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IGNORED

Voreintrag geholt, beantragte Waffe nicht mehr zu haben. Was tun?


Gast

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Ich hätte nicht mit so einer hitzigen Diskussion gerechnet. Danke für die Antworten.

Ich habe geplant eine Haenel CR .223 zu kaufen. Diese war bei einem Händler besonders günstig erwerbbar, er hat dies aber mittlerweile verkauft.

Hm,

kurz gegoogelt und es springen da einem Angebote von knapp k€ 1,8 bis 1,9 auf Lager an. Wieviel günstiger sollte die denn gewesen sein. :huh:

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Musst Du in Hessen auch, von wegen passt das zur Sportordnung. In der Bescheinigung steht dann aber kein Hersteller, sondern nur SL 223 ( z.B) dann ist es egal ob Du einen OA, Schmeisser oder sonst was kaufst.

Ciao

Weissblau

Ich mach da immer demonstrativ 3 Fragezeichen rein. Hat bisher keinen gestört...

Woher soll ich wissen, was mir innerhalb eines ganzen Jahres alles schönes vor die Füße fällt, was in die Diszi Passt???

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Und wer hat das zu verantworten ? Doch der Käufer und kein anderer. Kümmert ihr euch immer um anderer Leute ungelegte Eier ? Waffenart + Munition, mehr muss in das Formular nicht rein, alle andere geht den Verband nichts an. Wäre ja noch schöner, wenn die mir vorschreiben wollen, was ich kaufen soll.

Und was ist denn eine "halbautomatische Selbstladepistole" ? Das ist wie ein weißer Schimmel oder schwarzer Rappe... ein Pleonasmus... wer so was in einen Antrag schreibt, nun ja, da würde ich dann erst mal die WSK überprüfen.

zum abschluss, denn ich merke das du überhaupt kein interesse an der sache hast:

zu verantworten, ob der beantragende schütze eine weitere waffe für die ausübung des regulären schiessports benötigt hat der VERBAND DER DIE BESCHEINIGUNG AUSSTELLT !

der verband schreibt dir bestimmt nicht vor was du zu kaufen hast - der jeweilige verband bietet dir ein genehmigtes sportprogramm. innerhalb dieses sportprogramms kannst du aktiv werden und entscheiden was du schiessen möchtest. die hierzu gewünschten waffen müssen dazu passen, aktuell benötigt werden und für eine ordnungsgemässe / erfolgreiche ausübung notwendig sein. diese punkte prüft der verband vor der bescheinigung des bedürfnisses. und dazu gehört auch das, was du als nötig betrachtetst und kaufen möchest.

die schiesport - verbände sind keine blossen zettelausfüller für beliebige waffen

wenn du dich nicht gut aufgehoben fühlst, warum machst du dann keinen eigenen verband auf, der seine mitglieder nicht so gängelt und drangsaliert. ?

wenn du meine wsk überprüfen möchtest - mach ruhig- dann solltest du aber auch in der lage sein das aktuelle waffengestz in ruhe zu lesen, drüber nachzudenken und zu verstehen was da drin steht.

handgunner

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denn ich merke das du überhaupt kein interesse an der sache hast:

und dazu gehört auch das, was du als nötig betrachtetst und kaufen möchest.

... eigenen verband auf, der seine mitglieder nicht so gängelt und drangsaliert. ?

1. Ja, Interesse habe ich daran wirklich nicht, dir hier nach dem Mund zu reden, Und weil ich solche Schikanen nicht kenne, weigere ich mich, hier mit in diese Kerbe zu schlagen und zu behaupten, dass müsste so und der Verband muss da mitreden dürfen.

2. Nö, tut es eben nicht. Wäre ja noch schöner, wenn die mir vorschreiben wollten, was ich kaufen darf oder soll. Typ/Munition für Diszi X, wie schon x-mal geschrieben, alles andere geht den Verband nichts an. Am Ende muss der Antragsteller sehen, wie er es geregelt bekommt, eine passende Wumme aufzutreiben. Ein guter Satz in der Spalte "was wollen sie kaufen" wäre: Eine XY-Knifte mit der Munition YZ.^^

3. Siehe 1. Nicht nötig, bei uns nervt kein derartig neugieriger Typ beim LV (und auch nicht bei der Behörde) herum.

Bearbeitet von BigMamma
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Hm,

kurz gegoogelt und es springen da einem Angebote von knapp k€ 1,8 bis 1,9 auf Lager an. Wieviel günstiger sollte die denn gewesen sein. :huh:

Privates Angebot von 1.400€ gebraucht, selbst für deutsche Verhältnisse wenig genutzt. Der Verkäufer hatte einen finanziellen Engpass und die Büchse dann an jemand anderen abgegeben, war wohl zu drängend und manch einer hat einen freien Voreintrag während ich mir erst einen holen musste.

