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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Dann lass uns mal bitte teilhaben.

Das die Kommission versuchen wird, jede nur mögliche Gemeinheit einzubauen, ist klar. Aber es ist definitiv schon mal ein positives Etappenziel.

Schau doch mal, wo wir im November/Dezember standen. Da hieß es noch, es wäre bis Ende Januar durchgedrückt und im März dann nationales Recht.

Beste Grüße

Empty8sh

Es ist schon sehr viel gemacht worden, nur die werden auf der anderen Seite nicht locker lassen, denn ihr Ziel und jetzt haben sie es ja klar gesagt ist den Waffenbesitz zu verunmöglichen oder zu mindestens so zu erschweren das es unmöglich wird.

Dann heisst wie verbieten nicht alle B7 nur welche mit gewissen gefährlichen Merkmahlen. Zb Pistolen Griff, Magazin Kapazität höher als 10 Schuss und natürlich die gefährlichen Kaliber 7.62x39 und 5.56 weil das Kaliber sind die vomMilitär gebraucht werden zb...

Und verkauft wird es indem man sagt HA bleiben bestehen zum Sportschiessen und Jagen

Bearbeitet von joker_ch
Geschrieben

Es ist schon sehr viel gemacht worden, nur die werden auf der anderen Seite nicht locker lassen, denn ihr Ziel und jetzt haben sie es ja klar gesagt ist den Waffenbesitz zu verunmöglichen oder zu mindestens so zu erschweren das es unmöglich wird.

Dann heisst wie verbieten nicht alle B7 nur welche mit gewissen gefährlichen Merkmahlen. Zb Pistolen Griff, Magazin Kapazität höher als 10 Schuss und natürlich die gefährlichen Kaliber 7.62x39 und 5.56 weil das Kaliber sind die vomMilitär gebraucht werden zb...

Und verkauft wird es indem man sagt HA bleiben bestehen zum Sportschiessen und Jagen

Ein generelles Verbot wurde von den EU-Innenministern ABGELEHNT, das ist nun vom Tisch, zumindest gemäß der aktuellen Informationen.

a)

Sollten diese Feuerwaffen einem Verbot unterworfen werden, beschränkt auf die gefährlichsten unter ihnen, wobei diese Kategorie mittels technischer Spezifikationen in der Richtlinie weiter definiert werden müsste, oder

b)

sollte ihr ziviler Gebrauch weiterhin genehmigt werden, jedoch unter strengeren, in der Richtlinie festzulegenden Bedingungen?

Die Innenminister aller EU-Staaten bis auf Frankreich, Großbritannien und Belgien haben für b) gestimmt.

Die Kommission darf jetzt erarbeiten, was ein Privatmann für den Besitz einer B7-Waffe (egal welche das nun sein wird) nachzuweisen hat.

Da kann uns jetzt natürlich alles sein von besonderen Aufbewahrungsvorschriften, Schulungen, Beschränkungen der Nutzung auf öffentlichen Schießständen und sonstiger Hickhack. Zentrale Aufbewahrung sind nicht möglich, das das dem Schweizer Milizsystem widerspricht, und medizinische Tests ebenfalls nicht, da die Innenminister das ebenfalls abgelehtn haben.

Beste Grüße

Empty8sh

Geschrieben (bearbeitet)

Seid ihr überhaupt nicht....

Deswegen sagte ich ja auch "womöglich".

Das Rechtssetzungsverfahren der EU ist recht komplex und kann in §294 AEUV nachgelesen werden. Jedoch ist die Zustimmung des Rates im Ergebnis immer erforderlich, wenn es um die Änderung einer Richtlinie geht.

Regelmäßig, jedoch nicht immer, übernimmt das Parlament daher die Grundsätze des Rates, da sich ein mögliches Vermittlungsverfahren in die Länge ziehen kann. Sollte der Rat vor allem an seiner ursprünglichen Position festhalten, kann der Rechtsakt nicht erlassen werden.

