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IGNORED

Jeder meint was Anderes 12/18 Regel...


Matthias308

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich versuche mich so kurz wie möglich zu fassen... meine WBK habe ich aufgrund des Jagdscheins.

Seit Feb. 12 sind mein Kumpel (keine WBK) und ich schon "regelmäßig" beim Schießen gewesen. Beide sind wir Reservisten und Mitglieder einer RAG`n Schießsport. Hier haben wir die Möglichkeit einmal im Monat sportlich tätig zu werden. (Nur jeder 2. Sa im Monat, also heute)... d.h. 12x/ Jahr. Könnte also schon knapp mit den 12x/12 Mon. werden.

Auch wenn wir am Tag versch. Disz. schießen können und auch haben... Nun meine Frage dazu: Werden nur die einzelnen "Tage" angerechnet, oder werden uU auch versch. Disz. anerkannt? Wird hier zw. KW und LW unterschieden?

Leider ist es nunmal so, wen man dazu befragt, jeder meint was anderes wissen zu glauben. :rotfl2:

Könnte mein Kumpel und ich auch (möchte auch Sport-WBK beantragen), zB auch auf einem Jagdschießstand eine Eintragung ins Schießbuch bekommen? Oder muss man zu diesem Zweck schon wieder in einen anderen Verband eintreten?

Und glaubt mir, ich habe zu diesem Thema schon sehr viel gesucht.

Wäre sicher sehr gut, wenn sich hierzu Reservisten RAG`n Schießsport melden würden.

In anderen Verbänden kennt man solche Problematiken sicher nicht so sehr.

Ich frage in erster Linie auch nur wegen meinem Kumpel, der eine WBK anstrebt.

MfG Matthias

FINALE!!!

Geschrieben

Pro Tag zählt nur eine Teilnahme. Du kannst mehrere Sachen schießen, hilft dir aber nicht, da es als ein Termin gilt.

e:/ Besteht die Möglichkeit, in dem Verein oder Stand, wo ihr schießt, auch mal ohne die RAG als Gastschütze aufzutauchen? Ich kenne eine RAG und diese mietet sich einmal bei einem Verein ein und dann auch noch wo anders, so dass es rein zeitlich kein Problem ist.

Was ich aber damit meine: Gibt es Vereine bei euch, wo ihr als Gastschützen mal auftauchen könnt? Durch die RAG und dem Mitgliedsbeitrag wurde doch die Versicherung schon bezahlt, oder? Somit als Gastschütze einen Eintrag ins Schießbuch geben lassen und gut ist?

Geschrieben

Könnte mein Kumpel und ich auch (möchte auch Sport-WBK beantragen), zB auch auf einem Jagdschießstand eine Eintragung ins Schießbuch bekommen? Oder muss man zu diesem Zweck schon wieder in einen anderen Verband eintreten?

Wo bzw. bei wem Du schießt ist dem Gesetzgeber erst mal egal. Eintragungen ins Schießbuch sind auch nicht "genormt". Wenn Du auf einem "kommerziellen" Schießstand schießt, dann lass Dir vom Betreiber durch Stempel ins Buch den Termin bestätigen (im Normalfall weis der gleich, was Du willst da Du nicht der einzige bist, der nach dem Besuch einen Stempel möchte).

Problematisch wird es evtl., je nach Verband, wenn Du nicht oft genug bei von diesem Verband (bzw. einem angehörigen Verein) organisierten Schießen dabei bist. Hier gibt es Verbände, die eine Mindestanzahl an "verbandseigenen" Schießterminen für den Bedürfnis-Antrag fordern (evtl. auch alle, aber da bin ich mir nicht sicher). Meistens stellt sich das Problem nicht, da man ja in dem Verband, von dem man die Bedürfnis-Bescheinigung möchte, im Normalfall auch am meisten schießt.

Bezüglich "mehrmals täglich" ergibt mehrere Einträge gibt es keine klare Regelung.

1. Lt. Waffengesetz wird nur "regelmäßiges" Schießen gefordert.

2. Lt. Waffenverwaltungsvorschrift (das ist die Vorschrift an die sich Dein Sachbearbeiter halten muss) wird "regelmäßig" mit "den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaf- fen regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt über das ganze Jahr betrieben hat" definiert.

