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IGNORED

"Das G36 hat ein Präzisionsproblem"


Absehen4

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Das war, weil man doof war. Dass man mit einer Waffe während der dafür vorgesehenen Nutzung nicht mehr treffen kann, ist und bleibt unbestritten. Das ist einfach nicht hinnehmbar.

Beschwerden von Soldaten begleiteten das Gewehr seit seiner EInführung.

 

Im Übrigen ist noch gar nichts entschieden. Nach der schriftlichen (etwas dünnen) Urteilsbegründung, wird wahrscheinlich in die Berufung gehen.

Der Fehler leigt m.M.n. dennoch klar im BMVg. Jahrelang hat man die schriftlichen Eingaben mssachtet und will dann verspätet wieder aufholen.

Dazu kommt, dass das BMVg bei Rechtsstreitigkeiten nicht gerade klug agiert. Daher scheitert man des Öfteren vor allem an sich selbst.

Bearbeitet von Gast
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Beschwerden von Soldaten, auf die die Bw nicht schon 1995 reagiert hat, gibt es juristisch nicht.

 

Die Einsätze haben sich eben seit der Einführung verändert.

 

1994 oder '95 dachte niemand an Afghanistan.

 

Wenn man für veränderte Einsätze ein anderes Gewehr braucht, dann soll man ein anderes einführen.

 

Aber nicht bei H&K Schuld suchen, wo keine ist.

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!995 war die Bw bereits lange in solchen Klimazonen unterwegs. Du behautptest also Quatsch.

Zitat

Die ersten derartigen Einsätze waren vom 16. August 1990 bis zum 13. September 1991 die Operation Südflanke von Minenabwehrkräften der Marine während des und nach dem Zweiten Golfkrieg im Mittelmeer und Persischen Golf und vom 30. Januar 1991 bis 17. März 1991 der Einsatz des Flugabwehrraketengeschwader 2 in Diyarbakır in der Türkei im Rahmen der Operation Desert Storm. 1993 erfolgte die Entsendung eines Feldlazaretts nach Phnom Penh im Rahmen der United Nations Advance Mission in Cambodia UNAMIC als einer Mission der UNO.

Es folgten Einsätze in der Adria (Operation Sharp Guard 1992–1996) und auf dem Balkan im Rahmen der Einsätze IFOR und SFOR.

Die United Nations Operation in Somalia II in Somalia von März 1993 bis März 1995 wurde von Deutschland durch den Deutschen Unterstützungsverband Somalia März 1993 bis März 1994 in Beledweyne unterstützt.

HK hätte als "Technologierführer" auf die Mängel hinweisen müssen. Da ist man genauso Schuld wie im BMVg.

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Gerade eben schrieb schiiter:

...Schuld wie im BMVg.

 

...und dort sollte man mal beginnen nach Schuldigen zu suchen, ohne diese dann nicht auch noch mit goldenem Handschlag oder Beförderung zu belohnen.

Wenn nicht, dann wird sich die Misere nur zum nächsten Objekt bewegen. Beispiele gibt es ja wahrlich genug...

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Ich fürchte, da wird nichts passieren und auch in Zukunft werden "Merkwürdige" Entscheidungen getroffen werden.

Den Dienststellen WTD und WIWeB mach ich ausdrücklich keine Vorwürfe. Die leisten gute Arbeit.

Es sind die Entscheider an den Schreibtischen die neunmalklug sind.

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Und weil das Gewehr so super mit Wärme zurecht kommt und keinesfalls (im Gegensatz zu Konkurrenzprodukten) exorbitant größere Treffpunktverlagerungen und Streukreisvergrößerungen aufweist, hat HK ja auch nichts in der Richtung Kühlung entwickelt.

 

Siehe:

http://worldwide.espacenet.com/publicationDetails/originalDocument?CC=DE&NR=102005038133B3&KC=B3&FT=D&ND=3&date=20070503&DB=worldwide.espacenet.com&locale=en_EPwrmeschutzrohrajjuf.jpg

 

messstelle1fbkb7.jpg

 

Aber das XM8 hat wahrscheinlich auch nichts mit dem G36 zu tun und auch ein Beretta ARX160 besitzt nur aus Spaß einen Keramikisolator zwischen Lauf und System.

Bearbeitet von Raiden
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Nimmt man das gesamte Thema Schießbetrieb mit all den Mängeln aus. Darin erfüllt HK ja ide dilletantischen Vorgaben.

Dann bleiben immer noch die Probleme mit Sonneneinstrahlung und Feuchtigkeit.

Das war kein gefordertes Spezifika. Da hat HK einfach Murks abgeliefert. Geliefert wie bestellt, kann da nicht alsAusrede herhalten.

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vor 30 Minuten schrieb heletz:

Beschwerden von Soldaten, auf die die Bw nicht schon 1995 reagiert hat, gibt es juristisch nicht.

 

Die Einsätze haben sich eben seit der Einführung verändert.

 

1994 oder '95 dachte niemand an Afghanistan.

