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IGNORED

Recht muß dem Unrecht nicht weichen aber...


bumm

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Ich habe schon oft im Offroadpark oder bei Autorennen mit der Dashcam gefilmt.......

Dazu darf ich die ja auch im Fahrzeug haben. Wenn aber bei einer "Probefahrt" zur Lokalisierung eines Geräusches, zufällig gefilmt wird.......

Wenn das dann natürlich von der Polizei beschlagnahmt wird und ggf. noch gegen meinen WIllen..........

Dieses man darf, aber es kommt eben auf die Intention an, wird sicherlich irgendwann geklärt.

Bearbeitet von Michael_He
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Vor diesem Hintergrund wundere ich mich allerdings über die (lt. Rechtsprechung) vorliegenden "Verbote" der jagdlichen Nutzung von Wildkameras. Auch ein Jäger macht - noch dazu in einem Raum, wo deutlich weniger Personen "durchlaufen" werden im Vergleich zum öffentl. Verkehrsraum - die Aufnahmen ja einzig mit der Zweckbestimmung Wild zu überwachen (somit ohne Absicht der Weiterverbreitung).

Wird da mit zweierlei Maß gemessen?

Auch bei den Wildkameras wird enorm zurückgerudert. Diese sind in der regel ja gerade nicht im öffentlichen Raum. Die Landeswaldgesetze geben vor wo man sich im Wald aufzuhalten hat und wo nicht. Wildkameras beobachten ja nicht die Waldwege.

Das war den vorpreschenden Datenschützern allerdings nicht klar. Das ganze wird weiter bearbeitet.

Dashkameras waren auch nach der Pressemitteilung nicht verboten. Die Verwertung des aufgenommenen Materials ist geregelt.

Kommt es zu einem Unfall und die Polizei wird hinzugezogen, wird diese von sich aus die Beweismittel sicherstellen. Das ist absolut legitim.

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Wenn es beim Fotografieren/abfilmen öffentlichen Raums einzig auf die Zweckbestimmung ankommt, mit der fotografiert/gefilmt wird (s. Dash-Cam-Urteile) - dann dürfte es folgerichtig aber auch nichts ausmachen, wenn der Betreiber einer Kamera am Grundstücksrand öffentlichen Raum mit erfasst. Etwa sein eigenes Gartentor (Grundstückszugang) und 5 - 10 m Gehweg/Straße dahinter.

Denn so lange er dies auch nur in der festen Absicht tut, die Bilder nur selbst zu verwenden und nicht zu verbreiten...

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Das Urteil des Anwalts dazu:

Das Urteil bedeutet keinesfalls, dass solche Videos als Beweismittel ausscheiden. Ein automatisches Beweisverwertungsverbot ergibt sich nicht schon alleine aus dem Umstand, dass die Aufnahmen gegen den Datenschutz verstoßen. Vielmehr läuft es in der Praxis darauf hinaus, dass die Videos nach wie vor als Beweismittel gegen Verdächtige verwendet werden können. Allerdings droht demjenigen, der die Aufnahmen illegal gemacht hat, halt auch ein Bußgeld (Rechtssache C-212/13).

https://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/12/11/am-ende-sind-beide-dran/

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Nur hat in dem verlinkten Artikel keiner den öffentlichen Raum, nichtmal die Geschäftsräume mit Puplikumsverkehr sondern seinen eigenen Hinterhof gefilmt.

Hier wurde keiner in peinlicher Situation gefilmt sondern ein Einbrecher der andere um Ihr Eigentum gebracht hat bei seiner Tat. Hätte er das nicht getan währe sein Gesicht auch nicht im Internet gelandet und er hätte sich keine Gedanken um seine Persöhnlichkeitsrechte machen müssen.

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Der öffentliche Raum sollte meiner Meinung nach von privaten "Strafverfolgern" frei bleiben. Sonst fangen einige Leute bald noch an, den Verkehr zu überwachen und jedes Fehlverhalten zu dokumentieren.

So wie dieser Hobby Knöllchenverteiler;-)

http://www.hna.de/lokales/goettingen/goettingen-ort28741/jetzt-filmt-knoellchen-horst-behoerde-will-verbieten-4520538.html

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Der öffentliche Raum sollte meiner Meinung nach von privaten "Strafverfolgern" frei bleiben. Sonst fangen einige Leute bald noch an, den Verkehr zu überwachen und jedes Fehlverhalten zu dokumentieren.

So wie dieser Hobby Knöllchenverteiler;-)

http://www.hna.de/lokales/goettingen/goettingen-ort28741/jetzt-filmt-knoellchen-horst-behoerde-will-verbieten-4520538.html

Sehe ich auch so. Ist halt wie immer die Waage zwischen Sicherheit und Freiheit.

Und ich muss sagen, mich würde es auch stören, wenn die Überwachungskamera vom Nachbarn z.B. "aus Versehen" noch meinen Garten/Hauseingang/Whatever mitfilmt

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Vielleicht bin ich ja begriffsstutzig, aber wenn das mit den Persönlichkeitsrechten SO weit geht, dann frage cih mich warum zig-Tausende von Youtube-Filmern noch keine gesiebte Luft atmen, wenn sie doch

- ihre Süße(n) beim Sonnen/Einkaufen/Rumlaufen/Sonstiges

- die Landschaft/Gebäude/Sehenswürdigkeiten/Sonstiges

- Sonstiges

filmen und uploaden zur allgemeinen Unterhaltung, bei dem ständig Passanten nebendran/im Vordergrund/im Hintergrund durch die Szene laufen/rumstehen, welche dann ja auch in ihren Persönlichkeitsrechten betroffen sind/wären/sein könnten ?!????

