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IGNORED

Bedürfnis für Wechselsytem bzw. dazugehörige Munition


Beretta 12/70

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Als ich mir den Voreintrag für die 45 holte, wurde mir von einer SB gesagt das ich ein Wechselsystem (9 mm) ohne Probleme eingetragen bekomme. Nur den Munitionserwerb nicht. Für den Munitionserwerb der 9 mm bräuchte ich wieder einen Bedürnisnachweis incl, Schiessnachweis vom BSSB. Kosten 20 Euro. Krass sage ich, aber hilft ja nichts.

So, als ich die Woche dann zum anmelden ging, war die Kollegin da. Die trug mir die Waffe und das WS ein. Dann fragte Sie mich das ich doch sicher auch den Munitionserwerb benötige . Auf meine ja, bekam ich zwei Stempel. Für 45 und 9 mm. Und das ohne Bedürfnisnachweis.

Was soll man jetzt dazu sagen ?

Geschrieben

"ja na klar trage ich Ihnen das 9mm WS zur 45er ein! Dafür brauchen Sie kein Bedürfnis, ist ja kleiner" "Ne Munition gibts dafür nicht, sie haben ja kein Bedürfnis!" "Ach in Ihrem Verband wird auch 9mm geschossen?! Das wusste ich nicht. Ich arbeite erst 20 Jahre hier!" "Na dann macht ja ein Mun Erwerb für das 9mm WS Sinn. Aber Sie kriegen ihn trotzdem nur mit Bedürfnis!" "Na klar weiss ich jetzt, dass Sie da bei sich da im Verein da, also im Verband auch 9mm schiessen, aber das brauche ich nochmal schwarz auf weiss zum abheften, vorher geht da nichts!" "Ja da werden Sie nochmal in den sauren Apfel beissen und die Gebühren für das Bedürfnis bezahlen müssen, damit ich sicher wissen kann, was ich schon weiss." "Gut danke, auf Wiedersehen!"

Geschrieben

Tja, leider wird das nach Gutdünken gehandhabt. Ich habe nichts entsprechendes als Gesetz gefunden.

Und bei uns ist es halt so, das die "Anweisung" vom BSSB kommt. Inwieweit das dann Gesetzeskonform ist kann ich nicht sagen.

Und wegen den 20 Euro streite ich nicht rum. Ist halt nur komisch das es die eine macht und die andere nicht.

Aber wird wohl so sein das Sie es nicht wusste. Dann werde ich beim nächsten WS Eintrag auch versuchen das ich es bei ihr machen kann

Geschrieben

Für solche Fälle ist es immer gut wenn man eine Wiederlade Pappe hat (gut dann sollte man aber auch nur Wiedergeladene im Schrank haben), oder schon ne 9mm Para mit Munitionserwerb eingetragen ist.

Geschrieben

Manche haben schon als erste eine 9 mm in ihrem grünen mit der dazugehörigen Munerlaubniss.

Wenn dann noch der Wioederladeschein gemacht wird mit Pulvererlaubniss, fällt manche extrazahlung weg :grin:

Geschrieben

Kommt auch drauf an wie die Wechselsysteme eingetragen werden...... steht da WS 9mm zu 1)

1) Pistole 45 ACP

dann ist der Munitionserwerb auch für 9mm ohne Stempel vorhanden. So handhaben es alle Behörden in meiner Region und auch die Händler verkaufen darauf Muni. Es gilt der Munitionserwerb für die Grundwaffe mit allen WS Systemen

Geschrieben

Leuchtet aber irgendwie ein.

In diesem Beispiel ist der Eintrag des Wechselsystems ein Zusatzeintrag zu (hier) Spalte 1 (Grundwaffe). Für diese ist der Munitionserwerb eingetragen.

Das macht auch Sinn - beim Verkauf der Grundwaffe hat man bekanntlich auch keine Berechtigung mehr für die dieser Waffe zugeordneten Wechselsysteme. Ein Wechselsystem steht niemals eigenständig in einer WBK (also ohne Zuordnung zu einer Grundwaffe)

Manfred

Geschrieben

Ein Wechselsystem steht niemals eigenständig in einer WBK (also ohne Zuordnung zu einer Grundwaffe)

ist zumindsest bei mir nicht so!

eintrag auf wbk:

lfd. Nr. 1 - Pistole - Glock 22 .........

lfd. Nr. 2 - WS - Glock 17 .........

keine weitere erklärung mit bezug auf "ws zu lfd. Nr. 1" oder so!!!

Geschrieben

ist zumindsest bei mir nicht so!

eintrag auf wbk:

lfd. Nr. 1 - Pistole - Glock 22 .........

lfd. Nr. 2 - WS - Glock 17 .........

keine weitere erklärung mit bezug auf "ws zu lfd. Nr. 1" oder so!!!

