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IGNORED

Jeder meint was Anderes 12/18 Regel...


Matthias308

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Was hat der SB mit dem Schießbuch zu tun? Das ist nur dafür da, gegenüber dem Verband die Schießtermine nachzuweisen, damit dieser die Befürwortungen für einen Waffenerwerb oder die Bestätigung der geforderten aktiven Schützentätigkeit ausstellt. Diese ist wiederum der Behörde vorzulegen. Falls die Behörde natürlich auch das Schiessbuch als ausreichend ansieht, na gut. Allerdings sollten da dann auch die Vereinsstempel drin sein. Und stempelt ihr etwa Unterschriften ab, die ihr nicht kennt ? Respekt!

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Was hat der SB mit dem Schießbuch zu tun? Das ist nur dafür da, gegenüber dem Verband die Schießtermine nachzuweisen, damit dieser die Befürwortungen für einen Waffenerwerb oder die Bestätigung der geforderten aktiven Schützentätigkeit ausstellt. Diese ist wiederum der Behörde vorzulegen. Falls die Behörde natürlich auch das Schiessbuch als ausreichend ansieht, na gut. Allerdings sollten da dann auch die Vereinsstempel drin sein. Und stempelt ihr etwa Unterschriften ab, die ihr nicht kennt ? Respekt!

Hat der SB ggf. schon. wenn z.B. einer Wiederlader ist.

Beispiel: Es sind 10Kg Nitrocellulosepulver eingetragen, aber es reich nur drei Jahre,obwohl der Schein 5 Jahre gültig ist bevor man den verlängern lassen kann. Also muß man dem SB das Bedürfnis für eine größere Menge nachweisen. Und dazu ist ein Schießbuch mehr als hilfreich.

Und wir stempeln keine Unterschriften ab die wir nicht kennen, wär doch Blödsinn.

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Wenn ich alleine geschossen habe, unterschreibe ich auch meinen Schießtermin. Geht ja auch nicht anders.

Wenn du alleine geschossen hast bist du ja auch sachkundig & hast die Zulassung zur Aufsichtsführung und darfst somit unterschreiben. Ansonsten würdest du unbefugt eine Schiessstätte nutzen. das machst du doch sicher nicht, oder... Als Wiederlader bist du auch sachkundig, also auch kein Thema. Es ging hier jedoch am Anfang um die Berechtigung zur Unterschrift durch nicht sachkundige Anfänger! Und genau darauf zielen meine Antworten ab, falls du sie nochmals nachlesen würdest.

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Meinem SB reicht im Schießbuch sogar meine eigene Unterschrift. Und er hält sich auch zum Glück an andere Gesetze (Pulver nach Bedarf).

Bei mir auch, da ich eine Ausbildung zum Schießsportleiter habe und diese VOM VERBAND als Berechtigung zur Unterschrift anerkannt wird.

Was wollt ihr bloß immer mit eurem Schießbuch beim SB? Den hat das Schießbuch überhaupt nicht zu interessieren. Und die Unterschriften schon gar nicht.

Bearbeitet von LWB
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Ich trage mich in die Schiesskladde im Verein ein und trage mir selber auch den Termin in mein Schiessbuch ein. Dort Unterschreibe ich nicht sondern trage den Ort des Schiessens ein. Das lasse ich mir auf jedem Stand Stempeln, zb bei RK. Wenn kein Stempel da ist schreibe ich den Ort rein. Die Einträge in meinem Verein lasse ich mir ab und an alle Stempeln. Bisher haben DSB und BDS diese Praxis bei Anträgen nicht bemängelt. Sind aber auch genug Stempel von KM,LM und DM im Schiessbuch. Über die Form eines Schiessbuches gibt es imho keine festen Regeln, ich muss nur zur Not meine Termine nachweisen. Wenn da irgendwer " Unterschreibt " sagt das gar nix aus. Die wenigsten Unterschriften lassen sich " lesen ". Stempel ist da meines Erachtens aussagekräftiger .

Nur meine Meinung

Peter

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Das spart mir manche Trainingseinheit. Ich lasse nachher mal schnell die Tusse von der Tanke ein paar Termine unterschreiben und bin gegenüber dem Verband fein raus bei der nächsten Befürwortung. Frage: Muss für eine KW in .357 ein Stempel "Aral Super plus" drauf, oder reicht auch "Normal bleifrei"?

Die besagte Tusse von der Tanke kann Dir aber weder einen Verbands-/Vereinsstempel als Bestätigung reindrücken....

Noch - um ggf. mal sicher zu gehen - kann oder wird sie dazu ab und zu mal einen Abgleich der Schießbucheinträge auf Übereinstimmung mit der Vereins-Schießkladde machen.

