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IGNORED

Europäischer Feuerwaffenpass


nordwind

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich möchte gern meine Glock 17 nach Österreich mitnehmen, um dort an einem Schießlehrgang teilzunehmen. Wie funktioniert das mit dem Grenzübertritt? Muss ich bei der Ausreise aus Deutschland und der Einreise nach Österreich an der Grenze irgendwelche Formalitäten durchführen lassen oder kann ich die Grenze einfach mit gesetzesmäßig verpackter Waffe passieren, sprich ohne anzuhalten weiterfahren, ohne irgend eine Behörde über die Mitnahme zu informieren?

Hat jemand praktische Erfahrungen? Vielen Dank.

Geschrieben

Falls du noch einen HA mitnehmen willst, sei vorsichtig. Viele HA (Sig716, HK MR, usw.) sind in Österreich nicht erlaubt. Musste deswegen nach Rumänien fliegen um die MR mitzunehmen...

Geschrieben

Was mir auf die Schnelle dazu einfällt :

Erleichterte Einreise generell für Schiesssport und Jagd möglich.

In diesen Fällen nur WBK und EWP mit eingetragener Glock und persönliche Einladung zur Veranstaltung notwendig.

Bis auf einige wenige HA alle verboten dort.Pumpflinten sowieso, auch auf pump Umschaltbare. Gilt auch für die Durchreise.

Kat. B Waffen dürfen keinesfalls, auch nicht nur für 2min z.B. an der Tankstelle allein im Fahrzeug zurückgelassen werden.

Bis auch einige Besonderheiten, die man eben kennen und beachten muss, aber eigentlich unproblematisch dort.

Bei Grenzübertritt sind meines Wissens, die Papiere auf Verlangen der zur Kontrolle Berechtigten vorzuzeigen, also nur bei Aufforderung.

Gibt aber schon Threads dazu hier im Forum, wo Österreicher direkt berichtet haben, vermutlich unter IPSC.

Zum Thema HA in Österreich gabs dieses Jahr übrigens einen Infobrief über die BDS Homepage.

Geschrieben

Vorsicht ! Hier muss man ganz klar zwischen Waffenrecht und Zollrecht trennen !

Waffenrechtlich verhält es sich so wie oben dargelegt. Also immer Landesbestimmungen der bereisten EU-Staaten VOR der Reise besorgen, Anmeldung bei Grenzübertritt - Rückreise nach Deutschland - nur außerhalb der EU Pflicht (§ 33 WaffG).

Aber jetzt kommt das Zollrecht: Schusswaffen sind grundsätzlich anmeldepflichtiges Zollgut. Deshalb diesbezüglich bitte nie auf die dumme Idee kommen, über unbesetzte Zollübergänge einfach drüberzufahren. Mobile Grenzkontrollen können einen bis zu 100 Kilometer im Hinterland aufgreifen und bekommen raus, wann und wo man eingereist ist.

Wenn jemand permanent mit Waffen zu bestimmten Zeiten über den selben unbesetzten Zoll fahren muss, kann er sich vom Hauptzollamt auf Antrag einen sogenannten "Durchgangsschein" ausstellen lassen. Dieser berechtigt ihn dann (in der Regel für zwei Jahre) mit bestimmten Waffen zu bestimmten Zeiten über eine bestimmte Grenzstelle zu fahren.

Geschrieben

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Einschraenkungen/Waffen-und-Munition/waffen-und-munition_node.html

Sonderfälle:

  • Bei Jägern, Sportschützen und Brauchtumsschützen mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat ist für die Mitnahme von Waffen und Munition in einen anderen EU-Mitgliedstaat ein Europäischer Feuerwaffenpass ausreichend. Der Mitnahmegrund, z.B. Einladung oder Teilnehmerkarte am Wettkampf, ist nachzuweisen.
Geschrieben

Aber nur in puncto Waffenrecht reicht EPF + Beleg für den Grund der Mitnahme !

Die zollrechtliche Geschichte steht weiter unten (ab "Mitwirkung der Zollverwaltung")...

Hmm, ich les' bei "Mitwirkung der Zollverwaltung" nichts von "zollrechtlich", sondern von §33 WaffG.

Grüße

Iggy

Geschrieben

Meldest du auch deinen teuren Fotoapparat oder den Schmuck deiner Frau beim Zoll an wenn du ins EU-Ausland in Urlaub fährst, falls ja warum? Von der Schweiz als Drittland sehen wir mal ab, da wäre es korrekt...

Geschrieben

Sachbearbeiter,

§33: da geht es um "Verbringen" oder "Mitnahme" nach DE. Trifft eigentlich für den TE nicht zu. Weder will er eine Waffe kaufen und nach DE mitnehmen noch seine nach Österreich verbringen/verkaufen.

Geschrieben

Aber jetzt kommt das Zollrecht: Schusswaffen sind grundsätzlich anmeldepflichtiges Zollgut. Deshalb diesbezüglich bitte nie auf die dumme Idee kommen, über unbesetzte Zollübergänge einfach drüberzufahren. Mobile Grenzkontrollen können einen bis zu 100 Kilometer im Hinterland aufgreifen und bekommen raus, wann und wo man eingereist ist.

Wichtiger Hinweis. Das gilt natürlich auch, wenn man im Auslang Waffen einkauft und selbst über die Grenze bringt. Auch wenn innerhalb der EU kein Zoll anfällt - man darf sich nicht dazu verleiten lassen, einfach durchzufahren und zuhause dann den Erwerb dem Amt mitzuteilen und die WBK vorzulegen. Oder die örtlich zustöndige Zollstelle zu informieren. Es muß an der Grenze erfolgen.

Geschrieben

Das WaffG differenziert. §29-32. Wenn es das Gleiche ist, verstehe ich nicht, warum es einen separaten § für die Mitnahme gibt. Über das Warum kannst du mich gerne aufklären.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Kann mir jemand sagen wie sich das für die Schweiz verhält?Ich habe einen schweizer. EFWP,kann ich die Waffe (zb Glock 17) mit nach Deutschland nehmen,wenn ich eine Einladung vom Verein habe?

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