3. eine Definition für "verteilt über das ganze Jahr" gibt es nicht, daher "mehrmals täglich" prinzipiell möglich aber Auslegungssache für den Sachbearbeiter und mit dem Risiko eines höheren Zeitaufwandes als noch zwei oder dreimal Schießen gehen, verbunden.

Wenn Du z.B. am Samstag vormittag bei einer Bezirksmeisterschaft KW mit machst und dann am Abend des gleichen Tages "zur Entspannung" noch auf dem Vereinsschießstand "Fallplatte VRF" übst, dann wären das, meiner Meinung nach durchaus zwei Termine. Wenn Du am Vereins-Trainingsabend mit vier verschiedenen KW drei verschiedene Disziplinen trainierst, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Sachbearbeiter hier mehrere Termine akzeptiert.

Geschrieben

Veg, das ist definitiv falsch. Ich kenne 2 VdRBw Landesverbände, in denen die RAG Schießen an einem Tag aufgeteilt werden, wenn ein A und ein D Stand zur Verfügung stehen. Dann sind das 2 verschiedene Veranstaltungen und das wird von den Ordnungsämtern auch anerkannt. Und ich schieß auch bei benachbarten RAGn als Gast mit und bekomme dort auch einen Stempel ins Schießbuch. Die sind ja auch froh über eine zahlreiche Teilnahme.

Und ja, auf Jagdständen lass ich mir meine Schießbucheintragungen auch abstempeln.

Geschrieben

@ Mehrere Termine

Nun, mir wurde deutlich gesagt, dass mehrere Disziplinen an einem Tag (bei uns) nicht als getrennte Veranstaltungen gewertet werden und somit für das Bedürfnis nur der eine Tag "zählt".

Wenn das auch anderes gehandhabt und von den Sachbearbeitern akzeptiert wird, dann ist das gut.

Geschrieben

Könnte mein Kumpel und ich auch (möchte auch Sport-WBK beantragen), zB auch auf einem Jagdschießstand eine Eintragung ins Schießbuch bekommen? Oder muss man zu diesem Zweck schon wieder in einen anderen Verband eintreten?

Ergänzend sei noch gesagt: es gibt keine Vorschrift, in welcher Form ein Schießbucheintrag zu erfolgen hat. Wenn Dir ein Stand/Verein den Stempel nicht reindrücken will, kann auch Dein Kumpel der dabei ist unterschreiben, oder sogar Du selbst.

Im Streitfall wird natürlich die Beweiskraft des Eintrags in diese Richtung abnehmen: "Stempel+unleserlicher Kraxl" -> "unleserlicher Kraxl" -> "eigene Unterschrift"

Geschrieben

Wenn Dir ein Stand/Verein den Stempel nicht reindrücken will, kann auch Dein Kumpel der dabei ist unterschreiben, oder sogar Du selbst.

Bei uns - soll heissen, bezogen aufs BDMP-Schiessbuch, wird (auch behördlicherseits) bislang problemlos akzeptiert:

Eigene Unterschrift hinter dem Schiesstermin + Stempel der SLG bzw. des BDMP (ist beim SLG-Vorsitzenden und Stv.).

Geschrieben

Hallo und Moin,

vielen Dank für die schnellen Antworten.

Seit dem 14.12.13 bis gestern waren wir jeden Monat zum Schießen. Sind insgesamt 13 Einträge. Wenn es so bis zum Ende des Jahres weiter läuft, auch wenn ein Termin mal ausfallen sollte, sollte das doch wohl als regelmäßig anerkannt werden, oder?

Schönen Sonntag noch und viel Glück heute Abend.

Geschrieben

es zählt nur der Kalendertag

Nö, verschiedene Diszplinen an einem Tag wurden mir sowohl vom Verband als auch vom SB problemlos anerkannt (DSB)

Gesendet von Unterwegs

Gesendet vom Sofa... :grin:

Geschrieben

Ergänzend sei noch gesagt: es gibt keine Vorschrift, in welcher Form ein Schießbucheintrag zu erfolgen hat. Wenn Dir ein Stand/Verein den Stempel nicht reindrücken will, kann auch Dein Kumpel der dabei ist unterschreiben, oder sogar Du selbst.

