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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


Balu der Bär

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Und noch einer soeben eingetrudelt:

 

"

Sehr geehrter Herr xxxxxxxx, 

 

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18. Juli zur Feuerwaffenrichtlinie. Ich habe mich missverständlich ausgedrückt, für Ihren wichtigen Hinweis möchte ich mich bedanken. 

 

Sie haben Recht, in Deutschland gibt es keine Regelungen bezüglich des Erwerbs von großen Magazinen. Ich stimme Ihnen zudem zu, dass bereits sehr viele Magazine mit großem Fassungsvermögen auf dem Markt vorhanden sind. Auf europäischer Ebene ist jetzt das Ziel, die Kontrollen beim Verkauf von Magazinen zu verschärfen. Wenn jemand ein Magazin kaufen möchte, dann muss er zukünftig seinen Waffenschein vorzeigen.

 

Das Problem dahinter ist jedoch, dass weiterhin Magazine mit großem Fassungsvermögen im Umlauf sein werden. Sie haben Recht, Terroristen kann man so nicht aufhalten. Das ist das Kernproblem, welches ich grundsätzlich mit dem Kommissionsvorschlag habe. Europa muss gegen den illegalen Waffenhandel und gegen Terrorismus vorgehen, aber nicht gegen verantwortungsvolle legale Waffenbesitzer. Ich spreche mich dagegen aus, den bereits äußerst transparenten legalen Waffenhandel in Deutschland mit weiteren Auflagen zu belegen. Das ist ein übereifriges Vorgehen seitens der Kommission, welches ich nicht unterstütze. 

 

Nachdem der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments nun seine Position zur Feuerwaffenrichtlinie festgelegt hat, wird das Europäische Parlament im Herbst über den Bericht abstimmen.. Nach der Plenarabstimmung beginnen die Trilogverhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, der EU-Kommission und dem Rat.

 

Ich sehe den Vorstoß der EU-Kommission zur Reform der Feuerwaffenrichtlinie nach wie vor äußerst kritisch. In Deutschland haben wir bereits ein äußerst strenges Waffengesetze und stellen damit einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Waffen sicher. Mir ist es wichtig, dass keine Verschärfungen des deutschen Rechts erfolgen, ansonsten werde ich den Vorschlag bei der Plenarabstimmung ablehnen.

 

In der Hoffnung, Ihnen damit eine Hilfe zu sein, verbleibe ich

 

mit freundlichen Grüßen

 

Ihr

Markus Ferber, MdEP

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vor 21 Minuten schrieb Shelby:

Und noch einer soeben eingetrudelt:

 

"

Sehr geehrter Herr xxxxxxxx, 

 

 

 

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18. Juli zur Feuerwaffenrichtlinie. Ich habe mich missverständlich ausgedrückt, für Ihren wichtigen Hinweis möchte ich mich bedanken. 

 

 

 

Sie haben Recht, in Deutschland gibt es keine Regelungen bezüglich des Erwerbs von großen Magazinen. Ich stimme Ihnen zudem zu, dass bereits sehr viele Magazine mit großem Fassungsvermögen auf dem Markt vorhanden sind. Auf europäischer Ebene ist jetzt das Ziel, die Kontrollen beim Verkauf von Magazinen zu verschärfen. Wenn jemand ein Magazin kaufen möchte, dann muss er zukünftig seinen Waffenschein vorzeigen.

 

 

 

Das Problem dahinter ist jedoch, dass weiterhin Magazine mit großem Fassungsvermögen im Umlauf sein werden. Sie haben Recht, Terroristen kann man so nicht aufhalten. Das ist das Kernproblem, welches ich grundsätzlich mit dem Kommissionsvorschlag habe. Europa muss gegen den illegalen Waffenhandel und gegen Terrorismus vorgehen, aber nicht gegen verantwortungsvolle legale Waffenbesitzer. Ich spreche mich dagegen aus, den bereits äußerst transparenten legalen Waffenhandel in Deutschland mit weiteren Auflagen zu belegen. Das ist ein übereifriges Vorgehen seitens der Kommission, welches ich nicht unterstütze. 

 

 

 

Nachdem der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments nun seine Position zur Feuerwaffenrichtlinie festgelegt hat, wird das Europäische Parlament im Herbst über den Bericht abstimmen.. Nach der Plenarabstimmung beginnen die Trilogverhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, der EU-Kommission und dem Rat.

 

 

 

Ich sehe den Vorstoß der EU-Kommission zur Reform der Feuerwaffenrichtlinie nach wie vor äußerst kritisch. In Deutschland haben wir bereits ein äußerst strenges Waffengesetze und stellen damit einen sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Waffen sicher. Mir ist es wichtig, dass keine Verschärfungen des deutschen Rechts erfolgen, ansonsten werde ich den Vorschlag bei der Plenarabstimmung ablehnen.

