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IGNORED

Voreintrag geholt, beantragte Waffe nicht mehr zu haben. Was tun?


Gast

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zum abschluss:

die aktuell beantragte waffe MUSS mit der aktuell angegebenen disziplin übereinstimmen - GEEIGNET; NOTWENDIG UND ZUGELASSEN dafür !

ich muss hier niemanden bekehren und weiss auch bestimmt nicht alles zum thema, aber ich habe meinen kenntnisstand auch nicht aus dem überraschungs - ei !

wer mich nicht einschätzen kann bzw. mich lt. dem etwas älteren bild nicht kennt, blicke mal auf meine unten angegebene signatur und dann auf die bds seite............

ICH weiss wovon ich rede........

Bearbeitet von Handgunner
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lies mal ganz aufmerksam §14 WaffG bezüglich der Voraussetzungen zum WaffenERWERB!

Bei Zeiten..........irgendwie hast ja Recht, aber muss ich day wandelnde Waffengesetz sein. Da man wohl eher selten nur eine Diszi schießt, sollte es doch gut sein, diese zu ändern sofern der Verband dafür eine hat, anstatt teure Umtausch oder Umbauaktionen durchzuführen.

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... aber muss ich day wandelnde Waffengesetz sein. ....

ich plädiere für eine halbjährliche Auffrischungspflicht/Wiederholungspflicht für die Waffensachkunde!!!!!!!!

nein kein grün!..... bei derart ignoranten/uninformierten/arroganten/etc. Leuten ist das wohl leider inzwischen notwendig!

bedauerlicherweise dann wohl zum Nachteil einer Mehrheit an LWB.

Bearbeitet von alzi
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Kleiner redaktioneller Wink mit dem Stahlbetonpfeiler:

Mädels, laßt doch vielleicht erstmal den TE beantworten,

- was für Disziplin(en) gschossen werden sollen,

- welche SLB `nicht mehr verfügbar oder lieferbar` ist (das ist u.U. schierig nachzuvollziehen),

- sonstige Infos liefern,

bevor Ihr Euch hier die Köppe eintrommelt.

(Und alzi hat wieder mal Recht - das Alles sollte mit `n bissi Hirnschmalz, nachdenken und -lesen und etwas gesundem Menschenverstand eigentlich kein Hexenwerk sein)

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Ich hätte da gern mal ein ähnliches Problem:

Vor einigen Jahren wurde mal eine 1911er in Standardausführung für die Disziplin DP (BDMP e.V.) angeschafft.

Später wurde die Pistole dann von einem bekannten und versierten Kurzwaffenspezialisten sehr aufwendig "gepimpt", so dass sie danach nicht mehr für die Disziplin DP (auch nicht DP2) zugelassen war.

Sie kann aber problemlos z.B. für PP1/NPA oder das 1500er Auto Match weiter verwendet werden.

Frage: hätte ich mir vorher den Umbau vom Verband genehmigen lassen müssen und hätte ich dem Verband den Umbau melden müssen und habe ich mich jetzt strafbar gemacht???

ratlose Grüße

CM :confused:

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Grün alle?

Nachtrag: Sorry! Ich vergaß. Du benutzt ja kein "grün"...

Wieso???

Erstens wurde dieses Problem nicht in der Sachkundeausbildung behandelt und zweitens bin ich jetzt nach Ansicht von Herrn Alzi ja im Besitz einer illegalen Waffe, da vor dem Erwerb seinerzeit gegenüber dem Verband ein ganz anderer Bedürfnisgrund angegeben wurde.

Was mache ich nur falsch?

CM :rolleyes:

Nachtrag: @762: darf ich mir das Schild gelegentlich mal ausleihen, bitte?

Bearbeitet von cartridgemaster
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''audiatur et altera pars'' wie der Jurist sagt. :rolleyes:

Stellt euch vor, ihr seid SB, Herr Meier beantragt eine SLB Fabrikat Schulze, Typ 127 und bekommt eine SLB .223 genehmigt. Dann kommt Herr Meier und legt kommentarlos seine WBK vor, in die der Höker eine SLB Fabrikat Schnippkoweit, Typ 3000 x eingetragen hat.

Da würdet ihr doch auch erst mal Verrat wittern, oder?

Reden mit die Leut'!

Kann natürlich passieren, das der SB erst mal beim Verband rückfragt, ob die Schnippkoweit 3000 x in dieser Disziplin geht.