Bearbeitet von omegal38
Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe heute von der AFD eine Antwort erhalten. Angesichts der kommenden Wahlen am Wochenende ist die AFD die einzig wählbare Partei für Jäger, Sportschützen, Sammler usw.

sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Zuschrift zur von der Kommission geplanten Verschärfung des Waffenrechts. Ich lehne dies ab. Bitte beachten Sie die von mir beantragte und von der AfD auf ihrem Parteitag am Wochenende einstimmig beschlossene Resolution im Anhang mit weiteren Einzelheiten. Gern verweise ich auch auf die Berichterstattung in der Bildzeitung hier: http://www.bild.de/politik/inland/petryfrauke/afd-gegen-verschaerfung-des-waffengesetzes-43596106.bild.html

Mit freundlichen Grüßen

Bearbeitet von Globus
Geschrieben

Dann kommt das Bedürfnis Prinzip nicht akzeptabel in der Schweiz

Deswegen brauchst du uns nicht den Teilerfolg miesmachen. Wir werden weiter kämpfen, aber ein bißchen positive Einstellung schadet auch nicht.

Beste Grüße

Empty8sh

Geschrieben

Deswegen brauchst du uns nicht den Teilerfolg miesmachen. Wir werden weiter kämpfen, aber ein bißchen positive Einstellung schadet auch nicht.

Beste Grüße

Empty8sh

Ich mache den euch nicht mies, allerdings kann man bei uns noch vieles machen Richtung dem tollen deutschen Waffg. Was für euch schon eine gewonnen Schlacht wäre nämlich der Status Quo wär für uns der totale gau und höchst wahrscheinlich das Ende von Schengen.

Geschrieben (bearbeitet)

Dann kommt das Bedürfnis Prinzip nicht akzeptabel in der Schweiz

wäre doch schöner die Schweiz verlässt Schengen.

Allerdings schlussendlich ist das Bedürfnisprinzip gar nicht so ein heißes Eisen.[ wünsche mir das natürlich nicht für die Schweiz!] Gibt genug Staaten etwa Tschechien ohne Mengenbegrenzung. Du würdest halt nur beim WES ankreuzen müssen ( Sammeln, Sportschießen, Jagd, SV)

Bearbeitet von kulli
Geschrieben

Katja Triebel und die GRA haben eben auf Facebook berichtet, dass das Nein des deutschen Innenministeriums zur Verschärfung wohl den großen Verbänden und Interessengruppen wie DSB, BDS, DJV, FWR und VdBW zu verdanken ist. Die Geheimdiplomatie scheint tatsächlich ernst gemeint gewesen zu sein und hat Wirkung gezeigt.

Beste Grüße

Empty8sh

Geschrieben

Ich mach mal ein Beispiel:

In Deutschland wird das PPsh 41-LDT als Kategorie B Waffe verkauft, in der Schweiz gilt diese Waffe als verbotene Waffe. Also besser gesagt sobald der Grenzübertritt in die Schweiz gemacht wird, erfolgt die Umstufung von Kategorie B nach Kategorie A.

Umgekehrt der Vergleich in der Schweiz, ist das Stgw 57 eine Kategorie B Waffe (ex A Waffe), beim Grenzübertritt nach Deutschland erfolgt die Verwandlung zur Kategorie A Waffe.

Oder hypothetisch angenommen, das deutsche HK G36 oder das österreichische Steyr AUG würden nach Dienstende umgebaut und dem ex Wehrdienstangehörigen überlassen, es kann niemals in die Schweiz importiert werden, weil die Schweizer dann behaupten es wäre eine Kategorie A Waffe.

