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IGNORED

"Das G36 hat ein Präzisionsproblem"


Absehen4

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vor 2 Minuten schrieb BigMamma:

 

Das können der Fairness halber andere zuschießende STGs aber uU auch haben.

 

Nur das alle anderen die Wärme effektiver ableiten, da Sie an den kritischen Bereichen um die Laufaufnahme herum ein Gehäuse aus Metall haben. Und das leitet Wärme besser als Plaste.

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Genau. Beim G36 ist das Kunststoffgehäuse wie ein zusätzlicher Isolator, weswegen es in dieser Hinsicht auch deutlich schlechter als andere waffen abschneidet.

Ich habe solche Selbstzündungen trotz vorschriftsmäßiger offener Verschlussstellung über den genannten Zeitraum hinaus schon einmal in einem Kfz erlebt.

Meine Begeisterung hält sich dementsprechend in Grenzen. In einem Gebaüde kann das schnell zu gefährlichen Abprallern kommen. Da nutzen dann auch die 4 Sicherheitsregeln nichts.

Bearbeitet von Gast
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vor 2 Stunden schrieb Bounty:

Nur das alle anderen die Wärme effektiver ableiten, 

 

Erstens was das ein freudscher Versprecher, denn zuschießend sind die ja alle nicht, sondern aufschießend, daher die Änderung des Textes. Und bei dieser Technik sind Selbstzünder durchaus auch bei anderen STGs ab Zeitpunkt t und Temperatur T möglich und zT auch bekannt, siehe AR. Aber jetzt kommt sicher gleich die Frage nach dem Beleg... Warum sonst sind auch 5.56 MGs wie das SAW denn zuschießend gebaut, genau weil dieses Problem eben bekannt ist.

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vor 2 Stunden schrieb schiiter:

Ich habe solche Selbstzündungen ... schon einmal in einem Kfz erlebt.

 

Boule würde jetzt nach einem Beleg fragen. Wenn es nicht in deinem Auto passiert ist, denn darüber gibt es doch bestimmt einen Bericht und der ist irgendwo mit einer Nr abgelegt. Also, bitte, belegen...

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Du bist mir mal wieder ein Selbststeller :rotfl2:

Du hast ja wirklich überhaupt gar keine Ahnung-nicht mal ein klitzekleines bisschen. :acute:

Du bist mir mal wieder ein Süsser  :bussi:

 

Gratistipp: Lies einfach den Untersuchungsbericht. Wäre ne Supergrundlage bevor man schwafelt.

Ist öffentlich einsehbar. Dann braucht man die ganzen internen Geschichten nicht mal kennen.

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vor 54 Minuten schrieb BigMamma:

 

Erstens was das ein freudscher Versprecher, denn zuschießend sind die ja alle nicht, sondern aufschießend, daher die Änderung des Textes. Und bei dieser Technik sind Selbstzünder durchaus auch bei anderen STGs ab Zeitpunkt t und Temperatur T möglich und zT auch bekannt, siehe AR. Aber jetzt kommt sicher gleich die Frage nach dem Beleg... Warum sonst sind auch 5.56 MGs wie das SAW denn zuschießend gebaut, genau weil dieses Problem eben bekannt ist.

 

Ach Mama,

Ich gebe zu, den Begriff zuschiessend hab ich glatt überlesen. Ändert aber nichts an meinen Aussagen zu anderen Sturmgewehren, bei denen der Cook off Effekt später einsetzt bzw. die Waffe schneller wieder unter einen kritischen Wert abkühlt. 

 

Ist aber interessant zu sehen wie Du aus Deiner geistigen Fehlleistung versuchst noch ne Argumentation zu zimmern, die irgendwie zeigen soll das Du der große Checker bist. Und danach gehst Du sofort wieder die Leute hier an, die ja alle im Vergleich zu Dir keine Ahnung haben.

 

Lernt man das an der Fix und Foxi Universität? 

 

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@schiiter: Würde mich aber schon interessieren, ob es offizielle Dokumente über cook offs mit dem G36 gibt. Wenn ich das mit Dritten kommuniziere, will ich mehr vorweisen können als "ich hab es in einem Forum gelesen". Das hat nichts damit zu tun, dass ich Dir nicht glauben würde.

 

Einen deutlichen Hinweis gibt die G36 Taschenkarte:

 

Zitat

Sollte es dennoch zu einem schnellen Verschießen von 150 Patronen Gefechtsmunition kommen, ist das G36 nach Möglichkeit teilzuladen und der Verschluss hinten zu arretieren, damit weiterhin die Betriebssicherheit aufrecht erhalten werden kann und es zu keiner Gefährdung kommt!

 

image_popup.jpg

Bearbeitet von Direwolf
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Ja. Zum einen ist dafür extra eine Handlungsanweisung im Umlauf.

Dann gibt es den Untersuchungsbericht der Kommision und die routinemäßigen Jahresberichte Vorkommnisse mit Schusswaffen und Munition.

Dort sind die Vorfälle mit Datum, Ablauf und technischen Hinweisen zu den Ursachen aufgeführt. Im Zweifel bei S4/G4 nachfragen.

Bearbeitet von Gast
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vor 21 Stunden schrieb schiiter:

Ich habe solche Selbstzündungen trotz vorschriftsmäßiger offener Verschlussstellung über den genannten Zeitraum hinaus schon einmal in einem Kfz erlebt.

Nur mal so als Frage "trotz Vorschriftsmäßiger offener Verschlussstellung"  wiso ist da eine Patrone im Lager die sich selbst entzünden kann?