Bei uns im Verein (SLG) hingegen läuft das exakt so.

Was wollt ihr bloß immer mit eurem Schießbuch beim SB? Den hat das Schießbuch überhaupt nicht zu interessieren.

Normalerweise nicht. Es kann im Fall des Falles allerdings mal das Leben erleichtern.

Außerdem finde ich es ganz interessant, nach Jahren mal selbst nachzuschauen, was ich denn wann so geschossen habe.

Bearbeitet von karlyman
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Geil! Danke für die Aufklärung!

Gern geschehen

Das spart mir manche Trainingseinheit. Ich lasse nachher mal schnell die Tusse von der Tanke ein paar Termine unterschreiben und bin gegenüber dem Verband fein raus bei der nächsten Befürwortung.

Wenn Du auf Urkundenfälschungen stehst, bleibt es Dir unbenommen.

Da hat man mir doch tatsächlich bei der Schießsportleiterausbildung völligen Schwachsinn erzählt. Anscheinend kennen die Ausbilder ja ihr eigenen Verbandsvorgaben nicht!

Ich sprach nicht von Verbandsvorgaben, sondern von rechtlichen Vorgaben. Also irgendwas aus dem Dunstkreis Gesetz/Verordnung/Verfügung/whatever.

Und dort ist das Schießbuch eine stino Urkunde, in dem jeder bezeugen darf, daß Du mit Eisen Krach gemacht hast.

Der TE hatte Sorge, ob Jagdstände ihm wohl einen Stempel reindrücken, und darauf zielte mein Hinweis: wenn die sich weigern, dann unterschreibt halt Dein Kumpel oder Du selbst.

Klar ist dabei: es gibt vermutlich keinen Verband, der eine Bedürfnisbescheinigung aufgrund von 18 Einträgen im Schießbuch, die ausschließlich selbst unterschrieben wurden ausstellt.

Aber die für die Bedürfnisprüfung vom Amt nach drei Jahren sollte es anders aussehen. Sollte -- denn einem zuverlässigen Menschen sollte man erst mal keine Urkundenfälschung unterstellen.

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Seit wann ist mein privates Schiessbuch eine Urkunde ????? Ich muss die Termine glaubhaft machen, nicht beurkunden lassen. Hier wird mal wieder mehr gefordert als nötig. Wenn mir da im Verein keiner einen Stempel reindrückt dann bin ich im falschen Verein. Schön das zumindest ich es nicht bin......................

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Eine Verpflichtung zur Nachweisführung durch den Verein ergibt sich lediglich nach §15 Abs.1 Nr.7b:

"7. im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden

schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese

a) ...

b) einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten

jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre, nachdem diesem

erstmalig eine Waffenbesitzkarte als Sportschütze erteilt wurde, führen und...

"

Danke für den Hinweis, da lag ich falsch, zumindest für die ersten drei Jahre nach Erteilung der WBK. aber danach muß der Verein gar nix. Nix bestätigen und nix führen für Gastschützen.

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Seit wann ist mein privates Schiessbuch eine Urkunde ?????

Schon immer:

"Urkunde ist jede in (Schriftzeichen) verkörperte Gedankenäußerung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und einen Aussteller erkennen lässt."

Zumindest sobald dort eine Unterschrift oder Stempel drin ist.

Edit: und sobald Du es irgendwo einreichst um irgendwas zu erreichen. Wenn du es nur unter dem Kopkissen aufbewahrst, ist es keine Urkunde.

Bearbeitet von _peti
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Leider ist es nunmal so, wen man dazu befragt, jeder meint was anderes wissen zu glauben. :rotfl2:

Das kommt davon, weil es nirgendwo geregelt ist. Deswegen agieren auch die SB unterschiedlich. Aus dem Grunde würde ich sagen: frag deinen SB.

Regelmäßig über das ganze Jahr heißt für mich z.B. nicht, im April und August jeweils 6 mal unterschiedliche Disziplinen an einem Tag zu trainieren, um dann 12 Termine zu haben. Dein SB sieht das aber vielleicht ganz anders. Aber wenn du 1 mal pro Monat trainierst kommt das doch hin?

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Moment, DAS ist schon einheitlich geregelt, aber alles weitere ist wieder "doof".

Sprich: 12 Termine à 1x im Monat oder 18 verteilt gilt immer.

Jetzt wirds knifflig: Sind die 18 dann immer gültig, wenn auch fünf Monate Pause drin war (ich sage "ja", weil es 18 unregelmäßige sind) oder werden maximal zwei Monate Pause anerkannt? Die Eingangsfrage des Threads kenne ich bei mir nur so, dass es immer nur die Kalendertage betrifft und man sich wo anders als Gastschütze an einem anderen Termin blicken lassen muss oder im Verein (TE hat die Möglichkeit anscheinend nicht) einen zusätzlichen Trainigstag, bzw. Ausweichtermin mit anderen geben zu lassen...

