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IGNORED

wbk zur sv in den 70/80 er Jahren


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Geschrieben

Ich stell die Frage einfach mal.

Ich habe an manchen stellen gehört, dass es in den 70 er und 80 er Jahren wohl doch mal des öfteren vorkam, dass es bei positivem Leumund eine Kurzwaffe erlaubt wurde wenn man etwa ziemlich abseits der Ortschaften wohnte etc.

Ist das nur ein Gerücht, oder kennt ihr solche Fälle. Hat jetzt keine Relevanz für die heutige Zeit aber interessiert mich einfach mal.

Zumindest gab/ gibt es ja den Fall , dass die auf ersatzbescheinigung gekaufte Waffe auf eine WBK über tragen wurde nach der Pensionierung.

Geschrieben (bearbeitet)

Nach Aussage von meinem Vater für Lokalprominenz ja, für Otto Normal auf seinem Aussiedlerhof nein.

Sprich es gab, jenseits von Juwelieren und Richtern, damals wohl auch einige Leute mit Waffenschein, die den heute wohl nicht mehr bekommen würden.

Zu der Zeit ging diesbezüglich wohl noch etwas mehr mit "Vitamin B", als das heute der Fall ist.

Bearbeitet von chief wiggum
Geschrieben

Wenn man sich Altakten aus dieser Zeit anschaut, ist der Übernahme von Dienstwaffen

in Einzelfällen geschehen. Wir sprechen da aber von den frühen Siebzigern..

Der vom Threathersteller angesprochene Sachverhalt des Erwerbs von Waffen aufgrund

Selbstschutz etc. kann ich so nicht bestätigen.

Geschrieben

Wenn man sich Altakten aus dieser Zeit anschaut, ist der Übernahme von Dienstwaffen

in Einzelfällen geschehen. Wir sprechen da aber von den frühen Siebzigern..

Der vom Threathersteller angesprochene Sachverhalt des Erwerbs von Waffen aufgrund

Selbstschutz etc. kann ich so nicht bestätigen.

OK danke für die Einschätzung! Noch kurz ein Hinweis zur Übernahme auf WBK. Das waren und sind ja keine Dienstwaffen! Sondern privat erworben auf ersatzbescheinigung zur Nutzung außer Dienst. Gibt es in der Form auch nur in Bayern. In allen anderen Bundesländern nur für beamte die keine Dienstwaffen zugewiesen haben. Etwa ein Techniker beim LKA der aber z.b. an fällen zur OK arbeitet.

Geschrieben

Sprich es gab, jenseits von Juwelieren und Richtern, damals wohl auch einige Leute mit Waffenschein, die den heute wohl nicht mehr bekommen würden.

Taxifahrer nicht zu vergessen. Gerüchteweise auch Bankkassierer, bei Post und Bahn (da weiß ich es sicher) sowieso, auch bei nur geringsten zu transportierenden Bargeldbeträgen.

Sondern privat erworben auf ersatzbescheinigung zur Nutzung außer Dienst. Gibt es in der Form auch nur in Bayern. In allen anderen Bundesländern nur für beamte die keine Dienstwaffen zugewiesen haben.

Oder für jeden Hinterbänkler in Berlin oder jedem beliebigen Landtag?

Geschrieben

Oder für jeden Hinterbänkler in Berlin oder jedem beliebigen Landtag?

Ich kann mir persönlich nicht vorstellen, dass jedes MDL auch nur ansatzweise eine Ersatzbescheinigung erhält. Aber ich lerne natürlich nicht aus! Ich weiß nur das unter anderem Mitarbeiter im Justizministerium größte Schwierigkeiten eine Ersatzbescheinigung zu erhalten bzw. sie dann letztendlich auch nicht bekommen haben.

Für den Bundestag schon eher!

Geschrieben

Ich schätze mal das es in der Zeit auch wesentlich mehr regionale Unterschiede gab als heute, wo recht einheitlich eine restriktive Linie gefahren wird.

