauri:

" Inserting a magazine that can take more than 20 rounds INTO any centrefire semi-automatic firearm turns it from its original Category B into Category A7. Taking out the magazine returns it back into Category B. "

 

Wie ist es mit: 30`er Mag blockiert auf 20?

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