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EzLord, gute Frage von Dir .... stehen ggf vor ähnlichem Problem.

In BY gibt es im Bedürfnis Anlage A , da muß man folgendes Eintragen: Hersteller/Typ/Modell/Besonderheiten.

Ich hab mich heute auch schon gefragt was ist wenn´s dann die Eingetrage dann doch nicht wird aus unverschuldeten Gründen ...

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Mein Problem bezieht sich viel mehr auf das Antragsformular der Behörde auf welchem man ja explizit Hersteller und Modellnummer angeben muss.

Muß man das?

Auf den Anträgen meiner Behörde werden diese Daten auch abgefragt, aber wenn man sie leer läßt ist auch gut. Um genau solche Dinge mit dem SB zu besprechen, bringe ich grundsätzlich alle Anträge selbst hin, und schicke nichts per Post. So redet es sich viel besser, und wer miteinander redet, wittert auch keinen Landesverrat, nur weil ich nicht weiß welcher Hersteller meine zukünftige Waffe gebaut haben wird.

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Muß man das?

Auf den Anträgen meiner Behörde werden diese Daten auch abgefragt, aber wenn man sie leer läßt ist auch gut. Um genau solche Dinge mit dem SB zu besprechen, bringe ich grundsätzlich alle Anträge selbst hin, und schicke nichts per Post. So redet es sich viel besser, und wer miteinander redet, wittert auch keinen Landesverrat, nur weil ich nicht weiß welcher Hersteller meine zukünftige Waffe gebaut haben wird.

Ebenso bei uns. Muss man nicht. Kategorie und Kaliber reichen aus. Für den Kauf der/einer Waffe in diesem Kaliber hat man dann ja 1 Jahr Zeit.

Bearbeitet von punisher1985
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...

Ich hab mich heute auch schon gefragt was ist wenn´s dann die Eingetrage dann doch nicht wird aus unverschuldeten Gründen ...

Wäre aber eben doch aus "verschuldeten Gründen": Man kann sie ja problemlos anzahlen, damit sichern, und "fertig"kaufen wenn der Voreintrag da ist - wenn es denn solch ein supergutes Schnapperl ist.

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Dann wäre das doch eine Variante: noch offen/noch offen/noch offen/wird sich zeigen.^^

Ne glaub nicht ... weil man das ja vorab mit dem Bedürfnis ausfüllen muß.

@ BlackBull

Ja gut ... manchmal steht man hald unter zugzwang ... aber grundsätzlich wäre das schon die "entspanntere Methode" da geb ich dir recht.

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Ich verstehe das, war auch schon in der Situation.

Aber den Verband, und vor Allem die Behörde interessiert`s halt nicht, wie der "kommerzielle Hintergrund" des angestrebten Erwerbs und der Waffe aussieht (kann man ehrlicherweise auch nachvollziehen).

Ergo muß man sich an der Stelle halt selber helfen, improvisieren, verhandeln, was ausdenken. Genauso wie wenn Du ein Auto kaufen willst und noch keinen Lappen hast (jajajaja, jetzt kommen wieder "Spezialisten", "...daß man das ja nicht vergleichen könne, ...") - Ich bin aber sicher Du verstehst es.

Also, je mehr es um einen Superschnapper oder einen Exoten geht, umso eher ist da "Kreativität" beim kommerziellen Erwerb angesagt. Aber das hat halt überhauptnix, aber sowas von überhauptnix mit dem waffenrechtlichen Aspekt zu tun.

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Da mache ich jetzt ein großes ?, hast du nicht verstanden, was hier seitenweise geschrieben wurde ? Den Verband geht das einen feuchten Pups an... Waffentyp + Munition, das explizite Objekt der Begierde steht bei einem VE mit 365 d Laufzeit zu 95% doch eh in den Sternen... was soll man da anderes sagen können als, was weiß dich denn heute, was ich in eine 3/4 a kaufen werde... ? Alles was man da reinschreibt, kann immer nur ein BEISPIEL sein...