Nun wie ihr seht liegen die Dinge nicht so einfach, weil hüben wie drüben nicht mit den gleich langen Ellen, Verzeihung technischen Werten gemessen wird. Es ist eigentlich das perfekte Ärgernis schon heute, wenn aus Phantasie und vor allem aus Boshaftigkeit der Handel so unterbunden wird. Es ergibt wie gesagt keinen Sinn wenn die Behörden, die von ihnen selber erfundenen und heute in EU Waffenrichtlinie aufgelisteten Richtlinien, in Bezug aus die lokalen Waffengesetze nur selektiv anwenden, siehe Stgw. 90. Warum um alles in der Welt ein Bundeswehr G36 oder Steyr AUG, nicht nach Stgw.90 Norm abgeändert werden kann und somit importiert und verkauft werden könnte ist mir schleierhaft, jedenfalls mit Logik und technischem Ermessen nicht nachzuvollziehen.

Ein verbot von allen halbautomatischen Waffen macht ergo keinen Sinn, weil damit alles (ex) halbautomatische ins A höher gestuft wird, und somit zusätzlich der gesamte Handel zwischen den einzelnen EU Staaten zum erliegen kommen würde und die auf den EU Waffenpässen eingetragen Waffen hinfällig werden, weil dort keine Kriegswaffen (also A) Waffen eingetragen werden können. Der Staat könnte gar nicht mehr entschädigen, zumindest in der Schweiz weil sich die Behörden nicht als Waffenhändler bewerkstelligen dürfen, also nur die Verschrottung übrig bleibt.

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Geschrieben

Katja Triebel und die GRA haben eben auf Facebook berichtet, dass das Nein des deutschen Innenministeriums zur Verschärfung wohl den großen Verbänden und Interessengruppen wie DSB, BDS, DJV, FWR und VdBW zu verdanken ist. Die Geheimdiplomatie scheint tatsächlich ernst gemeint gewesen zu sein und hat Wirkung gezeigt.

Beste Grüße

Empty8sh

Hast du mal bitte den link. Ich finde da nix.

Danke

Geschrieben

Ich mach mal ein Beispiel:

In Deutschland wird das PPsh 41-LDT als Kategorie B Waffe verkauft, in der Schweiz gilt diese Waffe als verbotene Waffe. Also besser gesagt sobald der Grenzübertritt in die Schweiz gemacht wird, erfolgt die Umstufung von Kategorie B nach Kategorie A.

Umgekehrt der Vergleich in der Schweiz, ist das Stgw 57 eine Kategorie B Waffe (ex A Waffe), beim Grenzübertritt nach Deutschland erfolgt die Verwandlung zur Kategorie A Waffe.

Oder hypothetisch angenommen, das deutsche HK G36 oder das österreichische Steyr AUG würden nach Dienstende umgebaut und dem ex Wehrdienstangehörigen überlassen, es kann niemals in die Schweiz importiert werden, weil die Schweizer dann behaupten es wäre eine Kategorie A Waffe.

Nun wie ihr seht liegen die Dinge nicht so einfach, weil hüben wie drüben nicht mit den gleich langen Ellen, Verzeihung technischen Werten gemessen wird. Es ist eigentlich das perfekte Ärgernis schon heute, wenn aus Phantasie und vor allem aus Boshaftigkeit der Handel so unterbunden wird. Es ergibt wie gesagt keinen Sinn wenn die Behörden, die von ihnen selber erfundenen und heute in EU Waffenrichtlinie aufgelisteten Richtlinien, in Bezug aus die lokalen Waffengesetze nur selektiv anwenden, siehe Stgw. 90. Warum um alles in der Welt ein Bundeswehr G36 oder Steyr AUG, nicht nach Stgw.90 Norm abgeändert werden kann und somit importiert und verkauft werden könnte ist mir schleierhaft, jedenfalls mit Logik und technischem Ermessen nicht nachzuvollziehen.

Ein verbot von allen halbautomatischen Waffen macht ergo keinen Sinn, weil damit alles (ex) halbautomatische ins A höher gestuft wird, und somit zusätzlich der gesamte Handel zwischen den einzelnen EU Staaten zum erliegen kommen würde und die auf den EU Waffenpässen eingetragen Waffen hinfällig werden, weil dort keine Kriegswaffen (also A) Waffen eingetragen werden können. Der Staat könnte gar nicht mehr entschädigen, zumindest in der Schweiz weil sich die Behörden nicht als Waffenhändler bewerkstelligen dürfen, also nur die Verschrottung übrig bleibt.