 

 

 

In der Hoffnung, Ihnen damit eine Hilfe zu sein, verbleibe ich

 

 

 

mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Ihr

 

Markus Ferber, MdEP

Danke Markus - bitte so lange schütteln bis das weisse kommt.

Danke

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Zum Amoklauf in München:

Habe mich schon gefragt, wer der schnellste mit der ahnungslosesten Meldung sein wird. 

Ein CSUler in seiner seligen Einfalt!

http://www.tagesspiegel.de/politik/nach-dem-amoklauf-von-muenchen-unions-innenexperte-mayer-fordert-staerkere-kontrolle-beim-waffenhandel/13917644.html
 

Zitat

Unions-Innenexperte Mayer fordert stärkere Kontrolle beim WaffenhandelNach dem Amoklauf von München fordert der Unions-Innenexperte Stephan Mayer striktere Regeln beim legalen grenzüberschreitenden Waffenhandel

 

... Nach dem Amoklauf von München hat der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Mayer, verschärfte Kontrollen beim grenzüberschreitenden legalen Waffenhandel innerhalb der EU gefordert. „Wenn Waffen ins Ausland verkauft werden, dann muss das unter der Kontrolle einer öffentlichen Stelle – etwa einer Polizeibehörde – geschehen“, sagte der CSU-Politiker dem Tagesspiegel. Dies müsse bei der Umsetzung der derzeit in Brüssel zur Beratung anstehenden EU-Feuerwaffenrichtlinie in Deutschland beachtet werden, sagte Mayer weiter. .... Unklar war, woher die Waffe stammte.

[...]

Mayer: Handel über das "Darknet" muss unterbunden werden

Der Unions-Innenexperte Mayer erklärte, dass bei bevorstehenden Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in Deutschland sichergestellt werden müsse, dass der Waffenhandel über das „Darknet“ unterbunden werde. Zudem forderte Mayer die Einrichtung eines EU-Waffenregisters. Nach dem Amoklauf von Winnenden, bei dem ein 17-Jähriger im Jahr 2009 15 andere Menschen und anschließend sich selbst getötet hatte, war ein nationales Waffenregister in Deutschland eingeführt worden. In dem Register wird seit 2013 zentral erfasst, wer welche Schusswaffe besitzt. ...

 

 

Bearbeitet von horidoman
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Na ja, der propagiert, was schon lang in der EU-Gesetzesmühle mahlt...

 

Und wenn dann ein EU-weites Waffenregister eingeführt wird (was ja seit fast einem Jahr in der Mache ist; weiß bloß niemand von der normalen Bevölkerung), schreibt er sich das als seinen Erfolg auf die Fahne, um in seinem Wahlbezirk als Macher dazustehen.

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Am ‎18‎.‎07‎.‎2016 um 12:01 schrieb Empty8sh:

 

Vicky Ford hat gerade auf Ihrer Facebookseite erwähnt, dass sie im Laufe der Woche den Text veröffentlichen möchte.

Der Wochenlauf ist vorbei! Immer noch nichts zu sehen.

Stillstand auch bei FU und den anderen Plattformen.

Hab ich was übersehen oder gibt's irgendwo andere Infos?

http://www.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?reference=2015/0269(COD)&l=en

Bearbeitet von horidoman
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vor 1 Stunde schrieb horidoman:

Der Wochenlauf ist vorbei! Immer noch nichts zu sehen.

Stillstand auch bei FU und den anderen Plattformen.

Hab ich was übersehen oder gibt's irgendwo andere Infos?

http://www.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?reference=2015/0269(COD)&l=en

 

Nix neues was mir bekannt wäre, außer dem Brief von Vicky Ford, den ich vor paar Tagen in den Newsticker gepostet habe. Der Rat und die Innenminister werden grade in die Sommerpause gegurkt sein bzw. erst mal andere Themen auf der Tagesordnung haben.

 

Beste Grüße

Empty8sh

 

 

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Hab ich heute bekommen, somit sind wohl bei Langwaffen nur 10 Schuss Magazine zulässig.

 

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

 

leider hat sich bei dem unten stehenden Schreiben ein Fehler eingeschlichen, für den ich mich vielmals entschuldige.

Bitte finden Sie anbei das korrigierte Schreiben. Die Änderung ist in Gelb markiert.

 

Ich bitte vielmals um Entschuldigung und danke Ihnen für Ihr Verständnis.

