Marke Eigenbau ginge so:
Du gehst mit Deiner WBK zum Teilehöker (z.B. CDS), der trägt die neue Verschlusskammer als solche in dieselbe ein. Erwerb muss der Behörde angezeigt werden.
Selbsteinbau ist legal, wenn dafür kein oder nur haushaltsübliches Werkzeug benötigt wird. Spanabhebende Arbeiten und alles, was das wesentliche Teil irgendwie schwächen könnte, darf nur der Büchser. Den Bolzen zum Vordergelenk vermittelst Durchschlags raus- und wieder rein zu kloppen, sähe ich jetzt noch im grünen Bereich (aber bitte: ohne Gewehr!).
Dann muss die Waffe zum Beschussamt Deines Vertrauens. Wenn Du etwas selbst gemacht hast, was nur der Büchser darf, werden die Jungs dortselbst böse.
Das kaputte Teil muss aufbewahrt werden, damit Du nicht bei der nächsten Kontrolle in Verdacht gerätst, militante dänische Nudisten oder andere Unberechtigte mit wesentlichen Waffenteilen versorgt zu haben.
Hope, this helps.