Nein, unterschreiben darf nur die Standaufsicht oder der Wettkampf-/Sportleiter oder sonstige zur Aufsicht berechtigte Person. Aber gewiss keine Person, die nichtmal sachkundig, geschweige denn im Besitz einer WBK ist.

Geschrieben

Nein, unterschreiben darf nur die Standaufsicht oder der Wettkampf-/Sportleiter oder sonstige zur Aufsicht berechtigte Person. Aber gewiss keine Person, die nichtmal sachkundig, geschweige denn im Besitz einer WBK ist.

Quelle?

Geschrieben

Nein, unterschreiben darf nur die Standaufsicht oder der Wettkampf-/Sportleiter oder sonstige zur Aufsicht berechtigte Person. Aber gewiss keine Person, die nichtmal sachkundig, geschweige denn im Besitz einer WBK ist.

Und solange LWB noch nach der Quelle dazu sucht: dies ist nicht richtig.

Es nicht gesetzlich oder per Verordnung geregelt, wie ein Schießbuch zu führen ist. Es ist nicht mal geregelt, DAß ein Schießbuch zu führen ist.

Man macht das vollkommen freiwillig, idR um die regelmäßige Teilnahme am Schießsport leichter nachweisen zu können, als mit einem mündlichen "jetzt glaubens mir des halt endlich"

Es darf jeder unterschreiben, einschließlich des Schützen höchstselbst.

Geschrieben

In MEIN Schießbuch mal ich auch bunte Häuschen und Titten rein, wenn es mir passt!

Ob das akzeptiert wird, ist ne andere Sache.

Für das Schießbuch gibt es keinerlei Formvorschrift und wenn ein SB an der Echtheit zweifelt, muss er garnix akzeptieren...

Geschrieben

Der Vorstand eurer RAG und der Landesverantwortliche Schießsport vom Verband sind die richtigen Ansprechpartner.

Wenn an einem Tag Kurz- und Langwaffendisziplinen trainiert werden, kann beides ins Schießbuch eingetragen werden.

Schaden wird es bei der Bescheinigung eines Bedürfnisses vom Verband mit Sicherheit nicht.

Geschrieben

In MEIN Schießbuch mal ich auch bunte Häuschen und Titten rein, wenn es mir passt!

Ob das akzeptiert wird, ist ne andere Sache.

Für das Schießbuch gibt es keinerlei Formvorschrift und wenn ein SB an der Echtheit zweifelt, muss er garnix akzeptieren...

Das ist ja auch kein Problem, da der SB das Schießbuch auch nicht sehen muss. Er muss die Bescheinigung vom Verband sehen,

Geschrieben

Es ist nicht mal geregelt, DAß ein Schießbuch zu führen ist. Man macht das vollkommen freiwillig, ...

Mit Verweis auf das WaffG sei hier deshalb nochmals darauf hingewiesen, dass die Nachweisführung zur regelmäßigen Teilnahme nicht dem Schützen, sondern dem Verein obliegt.

Vergl. dazu auch WaffVwV 8.1.1:

Durch Schießnachweise und Bescheinigungen eines Schießsportvereins ist insbesondere die regelmäßige Tätigkeit als Sportschütze zu belegen.

CM

Geschrieben

es zählt nur der Kalendertag

Nö, verschiedene Diszplinen an einem Tag wurden mir sowohl vom Verband als auch vom SB problemlos anerkannt (DSB)

Gesendet von Unterwegs

Gesendet vom Sofa... :grin:

das wird dann wohl von der einzelnen Behörde abhängen,

in Hessen scheint es zumindest so zu sein das nur der Kalendertag gilt

der BDS Hessen zumindest handhabt das so

warum auch immer

Geschrieben

Mit Verweis auf das WaffG sei hier deshalb nochmals darauf hingewiesen, dass die Nachweisführung zur regelmäßigen Teilnahme nicht dem Schützen, sondern dem Verein obliegt.

