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IGNORED

Voreintrag geholt, beantragte Waffe nicht mehr zu haben. Was tun?


Gast

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Ich brauche mal wieder Rat:

Ich habe mir heute meinen Voreintrag für eine bestimmtes SLB abgeholt und in den Antragsunterlagen den Typen der Waffe sowie den Hersteller explizit angegeben, weil in Tabellenfrom ja extra danach gefragt wird.

In der WBK wurde dies natürlich nicht vorab vermerkt, diese weist einfach nur die Erlaubnis zum Kauf einer SLB in .223 Rem auf und wird ergänzt sobald ich da den Erwerb der Waffe eintragen lasse.

Darf ich auf diesen Voreintrag nun auch eine andere SLB im Kaliber .223 Rem kaufen als die beantragte? Würde dann nämlich ein anderes verfügbares Modell wählen. Die Behörde hat schon zu ansonsten hätte ich den SB direkt angerufen.

Vielen Dank.

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hi ezlord,

wenn in deiner wbk kein typ vorgetragen ist, dann sollte das auch kein problem sein.

allerdings müsste sich die nun neu geplante waffe auch mit der ursprünglich geplanten waffe "decken" - im bezug auf die disziplin, für die dein verband das bedürfnis bestätigt hat.......

was war den alt und was ist jetzt neu ?

handgunner

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Ich brauche mal wieder Rat:

Ich habe mir heute meinen Voreintrag für eine bestimmtes SLB abgeholt und in den Antragsunterlagen den Typen der Waffe sowie den Hersteller explizit angegeben, weil in Tabellenfrom ja extra danach gefragt wird.

In der WBK wurde dies natürlich nicht vorab vermerkt, diese weist einfach nur die Erlaubnis zum Kauf einer SLB in .223 Rem auf und wird ergänzt sobald ich da den Erwerb der Waffe eintragen lasse.

Darf ich auf diesen Voreintrag nun auch eine andere SLB im Kaliber .223 Rem kaufen als die beantragte? Würde dann nämlich ein anderes verfügbares Modell wählen. Die Behörde hat schon zu ansonsten hätte ich den SB direkt angerufen.

Vielen Dank.

Diese genaue Angabe ist in der Regel im Bedürfnisantrag des Verbandes.

Hier wird geprüft ob die Waffe ein Problem gem. §6 hat. Wenn nicht egal.

Solange die neue zugelöassen ist, ist es egal.

Allerdings...was gibt es den "nicht mehr"?

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Sind wir hier bei versteckte Kamera ? Man holt eine EBW, hat also WSK und dann so eine Frage ? Hersteller/Typ/Modell wurde für einen EWB noch nie benötigt, weder beim Verband, noch der Behörde und wie der TE selbst gemerkt hat, in der WBK gibt es gar keinen Platz dafür. Diese kennt als EWB nur Waffenart und Munition. Alles andere kommt erst NACH Kauf da rein.

PS: Manchmal kann ich Alzi verstehen, selber denken scheint wirklich langsam aus der Mode zu kommen, man hat ja das Forum als Gehirnprotese.

Bearbeitet von BigMamma
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DIe Verbands- und Vereinsmeier sind hier das wirkliche Problem - nicht die Waffenrechtsbehörde.

Es gibt Leute, die absolut alles kontrollieren wollen - sei es aus Furcht oder aus Machtstreben - oder etwas ist organisatorisch suboptimal gestalltet. Wenn Du aus faktischen Gründen, weil es z.B. in einem sinnvollen Umkreis keine Alternative für deine Disziplinen gibt, mit dem leben musst ... :closedeyes:

Es wäre da aber hilfreich, hier Verband und ggf. das organisatorische Problem zu nennen :rolleyes: , wenn hier geholfen werden soll. :)

Euer

Mausebaer

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Zum Bedürfnis vom Verband, um sich selber zu schützen!

LV7 fragt die ab! Andere auch!

Nein, denn das ist weder seine Aufgabe noch hat ihn einer drum gebeten. Das darf er schon ruhig dem Schiesser selbst überlassen, hier keinen Fehlgriff zu tun. Bei uns fragt das kein Mensch ab. Wer ist denn LV7 ?