 

Mit freundlichen Grüßen

Monika Hohlmeier

 

 

LOGO_EP

Monika Hohlmeier

Mitglied des Europäischen Parlaments

 

Donnerstag, 28. Juli 2016

 

 

Revision der Feuerwaffenrichtlinie

 

 

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

 

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift im Hinblick auf den Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie über Schusswaffen. Ich kann die von Ihnen zum Ausdruck gebrachten Bedenken sehr gut verstehen, zumal mir diese in den letzten Tagen und Wochen von unterschiedlicher Seite zugetragen wurden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich aufgrund der hohen Zahl an Zuschriften nicht jede der inzwischen mehr als 5000 Mails einzeln beantworten kann. Sollten im Folgenden spezifische Fragen Ihrerseits unbeantwortet bleiben, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne für Rückfragen zur Verfügung.

 

Vorab möchte ich betonen, dass die Überarbeitung dieser Richtlinie und eine Vereinheitlichung des Waffenrechts auf europäischer Ebene bereits seit längerem durch die Europäische Kommission vorgesehen waren. Durch die Terroranschläge von Paris bekam die Neuvorlage besondere Dringlichkeit. Leider verabsäumte die Kommission die Altvorlage nochmals sorgfältig zu überarbeiten, so dass auch einige Maßnahmen vorgeschlagen wurden, die aus Sicherheitssicht nicht notwendig sind. Da Terroristen ihre Waffen üblicherweise nicht über legale Kanäle erlangen − da sind wir uns einig − macht es wenig Sinn die legalen Waffenbesitzer, ob sie Sportschützen, Jäger, Traditions- und Böllerschützen oder auch Reservisten sind, mit hoher Bürokratie zu belasten, die nicht zu mehr Sicherheit oder weniger Terroranschlägen führen würde. Aus diesem Grund haben sich die zuständigen Ausschüsse LIBE (Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres) sowie IMCO (Binnenmarkt) im Europäischen Parlament sehr intensiv mit dem Vorschlag der Kommission befasst und ihn weitreichend korrigiert.

 

Die Überarbeitung der Richtlinie zur Erlangung und dem Besitz von Feuerwaffen kann vielmehr dazu dienen, den derzeitigen Rechtstext aus dem Jahr 1991 zu modernisieren, europaweit stärker vereinheitlichte Regeln zu schaffen und die Sicherheit beim legalen Besitz und Gebrauch von Schusswaffen zu stärken. In Deutschland gibt es nach Expertenmeinung bereits jetzt ein sehr strenges und gut funktionierendes Waffenrecht. In anderen Mitgliedstaaten ist dies jedoch nicht immer der Fall. Es macht daher Sinn, Bereiche wie die Markierung, Registrierung und Nachverfolgbarkeit von Waffen, Bedingungen zur sicheren Aufbewahrung und Lagerung von Waffen oder auch recht neue Phänomene, wie Sicherheitsanforderungen für den Online-Handel von Waffen und Bestandteilen in die neue Richtlinie einzuarbeiten und somit europaweit für einen Überblick über die sich im Umlauf befindenden Waffen zu sorgen. Viele der anderen Vorschläge der Kommission gingen jedoch am eigentlichen Ziel vorbei. Deshalb habe ich mich als EVP-Sprecherin im Innenausschuss (LIBE), persönlich dafür eingesetzt, dass sowohl in der Stellungnahme des LIBE-Ausschusses also auch im Bericht des federführenden Binnenmarkts-Ausschusses die über das Ziel hinaus schießenden Vorstellungen der EU-Kommission korrigiert werden. Die Abstimmung im IMCO-Ausschuss am 13. Juli als auch die vorhergehende im LIBE-Ausschuss am 9.Mai hat im Einzelnen folgende Ergebnisse vorgebracht:

 

- Sammler und Museen sind weiterhin nicht von dem Anwendungsbereich der Richtlinie umfasst.

 

- Die verbindliche Auflage regelmäßiger medizinischer Überprüfungen bei Neuerteilung oder Verlängerung des Waffenscheins konnte verhindert werden. Stattdessen sollen auch weiterhin, wie im geltenden deutschen Recht, anlassbezogene medizinische Tests möglich sein.

 

- Die Gültigkeit der waffenrechtlichen Erlaubnis wird nicht auf fünf Jahre beschränkt. Vielmehr sollen die Mitgliedstaaten nach eigenem Ermessen, über die Einführung einer Beschränkung der waffenrechtlichen Genehmigung entscheiden. Mindestanforderung der Richtlinie ist lediglich, dass die Mitgliedstaaten ein kontinuierliches Überwachungssystem („continuous monitoring“) einrichten, sofern sie es nicht ohnehin schon haben. In Deutschland werden Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen bereits jetzt in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung geprüft. Das existierende deutsche Recht kann also beibehalten werden.