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Stellt euch vor, ihr seid SB, Herr Meier beantragt eine SLB Fabrikat Schulze, Typ 127 und bekommt eine SLB .223 genehmigt. Dann kommt Herr Meier und legt kommentarlos seine WBK vor, in die der Höker eine SLB Fabrikat Schnippkoweit, Typ 3000 x eingetragen hat.

Da würdet ihr doch auch erst mal Verrat wittern, oder?

Nö. Warum?

Herr Meier hat beantragt Art (SLB), Kaliber (.223) und Disziplin/Regelnummer (***.*).

Von welchem Hersteller und wie das Ding heist ist vollkommen Rille...

Zumindest bei meinem Landesverband.

22784347dw.jpg

Fazit: Eine WO-typische Verallgemeinerung ist wie immer nicht zielführend!

Bearbeitet von 762
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Quark. Die Angabe einer Diszi kann immer nur ein Beispiel für die Verwendung der Waffe sein. Und freilich kann man über Kreuz Nutzung machen. Sonst müsste ich schon mind. 8 oder 9 KW haben, komme aber für an die 8 Disziplinen z Zt mit nur 4 Stück aus, wie kann das sein ?

Weil du vermutlich Waffen beantragt und bekommen hast, mit denen du MEHRERE Disziplinen schiessen kannst.

Wenn du aber nun ne 9 MM Dienstsport beim BDS beantragst...da aber ne Glock kaufst...hast du für die Glock erstmal kein Bedürfnis.

Ist einfach so

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Erstens wurde dieses Problem nicht in der Sachkundeausbildung behandelt und zweitens bin ich jetzt nach Ansicht von Herrn Alzi ja im Besitz einer illegalen Waffe, da vor dem Erwerb seinerzeit gegenüber dem Verband ein ganz anderer Bedürfnisgrund angegeben wurde.

...

das Problem WIRD in der Sachkundeausbildung behandelt!

Erwerbsvoraussetzungen, Bedürfnis, Sportordnung, Disziplin.

als sachkundige Person hat man diese Kenntnisse zu haben, denn man ist die EINZIGE Person, die alle Dateils kennt! und man hat zu wissen was, und in welcher Form, man erwerben und dann besitzen darf.

GENAU DAFÜR hat man in D sachkundig zu sein!

Du machst Dein Bedürfnis für genau diese eine Disziplin glaubhaft, der Verband bestätigt Dein Bedürfnis für eine Waffe für genau diese eine Disziplin und die Behörde stellt dir dann die Erwerbserlaubnis für eine Waffe - entsprechend dieser einen Disziplin - aus.

kaufst/erwirbst Du dann was Anderes, als das was Du beantragt hast und was Dir erlaubt wurde, liegt der Fehler bei genau einer Person: bei Dir!

und wenn dem tatsächlilch so ist bei Dir, ja dann hast Du unerlaubt eine Waffe erworben, da diese nicht dem Dir zugestanden ( von Dir glaubhaft gemachten, vom Verband bestätigten und von der Behörde anerkannten ) Bedürfnis entsprach und, nach Deiner Aussage, noch immer nicht entspricht!

es ist etwas Anderes, wenn eine Waffe disziplinkonform erworben und SPÄTER, zur Verwendung in einer anderen Disziplin, abgeändert wird.

das ist hier aber bei Dir offensichtlich nicht der Fall gewesen.

Bearbeitet von alzi
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Ich hätte nicht mit so einer hitzigen Diskussion gerechnet. Danke für die Antworten.

Ich habe geplant eine Haenel CR .223 zu kaufen. Diese war bei einem Händler besonders günstig erwerbbar, er hat dies aber mittlerweile verkauft. Beim BDS LV 1 wurde mir das Bedürfnis für eine SLB in Kaliber .223 Rem bestätigt. Mein Problem bezieht sich viel mehr auf das Antragsformular der Behörde auf welchem man ja explizit Hersteller und Modellnummer angeben muss.

Das Problem sehe ich also in diesem Fall weniger zwischen mir und dem Verein sondern mir und der Behörde. Meine Befürchtung ist das wenn ich mich also für eine andere SLB in dem Kaliber .223 Rem entscheiden(den Neupreis für ein Haenel bin ich nicht bereit zu zahlen, meiner Meinung nach ist dieser ungerechtfertigt) würde, die Behörde beim Eintrag in die WBK feststellt das es sich nicht um die Waffe handelt, die auf dem Antrag genannt wurde.