Ist bei mir genau so. Munitionserwerb für .22 lfb gabs auch dazu, ohne Bescheid.

Geschrieben

ist zumindsest bei mir nicht so!

eintrag auf wbk:

lfd. Nr. 1 - Pistole - Glock 22 .........

lfd. Nr. 2 - WS - Glock 17 .........

keine weitere erklärung mit bezug auf "ws zu lfd. Nr. 1" oder so!!!

Und genau deshalb solltest du ohne munitionsstempel keine Munition beim Bücher bekommen.....
Geschrieben

Und genau deshalb solltest du ohne munitionsstempel keine Munition beim Bücher bekommen.....

habe aber auch nach gar keinem mun-eintrag gefragt, da der anderweitig vorhanden ist...

Geschrieben

Was ist denn eine Pulvererlaubnis?

Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes,

war das ernst gemeint?

Im allgemeinen merke ich sofort wenn man mich verarschen will. :king:

Geschrieben

Kommt auch drauf an wie die Wechselsysteme eingetragen werden...... steht da WS 9mm zu 1)

1) Pistole 45 ACP

dann ist der Munitionserwerb auch für 9mm ohne Stempel vorhanden. So handhaben es alle Behörden in meiner Region und auch die Händler verkaufen darauf Muni. Es gilt der Munitionserwerb für die Grundwaffe mit allen WS Systemen

Liegt das vielleicht daran, dass Waffe und WS handschriftlich in die gleiche Zeile der WBK eingetragen wurden ?!? Wenn eine Behörde Computer benutzt und am NWR teilnimmt, geht das nämlich nicht mehr.

Geschrieben

Dann macht das jede Genehmigungsbehörde gerade so wie sie es will.

In meinen WBKs ist stets eine Zuordnung der WS zur entsprechenden Grundwaffe ("zu lfd.Nr....", wenn erforderlich mit Zusatz "...in WBK Nr...").

Was den Mun-Erwerb angeht: Bei meiner Waffenbehörde gibt es keinen "automatischen" Eintrag, aber man wird stets gefragt, ob man auch einen Mun-Erwerb für das WS wünscht. Wenn ja, fällt eben die entsprechende Gebühr an, aber eingetragen wird völlig problemlos.

Alles andere (= Verweigerung eines MEB ohne gesonderten Bedürfnisnachweis) ergäbe - auch vor dem Hintergrund der gesetzlichen WS-Regelung - überhaupt keinen Sinn. Denn der Gesetzgeber brauchte ja keinen bedürfnisfreien Erwerb von WS zulassen, wenn diese anschließend nur als Briefbeschwerer nutzbar wären...

Geschrieben

Liegt das vielleicht daran, dass Waffe und WS handschriftlich in die gleiche Zeile der WBK eingetragen wurden ?!? Wenn eine Behörde Computer benutzt und am NWR teilnimmt, geht das nämlich nicht mehr.

Wenn da steht "WS XYZ zu lfd. Nr.X" dann hat das doch die gleiche Wirkung, als stünde es in der selben Zeile X. Der Bezug zur Basiswaffe ist damit doch in jedem Falle hergestellt und die Berechtigung zum Munerwerb ebenfalls - sofern dieser für die Basiswaffe abgestempelt ist.

Geschrieben

.......Alles andere (= Verweigerung eines MEB ohne gesonderten Bedürfnisnachweis) ergäbe - auch vor dem Hintergrund der gesetzlichen WS-Regelung - überhaupt keinen Sinn. Denn der Gesetzgeber brauchte ja keinen bedürfnisfreien Erwerb von WS zulassen, wenn diese anschließend nur als Briefbeschwerer nutzbar wären...

Wenn man logisch denkt ist das so, aber was ist am Waffengesetz schon logisch?
Geschrieben

Wenn da steht "WS XYZ zu lfd. Nr.X" dann hat das doch die gleiche Wirkung, als stünde es in der selben Zeile X. Der Bezug zur Basiswaffe ist damit doch in jedem Falle hergestellt und die Berechtigung zum Munerwerb ebenfalls - sofern dieser für die Basiswaffe abgestempelt ist.

Mag sein, aber Eintragungen wie "WS XYZ zu lfd. Nr.X" ist mit dem NWR und seinen örtlichen Waffenverwaltungssoftwaren (deutsches Englisch ;-)

nicht mehr möglich, da steht dann in der WBK nur noch "Wechselsystem".

Am Anfang war es noch beknackter, weil die Programme teilweise nicht gecheckt haben, dass es bsw. ein Wechselsystem ist und dann statt dem Wechselsystem die Art des dazugehörigen Grundeintrages - bsw. "halbautomatische Pistole" - geschrieben haben. Da war das Chaos perfekt.

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