 

- Auch natürliche Personen können sich weiterhin am Fernabsatz von Feuerwaffen beteiligen, wenn sie registriert und legitimiert sind.

 

- Die von der Kommission vorgeschlagenen zusätzlichen Anforderungen für Minderjährige wurden abgelehnt und stattdessen der geltende Rechtstext als Position verankert.

 

- Der LIBE-Ausschuss hat während der Abstimmung am 9. Mai zum Ausdruck gebracht, dass er den Vorschlag der Kommission, Kategorie A auf halbautomatische Feuerwaffen und Feuerwaffen, die wie solche aussehen, auszuweiten klar ablehnt. Zudem wurde im LIBE-Ausschuss eine Ausnahmeregel geschaffen, wonach die waffenrechtlichen Regelungen in den Bereichen der Jagd und des Schießsportes auf nationaler Ebene zu treffen sind. Leider ist es im IMCO-Ausschuss nicht gelungen, diese Streichung beizubehalten. Die EVP konnte jedoch durchsetzen, dass halbautomatische Waffen oder Magazine mit weniger als 10 Schuss bei Langwaffen und 20 Schuss bei Kurzwaffen auch weiterhin nicht in Kategorie A fallen. Dadurch ist der größte Teil halbautomatischer Waffen oder Magazine, die bisher bei der Jagd oder für den Schießsport in Deutschland eingesetzt wurden, nicht vom Verbot betroffen. Es gibt jedoch Kategorien des internationalen Schießsports, zum Beispiel die International Practical Shooting Cooperation (IPSC), die nur mit größeren Magazinen ausgeübt werden können. Daher hat der IMCO-Ausschuss die Empfehlung des LIBE-Ausschusses angenommen und den Mitgliedstaaten eine Möglichkeit eingeräumt, auf nationaler Ebene Ausnahmeregelungen von der Obergrenze für die Magazingröße zu schaffen. Einige Mitgliedstaaten, zum Beispiel Frankreich und die Tschechische Republik, haben solche Ausnahmen für den Schieß- und Jagdsport bereits angekündigt. Aktueller Stand in Deutschland ist, dass es dort bereits jetzt ein Verwendungs- (nicht aber Erwerbs- oder Besitz-)Verbot für große Magazine gibt. Aus Sicht der Bundesregierung gibt es keinen legitimen Grund dafür, dass große Magazine sich im Privatbesitz befinden, wenn man sie ohnehin nicht verwenden darf. Für die Notwendigkeit einer Ausnahmeregel für besondere Fälle, wie beispielsweise die Ausübung des oben genannten IPSC zeigt sich die Bundesregierung jedoch verständnisvoll. Wir werden genau verfolgen, ob die von europäischer Seite aus eingerichteten Möglichkeiten auf nationaler Ebene genutzt werden, um den legitimen Interesse der Jäger und Sportschützen gerecht zu werden.

 

Wie Sie sehen, konnten wir uns in nahezu allen Streitpunkten durchsetzen. Die EVP und besonders die CSU stehen im Europäischen Parlament seit jeher zum Jagdwesen, während sich beispielsweise viele grüne Abgeordnete bei der Diskussion um ein neues Tierschutzrecht für ein generelles Verbot der Jagd zu Freizeitzwecken aussprechen. Es geht jetzt darum, in den anstehenden Verhandlungen zwischen dem Parlament und dem Rat die vom Parlament beschlossenen Änderungen zu verteidigen. Wir werden die Verhandlungen zur Richtlinie und zum Aktionsplan sehr aufmerksam mitbegleiten und dabei auch die berechtigten Belange von gesetzestreuen Jägern, Sportschützen, Traditions- und Böllerschützen sowie Reservisten verteidigen.

 

Sollten Sie später noch Interesse an den Fortschritten der Verhandlungen haben, stehe ich Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

 

 

So verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

 

Ihre Monika Hohlmeier

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MErkel hat nun auch eine schnelle Umsetzung des "europäischen Waffenrechts" in der Agenda angesagt.

Damit wissen wir was nun folgt.

Der Onlinehandel wird anscheinend gleich national beerdigt.

 

Ob die Regelung für Jäger im Bundesrat noch durchgewunken wird, ist unwahrscheinlich

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Wenn ich richtig informiert bin gibt es dazu kein Zurück mehr. Außerdem sollte sie wirklich hier als Seehofer blockieren  (ob das von Seehofer jetzt gut oder schlecht war lasse ich bewusst außen vor) dann muß man ihr dies argumentativ um die sprichwörtlichen "Ohren" hauen. Nochmals es war eine ILLEGALE Waffe - was zum Teufel soll am einer bereits verbotenen Waffe und Handlung noch sinnvoll verboten werden? Schwachsinn das Ganze!!!