 

Wenn man für veränderte Einsätze ein anderes Gewehr braucht, dann soll man ein anderes einführen.

 

Aber nicht bei H&K Schuld suchen, wo keine ist.

 

Größtenteils d'accord. Dennoch leugnet HK die Wärmeprobleme und schiebt die Schuld auf einen Munitionslieferanten.

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"HK hätte als "Technologierführer" auf die Mängel hinweisen müssen. Da ist man genauso Schuld wie im BMVg".

 

Schon mal  ne Güteprüfung live erlebt? Oder einen Änderungsantrag beim BWB gestellt?

Da ist nichts mit mal schnell ne kleine Änderung gemacht. Wenn Du auf den Richtigen triffst, und die gibt es oft, dann ist eine neue Qualifizierung notwendig. Da musst Du Dir schon gut überlegen, ob es Dir das Wert ist.......

Wer ne "genaue" TL schreibt, der trägt dafür die Verantwortung. Wenn sich die Einsatzbedingungen ändern, dann müssen eben die TL´s angepasst werden. Passiert das nicht, selber schuld.

Wer 2013 nach ner TL von 1996 bestellt darf sich nicht wundern.

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vor 17 Minuten schrieb Raiden:

 

... Dennoch leugnet HK die Wärmeprobleme und schiebt die Schuld auf einen Munitionslieferanten.

 

 

Im öffentlichen medialen Vorgeplänkel.

 

Ob das jetzt im Prozeß eine Rolle spielte, wird man erst in der Urteilsbegründung lesen.

 

Das dauert aber noch.

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vor 55 Minuten schrieb schiiter:

!995 war die Bw bereits lange in solchen Klimazonen unterwegs. Du behautptest also Quatsch...

 

 

Dann hätte sie halt auch demgemäß bestellen sollen.

 

Daß ich eben nicht Quatsch behaupte und die Herren vom Beschaffungsamt mental noch nicht so weit waren, zeigt ja die PM:

 

 

Zitat

Das Landgericht urteilte nun, dass keine Abweichung der gelieferten Gewehre von der im Vertrag vereinbarten Beschaffenheit vorliege. Die Waffen hätten "unstreitig die in den technischen Lieferbedingungen vorgesehene und zwischen den Parteien vereinbarte Abnahme- beziehungsweise Güteprüfung bestanden", erklärte das Gericht.

 

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Hör doch auf zu palavern. DU hast behauptet das wäre nicht absehbar gewesen, ich habe dir belegt, dass du schon wieder Unsinn verbreitest.

---------------------------------Trennung---------------------------------------------

Und wieder Ende des "Austausches" mit dir. Manchmal lohnt es ja, die ignore Liste zu überarbeiten. In deinem Fall aber nicht.

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Von "absehbar" habe ich nichts geschrieben.

 

Du solltest wenigstens korrekt zitieren bzw wiedergeben!

 

Denn geschrieben habe ich

 

 

vor einer Stunde schrieb heletz:

...

 

1994 oder '95 dachte niemand an Afghanistan....

 

 

und das ist für die Beschaffer eindeutig richtig. Sie dachten nicht an Afghanistan.

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vor 1 Stunde schrieb Mats:

Da ist nichts mit mal schnell ne kleine Änderung gemacht. Wenn Du auf den Richtigen triffst, und die gibt es oft, dann ist eine neue Qualifizierung notwendig.

So isses. Dann steht nämlich sofort der Wettbewerb auf der Matte und klagt gegen das Ausschreibungsverfahren. Was in der Regel das Beschaffungsprojekt um Jahre zurück wirft.

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vor 1 Stunde schrieb Mats:

Wer 2013 nach ner TL von 1996 bestellt darf sich nicht wundern.

Und wer es nicht macht müßte je zugeben, daß er sich damals geirrt hat. So was setzt aber Charakter voraus.

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Die PM des Gerichts ist da ziemlich eindeutig:

 

 