Ich habe nichts gelesen, wo das wirklich in Stein gemeißelt wurde, so also für die Bedürfnisbescheinigung mal den Verband fragen, welcher ja immerhin das Bedürfnis abnickt anhand der Termine. Mein SB kann das mangels erhaltender Nachweise (Schießbuch/Abschrift mit Vereinsstempel) eh nicht überprüfen und nur "durchwinken", was der Verband bescheinigt.

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Regelmäßig über das ganze Jahr steht nirgends. *) Da steht regelmäßig.

Und das man 12 Monate im Verein sein muss, der wiederum einem Verband angehören muss.

*) vielleicht steht es aber doch in den Bedürfnisregelungen desVerbands, das können die selbst festlegen. Ich meine mich entsinnen zu können, dass der VdRBw da relativ streng ist

Bearbeitet von Gruger
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Zitat:

"...

14.2.1 § 14 Absatz 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilverbandes darüber, dass

....

Die Pflicht des Sportschützen, sein Bedürfnis glaubhaft zu machen, beschränkt sich in der Regel auf die Vorlage der Bescheinigung. Die Waffenbehörde muss die vorgelegten Bescheinigungen lediglich auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüfen.

..."

(Die Prüfung, ob regelmäßig trainiert wurde obliegt dem Verband).

Bearbeitet von Gruger
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Ja, aber was denkst du, was los ist, wenn der Verband die in der Verwaltungsvorschrift genannten 12 Termine (1x mtl) oder 18 übers Jahr verteilten Termine übergeht, bzw. die explizit dort genannten Häufigkeiten ignoriert und einfach "jedem" sein Bedürfnis durchwinkt, wenn er paarmal geschossen hat?

Nur weil der Sachbearbeiter selbst die Häufigkeit nicht einsehen kann, sondern nur das fertige Bedürfnis bescheinigt bekommt, heißt das noch lange nicht, dass man als Verband diese genannten Hürden nicht berücksichtigen muss. Und der gesamte Thread geht ja nicht um die Hürden an sich, sondern dass man diese erfüllen will/muss.

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Ja, Also ist der SB der falsche Ansprechpartner.

Auch das Forum kann ohne Angabe des Verbandes schlecht helfen, da die verbände zum Teil abweichende Regelungen haben.

Also: Verband fragen, wie er es haben will. Der muss das ok geben. Alle anderen dürfen erst einmal nur ihre Meinung dazu äußern.

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Moment, DAS ist schon einheitlich geregelt, aber alles weitere ist wieder "doof".

Dachte bei "nicht geregelt" eher an " sind mehrere verschiedene Disziplinen an einem (1) Tag ein (1) Schiessbucheintrag oder gelten die als mehrere Einträge".

Bearbeitet von Nakota
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@ Nakota

Sry, dann hab ich das wohl falsch verstanden und mein Post ist in der Hinsicht obsolet.

@ Gruger

Ja, viel wichtiger ist doch, ob der Verband mehrere Termine pro Kalendertag durchwinkt, oder ob er es strikt nach Kalendertag handhabt. Ich kenne leider nur Kalendertag, aber habe zum Glück kein Problem damit... Hilft aber dem TE mal sowas von nicht.

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Ja, das ist ein Problem. Mehrere Disziplinen pro Tag (zumindesten Anerkennung 1 KW, 1 LW) habe ich schon gehört. Das ist auch begründbar, da keine Tage sondern Training gefordert ist.

Weiterhin ist relativ ungeregelt wann die 18 Termine nun absolviert werden können, also wie groß die Pausen sein dürfen (gibt 1 Verband, der das ausdrücklich regelt). Alles kein Riesen Drama, wenn man nicht gerade im 12. Monat 18 Termine nachweisen will. Da dürfte kein Verband mitspielen.

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So wirklich richtig verstehe ich es nicht. Zumindest hier im Saarland kann ich jeden tag bis in den Abend IRGENDWO schießen. Gibt genug Stände im Umkreis von 50km. ich selber fahre in MEINEN Verein rund 20km einen weg, der nächst mögliche wäre 2 km im Nachbardorf. Wer also EINMAL im Monat schießen will/muss sollte da gelegeneheit haben. Hier kenne ich keinen Verein der Gastschützen NICHT schiessen lässt.Wer also will der kann......zumindest hier im Saarland

Und wer keine eigenen Waffen hat, dem kann hier an jedem Stand den ich kenne mit erlaubnispflichtigen Waffen ausgeholfen werden..............

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