Vergl. dazu auch WaffVwV 8.1.1:

CM

Also falls Du mit "obliegt" meinst, daß der Verein dazu verpflichtet ist: nein.

In der von Dir zitierten Verordnung geht es um "nichtorganisierte Sportschützen", also diese Paragraf8-Exoten :).

Diese sollen ihr Bedürfnis durch die Schießnachweise und Bescheinigungen eines Schießsportvereins belegen.

Der Verein kann diese ausstellen, muß er aber nicht.

Geschrieben

Eine Verpflichtung zur Nachweisführung durch den Verein ergibt sich lediglich nach §15 Abs.1 Nr.7b:

"7. im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden
schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese
a) ...
b) einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten
jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre, nachdem diesem
erstmalig eine Waffenbesitzkarte als Sportschütze erteilt wurde, führen und...

"

Geschrieben

Es versteht sich doch von selbst das jeder Verein eine sogenannte Schießkladde führt. Sollte mal einer von der Behörde draufkommen und die Schießtermine eines Mitgliedes nachkontrollieren zu wollen, anhand seines Schießbuches, dann ist das kein Problem, auch bei Gastschützen. Es erleichtert die Sache ungemein.

Ist doch egal obs im Gesetz drinsteht oder nicht. Ich als Vorstand eines Schützenvereins leg da schon drauf wert das sich jeder einträgt. Man hat ja eh viel genug mit einem Verein zu tun und wenn sich da noch einer vom Amt zusätzlich einklinkt wegen sollchen Dingen hat man auch zusätzliche Arbeit.

Ist nur meine Meinung, aber wenns geht erleichtere ich mir schon die Arbeit.

Geschrieben

Ja hier wird mit Logik argumentiert, erinnert mich wiedermal an das VRF-Thema, wo sich an den Gesetzeswortlaut geklammert wird.

Der Verein hat nur die ersten drei Jahre nach Erteilung der WBK den Nachweis zu führen.

Führen != erbringen.

Erbringen muss den Nachweis der Schütze.

Mein BDS-Verein hat noch nie ne Kladde geführt. Da hat jeder Schütze sein Schießbuch, fertig.

Der Schütze ist für seine Termine und sein Bedürfnisnachweis selbst verantwortlich.

Geschrieben

Und solange LWB noch nach der Quelle dazu sucht: dies ist nicht richtig.

Es darf jeder unterschreiben, einschließlich des Schützen höchstselbst.

Geil! Danke für die Aufklärung!

Das spart mir manche Trainingseinheit. Ich lasse nachher mal schnell die Tusse von der Tanke ein paar Termine unterschreiben und bin gegenüber dem Verband fein raus bei der nächsten Befürwortung. Frage: Muss für eine KW in .357 ein Stempel "Aral Super plus" drauf, oder reicht auch "Normal bleifrei"?

Da hat man mir doch tatsächlich bei der Schießsportleiterausbildung völligen Schwachsinn erzählt. Anscheinend kennen die Ausbilder ja ihr eigenen Verbandsvorgaben nicht!

Es ist doch gut, hier so kompetente Antworten zu erhalten.

Nochmals vielen Dank.

P.S.: wer Sarkasmus findet, darf ihn sich einrahmen!

Geschrieben

@LWB Du kannst das auch im Kindergarten stempeln lassen.

DEIN Buch = DEINE Sache!!!

Ob es der Verband oder der SB anerkennt, ist deren Sache (aber dein Problem).

Anerkennen müssen sie gar nichts.

Geschrieben

@LWB Du kannst das auch im Kindergarten stempeln lassen.

DEIN Buch = DEINE Sache!!!

Ob es der Verband oder der SB anerkennt, ist deren Sache (aber dein Problem).

Anerkennen müssen sie gar nichts.

Eben, was sag ich denn, wenn der Verein eine Kladde hat, und das Mitglied sein Schießbuch, dann kann sich der SB auf den Kopfstellen :bud::bud::bud:

Wie sagte schon Hausmeister Krause: Ordnung muß sein!!

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