Erzähl doch keinen Unsinn..

Als erstes können die Behörden als Waffenhändler aggieren, habe selber manche Beschlagnammte Waffen sowie auch Ex-Behörden Waffen gekauft. Sehe mich noch in Neuchatel bei der Polizei Behörde wo man mir einfach eine Micro-Uzi eine Mini-Uzi in die Hand gedrückt hat und ich damit in der Hand durch Halb Neuchatel gelaufen bin, weil ich keine Waffentasche dabei hatte. Oder eine Kashi von einem Untersuchngsrichter. Oder die MP5-SD die vorher der Basler Polizei gehörten.

Dann die Frage der VA in HA umgewandelt hat in der Schweiz einen Grund weil es vor 1999 sehr, sehr viele gab wo der Umbau so notdürftig war das den Rückbau jeder Idiot hingekriegt hätte. Habe noch MP Suomi 31 der FR Polizei gehabt wo nur ein Schweisspunkt den VA Modus verhinderte, der fiel nach einem Magazin ab.

Geschrieben

Erzähl doch keinen Unsinn..

Als erstes können die Behörden als Waffenhändler aggieren, habe selber manche Beschlagnammte Waffen sowie auch Ex-Behörden Waffen gekauft. Sehe mich noch in Neuchatel bei der Polizei Behörde wo man mir einfach eine Micro-Uzi eine Mini-Uzi in die Hand gedrückt hat und ich damit in der Hand durch Halb Neuchatel gelaufen bin, weil ich keine Waffentasche dabei hatte. Oder eine Kashi von einem Untersuchngsrichter. Oder die MP5-SD die vorher der Basler Polizei gehörten.

Dann die Frage der VA in HA umgewandelt hat in der Schweiz einen Grund weil es vor 1999 sehr, sehr viele gab wo der Umbau so notdürftig war das den Rückbau jeder Idiot hingekriegt hätte. Habe noch MP Suomi 31 der FR Polizei gehabt wo nur ein Schweisspunkt den VA Modus verhinderte, der fiel nach einem Magazin ab.

Das spielt keine Rolle, die Behörden agieren dabei eher als Vermittler den als Waffenhändler. Eine definitiv eingezogene Waffe kann jeder kaufen dafür braucht es nur das Einverständnis vom ex Waffenbesitzer (vorausgesetzt die Waffen wurde legal erworben), weil dieser hat 2 Möglichkeiten: Verschrottung oder Verkauf, wobei er beim Verkauf einen Käufer nennen kann. Selbst bei definitiv eingezogenen Waffen läuft alles über einen WES, das ist ja eben gerade der Sinn davon, dass legal erworbene Waffen immer entschädigt werden müssen, illegale Waffen verkauft die Polizei nie.

Tja schön für dich mit der MP Suomi, aber das erklärt noch lange nicht warum ein G36 von der Bundeswehr wie ein Stgw.90 abgeändert werden kann und von in die Schweiz exportiert werden könnte. Ich meine diese sture Behauptung der CH Behörden eine eben gerade durch einen Büchsenmacher von A nach B abgeänderte sei dennoch eine A Waffe, begreift nun wirklich keiner.

Geschrieben

Das bedeutet,

aller hrößten Respekt für Dein Engagement !

Alter, das find ich sehr geil von Dir

War nur Spaß, danke für die Blumen ;)

Mehr als Infos zusammenkratzen und von FB nach WO und zurück posten mache ich ja nicht. Ansonsten bin ich nur privater, besorgter Sportschütze.

Katja Triebel, GRA, Firearms United und die nationalen Verbände haben die richtige Substanz geliefert.

Bin jetzt im BDS, vielleicht läuft man sich mal in Philippsburg über den Weg, dann gehn wir was trinken :)

Beste Grüße

Empty8sh

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