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Wenn es beim Fotografieren/abfilmen öffentlichen Raums einzig auf die Zweckbestimmung ankommt, mit der fotografiert/gefilmt wird (s. Dash-Cam-Urteile) - dann dürfte es folgerichtig aber auch nichts ausmachen, wenn der Betreiber einer Kamera am Grundstücksrand öffentlichen Raum mit erfasst. Etwa sein eigenes Gartentor (Grundstückszugang) und 5 - 10 m Gehweg/Straße dahinter.

Denn so lange er dies auch nur in der festen Absicht tut, die Bilder nur selbst zu verwenden und nicht zu verbreiten...

Das der öffentliche Raum nicht überwacht werden darf, ist aber längst abgeurteilt. Darüber braucht man keine Diskussion mehr führen.

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Wenn das Filmen mit den DashCams im öffentlichen Raum doch unter gewissen Voraussetzungen zulässig ist (insbes. Nicht-Verbreitung), dann muss Gleiches erst recht gelten

- für unvermeidbare 2 Meter Hintergrundbereich vor Haustür oder Gartentor (wie anders wäre eine Kamera dort technisch überhaupt zu betreiben?)

- für den Betrieb einer Wildkamera tief im Wald (mit nur einem Bruchteil des Personenaufkommens im Vgl. zur Fahrzeugkamera).

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  • 2 Wochen später...

Ich hab das Gefühl, das mit der befürchteten und grade hochgejubelten Totalüberwacheung "durch jedermann" von wesentlich anderem abgelenkt werden soll.

Nicht nur die NSA, sondern der deutsche Staat tut das in bereits in einem Ausmaß, von dem weiland die Stasi allenfalls feuchte Träume hatte.

Eine kleine Kamera in einem Auto, die einen Unfallhergang klären helfen könnte, wäre mein allerkleinstes Problem, wenn ich mich denn über Schnüffelei aufregen will. Die zeichnet m.W. sowieso nur einen sehr begrenzten Zeitraum auf, der notwendig ist.

Und wenn mein Nachbar eine Kamera hat, die zufällig aus Versehen meinen Kellereingang mit im Blick hat, was zur Aufklärung eines Einbruchs führt, habe ich damit weniger ein Problem. FKK macht in der Regel niemand auf der Kellertreppe.

Mich erschrecken ganz andere Maßstäbe, wo wir wirklich ausgeschnüffelt und überwacht werden, nämlich von staatlichen Stellen, Konzernen und Geheimdiensten aus aller Welt. Inkl Bewegungsprofilen, Kontobewegungen, Fahrtrouten, Einkäufen, Aufenthaltsdauer an beliebigen Orten etc.

Das mit dem "Verschwörungstheoretiker-Aluhut" ist fast schon notwendige Realität! Das einzige was (noch) nicht ausgespäht und protokolliert wird, sind Gedanken.

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Das mit dem "Verschwörungstheoretiker-Aluhut" ist fast schon notwendige Realität! Das einzige was (noch) nicht ausgespäht und protokolliert wird, sind Gedanken.

Mano, erst wird die "Nazikeule" zum Balsaholz, dann wird die Zahl der "Menschengemachterklimawandelgläubiger" immer kleiner, und nun nimmst Du dem linkem, mainstream Kampfbegriff "Verschwörungstheoretiker" seine den Andersdenkenden lächerlichmachende Wirkung, in dem Du ihn positiv gleichsetzt mit kritischem Denken. :acute:

Bearbeitet von trader
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Und wenn mein Nachbar eine Kamera hat, die zufällig aus Versehen meinen Kellereingang mit im Blick hat, was zur Aufklärung eines Einbruchs führt, habe ich damit weniger ein Problem.

Und wenn er dich grinsend anspricht, was denn da immer für eine Frau jeden Samstag um 16:00 Uhr ins Haus huscht, wenn deine Frau gerade bei ihren Eltern ist? Hättest du damit auch kein Problem? Beispiele dieser Art kann man etliche finden.

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Ich hab das Gefühl, das mit der befürchteten und grade hochgejubelten Totalüberwacheung "durch jedermann" von wesentlich anderem abgelenkt werden soll.

Nicht nur die NSA, sondern der deutsche Staat tut das in bereits in einem Ausmaß, von dem weiland die Stasi allenfalls feuchte Träume hatte.

Nun, ja, ist schon etwas her, aber ich habe eine Einbruchsserie in Kioske im U-Bahnbereich bearbeitet, die außerhalb der Öffnungszeiten liefen.

Jeder der sich damit auskennt weiß was das für einen Kraftaufwand kostet.

Ja, ich saß schon an den Vidioaufnahmegeräten, bevor überhaupt bekannt wurde, dass es so etwas überhaupt gibt.

Überwachung der Notausstiegsöffnungen u.s.w., es war ein enormer Aufwand, schon wenn man weiß wie viel Notausstiegsöffnungen jeder U-Bahnhof hat.

Dass die Überwachungen der Kioske für den Bahnbetrieb unwichtig war, na gut, Eigentum verpflichtet.

Wenn dann am Himmelfahrtstag, der eigentlich der letzte Hauptschlagtag werden sollte, der große "Fang" gelang, ja auch die Sondertechnik sollte dabei erwähnt werden, einfach geil. LKA KT sollte man immer mit in sein Boot nehmen!

Es war eines meiner schönsten Aufklärungen, nicht nur wegen mir, aber überwiegend für die Kiosk-Betreiber!

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