Bearbeitet von BigMamma
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Es gibt Verbände die das fordern...kommt da nix, gib t es nix.

Und weil die das so wollen, muss man solche Vereinsfürsten dann auch glücklich machen, indem man den Zinober mitmacht ? Wenn sie nicht auf Logik reagieren, na dann schreibt da doch eben irgendwas rein, was halbwegs passen könnte... was es dann letztlich wird, werden sie doch eh nie erfahren. Na, wenn's schee macht.^^ Ich allerdings würde mich zügig nach Alternativen umsehen.

Bearbeitet von BigMamma
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wenn der Verband es fordert und dann steht in den Unterlagen für den Verband da nix, dann gibts auch ... nix!

Na, das ist doch prima.

Der Antragsteller schreibt seinen Antrag auf Erteilung einer Bedürfnisbescheinigung für den Erwerb einer Selbstladebüchse im Kaliber .223(5,56x45) und präzisiert seine Angaben durch die Benennung eines konkreten Waffenmodells, z.B. Oberland OA15.

Daraufhin erhält er die gewünschte Bedürfnisbescheinigung und geht damit zum Amt und holt sich dort einen Voreintrag.

Der Voreintrag lautet auf "Selbstladegewehr, Kal. .223", eine Modelbezeichnung wird erst nach erfolgtem Erwerb eingetragen.

Nun wird der Antragsteller bei dem Händler seines geringsten Mißtrauens vorstellig und erwirbt dort unter Vorlage seiner WBK (grün) mit entsprechendem Voreintrag ein SL-Gewehr Oberland Arms, Mod. OA15 mit einer Lauflänge von 14,5". Dieses ist gem. § 6 AWaffV nicht zum sportlichen Schießen zugelassen. Da der Voreintrag in der WBK keinen Hinweis auf den Bedürfnisgrund enthält, verkauft ihm der Händler natürlich die gewünschte Waffe und stellt auch keine dummen Fragen.

Nach dem Erwerb zeigt der Antragsteller innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist ordnungsgemäß den Erwerb schriftlich seiner Erlaubnisbehörde an und der Eintrag in der WBK wird dort mit den entsprechenden Angaben zum Waffenmodell "Oberland Arms OA15", Waffen-Nr. "XY94371", Überlasser (Händler) "Waffen Krause, Klein-Dummerdorf" und Erwerbsdatum "31. Feb. 2015" vervollständigt, soweit nicht bereits der Händler einen Teil der Eintragungen unmittelbar vor Ort vorgenommen hat (z.B. Firmenstempel). Die für die sportliche Nutzung verbotene Lauflänge von 14,5" taucht nirgendwo auf.

Und jetzt?

CM :confused:

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Da der Voreintrag in der WBK keinen Hinweis auf den Bedürfnisgrund enthält, verkauft ihm der Händler natürlich die gewünschte Waffe und stellt auch keine dummen Fragen.

Das Vorhandensein des Voreintrags auf einer grünen WBK beweist (bei Langwaffen) die Sportschützeneigenschaft.

Sammler kaufen auf rot, und Jäger benötigen für Langwaffen keinen Voreintrag. Bleiben also nur Sportschützen übrig, die Langwaffen auf grün mit Voreintrag kaufen müssen.

Ein Händler sollte das wissen.

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hat der Antragsteller/Erwerber unerlaubt eine Waffe erworben.

ER ist Sachkundig, kennt die entsprechende Disziplin, aufgrund derer er eine Waffe erwerben durfte.

weder der SB noch der Händler können was dafür, dass der Antragsteller/Erwerber etwas falsch macht..... der Händler hätte nachfragen können, ein Jäger z.B. dürfte auch erwerben, bräuchte keinen Voreintrag, kann aber trotzdem einen haben....

Leute!..... DESWEGEN hat der Sportschütze sachkundig zu sein!!!! ER hat das zu wissen, sonst keiner!

Bearbeitet von alzi
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Ein Händler sollte das wissen.

Die Betonung liegt hier auf "sollte".

Die Praxis lehrt uns aber etwas anderes. Gerade die Gewerblichen haben regelmäßig keinen blassen Schimmer von der AWaffV und anderen gesetzlichen Bestimmungen.

Wir erinnern uns, das beste Beispiel war der eGun-Anbieter mit seinem Arm****-Gun Safe.

CM

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