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IGNORED

Waffen im Wohnwagen ?


hase52

Empfohlene Beiträge

Waffentransport im Wohnwagen.

Ich möchte mit dem Wohnwagen einige Schießstände in Deutschland besuchen.
Dazu muss ich die Waffen für ein paar Tage im Wagen transportieren und auch mal im Wohnwagen lassen können,ohne Beaufsichtigung.

Meine Frage, wie ist das Rechtlich zu sehen ? Und ist dem Gesetz genüge getan wenn ich im Wohnwagen einen Tresor einbauen würde.


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Hey,

um sicher zu gehen würde ich bei deiner Behörde nachfragen. Da ein Wohnwagen wie eine Wohnung zu sehen ist, hätte ich da keine Bedenken. Auch in eine Wohnung kann man einbrechen und die ist ja auch nicht 24 Std. bewohnt. Da ein Wohnwagen ja auch nicht irgend wo in der Landschaft abgestellt wird, sondern im Normalfall auf einem gesicherten Platz ist das mit Tresor bestimmt ok. Aber lieber nachfragen, recht haben und recht bekommen sind zweierlei.

Viel Glück

black count

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Da sieht man's!

Ja, das jeder (auch SB) eine Meinung haben darf :-)

Meine Meinung:

Siehe AWaffV:

§ 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(11) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist.

Tresor im Wohnmobil wäre für mich unter "sonstige erforderliche Vorkehrungen" einzuordnen, somit also ok. Insbesondere, wenn man ja im mobilen Heim schläft und die "angemessene Aufsicht" zur typischen Einbrecherzeit gewährleistet ist.

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Wir hatten hier schon den Fall, daß jemand im Wohnhaus den Waffenraum mit einer zertifizierten Tür versehen hat, das LKA seinen Segen dazu gab und ein paar Jahre später die Staatsanwaltschaft dennoch angeklagt hat.

Da hat nicht einmal die Einschätzung des LKAs interessiert.

Insofern sind persönliche Meinungen eh Schall und Rauch.

Ob's was bringt, weiß man erst hinterher, also wenn eine Waffe tatsächlich abhanden gekommen sein sollte.

Eine gute Rechtschutzversicherung, die nicht sofort den Schwanz einkneift, sollte selbstverständlich sein.

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Meine Meinung:

wie sollen Sportler das denn sonst machen? Klar nen A schrank oder wenn KW B schrank und eine Blechbüchse für Munition einbauen und wenn das unbeaufsichtigt ist dann eben die Verschlüsse in der Jacke mitnehmen.

Bearbeitet von scynet
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Schon öfters gelesen von wegen "Verschlüsse getrennt verschließen oder mitnehmen" wenn es um Aufbewahrung im Hotel etc. geht.

Is das ein Mythos?

Was soll der Zweck sein?

Außer wie callahan44er schon sagte das man mit Verschlüssen in der offenen Tasche wege. Führen dran ist.

Hofft man auf eine mildere Strafe weil "nur" eine funktionslose Waffe geklaut wurde?

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Wir hatten hier schon den Fall, daß jemand im Wohnhaus den Waffenraum mit einer zertifizierten Tür versehen hat, das LKA seinen Segen dazu gab und ein paar Jahre später die Staatsanwaltschaft dennoch angeklagt hat.

Da hat nicht einmal die Einschätzung des LKAs interessiert.

Insofern sind persönliche Meinungen eh Schall und Rauch.

Ob's was bringt, weiß man erst hinterher, also wenn eine Waffe tatsächlich abhanden gekommen sein sollte.

Eine gute Rechtschutzversicherung, die nicht sofort den Schwanz einkneift, sollte selbstverständlich sein.

Der wesentliche Punkt ist hier doch, dass eben nicht das LKA befugt ist, eine abweichende Genehmigung zur Aufbewahrung deiner Waffen zu genehmigen, sondern nur die jeweils zuständige Ordnungsbehörde. Wenn die kein OK gegeben hat, dann kan das LKA meinen was es will.

Der "Mythos" kommt aus der WaffVwV:

Bei notwendigen Hotelaufenthalten, z. B. am Ort der Jagd, am Ort der Sportausübung oder im Zusammenhang mit Vertreter- oder Verkaufstätigkeiten, ist die Aufbewahrung im Hotelzimmer – auch bei kurzfristigem Verlassen des Hotelzimmers – dann möglich, wenn die Waffen und die Munition in einem Transportbehältnis oder in einem verschlossenen Schrank oder einem sonstigen verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden. Auch das Entfernen eines wesentlichen Teils oder die Anbringung einer Abzugssperrvorrichtung ist möglich.

Wer ganz sicher gehen will, sollte trotzdem den Verschluss (oder Lauf) nicht zugriffsbereit dabei haben - wobei mir auch hier kein Fall bekannt ist, in dem im oben genannten Zusammenhang jemand tatsächlich wegen Führen eines wesentlichen Teils Ärger bekommen hat.

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Ich seh das wie Uwe: Wenn was weg kommt wird man sich ganz bestimmt rechtfertigen müssen. AAAber:

Wenn man in seinem Wohnwagen Vorkehrungen trifft, die in derer einer Wohnung gleichgestellt sind, hat man wirklich alles erdenkliche getan um Diebstahl vorzubeugen (Tresor wenn möglich verschrauben).

Ich würde mir da gar keine Gedanken machen und mit Tresor im Wowa in den Urlaub fahren-

erstens ist die Wahrscheinlichkeit eines Einbruchs äußerst gering, zweitens suchen die Kriminellen meistens nach schnellem Geld und nicht nach Waffen.

Da würde ich mir eher Gedanken darum machen, dass ich heile mein Ziel erreiche bei so vielen Schwachköpfen auf der Autobahn oder dass in meiner Abwesenheit einer in mein Haus einbricht und sich über den Rest des Arsenals her macht.

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Der wesentliche Punkt ist hier doch, dass eben nicht das LKA befugt ist, eine abweichende Genehmigung zur Aufbewahrung deiner Waffen zu genehmigen, sondern nur die jeweils zuständige Ordnungsbehörde. Wenn die kein OK gegeben hat, dann kan das LKA meinen was es will.

Wenn wie aber wie z. B. in Berlin die Waffenbehörde zum LKA gehört?
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