Zitat

Zur Begründung führt die Kammer aus, dass eine Abweichung der gelieferten Gewehre von der zwischen den Parteien vereinbarten Beschaffenheit im Sinne des Kaufvertragsrechtes nicht gegeben sei. So habe die Entwicklung eines auf die besonderen Bedürfnisse der Bundeswehr abgestimmten Sturmgewehrs keinen Eingang in die ausdrücklichen vertraglichen Regelungen gefunden. Im Rahmen ihrer rechtlichen Prüfung ist die Kammer zu dem Ergebnis gelangt, dass keine negativen Abweichungen der Eigenschaften und Anforderungen der streitgegenständlichen Versionen des Sturmgewehres G36 gegenüber der vertraglich vorausgesetzten Beschaffenheit bestehen. Die streitgegenständlichen Gewehre hätten unstreitig die in den Technischen Lieferbedingungen vorgesehene und zwischen den Parteien vereinbarte Abnahme- bzw. Güteprüfung bestanden, so wie dies in den zugrundeliegenden Kaufverträgen ausdrücklich gefordert werde. Die Beschaffenheit der zu liefernden Gewehre werde hier allein durch die Technischen Lieferbedingungen bestimmt. Die von der Beklagten durchgeführten Untersuchungen mit Vergleichsgewehren seien für das hier zu beurteilende Vertragsverhältnis aus dem Jahre 2013 nicht erheblich, da sie erst ab dem Jahre 2014 eingeleitet worden seien, bis heute nicht abgeschlossen seien und damit nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Jahren 1995 und 2013 haben sein können. Weiter legt die Kammer in ihrer Begründung dar, dass auch kein Mangel dergestalt vorliege, dass die streitgegenständlichen Gewehre nicht für die vertragsmäßige Verwendung geeignet wären. Die Beklagte habe ein konkretes Sturmgewehr gekauft. Zum Zeitpunkt der streitgegenständlichen Vertragsschlüsse sei das G36 bereits seit rund 18 Jahren bei der Beklagten im Einsatz gewesen; die Beklagte habe in diesem Zeitraum bereits eine hohe Zahl von Sturmgewehren mit der Bezeichnung G36 in verschiedenen Versionen (z.B. Kurzlauf und Langlauf) erworben.

 

http://www2.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/a0b/broker.jsp?uMen=a0bc3768-b0b2-11d4-a737-0050045687ab&uCon=44671aed-09e6-5138-ba4d-802e4e2711ce&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

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Spätestens hier sollte man einen Eindruck über Qualität und "Eindeutigkeit" der Pressemeldung und des Urteils erkennen können:

 

Zitat

In Auswahlverfahren der Jahre 1993 bis 1995 entschied sich die Bundesrepublik Deutschland zur Anschaffung des G36, das sich zum damaligen Zeitpunkt bereits auf dem Markt befand und dessen materialtechnischen und physikalischen Eigenschaften bekannt waren.

 

Soso, ist das so?

 

Welche Kunden hatte HK denn so alles vor der Bundeswehr? :sleep:

 

Und dass das G36 Abweichungen bei Hitze- und Luftfeuchtigkeitseinflüssen hat, war also auch schon bekannt?

 

Vor Kurzem noch hat HK das noch vehement abgestritten... 

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Dass man innerhalb der BW nicht weiss, was man tut, ist hinlänglich bekannt.

 

In dem Verfahren wäre es eigentlich darum gegangen, dass der Hersteller angeblich nicht weiss, wass er tut. Das hat das Gericht jetzt schriftlich bestätigt. Glückwunsch, HK.

Andernfalls wäre bestätigt, dass man der Bundeswehr wissentlich und mit voller Absicht Murks verkauft. Auch nicht besser...

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Die Oberndorfer sind (in erster Instanz) wohl nur deshalb so gut davon gekommen

weil Sie einen der besten Anwälte für Waffenrecht überhaupt als Vertreter haben.

Ich kenne diesen Juristen sehr gut und schätze ihn.

Er hat schon mehrere bekannte Größen der Branche in Strafsachen rausgehauen

oder mit einem dunkelblauen Auge davon kommen lassen.

Vor dem sieht halt jeder Staatsanwalt alt aus.

Und der Verteter der Klägerseite wie in Koblenz halt auch.


 

oswald 
 

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vor 9 Stunden schrieb Mats:

"HK hätte als "Technologierführer" auf die Mängel hinweisen müssen. Da ist man genauso Schuld wie im BMVg".

 

Schon mal  ne Güteprüfung live erlebt? Oder einen Änderungsantrag beim BWB gestellt?

Da ist nichts mit mal schnell ne kleine Änderung gemacht. Wenn Du auf den Richtigen triffst, und die gibt es oft, dann ist eine neue Qualifizierung notwendig. Da musst Du Dir schon gut überlegen, ob es Dir das Wert ist.......

Wer ne "genaue" TL schreibt, der trägt dafür die Verantwortung. Wenn sich die Einsatzbedingungen ändern, dann müssen eben die TL´s angepasst werden. Passiert das nicht, selber schuld.

Wer 2013 nach ner TL von 1996 bestellt darf sich nicht wundern.

Wer beim Test dabei war weis das die BW dieses Dingens UNBEDINGT wollte.

Ihr hättet das Grinsen der Flöten vom Beschaffungsamt sehen sollen als sie bei schönstem Früjahreswetter mit dieser HK50 rumgeknallt haben.

Die hatten andere Sachen im Kopf-billige Rekrutenplämpe mit der man Schießwettbewerbe vs. SA80 und AUG gewinnen kann.

Und das kann man mit dem Ding.

 

Feuergefechte über mehrere Stunden waren zu Zeitpunkt der Einführung NIE ein Thema.

 

Wer Zugang hat kann heute noch alle Akten der IS Hammelburg im bezug auf Verwendbarkeit der verschiedenen Systeme sichten. Das steht ALLES drin. Und ist kein Geheimnis.

Dier IST Zustand ist schon seit der Testphase bekannt

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