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IGNORED

Bedürfnis für Wechselsytem bzw. dazugehörige Munition


Beretta 12/70

Empfohlene Beiträge

Also nicht eintragen

(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen wird durch eine Waffenbesitzkarte oder durch Eintragung in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte erteilt. Für die Erteilung einer Erlaubnis für Schusswaffen sind Art, Anzahl und Kaliber der Schusswaffen anzugeben. Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe gilt für die Dauer eines Jahres, die Erlaubnis zum Besitz wird in der Regel unbefristet erteilt.

---> Voreintrag auf Grün!

Somit weder auf Gelb noch auf WS (Bedürfnisfrei) anwendbar!

Bearbeitet von CZM52
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Warum steht dann bei 14.4 wörtlich:

Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

DA steht nicht, Händler trägt ein!


Ja in gelb trägt doch auch der Händler ein......

siehe 14.4 letzter Satz.......

oder kritzelt dein Händler bei Erwerb einer Langwaffe auf Jagdschein auch in die WBK?

Bearbeitet von CZM52
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Weil in §10 (1a) dasselbe unbeachtet von §34 steht.

Stell dir vor, das WaffG ist eeetwas inkonsistent.

Und der 14.4 ist, wie hinlänglich bekannt, aus der Not eh vergurkt und Du wunderst dich ernsthaft, das man aaauch den Hinweis auf §34 vergessen hat?

Bearbeitet von Qnkel
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