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Naturlich kannst du jetzt alles an SLB in 223 kaufen. Deinen SB würde ich nicht anrufen, wer weiß auf welch dummer Ideen der sonst kommt.

Beispiel: Du beantragst eine 9mm Pistole, auf dem Antrag des Verbandes eine Disziplin im BDS Präzision. Jetzt kaufst du eine X Six, die ist aber zu schwer mit uber 1300gr. Jetzt kannst du diese Diszi nicht schießen, aber wen soll es.jucken? Ausser ein.paar Vereinsfürsten vielleicht.

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Naja...Du hast im Grunde mal KEIN Bedürfniss für die Waffe....

Das hieße im Umkehrschluss das ich für jede neue Diszi im selben Verband eine neue 9mm beantragen kann, obwohl die vorhandene dafür gehen würde.

Wenn Präzi nicht geht, weil zu schwer, schieße ich halt Mehrdistanz.

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Du hast im Grunde mal KEIN Bedürfniss für die Waffe....

Quark. Die Angabe einer Diszi kann immer nur ein Beispiel für die Verwendung der Waffe sein. Und freilich kann man über Kreuz Nutzung machen. Sonst müsste ich schon mind. 8 oder 9 KW haben, komme aber für an die 8 Disziplinen z Zt mit nur 4 Stück aus, wie kann das sein ?

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hi männers,

der lv 8 überprüft auch welcher waffentyp angeschaft werden - bzw. ob der zu kaufende " sportgegenstand" nach den gültigen gesetzen "geeignet, zugelassen, notwendig, ... ist .

wenn z.b. schon ein oder mehrere sl gewehre vorhanden sind, muss logisch erkennbar sein, warum ein weiteres gewehrchen benötigt wird - und dazu sind typ bzw. ausstattung schon mal sinnvoll ( z.b. kann ich optik montieren, passt das gewicht, hat das ding ein magazin zum wechseln,..... )

daher ist die angabe des geplanten waffentyps notwendig. hält sich der käufer bewusst nicht daran und kauft was, was für die angegebene disziplin NICHT geeignet oder zugelassen ist........ was glaubt ihr, wer hat dann die arschlochkarte gezogen ?

handgunner

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wenn Du eine Waffe für eine bestimmte Disziplin beantragst und der Verband bestätigt Dir DIESES Bedürfnis, dann muss die Waffe auch den Vorgaben dieser Disziplin entsprechen!

kaufst/erwirbst Du was anderes, dann hast Du DAFÜR kein Bedürfnis nachgewiesen!.... unerlaubter Waffenbesitz!

wofür (in welchen Disziplinen) Du die erworbene Waffe dann später AUCH noch verwendest ( und verwenden darfst) das ist juck!

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Quark. Die Angabe einer Diszi kann immer nur ein Beispiel für die Verwendung der Waffe sein. Und freilich kann man über Kreuz Nutzung machen. Sonst müsste ich schon mind. 8 oder 9 KW haben, komme aber für an die 8 Disziplinen z Zt mit nur 4 Stück aus, wie kann das sein ?

logisch kannst du eine waffe für mehr disziplinen nutzen, als im originalantrag angegeben waren. du kannst selbstverständlich auch die disziplinen der anderen verbände damit schiessen - DAS ist klar.

aber wenn du dir eine waffe kaufst, die für die in DEINEM antrag an die behörde eingetragene disziplin nicht zugelassen ist und für die dir dein verband ein BEDÜRFNIS bestätigt hat........

wie würdest du diesen kauf rechtlich einordnen ?

als vom bedürfnis gedeckt ???????????????????

handgunner

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logisch kannst du eine waffe für mehr disziplinen nutzen, als im originalantrag angegeben waren. du kannst selbstverständlich auch die disziplinen der anderen verbände damit schiessen - DAS ist klar.

aber wenn du dir eine waffe kaufst, die für die in DEINEM antrag an die behörde eingetragene disziplin nicht zugelassen ist und für die dir dein verband ein BEDÜRFNIS bestätigt hat........

wie würdest du diesen kauf rechtlich einordnen ?

als vom bedürfnis gedeckt ???????????????????

handgunner

K.A. Aber solange es in dem Verband eine Diszi gibt die ich damit schießen kann?

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