Bearbeitet von SAR-M1
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vor 19 Minuten schrieb Hunter375:

Entsorgen, an Berechtigte überlassen, umbauen..

 

Der Umbau müsste dann ja so gestaltet werden das ein Rückbau nicht mehr möglich ist ? Sonst würde es ja keinen Sinn mehr machen. ZBsp Einsatz mit kürzerer Feder :

IMG-0228.jpg

 

Jetzt stellt sich die Frage ob dann eine lange Feder ein verbotener Gegenstand wäre da Sie ja ein relevantes Bauteil eines verbotenen Magazins ist. Auf der anderen Seite Frage Ich mich ob eine Viereckige-Feder die den Abmessungen der Feder eines 30-Schuss AR Magazines entspricht weiterhin legal besessen werden darf. Fragen über Fragen..

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vor 1 Minute schrieb Der_Fuchs:

 

Der Umbau müsste dann ja so gestaltet werden das ein Rückbau nicht mehr möglich ist ? Sonst würde es ja keinen Sinn mehr machen.

 

 

Einen Sinn macht das ganze so oder so nicht weil sich böse Leute nicht an das Magazin-Verbot halten und für ihre bösen Taten weiterhin die "großen" Magazine verwenden werden. Der einzige Zweck solcher Gesetze ist die Gängelung zuverlässiger Jäger und Sportschützen die keinen Mist mit ihren Knarren machen weil sonst alles weg ist.

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Die 20er OA-Mags sind doch auch so konstruiert, dass sie, wenn auf 10 Schuss begrenzt, nur mit einer anderen Grundplstte wieder auf 20 Schuss erweitert werden können. Das sollte ausreichen.

Die Frage ist nur, ob diese dann ein verbotenes Teil ist :D

Bearbeitet von omegal38
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Die Kleingeistigkeit und völlige Plan- und Ahnungslosigkeit dieser EU-Kommission wird nur noch von den hier versammelten Erbsenzählern übertroffen.

Ich habe gerade der Kommissionsvorsitzenden eine waffentechnische Hilfestellung angeboten und ihr mitgeteilt, dass 10-Schuss-Magazine genauso gefährlich sind wie 30-Schuss-Magazine, denn das Abfeuern von 3 10-Schuss-Magazinen dauert nur etwa 2-3 Sek. länger als das Abfeuern von 30 Patronen aus einem Magazin ohne nachzuladen.

 

https://www.youtube.com/watch?v=Ls4Uq1aCiTA

 

noch besser:

 

https://www.youtube.com/watch?v=8d2VdaiIodo

 

Ich habe ihr dazu auch empfohlen generell alle Feuerwaffen, welche mehr als 1 Schuss ohne nachzuladen abgeben können, konsequent in die Kategorie A zu überführen, d.h. den Erwerb und Besitz derartiger Waffen für Privatpersonen allgemein zu verbieten, denn nur so kann Europa gegen den Terrorismus sicherer gemacht werden.

 

Nein, kein "grün".

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
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vor 10 Minuten schrieb omegal38:

Die 20er OA-Mags sind doch auch so konstruiert, dass sie, wenn auf 10 Schuss begrenzt, nur mit einer anderen Grundplstte wieder auf 20 Schuss erweitert werden können. Das sollte ausreichen.

Die Frage ist nur, ob diese dann ein verbotenes Teil ist :D

Wenn die OA-Magazine auf 10 Schuss begrenz sind, ist dazu ein Begrenzer eingebaut. Ist ein rotes Plastikteil. Wenn man diesen nun ausbaut, lässt sich das Magazin nicht mehr zusammensetzen. Dazu benötigt man einen anderen Einsatz. Der liegt den Mgazinen allerdings bei.

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Dieser Verbotswahnsinn spiegelt doch nur den Machtanspruch und die Hilflosigkeit der Politiker wieder.

Hier wird dem Pöbel/Pack was (trügerische Sischerheitserhöhung) vorgegaukelt .

 

Leider hat KEINE Verschärfung was ausser dem Gegenteil bewirkt - siehe GB / AUS

 

Canada hat sein Waffenregister wieder eingestampft. Zu teuer , uneffektiv und hat nichts gebracht.

Lernen von Israel in punkto Waffenrecht wäre eine Option. Die WILL nur KEINER hören.

 

Bearbeitet von südwest
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