Um das nochmal zu verdeutlichen habe ich die Tabelle aus dem Antrag angehängt um die es mir geht:

poYbquB.png

Kann ich also ein Problem bekommen, wenn ich mich nun für eine HERA oder eine Schmeisser SLB entscheide? Darum geht es mir.

Entschuldigt bitte das ich mich mit diesen Finessen trotz Sachkunde nicht auskenne. Bisher hatte ich nie irgendwelche Probleme die Waffe zu erwerben welche ich auf dem Antrag auch angegeben habe. Da mir meine Zuverlässigkeit aber lieb und teuer ist frage ich in solchen Dingen lieber nach.

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Rechtlich relevant ist doch bloß Waffenart und Kaliber, dazu die Eignung für die Disziplin.

Wenn der SB nachfragen sollte, kannst Du die Sachlage ja erklären, basta.

Du hast eine EWB für eine SLB in .223, und sie muß für Disziplin xy passen- so ein Teil kaufst Du dir jetzt: Käse gegessen!

(Daß Du beim nächsten Mal so schlau bist, dein Wunschteil vorher anzuzahlen um es dir zu sichern, davon gehe ich mal aus.)

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die aktuell beantragte waffeart MUSS mit der aktuell angegebenen disziplin übereinstimmen

Ja, genau so und dafür Sorge tragen muss letztlich der Schiesser selbst und nicht der Verband. Gerade bei Waffenarten mit einem gigantischem Angebot, weiß doch meist vorher keiner, was er letztlich wirklich kaufen wird, was will der Verband da vorab prüfen ? Alles was man da also drauf schreibt, kann immer nur ein Beispiel sein... Und nicht das jetzt einer jammert, wer für .30 Carbine beim BDMP eine SLB in 5.56 beantragen will, gut dem ist dann nicht zu helfen...

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Du musst dich beim Bedürfnisantrag beim Verband für ein Modell bzw Hersteller entscheiden? Wie doof ist das denn? So einen Antrag habe ich hier beim RSB und BDS LV 4 noch nie gesehen.f

Musst Du in Hessen auch, von wegen passt das zur Sportordnung. In der Bescheinigung steht dann aber kein Hersteller, sondern nur SL 223 ( z.B) dann ist es egal ob Du einen OA, Schmeisser oder sonst was kaufst.

Ciao

Weissblau

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Ja, genau so und dafür Sorge tragen muss letztlich der Schiesser selbst und nicht der Verband. Gerade bei Waffenarten mit einem gigantischem Angebot, weiß doch meist vorher keiner, was er letztlich wirklich kaufen wird, was will der Verband da vorab prüfen ? Alles was man da also drauf schreibt, kann immer nur ein Beispiel sein... Und nicht das jetzt einer jammert, wer für .30 Carbine beim BDMP eine SLB in 5.56 beantragen will, gut dem ist dann nicht zu helfen...

und genau diese abänderung meine textes ( waffen - ART ) durch dich stimmt NICHT !

waffenart ist zum beispiel "halbautomatische selbstladepistole 9mm luger"

die zur disziplin passende ( bei der beantragung angegebene ) waffe liegt unter einem gewichtslimit und ist für die disziplin zulässig - die dann gekaufte ist schwerer und liegt über dem limit - darf in der "angegebenen disziplin" NICHT verwendet werden .

bei vielen bedürfnisbescheinigungen ( bei waffen oberhalb des regelbedürfnisses - bei extrem aktiven wettkampfschützen ) ist das modell genau so wichtig wie der waffentyp !

handgunner

Bearbeitet von Handgunner
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die zur disziplin passende ( bei der beantragung angegebene ) waffe liegt unter einem gewichtslimit und ist für die disziplin zulässig - die dann gekaufte ist schwerer und liegt über dem limit - darf in der "angegebenen disziplin" NICHT verwendet werden .

Und wer hat das zu verantworten ? Doch der Käufer und kein anderer. Kümmert ihr euch immer um anderer Leute ungelegte Eier ? Waffenart + Munition, mehr muss in das Formular nicht rein, alle andere geht den Verband nichts an. Wäre ja noch schöner, wenn die mir vorschreiben wollen, was ich kaufen soll.

Und was ist denn eine "halbautomatische Selbstladepistole" ? Das ist wie ein weißer Schimmel oder schwarzer Rappe... ein Pleonasmus... wer so was in einen Antrag schreibt, nun ja, da würde ich dann erst mal die WSK überprüfen.

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