Ich glaube das bei diesem Thema sehr viel übertrieben und Fantasiert wird.

Meine Dienstzeit ist zwar schon ein Weilchen her und ich habe in der Haupsache noch das gute alte G3 gehabt, erst im Yugo Einsatz habe ich das G36 kennengelert.

Ein eiziges mal in meiner Zeit ist es vorgekommen das ein MG3 selbstzünder hatte.

AAAber nach nicht vorschriftsmäßigen ca. 400 Schuss Gefechtsmunition ohne Rohr und Verschlusswechesl und einem Verchlissenen Unterbrecher.

 

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vor 22 Stunden schrieb schiiter:

Ich habe solche Selbstzündungen trotz vorschriftsmäßiger offener Verschlussstellung über den genannten Zeitraum hinaus schon einmal in einem Kfz erlebt.

Wenn der Verschluss vorschriftsmässig offen war und die Waffe Teilgeladen muss das ganze G36 schon brennen, damit sich eine Patrone die im Magazin ist entzünden kann. Teilgeladen heist bei der BW das ein gefülltes Magazin in der Waffe ist, Patronenlager aber frei. Da du das aber schon Erlebt hast, also dabei gewesen sein musst ( sonst hättest du es nicht erlebt sondern gehört ) erzähl mal wie es da war............

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Das Ministerium verzichtet auf eine Berufung:

 

http://augengeradeaus.net/2016/10/g36-ministerium-verzichtet-auf-berufung-gegen-urteil-zugunsten-von-hecklerkoch/

 

Wie die allerdings hierauf gekommen sind?

 

Zitat

Schließlich hatte das Koblenzer Landgericht entschieden, dass auch kein Mangel dergestalt vorliege, dass die streitgegenständlichen Gewehre nicht für die vertragsmäßige Verwendung geeignet wären.

 

Vertragsgemäße Verwendung? Was stand denn da drin? Kaputtputzen?

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vor 23 Stunden schrieb Bounty:

Ändert aber nichts an meinen Aussagen zu anderen Sturmgewehren, bei denen der Cook off Effekt später einsetzt bzw. die Waffe schneller wieder unter einen kritischen Wert abkühlt.

 

Und trotzdem ist es nicht auf das G36 beschränkt... das ist die Aussage. Nicht mehr, nicht weniger.

Liest du jetzt auch nur Buzzwords wie der Schitter ?

Und bisher ist auch nur der, welcher immer irgendwas von keiner Ahnung brabbelt... wenn du einen Beitrag findest, wo ich zB dir das unterstelle, dann los... 

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Am 3.10.2016 um 20:19 schrieb schiiter:

Du hast ja wirklich überhaupt gar keine Ahnung-nicht mal ein klitzekleines bisschen.

 

Na du fabulierst hier immer auf tollste daher und wenn einer mal nach einem Beleg wie bei anderen fragt, dann kommt so was wie der zweite Satz... was nu, Butter bei de Fische, Belege für dein Geseier... ich warte (und sicher auch noch andere) wie der Immerallesvielbesserwissernr.1desFoiums hier Belege vorlegt... 

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vor 29 Minuten schrieb heletz:

 

Einer der Kommentatoren wirft schon die Frage auf, ob nun quasi als "Revanche" HK bei der Sturmgewehr-Neuvergabe (Nachfolge G36) übergangen werde...

 

Nach dem jüngsten Ablauf der Sache, und dem Verzicht auf weitere juristische Auseinandersetzung, glaube ich das gerade nicht. Auch wäre ein willkürlicher, von vornherein erfolgender Ausschluss der Fa. in einem Vergabeverfahren wohl auch anfechtbar. 

 

Schauen wir mal, was da so alles angeboten wird... So ein klein wenig "schallt schon der Ruf" nach dem HK 416 (in der einen oder anderen Variante).

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vor 17 Stunden schrieb Raiden:

Er schrieb "offener Verschlussstellung über den genannten Zeitraum hinaus"

Heißt, der Verschluss war nicht vorschriftsmäßige 20 Minuten hinten, sondern 30,40,50, was auch immer. Jedenfalls länger. Danach wurde er geschlossen.


 

vor 16 Stunden schrieb EBR:

Und dann nach Zeit X : bumm

Genau. Da haben wir zwei Praktiker. Es ist eigentlich ganz einfach.

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Am 17.9.2016 um 16:57 schrieb EBR:

Das Beamtenrecht ist ZIEMLICH eindeutig. Kann mir nicht vorstellen, daß sich da jemand darüber hinweg setzt.

 

Ich schon, aber es wäre wirkungslos, auch wenn Beamte das unterzeichnen! 

 

Denn die Beamten waren sowieso "persönlich" nicht angreifbar soweit sie dienstlich und nicht privat bei HK tätig waren und den Inhalt der Gespräche ausschließlich dem Dienstvorgesetzten preisgeben. Außenstehende übersehen meistens, dass Beamte nicht als Privatperson tätig werden sondern als Vertreters des Staates am Tisch sitzen. Sollte ein Beamter z. B. Mister erzählen und dies zu Schaden führen, dann haftet der Staat und nicht dessen Vertreter!

 

Deshalb kann der Inhaber des in Rede stehenden Zettels sich maximal den Popo damit ......

 

Allerdings kann ich das Verhalten der Bundeswehr überhaupt nicht nachvollziehen.

 

Mir sind Behördenleitungen bekannt, welche nach einem derartigen Einschüchterungsversuch "verschärfte" Kontrolldichte anordnen!

 

 

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