Ein heutiger SB (oder wer auch immer in letzter Instanz einen Waffenschein genehmigt) wird sich vom Oberbürgermeister nicht reinreden lassen, früher mag das noch anderes gewesen sein.

Wobei Taxifahrer, zumindest hier in der Gegend, noch nie Waffenscheine hatten. Auch in den 60er bis 80er Jahren nicht.

Geschrieben

Hallo

der Threat hält sich nicht an die Ausgangsfrage. Er lautet frei übersetzt: Gab es in den 70ern und 80ern eine WBK für eine KW, wenn man einsam wohnte? Also zur SV.

Keine Ahnung. Ich kann für mich sprechen, dass ich ca 1986 einen Waffenschein bekam. Ich hatte keinen beantragt, holte ihn einfach ab. Mein damaliger Chef kannte den Polizeipräsidenten von Düsseldorf gut, hatte ihn angerufen und die Bitte geäußert. Am nächsten Tag war er fertig.

Steven

Geschrieben

Mein damaliger Chef kannte den Polizeipräsidenten von Düsseldorf gut, hatte ihn angerufen und die Bitte geäußert. Am nächsten Tag war er fertig.

Kannst du bitte die Telefonnummer posten. :)

Geschrieben (bearbeitet)

Kenne im Verein jemanden der Sachkundeprüfungen abhält. Der hatte in den 80ern auch einen Waffenschein, weil er zu den Unterrichten immer mehrere Waffen mit hatte. Meines Wissen sind die aber nur 3 Jahre gültig und dann wird neu geprüft. Einmal haben und für immer behalten geht da wohl nicht.Wenns einer besser weiß lerne ich gerne dazu.

LG

Peter

Edit: Jepp, für 3 jahre, Tante Google war mein Freund. Dann muss neu beantragt werden wie beim ersten mal............

Bearbeitet von PetMan
  • 5 Wochen später...
Geschrieben

Auch wenn es nicht direkt etwas mit der Fragestellung des TS zu tun hat, einige Beispiele aus meiner Erinnerung an die frühen 1970er:

Ich war Lehrling/AZUBI in einer Firma in der Münchner Fußgängerzone. Einer der Geschäftsführer, der jeden Abend eine Geldbombe mit den Tageseinnahmen per Auto zum Nachttresor einer nahegelegenen Bank brachte, tat das mit einem .38er Snubbie am Gürtel. Ich hatte dabei die Ehre, ihn auf diesen Fahrten begleiten zu dürfen (vielleicht eine Auflage der Versicherung, daß man zu zweit sein mußte?). Seine Worte beim Einsteigen zur ersten Fahrt waren: "Du, i bin fei bewaffnet! Ned daß't moanst......"

Eine weitere Episode im Zusammenhang mit dieser Firma (oder wie ich ungwollt zum Waffenträger wurde):

Ein netter, aber etwas dubioser Kollege mit sehr engen (privaten) Kontakten zum Polizeipräsidium an der Ettstr. - es schauten ständig irgendwelche Kripo-Leute bei ihm vorbei - mußte vollkommen unvorhergesehen dienstlich per Flugzeug verreisen. Damals waren gerade erst die Sicherheitskortollen an den Flughäfen eingeführt worden. Da er mich als Waffenbesitzer kannte (hatte vor Einführung der WBK-Pflicht 1973 gerade ein bischen eingekauft) kam er zu mir: "Du, i muaß wegfliang, nimm mei Pistoin, I konn's sunst neamads geb'n" (er war Österreicher) und drückte mir eine geladene 6,35mm Taschenpistole samt Holster in die Hand, die ich für ihn verwahren sollte. Habe ich natürlich gerne getan, und nahm das Pistölchen mit nach Hause, ohne mir große Gedanken darüber zu machen (war sicher ein Verstoß gegen die damals schon geltende Waffenscheinpflicht zum 'Führen' in der Öffentlichkeit, der inzwischen wohl verjährt ist :grin: ).

Nach Beendigung meiner Lehrzeit kam ich gleich anschließend "zum Bund" und hatte dort einen taxifahrenden Studenten als Stubenkameraden, der vom Wochenendurlaub kommend immer als erstes seine Colt Cobra (war damals irgendwie groß in Mode, vielleicht wg. Jerry Cotton) im Spind verstaute. Sorgen über eine unbefugte Wegnahme schien er nicht zu haben.

Tja, das waren noch Zeiten :D

Mensch, wie blos die Zeit vergeht :o

Gruß

Gunsmoker

Geschrieben

Ja, das gab es (hier im Hessenland) gelegentlich zur damaligen Zeit. Ich kannte 3 Leute, die sowas hatten, sind aber inzwosvhen alle Alters wegen verstorben. Und heute ist da auch schon lange nix mehr.

Geschrieben

Nun ist Berlin immer ein Sonderfall gewesen. Da galten die alliierten Besatzungsbestimmungen für Waffenbesitz. Und die waren restriktiver als im sonstigen Bundesgebiet. Da brauchte man keinen Waffenschein für eine Schreckschusspistole.

Geschrieben (bearbeitet)

Okay, danke für deine Erläuterung.

Und Hamburg gehört nicht zum sonstigem Bundesgebiet?

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Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

Jetzt scheint es mir so, als ob jedes Bundesland da sein eigenes Süppchen gekocht hat.

Naja,

bis zu einem gewissem Zeitpunkt war das WaffR eben auch Landesrecht.

Erst mit dem WaffG 1972 wurde durch die grundgesetzliche Änderung,

daß "Waffenkram" Bundesrecht ist, ein deutschlandweiter Standard geschaffen.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich hatte als Student einen Waffenschein, der bundesweit galt, für eine Gaswaffe.

Zum persönlichen Schutz.

Das war 1968.

Ausgestellt in Rheinland-Pfalz

Der Spuk dauerte nicht lange, dann durften Gaswaffen wieder ohne Schein ab 18 Jahren geführt werden.

Ich hatte damals eine NHM-Revolver in 9mm.

Es ist der oben rechts.

Gruß Habakuk

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Bearbeitet von Habakuk
Geschrieben

Naja,

bis zu einem gewissem Zeitpunkt war das WaffR eben auch Landesrecht.

Erst mit dem WaffG 1972 wurde durch die grundgesetzliche Änderung,

daß "Waffenkram" Bundesrecht ist, ein deutschlandweiter Standard geschaffen.

Was so nicht ganz richtig ist.

Grundsätzlich galt nach der Wiedererlangung der Souveränität der BRD zunächst das Reichswaffengesetz von 1938.

Ergänzt wurde dieses durch Ländereigene Verordnungen.

Das BVG entschied bereits 1958 das das Waffenrecht im grossen Teil Bundesrecht ist.

1968 wurde das BwaffG verabschiedet, in diesem wurde u.a auch der Besitz, Erwerb und das Führen von Schreckschusswaffen geregelt.

Geschrieben

Was so nicht ganz richtig ist..

Schande über mich,

so wie von Dir beschrieben, war es gemeint, aber von mir falsch ausgedrückt..

Ich sollte nachdenken, bevor ich in die Tasten haue...

Geschrieben (bearbeitet)

Einige Eckdaten zur Rechtsprechung - das Bedürfnis "Waffe zur SV" wurde u.a. anerkannt für ... durch ... im Jahre ...

Gastwirtin mit Tageseinnahmen im Nachtschrank, OVG Lüneburg, 1967

Kraftfahrer mit Lohngeldern, OVG Münster, 1966

Arzt bei nächtlichen Visiten, OVG Hamburg, 1970

Es kippte dann in den 70ern...

Ach, Edith hatte noch einen: VG Arnsberg sah 2007 (!) bei einem Arzt, der mehrfach nachts bei Krankenbesuchen bedroht worden war, ein Bedürfnis für einen WS zur SV.

Bearbeitet von zum_zweiten

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